Update Schweizer Elsevier Agreement

Nach einer ersten ernüchternde Analyse zum Schweizer Elsevier Read & Publish Agreement (2020-2023) im August 2020 ist es nach 18 Monaten Vertragslaufzeit Zeit für eine weiteres Update.

77% Auschöpfung des Kontingents von 2020

Die Befürchtung, dass das Kontingent von 2850 OA Artikel nicht annähernd ausgeschöpft wird, hat sich inzwischen etwas abgeschwächt, ist aber noch nicht vom Tisch. Aktuell (Juni 2021) ist ist das Kontingent von 2020 zu 77% ausgeschöpft, dasjenige von 2021 zu 9%.

Es zeigt sich, dass die Durchlaufszeit von Einreichung bis zur Publikation bei Elsevier wirklich sehr lange dauern kann. Im Mai 2021 wurden beispielsweise 283 Publikationen als Teil des Schweizer Agreements OA publiziert. Etwas mehr als die Hälfte davon sind noch Einreichungen aus den Jahr 2020.

Das heisst bis alle 2020 eingereichten Publikationen entweder publiziert oder abgelehnt wurden, und der Stand des Kontingents abschliessend beurteilt werden kann, dürfte es noch mehre Monate oder länger gehen.

Viele Schweizer Corresponding Author Papers bleiben Closed Access

Dabei liegt der tiefe Auschöpfungsgrad nicht daran, dass Schweizer AutorInnen weniger bei Elsevier publizieren. Vielmehr bleiben viele Publikationen, die eigentlich durch das Agreement Open Access sein könnten/sollten Closed Access. Mein Monitoring kommt inzwischen auf über 500 solcher Schweizer Corresponding Author Papers, deren summierter APC-Listenpreis 1.5 Mio € beträgt. Publikationen, bei denen Elsevier das Einreichedatum nicht veröffentlicht und deshalb die Eligibility von Aussen nicht sicher festgestellt werden kann, sind in dieser Liste noch nicht einmal enthalten. Beispiel: 10.1016/j.cagd.2021.102003

Wieso so viele Papers Closed Access sind, scheint mehrere Gründe zu haben. Von zwei AutorInnen habe ich das Feedback erhalten, dass die Option zu OA im Einreiche-Prozess nicht angezeigt wurde und somit der Verdacht besteht, dass die Identifikation der Affiliation bei Elsevier nicht zuverlässig funktioniert.

Weitere AutorInnen haben offenbar bewusst auf die OA Option verzichtet, weil sie Hybrid-Kosten befürchteten. Da die Schweizer OA-Community (insbesondere der SNF) seit 15 Jahren den Forschenden auf Hybrid und Double-Dip sensibilisiert ist dies eigentlich eine gute Nachricht.

Zwar können eligible Closed-Access Artikel nachträglich noch bei Elsevier für eine Öffnung gemeldet werden. Allerdings scheint das nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt möglich zu sein sein, und für eine wirksame Änderung müssen auch die AutorInnen aktiv werden, was diese (ähnlich wie die Ablage auf ein Repository bei Green OA) leider nicht immer tun.

Ein Drittel aller Schweizer Publikationen OA durch das Agreement

Relevant für das Agreement ist das Einreichedatum ab 1.1.2020. Das heisst, dass die Auswirkung verzögert eintritt und erst 2021 so langsam richtig abgeschätzt werden kann. Von den 3437 Publikationen, die 2021 mit einer Affiliation einer teilnehmenden Institution publiziert wurden, sind ein Drittel (1118) OA durch das Schweizer R&P-Agreement. Das entspricht 54% aller Schweizer Corresponding Author Publikationen.

Damit wird das Agreement dem eigenen Anspruch, nämlich mindestens für die OA-Stellung aller lokaler Corresponding Authors zu sorgen, nicht gerecht. Man muss allerdings beachten, dass dies inbesondere bei den Rahmenbedinungen von Elsevier auch nicht möglich wäre. Einerseits sind etliche Journals von Elsevier ja explizit vom Schweizer Agreement ausgenommen (z.B. Cell Press, verschiedene Society Journals). Anderseits führt die Möglichkeit, dass ein Artikel mehrere Corresponding Authors hat, und ein Autor oder Autorin mehrere Affiliations haben kann, durchaus schon zum Effekt, das Artikel über andere Institutionen OA werden.

Schaut man sich deshalb der OA-Status (via Unpaywall) der Schweizer Publikationen an, sieht es etwas tröstlicher aus. So sind immerhin 61% aller Corresponding- und Non-Corresponding Publikationen von 2021 in einer Form zugänglich.

