Verlagssuche für ein Open-Access-Buch – ein Erfahrungsbericht

Im Zuge der Open-Access-Transformation erscheinen zunehmend auch Bücher Open Access. Insbesondere die Kalkulationen zu Kosten von Open-Access-Büchern gehen dabei weit auseinander: sie reichen von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro.[1] Institutionelle Publikationsfonds für Open-Access-Bücher sehen häufig Förderungen in der Höhe von bis zu 6.000 Euro vor.[2] Bislang bieten allerdings nur wenige Verlage im deutschsprachigen Raum Open Access für Bücher überhaupt aktiv an, viele beginnen erst mit der Entwicklung entsprechender Modelle.

Dieser Beitrag schildert die Erfahrungen bei der Verlagssuche für ein Open-Access-Buch, das drei Mitarbeiter*innen der UB Graz gemeinsam herausgeben. Generell ist zu empfehlen, für ein Buchprojekt zumindest zwei Verlagsangebote einzuholen; wir fragten für unsere Publikation bei gleich sechs Verlagen an.

Unsere wichtigsten Kriterien für die Vorauswahl waren ein einschlägiges Verlagsprogramm (in Fachbereichen wie Bibliotheks- und Informationswissenschaften oder Medienwissenschaften), also ein passendes fachliches Umfeld für unsere Publikation, und/oder vorhandene Erfahrung des Verlags mit Open-Access-Publikationen.

Auf Basis einer ersten Recherche kontaktierten wir Mitte 2019 sechs deutsche Verlage mit einem Projektvorschlag für das geplante Buch. Der Projektvorschlag enthielt Angaben zu Konzept und Inhalt, Umfang (geplant waren 250 Seiten bzw 550.000 Zeichen), den beteiligten Personen, der Zielgruppe des Buches u.a.m. Darüber hinaus wurden die Verlage explizit darauf hingewiesen, dass dem Herausgeberteam eine Open-Access-Verfügbarkeit sehr wichtig sei.

Unser Ziel war es herauszufinden, ob seitens der Verlage Interesse an dem damals bereits laufenden Buchprojekt besteht und welcher der Verlage unsere Vorstellungen zu möglichst attraktiven Bedingungen erfüllen würde.

Erfreulicherweise zeigten sich alle sechs kontaktierten Verlage daran interessiert, das geplante Buch in ihr Programm aufzunehmen. Die Angebote fielen allerdings teils lückenhaft und vor allem äußerst unterschiedlich aus:

  • Ein Verlag bot nur die Möglichkeit einer (kostenpflichtigen) Open-Access-Zweitveröffentlichung an, ein weiteres Angebot war in diesem Punkt unklar.
  • Es wurden unterschiedliche Buchformate und Einbände (Hardcover bzw. Softcover) angeboten.
  • Satz und Layout waren nur bei der Hälfte der Verlage im Leistungsumfang inkludiert.
  • Es wurden unterschiedliche Kostenpositionen angeführt, so etwa Kosten für die Druckausgabe und/oder für Open Access, ein Verlag kalkulierte auch Nebenkosten. Keiner der Verlage legte eine detaillierte Aufschlüsselung einzelner Kostenpositionen vor.
  • Der für die Publikation insgesamt aufzubringende Zuschuss wurde mit 0 Euro bis 6533 Euro angegeben.
  • Die Zahl der inkludierten Herausgeber- und Autorenexemplare reichte von 0 bis 40. Weitere Exemplare wurden von den meisten Verlagen mit einem Rabatt von 30-40 % auf den Ladenpreis angeboten.
  • Der Ladenpreis der Printausgabe wurde je nach Verlag zwischen 28 und 80 Euro angesetzt, also zwischen 11 und 32 Cent pro Seite.
  • Zwei Verlage stellten ein Herausgeberhonorar von 10 % des Netto-Ladenpreises in Aussicht.
  • Zwei Verlage machten Angaben zur geplanten Druckauflage: 350 bzw. 400 Exemplare inklusive Freiexemplare für Herausgeber*innen, Autor*innen und Werbezwecke.
  • Zwei Verlage baten um die Zusendung von Probekapiteln.
Überblick der Verlagsangebote

Die meisten der kontaktierten Verlage boten an, die Ausstattung des Buches gegebenenfalls an Wünsche der Herausgeber*innen anzupassen. Es bestätigte sich, dass man bei Verlagen durchaus nachfragen kann und sollte: Durch Rückfragen bei einigen der Verlage konnten wir sowohl Klarstellungen als auch teils bessere Konditionen bei Creative-Commons-Lizenzen, Ladenpreis und Anzahl der Autor*innenexemplare erreichen.

Aufgrund der sehr uneinheitlich strukturierten und kalkulierten Angebote führten wir in einem zweiten Schritt eine genauere Analyse der Angebote durch, um den für uns „besten“ Anbieter zu identifizieren. Hierbei waren uns folgende Punkte wichtig:

  • Vertrauenswürdiges, schlüssiges Angebot
  • Open-Access-Option
  • Leistbare Publikationskosten
  • Vertretbarer Ladenpreis der Printausgabe

Drei Verlage kamen dabei in die engere Auswahl: Sie hatten nachvollziehbare Angebote gelegt sowie strategisches Interesse an der Publikation signalisiert und waren auch bereit, uns bei den Konditionen entgegenzukommen. Wir wählten schließlich jenen Verlag, der sowohl einen vertretbaren Ladenpreis als auch einen vergleichsweise niedrigen Zuschussbedarf angegeben hatte – mit dem Hinweis, dass aufgrund des besonderen Interesses an diesem Band („Open-Access-Publikation von Perspektiven, die uns alle voranbringen“) in unserem Fall nur 2/3 der Betriebskosten in Rechnung gestellt würden. Die beiden anderen Angebote waren ebenfalls interessant, hätten aber unser Budget – und das der Käufer*innen der Druckausgabe – deutlich mehr belastet.

Unser Verlagsvergleich brachte somit folgende Erkenntnisse:

  • Nicht alle Verlage „können“ Open Access.
  • Verlagsangebote sind sehr unterschiedlich strukturiert und kalkuliert und daher nur bedingt vergleichbar.
  • Einholen mehrerer Angebote und Nachfragen lohnen sich.
  • Das eigene Werk dem Verlag gut und verständlich zu „verkaufen“ ist wichtig.
  • Die Höhe des Finanzierungsbedarfs hängt auch vom „Wert“ eines Buches für das Verlagsprogramm ab und kann – zumindest bei nicht streng wissenschaftlichen Büchern – geringer sein als allgemein vermutet.