Verzerrtes Kosten- und Nutzenverhältnis

Eine Steigerung auf 61% OA ist ohne Zweifel eine klare Verbesserung zu den reinen Abos. Doch die Kosten für diesen Schritt sind extrem hoch. Zurzeit liegt die PAR-Fee für das Jahr 2020 bei über 6000€. Sollte das Kontingent ganz ausgeschöpft werden wird die PAR-Fee bei 4500€ EUR zu stehen kommen.

Mit Blick auf die einzelnen Institutionen sieht man erwartungsgemäss bereits grosse Unterschiede zwischen dem historischen Subskriptionspreis und dem Preis gemäss Publikationsverhalten der eigenen AutorInnen.

Man darf gespannt sein wie die Bibliotheken die innerkonsortiale Preisverteilung für das dritte und vierte Vertragsjahr neu aushandeln werden.

Internationaler Vergleich

Wie ist das Schweizer Elsevier Agreement im internationalen Vergleich zu werten? Während der ETH-Rat vor 10 Jahren bei dieser Frage ergebnislos kapitulierte, haben wir heute glücklicherweise bessere Möglichkeiten zum Vergleich. Ich habe dazu meinen Ansatz, denn ich für das Monitoring des Schweizer Agreements begonnen habe, nun auch auf andere Länder (Niederlande, Schweden, Finland, Norwegen, Polen, Ungarn, Österreich und Dänemark) übertragen. Das Ergebnis ist unter https://oa-monitoring.ch/elsevier_monitor/ zugänglich.

Ich hoffe ich kann zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich auf den internationalen Vergleich eingehen. Es fällt auf, dass das Phänomen, dass Publikationen die Open Access sein könnten bzw. solllten nicht frei zugänglich sind, sich bei allen Ländern zeigt. Bei Schweden sind es beispielsweise über 700 Artikel, was insofern unbefriedigend sein muss, da Schweden eigentlich ein „All you can publish“ Deal hat und im Agreement auch explizit ein Vorgehen mit Elsevier definiert hat, wie in im Falle nicht erkannter Publikationen vorzugehen ist.

Besser sieht die Situation in den Niederlanden aus, wo zwar auch noch viele Corresponding Author Papers Closed Access bleiben, jedoch für einen ähnlichen Preis massiv mehr OA-Publikationen enhalten sind.

Vergleicht man die Schweiz mit den Niederlanden und Schweden sieht man diesen Unterschied deutlich:

Da Elsevier bei Agreements ohne Limit die Publikationen nicht einem spezifischen Jahr zuweist, und manchmal das relevante Einreichedatum nicht öffentlich ist, kann die Aufteilung pro Jahr ungenau sein. Genauer wird der Vergleich wenn den ganzen Agreement-Zeitraum anschaut, also 2020 bis heute:

Da für alle 3 Länder das Einreichedatum relevant ist, wird sich die PAR-Fee sowohl für 2020 und 2021 weiter nach unten bewegen. Doch es zeigt sich bereits, dass die Schweizer praktisch doppelt soviel zahlen wie die Niederländer.

Fazit

Leider ändert sich an meinem Fazit vom letzten Jahr nicht viel. Die Verantwortlichen dieses Deals haben sich völlig unnötig auf etwas Halbgares eingelassen, mit dem niemand wirklich zufrieden sein kann. Zwar ist der Anstieg auf 61% OA erfreulich, aber nur solange man den Preis nicht kennt. Wenn ich zudem höre, dass Schweizer OA-Verantwortliche nun AutorInnen hinterherrennen müssen, wenn es bei der Einreichung mit OA nicht geklappt hat, ist man eigentlich am Punkt wo man ja gleich die 61% via Green Road OA ohne Embargo hätte erreichen können. Die Millionen hätte man in sinnvollere Alternativen stecken können.

Immerhin hat man bei swissuniversities erkannt, dass man durch den Fokus auf R&P Agreements Gold OA vernachlässigt hat. Vor kurzem wurden nationale Verhandlungen mit reinen Gold OA Verlagen, sowie die Stärkung von institutionellen Gold OA Funds angekündigt. Für Gold OA ist eine Kostenobergrenze von 2500 CHF vorgesehen. Wo war diese Obergrenze als man mit Elsevier den teuersten Schweizer Deal aller Zeiten eingegangen ist?

Knacknuss Öffentlichkeitsprinzip bei der Zusammenarbeit von Hochschulen

Ein neues Urteil (VB.2020.00746) des Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, dass Preise von Read & Publish Agreements auf Nachfrage öffentlich gemacht werden müssen, da sie keine objektiv schützenswerte Geschäftsgeheimnisse darstellen. Allerdings soll das nur für die Universität Zürich gelten, und nicht für alle Vertragsteilnehmer gleichermassen. Das Urteil bildet eine weitere Etappe in einer Odyssee wie das Öffentlichkeitsprinzip in der interkantonalen Zusammenarbeit anzuwenden oder eben nicht anzuwenden ist.