Der Umfang des Buches erhöhte sich von den ursprünglich geplanten 250 schlussendlich auf beinahe 400 Seiten, was nachträglich eine moderate Erhöhung des Finanzierungsbedarfs und des Ladenpreises bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen brachte. Das Buch „Publikationsberatung an Universitäten“ erscheint im Mai 2020 gedruckt und Open Access.


[1] Ferwerda et al., A Landscape Study on Open Access and Monographs: https://doi.org/10.5281/zenodo.815932  (S. 38)

Grimme et al., The State of Open Monographs: https://doi.org/10.6084/m9.figshare.8197625  (S. 16-20)

Maron et al., The Cost of Publishing Monographs: https://doi.org/10.18665/sr.276785 

Eve et al., Cost estimates of an open access mandate for monographs in the UK’s third Research Excellence Framework: https://insights.uksg.org/articles/10.1629/uksg.392/ 

[2] Beispiele siehe https://oa2020-de.org/assets/files/20191203_Vorträge_OAMonografienWorkshop.pdf

Schweizer RSC Read-and-Publish-Agreement nun teilweise öffentlich

Nach dem Einreichen einer Rechtsverzögerungsbeschwerde ist die Universität Zürich endlich in die Gänge gekommen und legt nach einem Jahr (!) seit meiner Anfrage, endlich eine erste Version des 32-seitigen RSC-Vertrag mit einigen Schwärzungen offen.

Zurück auf Start – Preise sind nun wieder Geschäftsgeheimnisse

Die meisten Schwärzungen sind mit ihrer Begründung verständlich und akzeptierbar. Doch ausgerechnet bei den Preisen der einzelnen Institutionen, stellen sich nun wieder die Bibliotheken quer:

Nur Abos: Lib4Ri, Uni Fribourg und Fachhochschulen
Read & Publish: ETHZ, Universitäten Basel, Zürich, Genf, Bern

Die UZH schreibt in ihrer Begründung trotzig:

Mit der Offenlegung des zu zahlenden Gesamtbetrages wird dem Öffentlichkeitsprinzip ausreichend Rechnung getragen.

Natürlich tut es das nicht. Bei der ETHZ, Lib4RI und den Universitäten Bern, Genf, Fribourg, Zürich ist durch vergangene Rechtsentscheide klar, dass die Endpreise pro Institution offengelegt werden müssen. Von Bern habe ich die Zahlen inzwischen via direkter Anfrage auch erhalten. Einzige Ausnahme ist die Universität Basel, bei dem das durch das Bundesgericht gestützte Urteil des Appellationsgericht Basel-Stadt von 2016 diese Offenlegung bei Elsevier, Wiley und Springer verneinte.

Vermutlich stellt gerade die Anomalie der UB Basel die anderen Bibliotheken und die UZH vor ein Dilemma. Legen sie ihre Preise rechtskonform offen, wird indirekt wegen der vorliegender Darstellung auch bekannt, was die UB Basel bezahlt. Dadurch wird offensichtlich, dass sich die Gerichte in Basel die Konsequenzen einer Offenlegung völlig falsch eingeschätzt haben. Doch wer ist bereit dies offen zuzugeben und zu korrigieren?

Immerhin gab es vor kurzem in sui generis eine Auseinandersetzung zum Bundesgerichtsurteil im Falle Basel, die zum Ergebnis kommt, dass daraus hinsichtlich der Rechtsprechung beim BGÖ nichts abzuleiten sei.

Verhältnis zwischen Read & Publish ein Geschäftsgeheimnis?

Ein anderer Teil der Schwärzungen wurde wegen RSC vorgenommen. RSC wehrt sich gegen die Bekanntgabe des Verhältnis zwischen Read and Publish am Total der einzelnen Institutionen:

Mit Bekanntgabe der einzelnen Kostenpositionen wäre die Preiskalkulation des RSC-Verlages nachvollziehbar. Dies hätte zur Folge, dass das Preis-Leistungsverhältnis ableitbar ist und Rückschlüsse auf die Preis- und Rabattpolitik des RSC-Verlages möglich sind. Dies kann zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Angaben zur Preiskalkulation fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung dieser Tatsache ist geeignet, die Stellung im Wettbewerb zu verschlechtern.

Ob es sich bei den einzelnen Spalten von Publish und Read tatsächlich um berechtigte Geschäftsgeheimnisse von RSC handelt, wird nun in einem weiteren Verfahrensschritt die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen beantworten müssen.

Ich finde es absurd von einem Wettbewerb und folglich von einem Wettbewerbsnachteil zu sprechen, wenn man weiss, dass RSC den 816k CHF Auftrag vom Konsortium freihändig und ohne Ausschreibung erhalten hat. Im Gegenteil. Die Verknüpfung von Read and Publish stellt vielmehr selbst eine Wettbewerbsverzerrung statt, die OA-Verlage von einem möglichen Wettbewerb von Publikationsdienstleistungen ausschliesst. Der Vorwurf, dass solche Read-and-Publish Agreements gegen das Beschaffungsrecht verstossen könnten, würde eine genauere Untersuchung verdienen.

Gerüchte um eine „zero embargo“ Open-Access-Policy in den USA

Aktuell machen Gerüchte über die Planung einer Executive Order der US-Administration zum Thema Open Access die Runde: Wie das Blog The Scholarly Kitchen berichtet, soll eine Verordnung in Arbeit sein, die die US-Behörden verpflichten würde, eine „zero embargo“ Open-Access-Policy umzusetzen. Eine Executive Order ist eine Durchführungsverordnung der US-Regierung, die ohne weitere Abstimmungen im Kongress rechtlich bindend verankert werden kann. 

AAP_Letter_Open_Acess_2019

Die aktuelle Policy der US-Regierung aus dem Jahr 2013 sieht eine Embargoperiode von 12 Monaten vor (PDF). Sie gilt für die forschenden und forschungsfördernden Behörden in den USA wie z. B. die Weltraumbehörde NASA und die National Institutes of Health (NIH). Eine Übersicht der Implementierungen dieser Policy in den einzelnen US-Behörden bietet Science.gov.

Gestern hat nun die Association of American Publishers (AAP) einen offene Brief veröffentlicht, der von über 125 Fachgesellschaften und Verlagen (u. a. Elsevier und Wiley) unterzeichnet wurde und vor der Verankerung einer solchen Open-Access-Policy warnt. In einer begleitenden Pressemitteilung des Verlagsverbandes AAP heißt es:

„In a new major letter signaling deep concern, more than 125 organizations – representing publishers in scientific and medical societies, global companies, and the U.S. Chamber of Commerce – have expressed their strong opposition to a proposed Administration policy that would mandate immediate free distribution of peer-reviewed journal articles reporting on federally funded research.“ 

In dem offenen Brief (PDF) schildern die Verlage und verlegerisch tätigen Fachgesellschaften ihre Bedenken gegen das Vorhaben: 

„Going below the current 12 month “embargo” would make it very difficult for most American publishers to invest in publishing these articles. As a consequence, it would place increased financial responsibility on the government through diverted federal research grant funds or additional monies to underwrite the important value added by publishing. In the coming years, this cost shift would place billions of dollars of new and additional burden on taxpayers. In the process, such a policy would undermine American jobs, exports, innovation, and intellectual property.“

In der Pressemitteilung findet sich die völlig absurde Behauptung, dass im aktuellen wissenschaftlichen Publikationssystem keine Kosten für die/den Steuerzahler*in anfallen:

„Hundreds of non-profit and commercial publishers across America make significant investments, at no cost to taxpayers, to finance the peer-review, publication, distribution, and long-term stewardship of these articles.“ 

Dabei sind die steuerfinanzierten US-Behörden zentrale Kunden der Verlagsdienstleistungen.

Interessanterweise wird in dem Schreiben der Verlage auch der Umgang mit Forschungsdaten adressiert. Dazu stellen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Briefes fest:

„We write to express our strong opposition to this proposal, but in doing so we want to underscore that publishers make no claims to research data resulting from federal funding.“ 

Auch wurde ein Brief (PDF) des US-Senator Thom Tillis (R-NC), Chairman of the Senate Judiciary Intellectual Property Subcommittee, an die US-Administration veröffentlicht, in dem dieser seine Bedenken gegen das Vorhaben äußert. 

Dass mit der Herausgabe von Open-Access-Zeitschriften und so mit den Bedingungen einer „zero embargo“ Open-Access-Policy durchaus Geld zu verdienen ist, wie viele Open-Access-Verlage beweisen, unterschlagen die Verlage in ihrer Positionierung völlig. Auffallend ist auch, dass der Verlag Springer Nature, der sich selbst als „largest OA publisher“ bezeichnet, das Schreiben nicht unterzeichnet hat. Auch die wohl größte Fachgesellschaft in den USA, die American Association for the Advancement of Science (AAAS), trägt das Schreiben nicht mit. 

In der sogenannten “cOAlition S” arbeiten bereits einige Forschungsförderer, u. a. die Europäischen Kommission, der Europäischen Forschungsrat (ERC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO, an der Umsetzung einer „zero embargo“ Open-Access-Policy namens “Plan S”, die ab 2021 in Kraft treten wird. Mittelempfängerinnen und -empfänger dieser Förderorganisationen müssen ab dem 01.01.2021 Ergebnisse aus geförderten Projekten in offen zugänglichen Open-Access-Zeitschriften oder -Repositorien unter „zero embargo“-Bedingungen veröffentlichen. 

Es bleibt spannend! Jedoch: Gerücht ist Gerücht und nicht mehr! 

Schweiz: Absage an Springer Nature. Zusage an Elsevier und Wiley

Der wirklich grosse Big Bang ist in der Schweiz ausgeblieben. Dennoch kündigen nun alle Schweizer Hochschulen ihren Big Deal mit Springer Nature (inkl. Nature Journals). Wie Swissuniversities bekannt gibt, konnte Springer Nature nun nach über 1.5 Jahren Verhandlung kein passendes Angebot liefern.

Obwohl mit Wiley ebenfalls seit einem Jahr verhandelt wird, verlängern hier die Schweizer Hochschulen unverständlicherweise den Big Deal ohne hinsichtlich Open Access etwas erreicht zu haben.

Bei Elsevier hat man in einem Jahr Verhandlung ebenfalls noch kein Agreement erreicht. Immerhin besteht ein Memorandum of Understanding, dass man im März 2020 ein Read & Publish Agreement haben will, dass dann wohl für die Schweizer Einreichungen ab Januar 2020 gültig sein soll.

Swissuniversities bewahrt Rest-Glaubwürdigkeit

Mit der Absage an Springer Nature sichern sich die Schweizer Hochschulen das bisschen Glaubwürdigkeit, dass ihnen im Dossier Open Access verblieben ist. Seit Jahren zeige ich in diesem Blog auf, wie Bibliotheken mit einem ausgeprägtem Stockholm-Syndrom jeweils immer mehr für Subskriptionen zahlen und dann in der Konsequenz bei OA nicht weiterkommen. Ende 2014 habe ich auf das erste Read & Publish Agreement mit Springer in den Niederlanden hingewiesen. Eigentlich hätte man schon 2015 bei einem Verzicht auf die unnötigen Nationallizenzen (ironischerweise auch mit Springer) Richtung OA abbiegen können. 2017 habe ich am Beispiel Springer vorgerechnet, dass ein OA Agreement ab 2018 durchaus für beide Seiten drin liegt oder man ansonsten Springer den Laufpass geben soll.

Meine Freude, dass nun die Entscheidungsträger an den Hochschulen nun endlich auch zu diesem Schluss gekommen sind, wird durch das Wissen getrübt, dass durch dieses unverständliche Zögern, weitere 10 Mio CHF öffentliche Gelder und wertvolle Zeit verschwendet worden sind.

Unverständlicher Wiley-Big Deal

Leider geht die Verschwendung bei Wiley weiter. Es werden 2020 wieder öffentliche Gelder an Wiley fliessen, ohne dafür OA zu erhalten. Anders als bei der inkonsequenten Verlängerung des Big-Deals mit Springer Nature letztes Jahr, hat man nun mit Wiley ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, welches erst 2021 vielleicht zu einem Read & Publish Agreement führt.

Wieso man ein Read & Publish Agreement (z.B. analog zu Schweden) nicht schon dieses Jahr verlangt hat und im Falle einer Verweigerung durch das Wiley-Management den Big Deal konsequent aufkündigt ist unverständlich und zeigt, dass man die kommerzielle Natur eines börsenkotierten Verlages offenbar immer noch nicht verstanden hat.