Informationszugang RSC-Vertrag via Universität Zürich

Über meinen Versuch Zugang zum Schweizer RSC-Agreement (2019-2020) zu erhalten, habe ich in diesem Blog bereits mehrfach berichtet. Nach einiger Verzögerung und Verweigerung, legte die Universität Zürich letztes Jahr den 32-Seitigen Vertrag grösstenteils offen. Allerdings wurden die Preise der einzelnen Hochschulen geschwärzt, dies mit der Begründung:

Mit der Offenlegung des zu zahlenden Gesamtbetrages wird dem Öffentlichkeitsprinzip ausreichend Rechnung getragen.

Universität Zürich, Abteilung Datenschutzrecht, Begründungen der Schwärzungen, 10. Feb. 2020

Rekurskommission: Keine Datenherrschaft

Dagegen legte ich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Beschwerde ein. Diese hatte sich in der Vergangenheit bereits zur Offenlegung von Subskriptionsgebühren ausgesprochen. Damals hatte ich jedoch nur die Zahlen einer Zürcher Hochschule (ZHAW) angefragt. Nun verlangte ich Zugang zum ganzen RSC-Vertrag via Zürcher Öffentlichkeitsgesetz. Dort sind die Zahlungen aller Hochschulen aufgeführt. Dies führte bei der Rekurskommission zu einem Dilemma. Wie kann sie zu ihrem früheren Entscheid für Transparenz stehen, ohne in Widerspruch zu den bekannten Basler Urteilen zu kommen. Dort hatte bei meiner früheren Anfrage nach den Ausgaben der Universität Basel an Elsevier, Springer und Wiley, dass Appellationsgericht (VD.2015.20) und später das Bundesgericht (1C_40/2017) den Zugang zu den Subskriptionspreisen der Universität Basel verneint.

Die Rekurskommission löste das Dilemma, in dem sie erklärte, dass die Universität Zürich gar keine Datenherrschaft über die Ausgaben der anderen Hochschule ausübt und die Rekurskommission keine Offenlegung dieser Zahlungen beschliessen kann. Sie entschied in Folge nur die Bekanntgabe der Total Fee’s 2019 und 2020 der Universität Zürich.

Verwaltungsgericht ZH: Kein Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung

Dagegen erhob ich mit finanzieller Unterstützung des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht. Das Gericht (VB.2020.00746) verwarf die Erfindung der fehlenden Datenherrschaft und griff stattdessen zu einem anderen Kniff, um sich nicht in Widersprüche zu verstricken:

„Wie bereits dargelegt wurde (E. 3), hat die Vorinstanz [Rekurskommission] zu Unrecht nicht geprüft, ob die Beschwerdegegnerin [Universität Zürich] auch die Teilbeträge auf Seite 18 und 19 der anderen Konsortiumsmitglieder hätte offenlegen müssen. Dies ist im Folgenden nachzuholen.

Hierfür ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdegegnerin nur im Besitz dieser Informationen ist, weil der Verlag den Vertrag mit dem Konsortium und nicht direkt mit den einzelnen Konsortiumsmitgliedern abschloss. Diese Informationen haben keinen direkten Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Beschwerdegegnerin, sondern betreffen vielmehr die Aufgabenerfüllung von Institutionen, auf die das zürcherische Informations- und Datenschutzgesetz nicht anwendbar ist. Der Beschwerdeführer hat neben dem vorliegenden Verfahren denn auch bei anderen Beteiligten des Konsortiums und mithin in anderen Kantonen sowie beim Bund Verfahren eingeleitet, um Einsicht in den Vertrag bzw. Kenntnis von geleisteten Teilbeträgen alle bzw. der anderen Konsortiumsmitglieder mittels Öffentlichkeitsgesuchen zu erlangen (act. 2 S. 2, act. 5). In wie vielen Kantonen solche Verfahren hängig sind und was der jeweilige Verfahrensstand ist, ist unklar. Dazu kommt, dass für den Kanton Basel-Stadt mindestens ein rechtskräftiges (durch das Bundesgericht geschütztes) Urteil vorliegt, welches in einer ähnlich gelagerten Konstellation eine Offenlegung von Verträgen mit wissenschaftlichen Verlagen untersagt hatte (vgl. BGr, 5. Juli 2017, 1C_40/2017).