Vielleicht auch deshalb gab swissuniversities der Pressemeldung den merkwürdigen Titel: swissuniversities definiert Beziehungen mit den Verlagen, als ob diese Beziehung irgend anderes definiert sein könnte, als ein Dienstleister-Kunden Verhältnis.

Elsevier Read and Publish Agreement

Beim angekündigten OA Big-Deal wird der Preis entscheidend sein, um den Deal zu beurteilen. Die erste Generation von Big Deals mit OA-Komponenten bei Elsevier (e.g. Niederlande, Finnland) waren nicht wirklich befriedigend, da sie nur Discounts auf APCs gewährten. Die zweite Generation (Polen, Norwegen, Ungarn, Schweden, Carnegie Mellon) sind bezüglich OA viel umfangreicher, jedoch häufig sehr teuer und teilweise mit dem Kauf von Analytics (Scopus, SciVal) verbunden. Vermutlich der „beste“ Deal dürfte zurzeit Schweden haben, da man dort Elsevier schon einmal deutlich Nein gesagt hat. Hier wird sich zeigen, ob sich die Schweizer Hochschulen mit der bisherigen Haltung (viel Geld, aber wenig Mut und Rückgrat) einen anständigen Deal herausgeschlagen haben. Zudem lässt der andauernde Boykott der deutschen Hochschulen und der University of California auch erahnen, dass Elsevier aktuell nicht bereit ist, unter einem gewissen Preis in diese Agreements einzusteigen.

Kleiner historischer Moment und grosse Chance

In Anbetracht, dass die Universität Basel 2017 noch vor Bundesgericht mit dem Argument überzeugte, ohne die Subskriptionen von Elsevier, Wiley und Springer können sie ihren Forschungsauftrag nicht mehr wahrnehmen, ist die nun angekündigte Abbestellung der Springer Nature Journals geradezu ein kleiner historischer Moment.

Bestimmt auch ein Moment, der bei einigen BibliothekarInnen Sorgen erweckt, da sie einerseits diesen Entscheid gegenüber ihren Forschenden verteidigen müssen und anderseits ihr bisheriges Rollenverständnis als Gatekeeper aufgerüttelt wird.

Das Risiko eines Aufschrei der Wissenschaft ist klein. Die Nutzung von Sci-Hub ist in der Schweiz legal und mit dem neuen Core-Browser-Plugin gibt es neu sogar Konkurrenz zu Unpaywall um OA-Versionen zu finden. Die Abbestellung entlastet swissuniversities zudem bei ihrer vorgesehenen Massnahme „Kommunikation und Sensibilisierung“ zu OA. Denn jetzt wird das Thema in die hintersten Ecken ankommen auch ohne, dass man teuere PR-Massnahmen betreibt, die letztlich nur diejenigen 20% Forschenden erreicht, die von OA eh schon überzeugt sind.

An den letzten OA-Tagen in Hannover war es für mich zudem ein grosses Highlight festzustellen, dass inzwischen sehr viele Beteiligte mit dem deutschen OA-Big-Deal mit Wiley unzufrieden sind. Die positiven Erfahrungen mit der Abbestellung von Elsevier führt in Deutschland offensichtlich zu einer Lust mit dem Subskriptionsmodell ganz zu brechen.

Die Lust könnte sich in der Schweiz auch einstellen, wenn man nun mit der Abbestellung von Springer Nature sieht, dass der Kaiser eigentlich nackt ist.

Update: 19.12.2019

Springer Nature bekundet auf Twitter, dass der Zugang bis auf weiteres für die Schweizer Forschenden gegeben ist. Oh ja, der Kaiser ist sehr nackt!

Update: 23.12.2019

Swissuniversities stellt eine FAQ online.

Big Bang statt Big Deal?Verhandlungen in der Schweiz mit Elsevier, Springer und Wiley drohen zu scheitern

Es geht um 22.4 Mio EUR, welche die Schweizer Hochschulen alleine den drei grossen Verlagen Elsevier, Springer und Wiley jährlich für Zeitschriften bezahlen.

Quelle: Schneider Gabi (2019). Nationaler Aktionsplan Open Access. 7.11.2019

In 6 Wochen könnte es sein, dass dieses Geld nicht mehr an diese Verlage fliesst. Am 16. Oktober erhielten die Schweizer Hochschulen von Michael Hengartner, Präsident von swissuniversities einen Brief, wonach Vorbereitungen zu treffen sind, sollten die Ende Jahr auslaufenden Verträge nicht erneuert werden.

Seit einem Jahr versucht ein Verhandlungsteam mit Vertretung von Rektor/innen, Forschenden, Bibliotheken und des Schweizer Konsortiums Read & Publish Verträge mit den drei Grossen zu erreichen. Die Ziele dieser Verhandlungen wurden vorgängig in einem fortschrittlichen Factsheet, welches sich an den Verhandlungsgrundsätzen von LIBER orientiert, angekündigt.

2018: Kniefall vor Springer Nature

Während andere Länder nun schon seit mehreren Jahren Offsetting-Agreements mit diversen Verlagen abschliessen und dadurch den Open Access Anteil ihrer „eigenen“ Artikelproduktion steigern, hat die Schweiz bisher von der Seitenlinie zugesehen und den Verlagen weiterhin Millionen für Closed Access hinterhergeworfen. Anfang dieses Jahres haben einige Hochschulen immerhin mit RSC ein erstes, jedoch intransparentes Read & Publish Agreement geschlossen.

Gemäss dem Factsheet von swissuniversities wollte man eigentlich schon 2019 ein Read & Publish Agreement mit Springer Nature haben. Allerdings wurde Mitte (!) 2018 still und leise im Fliesstext auf der OA-Webseite von swissuniversities folgender Satz eingefügt:

Im Interesse eines erfolgreichen Transformationsprozesses passte swissuniversities auf Wunsch von Springer Nature die im März 2018 kommunizierte Agenda an und vereinbarte für 2019 eine Übergangslösung.

Wie das Beschaffungsportal simap.ch zeigt, kostete diese euphemistisch bezeichnete „Übergangslösung“ 5.2 Mio EUR.

Verzug des Aktionsplans

Gemäss der Open Access Strategie (2017) von swissuniversities sollen 2024 alle von öffentlichen Geldern finanzierten wissenschaftlichen Publikationen „der Schweiz“ frei zugänglich sein. Wenn dieses Ziel noch erreicht werden soll, muss nun Einiges geschehen. Beim Aktionsplan ist man in diversen Bereichen in Verzug:

Quelle: Schneider Gabi (2019). Nationaler Aktionsplan Open Access. 7.11.2019

Kein Zweitveröffentlichungsrecht

Ein herben Dämpfer erlebte die Strategie ebenfalls, als der Wunsch nach einem gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrecht im Parlament bei der Urheberrechtsrevision im Sommer 2019 durchfiel:

Der Bundesrat ist hier der Auffassung, dass ein gesetzgeberischer Eingriff nicht notwendig ist. Die Universitäten stehen bereits heute in Verhandlung mit den Verlegern. Zudem hat Swissuniversities auch in den Hearings darauf hingewiesen, dass die Schweiz im Bereich Open Access im internationalen Vergleich eine führende Rolle einnimmt. Das zeigt schon, dass die Selbstregulierung hier funktioniert, ohne dass es eine zusätzliche Regulierung durch den Gesetzgeber braucht.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter, im Ständerat am 4.6.2019

Man kann dies Entscheid des Parlaments durchaus als Quittung dafür ansehen, dass man in den vergangenen Jahren die eigene Passivität im Dossier OA gegenüber der Öffentlichkeit und Politik permanent beschönigt hat.

Zur Erinnerung: Als 2010 Nationalrat Theophil Pfister den Bundesrat einlud, mit dem Gewicht des Geldgebers den Zielen von OA eine stärkere Gewichtung zu geben (Motion 10.3240) wurde diese Einladung ausgeschlagen:

Insgesamt werden nach Einschätzung des Bundesrates die Arbeiten im Bereich Open Access von den verantwortlichen Akteuren zielführend und effizient angegangen. Für den Bundesrat sind somit die Anliegen der Motion erfüllt, und es besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein zusätzlicher Handlungs- und Regelungsbedarf im Sinne der Motion.

Befreiungsschlag ist möglich und nötig

Swissuniversities kann sich nun aus der selbstverschuldeten Lethargie befreien, indem nun Ende dieses Jahr klar Stellung gegenüber den Verlagen bezieht und konsequent für OA einsteht.

Man darf sich auch in Erinnerung rufen, dass die Unzufriedenheit mit den grossen Verlagen, insbesondere mit Elsevier, eine lange Geschichte hat:

Zwischenbericht_2010.jpg
Auszug Protokolle ETH-Rat 2010

Wie beispielsweise eine Umfrage an der ETHZ ebenfalls ergeben hat, wird eine Transformation zu OA von den Forschenden klar befürwortet und es gibt eine grosse Bereitschaft auf die Abos zu verzichten.

Dabei könnte Swissuniversities auch gar die Read- und Publishverträge ganz überspringen und sich voll und ganz auf die Finanzierung von Gold OA fokussieren. Die COAliton-S gibt diesen Agreements letztlich sowieso nur eine Chance bis 2024:

After 2024, we will be encouraging institutional libraries and large consortia to switch from ‘read and publish’ agreements with publishers to ‘pure publish’ deals for portfolios of subscription journals that have become open-access journals. The cOAlition S funders will contribute to financing such deals

Und man darf auch ruhig noch einmal betonen, dass die Nutzung von Sci-Hub in der Schweiz legal ist und eine fantastische Abdeckung bietet.

Update 3. Dezember 2019

Die Universität Bern informiert zum ersten mal öffentlich und gibt bekannt, dass swissuniversities am 13. Dezember entscheiden werden.

EMBO Journals – Zu teuer für Open Access?

Wer den empfehlenswerten Beitrag „Open access: The true cost of science publishing“ (2013) gelesen hat, blieb ratlos zurück. Die Einschätzungen über die tatsächlichen Kosten eines wissenschaftlichen Artikels reichten von $300 (Hindawi, PeerJ, Ubiquity Press) bis hin zu $30’000 (Nature). Dabei sind nur wenige Verlage auch wirklich transparent über ihre tatsächlichen Kosten. Neu gehört EMBO dazu. EMBO hat die vergangene Woche detailliert über die Einahmen und Aufwände des Jahres 2017 berichtet.

6’350€ Kosten pro Artikel

Insgesamt wurden im Jahr 2017 in den 4 Journals von EMBO 706 Artikel publiziert.

  • EMBO Journal (Subskriptionsjournal): 280 Artikel
  • EMBO Reports (Subskriptionsjournal): 226 Artikel
  • EMBO Molecular Medicine (Gold OA): 135 Artikel
  • Molecular Systems Biology (Gold OA): 65 Artikel

Die Annahmequote lag gemäss EMBO bei ca. 10%, so dass der Verlag mit etwa 7000 Einreichungen umgehen musste.

Für die Abwicklung dieser 7000 Einreichungen, bzw. dem Publizieren von 706 Artikel hat EMBO 4.48 Mio EUR aufgewendet, wobei sich diese Kosten auf EMBO Press Office (Standort Heidelberg) und Wiley aufteilen:

Aufwände für 4 Journals im Jahre 2017 (Fig 2)

Für Services bei Wiley (Produktion, Verkauf, Marketing, Plattform, Journal Promotion) wurden €2500 pro Artikel an Wiley bezahlt. €3850 pro Artikel gingen an EMBO Press:

Staff working at the four EMBO Press journals include 17 scientific editors (including those with managerial responsibility), three editorial assistants, a data integrity analyst, a project and marketing manager, and a designer. Salaries and employer costs (including pension contributions, health insurance, maternity cover etc.) make up €2.2 Mio. Office expenses, recruitment costs, conference fees, travel and other items add a further €504,000.

Runtergebrochen auf die offensichtlich sehr ordentlich bezahlte Arbeit heisst das:

Editors and assistants spend about 17 hours on a paper that ends up being published, of which six hours are spent after final acceptance on pre-production checks, integrity checks and data curation. For papers that are not reviewed, slightly under two hours are spent on initial quality checks and editorial assessment.

Die grundsätzlichen Aufgaben eines Scientific Editors kann man übrigens einem früheren Job-Inserat entnehmen.

1’880€ Gewinn pro Artikel

Obwohl die Kosten bei EMBO ausserordentlich hoch sind, schaffte es EMBO pro Artikel einen Gewinn von €1’880 einzustreichen, was einer stattlichen Gewinnmarge von 23% entspricht.

Bei seinen zwei Subskriptionsjournals EMBO Journals und EMBO Reports hält EMBO zudem zweimal die Hand auf. Ein Blick in den Hybrid OA Monitor zeigt, dass ingesamt bei 109 Artikel die Hybrid OA Option gewählt wurde. Bei einer Hybrid APC von €4’700 sprechen wir von zusätzlichen Einnahmen von €512’300.

  • EMBO Journal : 280 Artikel, davon 73 (26%) Hybrid OA
  • EMBO Reports: 226 Artikel, davon 36 (16%) Hybrid OA

Das EMBO-Dilemma

Die Offenlegung der Finanzen erfolgt mit der Erkenntnis, dass für einen vollständigen Flip zu Gold OA die höhe der aktuellen APC €3’300 (Pure Gold OA) €4’700 (Hybrid OA) nicht ausreichen. Dies führt zum Dilemma von EMBO:

“We want to go fully open access. At the moment, we can’t afford to. Who is going to pay and for what?”

Maria Leptin, Direktorin EMBO (Quelle: Zitiert in Science Business)

Mögliche Lösungen?

a) Kosten bei Wiley senken oder ganz weg von Wiley

EMBO betont unermüdlich non-profit zu sein. Wie nun diese Aufschlüsselung der Kosten zeigt, geht dennoch ein substanzieller Teil der Einnahmen an den börsenkotierten Wiley Verlag, welcher solche Partnerschaften auch gerne gegenüber seinen gewinnerwartenden Shareholdern herausstreicht:

Separately, we continue to add important and prestigious society partnerships. Quality matters to the research community and Wiley’s portfolio of brands keeps getting stronger.

Brian A. Napack, CEO John Wiley & Sons, Inc (Q1 2020 Inc Earnings Call)

Diese Partnerschaft mit Wiley sollte von EMBO hinterfragt werden. Wie Bernd Pulverer, Head of Publications bei EMBO, bei einem einem Talk erwähnt, dürften von einem grossen Verlag Wiley hinsichtlich technischer Produktion, Onlinestellung und Vermarktung eigentlich tiefe Kosten durch Skaleneffekte zu erwarten sein und entsprechend kann das Outsourcing an einen kommerziellen Verlag durchaus sinnvoll sein. Doch €2’500 ist extrem hoch. Ich bin überzeugt, dass andere Verlage die gleiche Dienstleistung für einen Fünftel dieser Kosten anbieten können.

Hinsichtlich einer Umstellung auf OA ist zu beachten, dass diverse Kosten aus der Subskriptionswelt sowieso wegfallen, oder extrem verschlankt werden können (bspw. Verkauf und Marketing).

b) Beteiligung von EMBO am Journalgeschäft

Aktuell generieren die Subskriptionsjournals einen zusätzliche Einnahme-Quelle für EMBO. Oder um es zuzuspitzen: EMBO entzieht via Subskriptionen den Forschungsinstituten Geld, nur um es dann später in Form von Förderung wieder in die Forschung zu pumpen. Dabei werden beiläufig auch die Taschen der Shareholder von Wiley gefüllt.

Gemäss Bernd Pulverer, ist man durchaus bereit, auf den aktuellen Gewinn zu verzichten, sollte es nötig sein. Aber weshalb nicht noch einen Schritt weitergehen? Weshalb kann und soll sich EMBO nicht an der Finanzierung des Journalgeschäfts beteiligen?

EMBO wird aktuell durch die Europäische Konferenz für Molekularbiologie (EMBC) finanziert, an welche praktisch alle europäische Staaten einzahlen:

Weshalb nicht diesen Finanzierungsmechnismus auch für die Journals zu nutzen?

Natürlich wäre zu diskutieren, ob die Europäer bereit wären alleine Journals zu finanzieren, in denen dann die ganze Welt publizieren könnten. Schaut man sich in Dimensions die Affilations der im Jahre 2017 publizierten Artikel aller Autorinnen (also nicht nur Corresponding Authors) an, zeigt sich dass 60% aus den Länder stammen, welche EMBC finanzieren.

Mit etwas Goodwill und Kreativität würde sich hier sicher ein passendes Modell finden. EMBC hat beispielsweise heute schon assoziierte Mitgliedschaften von Indien und Singapur, sowie Kooperationsvereinbarungen mit Taiwan und Chile.

c) Überdenken des Exzellenz-Begriffs

EMBO zelebriert Exzellenz und ist stolz auf die 90%-Ablehnungsquoten seiner Journals. Die Selektivität wird dabei als Argument verwendet, weshalb bei EMBO die Kosten so teuer sind:

The bulk of the publishing cost is due to editorial and peer review selection, quality control, and enhancement of manuscripts. Thus, the cost of APCs has to scale with a journal’s degree of selectivity. It is not surprising that there are only a few highly selective OA journals

Bernd Pulverer, https://doi.org/10.15252/embj.2018101215

So wirklich deutlich ist dieses Argument in den nun vorgelegten Zahlen nicht erkennbar, da nicht erwähnt wird, wieviele Einreichungen direkt nach einer 2h-Sichtung durch einen Editor abgelehnt werden und wieviele doch ein Peer-Review durchlaufen bevor sie abgelehnt werden.

Allerdings ist es grundsätzlich einleuchtend, dass wenn mehr Papers angenommen würde, die Kosten pro publizierten Artikel sinken würden.

Aus einer distanzierten Position, stelle ich mir schon die Frage, ob diese künstliche Selektion vor der Publikation nach engen Scope, Neuigkeit und Relevanz um dem Journal den Nimbus von Exklusivität zu geben tatsächlich noch zeitgemäss ist?

Was ist daran exzellent, wenn ein viele Ressourcen des Verlages, der Editoren, der Reviewers und den AutorInnen darauf verschwendet Inhalte abzulehnen, die dann vielleicht sowieso anderswo publiziert werden?

Das macht nicht einmal den EditorInnen bei EMBO Freude:

One part of the challenge is psychological:  that you inherently spend much more time rejecting than accepting papers. That comes with the job, everyone knows that and understands that. But some days you can feel like you turn people down. That can be particularly tough when you know that someone has spent a lot of time on a study. In those cases it helps to remember that editorial decisions are not generally about the technical quality of the work, but the scope relative to our journal. In addition, there are many other journals out there. Just because we cannot offer to publish a paper in The EMBO Journal doesn’t mean that it won’t be published elsewhere.

Anne Niesen, Senior Editor, EMBO Press (Quelle: Blog EMBL Careers)

Müsste es nicht eher das Ziel sein, möglichst effizient viele wissenschaftlich solide (≠ exzellente) Arbeiten zu publizieren? Können wir das Bedürfnis nach Relevanz und Einordnung heute nicht anders und besser angehen, als bloss mit dem Label des Journals. Gerade wenn offensichtlich ist, zu welchen absurden Auswüchsen der Fokus auf selektive Journals führt. Hier finde ich Ansätze, die weg von Journals führen, um einiges vielversprechender. Siehe Talk „Life After the Death of Science Journals“ von Viktor Tracz, Gründer von BMC und F1000.

EMBO hat mit einem transparenten Peer-Review Verfahren bereits viel Innovation geleistet. Mit der aktiven Beteiligung beim angekündigten Service reviewcommons.org, bei dem das Peer-Review vor dem Einreichen bei einem Journal geschehen soll, geht es definitiv in die richtige Richtung. Hier könnte aber in Sinne von Ressourcenoptimierung durchaus noch weiter gedacht werden.

Fazit

Mir ist erst im Laufe der Recherche zu diesem Post bewusst geworden, dass EMBO nicht einfach eine Society von individuellen Forschenden ist, sondern durch und durch öffentlich finanziert wird. Von daher ist die Kostentransparenz und die vollständige Umstellung zu OA in der aktuellen politischen Situation (OA-Strategien diverser Trägerstaaten, Plan S) mehr als hinfällig.

Die Zahlen zeigen, dass sich EMBO mit dem Exzellenz-Argument Luxuslösungen leistet, die überdacht werden sollten. Kann EMBO durch korrigierende Schritte die Kosten senken, sehe ich allerdings viel Potential um die Journals vollständig nach OA umzustellen.

Der Finanzierungsmechanismus von von EMBO bietet sich eigentlich nur so an, um auch auf die Journals übertragen zu werden.

Brandenburg verabschiedet Open-Access-Strategie

Mit der “Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg” (PDF) legt heute ein weiteres Bundesland ein Policy-Dokument zur Gestaltung des Transformationsprozesses hin zu Open Access vor. 

Das Dokument, welches heute in Potsdam vorgestellt wurde, beschreibt den Handlungsbedarf auf für die Akteursgruppen Forschende, Hochschulen, Hochschulbibliotheken sowie für die Landesregierung selbst. In einer Pressemitteilung betont Wissenschaftsministerin Martina Münch: 

Wir nutzen die Chancen des digitalen Wandels für Brandenburg: Mit der neuen ‘Open-Access-Strategie‘ schaffen wir die Voraussetzungen für den freien und breiten Zugang zu öffentlich finanzierten und publizierten Forschungsergebnissen in unserem Land. Dieser freie Zugang stärkt nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Hochschulen und Forschungseinrichtungen – er erleichtert auch den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Gesellschaft. Davon profitieren kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie zivilgesellschaftliche Initiativen oder interessierte Bürgerinnen und Bürger.“

Zur Umsetzung der Strategie soll neben einer Vernetzungs- und Kompetenzstelle ein Fonds zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen geschaffen werden.

Herauszuheben ist das Kapitel “Monitoring der Zielerreichung und Maßnahmenumsetzung”, in dem sich das Land und seine Hochschulen zu einem Prozess der Evaluierung der beschriebenen Massnahmen bekennen.

Zuletzt hatte  Thüringen eine Strategie zu Open Access verabschiedet, die mittlerweile auch durch eine Open-Access-Strategie der Thüringer Hochschulen (PDF) flankiert wird. Darüber hinaus haben bereits Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein Open-Access-Strategien auf den Weg gebracht. Andere Bundesländer haben die Verankerung entsprechender Policies angekündigt

Disclosure: Ich war für Helmholtz in den Prozess der Strategieentwicklung in Brandenburg involviert.

Neuer DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

Bereits letzte Woche kommunizierte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), sie habe „ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) grundlegend überarbeitet.“

Seit heute Nachmittag ist der Kodex, der bereits am 1.8.2019 in Kraft tritt, online. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist: Alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen müssen ihn bis zum 31.7.2021 rechtsverbindlich umsetzen, um auch in Zukunft Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Der Kodex löst damit die aus dem Jahre 1998 stammende „Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG ab. Diese wurde zuletzt 2013 aktualisiert.

Bemerkenswert ist, wie tief die Forderung nach Open Science den Kodex durchdringt. Hierfür drei Beispiele:

Z. B. wird der Begriff „Publikationsorgan“ in Leitlinie 15 breit definiert. In der Erläuterung heiß es dazu: „Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht.“

Die Leitlinie 13 widmet sich der „Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen“. Dort findet sich der folgende Satz (Inkl. einem Bezug zu den FAIR-Prinzipien in den Erläuterungen):

„Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen.“

In der Leitlinie 17 „Archivierung“ werden über die Forschenden hinaus auch die wissenschaftlichen Einrichtungen und ihre Informationsinfrastrukturen in die Pflicht genommen:

„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.“

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der DFG. Dort finden sich auch Informationen zur Umsetzung des Kodex. Weitere Fallbeispiele und Erläuterungen sollen in einem dynamisches Dokument folgen. Eine journalistische Einordnung des neuen Kodex findet sich bei Jan-Martin Wiarda.

Schweizer „Read and Publish“-Vertrag mit RSC soll vollständig geheim bleiben

Als Michael Hengartner, Präsident swissuniversities und Rektor der Universität Zürich an der Open Access Konferenz Schweiz 2018 gefragt wurde, ob er im Sinne von Open Access auch die kommenden Verträge mit Elsevier und Springer öffentlich machen wird, war seine Antwort ganz klar ja.

Schliesslich ist diese Transparenz seit längerem erklärtes Ziel von Swissuniversities für die aktuellen Verhandlungen mit Elsevier, SpringerNature und Wiley:

3. Transparenz der Lizenzverträge
Die Lizenzverträge werden aus öffentlichen Geldern bezahlt. Deren Inhalte sollten entsprechend ebenfalls öffentlich zugänglich sein. Gesellschaftlich werden Vertraulichkeitsklauseln nicht mehr akzeptiert.

Factsheet zur Verhandlungsstrategie von swissuniversities, 15.3.2018

Während für diese drei Verlage noch keine neuen Vereinbarungen vorliegen, wurde im Februar 2019 ein erstes „Read und Publish“-Agreement mit RSC verkündet.

Beiläufig war zu erfahren, dass mit dem Verlag wieder Geheimhaltungsvereinbarungen eingangen wurden.

Also verlangte ich bei der Hauptbibliothek der Universität Zürich Einsicht in den Vertrag. Gemäss Zürcher Öffentlichkeitsgesetz müsste eine solche Anfrage innerhalb von 30 Tagen beantwortet werden. Doch die UZH tat sich offenbar sehr schwer mit der angeblich „zeitintensiven“ Anfrage, so dass ich die Antwort erst 120 Tage später erhalten habe.

Die Universität Zürich lehnt mein Gesuch ab und weigert sich sogar den Vertrag nur teilweise zugänglich zu machen.

Würde sie den Vertrag zugänglich machen, würde die Beziehungen zu den Kantonen der Vertragspartner beeinträchtigt. Ebenfalls habe sich RSC in seiner Stellungnahme gegen die Veröffentlichung von Vertragsstellen ausgesprochen die sich die Kosten/Preiskalkulationen beziehen.

Die Bekanntmachung des RSC-Vertrages kann zu einer Wettbewerbsverzerrung führen bzw. den Marktvorteil von RSC – als einer der ersten Verlage ein neues, zukunftsorientiertes Geschäftsmodell entwickelt zu haben – einschränken.

Insgesamt ist der Antwort leider nicht zu erkennen, dass eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Situation erfolgt ist. Ich werde den Entscheid bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen anfechten.


Wer meine Anstrengungen finanziell unterstützen möchte:

  • CH31 0840 1016 8467 8040 6 – Christian Gutknecht, Blumensteinstrasse 17, 3012 Bern

Open Science: Parteipositionen zur Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt. Einige der Parteien adressieren das Thema Open Science in ihren Wahlprogrammen. Hier einige Auszüge aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke mit Fokus auf die Themenfelder Open Access, offene Forschungsdaten und das Wissenschaftsurheberrecht.

CDU/CSU

Im Wahlprogramm (PDF) von CDU/CSU finden sich keine konkrete Aussagen zu den genannten Themen. Folgende Forderungen streifen jedoch das Thema Open Science:

  • Zudem wollen wir die europäischen öffentlichen National- und Staatsbibliotheken unter dem Dach einer europäischen digitalen Bibliothek noch besser vernetzen.“ (S.10)
  • „Wir sagen den großen Volkskrankheiten den Kampf an. Krebs und Alzheimer sollen bald der Vergangenheit angehören. Das können wir schaffen, indem wir unsere Kräfte in Europa bündeln. Mit einem Masterplan werden wir die Forschungsgelder zielgerichtet einsetzen sowie medizinische Forschung und Big Data zusammenbringen.“ (S. 12)

SPD

In ihrem Wahlprogramm (PDF) fordert die SPD eine „[e]uropäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft“ und adressiert in diesem Zusammenhang die hier behandelten Themen:

  • „Europäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft. Angesichts neuer Herausforderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wollen wir eine europäische Cloud aufbauen, durch die Forschungsergebnisse, Forschungsdaten und Dateninfrastruktur frei zugänglich gemacht wird. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung von maschinellem Lernen und Big Data Analytics.“ (S. 46)

FDP

Die FDP widmet sich in ihrem Wahlprogramm (PDF) den Aspekten Open Access und Open Data. Dazu heißt es mit Blick auf die Wissenschaft:

  • Auf Basis des europäischen Forschungs-Rahmen-Programms „Horizont Europa“ muss ein digitaler Austausch unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jederzeit gewährleistet werden. Hierzu gehören die dezentrale Bereitstellung von Materialien für Open Data und die digitale Durchführbarkeit von PhD- oder anderen Forschungsprojekten. In diesem digitalen europäischen Netzwerk für Wissenschaft und Forschung muss der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen, die mehr als 50 Prozent durch europäische Forschungsförderung finanziert wurden, durch Open Access zum Standard machen. Schutz von geistigem Eigentum und Nutzungsrechten der Forscher, Institute und forschenden Wirtschaft bleiben hiervon unberührt. Dies verbessert die stark begrenzte Verfügbarkeit, besonders die zu hohe Schwelle zwischen Wissenschaft und wirtschaftlicher Innovation und macht die europäische Forschungsförderung zu einem Beschleuniger im internationalen Wettbewerb.“ (S. 46)

Grüne 

Open Access und Co. werden im Wahlprogramm (PDF) der Grünen im Kontext von „Horizon Europe“ behandelt:

  • „Auch ist es uns wichtig, Forschungsergebnisse durch das gezielte Fördern von Open-Access-Publikationen allen frei zugänglich zu machen. Dazu wollen wir etwa Projekte wie cOAlition S, die öffentlich geförderte Publikationen frei zugänglich machen, auf europäischer Ebene vorantreiben.“ (S. 166)

Linke

Im Wahlprogramm der Linke (PDF) gibt es einen ganzen Abschnitt zum Thema „[f]reier Zugang zu Wissen und Informationen“. Open Access und das Wissenschaftsurheberrecht werden mehrfach adressiert. U .a. heißt es in dem Wahlprogramm:

  • „Wir fordern eine europäische Open-Access-Initiative. Das europäische Urheberrecht soll wissenschaftsfreundlich gestaltet werden. Der Wissenstransfer in ärmere Regionen innerhalb und außerhalb Europas soll ausgebaut werden – etwa durch offene Publikationsformen und Datenbestände, aber auch eine sozial verantwortliche Lizenzierungspolitik. Um der Monopolstellung und dem Profitstreben einiger Wissenschaftsverlage entgegenzuwirken, wollen wir auf europäischer Ebene eine öffentlich geförderte Open-Access-Plattform schaffen, damit öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können.“ (S. 55)
  • „Im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform sind die bisher ausgehandelten Ausnahmen für Bildung, Kultur und Forschung sowie die out-of-commerce-Regelung für verwaiste Werke umzusetzen, damit endlich mehr Rechtssicherheit zum Beispiel für die Speicherung, Kulturforschung, die digitale Präsenz von Sammlungen und Archiven sowie für Bibliotheken in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.“ (S. 57)