Aus Respekt vor der Hoheit der anderen Kantone und des Bundes kann das Verwaltungsgericht nicht einen diesen hängigen oder bereits abgeschlossenen Verfahren vorgreifenden bzw. widersprechenden Entscheid für alle beteiligten Konsortiumsmitglieder fällen, indem es die Offenlegung von Informationen, die nicht die Beschwerdegegnerin betreffen, anordnet oder untersagt (vgl. Art. 44 Abs. 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 [SR 101 ]).
Mithin besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, welches der Offenlegung der Teilbeträge auf Seite 18 und 19 betreffend die anderen Konsortiumsmitgliedern entgegensteht.“

Diese Begründung ist alles andere als schlüssig. Der gemeinsame Konsortialvertrag ist ja nicht zufällig entstanden. Bestünde hier kein „direkter Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität Zürich“ hätten die Hochschulen ja jeweils einen eigenständigen Vertrag mit RSC abschliessen können. Das Konsortium bräuchte es nicht.

Wir haben nun die verrückte Situation, dass das Verwaltungsgericht ZH, die Ausgaben der Universität Zürich grundsätzlich den Charakter eines schützenswertes Geschäftsgeheimnis abspricht, aber nicht den Mut hat, zu erklären wieso die gleiche Art von Information im gleichen Vertrag dann von anderen Hochschulen doch wieder als schützenswertes Geschäftsgeheimnis gewertet werden kann. Dies obwohl für die genaue Definition eines Geschäftsgehmnisses regelmässig von allen Kantonen die Bundesrechtsprechung herangezogen wird.

Zudem ist die Lösung des Verwaltungsgericht nicht praktikabel, da man bei einem Dokument, welches Informationen aus verschiedenen Kantonen enthält (was bei der interkantonalen Zusammenarbeit ja üblich ist) ja immer wissen müsste, welchen Abschnitt man nun von welchem Organ anfragen müsste.

Swissuniversities: Zu politisch sensibel für das Öffentlichkeitsprinzip

Eine ähnlich unbefriedigende Antwort lieferte vor kurzem auch die Bildungsdirektion des Kanton Berns (Entscheid 2020.BKD.53794). Obwohl swissuniversities ein Verein von öffentlich finanzierten Hochschulen der Kantone und des Bundes ist, untersteht swissuniversities offenbar keinem Öffentlichkeitsgesetz. Dies weil die Macher der gesetzlichen Grundlage für swissuniversities vor zehn Jahren, auch lieber dem Dilemma aus dem Weg gingen als es zu tatsächlich lösen. Obwohl man swissuniversities dem Datenschutz, dem Beschaffungsrecht, dem Personalrecht des Bundes unterstellte, erklärte man in der Botschaft zum HFKG, dass für swissuniversities kein Öffentlichkeitsgesetzen gelten soll:

Die gemeinsamen Organe werden aus Gründen der politischen Sensibilität und der ihnen übertragenen besonderen Aufgaben nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt.

Vermutlich hat es damit zu tun, dass vor zehn Jahren einige Kantone das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht kannten. Heute, wo der Bund und alle Kantone ausser Luzern das Öffentlichkeitsprinzip kennen, ist eine solche Begründung kaum zum Aushalten.

SLSP AG: Nur Dienstleister ohne öffentliche Aufgabe

Offenbar lässt sich das Öffentlichkeitsprinzip auch aushebeln, in dem öffentliche Institutionen einfach eine Aktiengesellschaft bilden. So ist die SLSP AG, gemäss einer beauftragten Einschätzung ist ebenfalls keinem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt. Die SLSP AG bezweckt den Aufbau und den Betrieb eines Bibliotheksverwaltungssystems und die Erbringung weiterer damit zusammenhängender Services (z.B. Ausleihkurier, Konsortialdiensten). An der Gesellschaft können sich nur Hochschulen bzw. Bibliotheken der Hochschulen gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sowie wissenschaftliche Bibliotheken der öffentlichen Hand beteiligen. Da der SLSP AG keine öffentlichen Aufgaben übertragen wurden und nicht hoheitlich handle, sei das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung auf die SLSP AG nicht anwendbar.

Fazit

Die unklare Situation hinsichtlich des Öffentlichkeitsprinzip bei der föderalen Zusammenarbeit ist das eine. Frustrierender ist jedoch der Unwille vieler Instanzen hier wirklich Klarheit zu schaffen und die offensichtlichen Widersprüchlichkeiten aktiv zu lösen und auch praktikable Wege aufzuzeigen.

Hinsichtlich der Anwendbarkeit des Zürcher Öffentlichkeitsgesetzes auf Dokumente der interkantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz wird übrigens bald ein weiteres Bundesgerichtsurteil erwartet.

Dilettantische Arbeit der Universität Zürich verzögert Offenlegung des RSC-Vertrages

Im Februar 2019 habe ich bei der Universität Zürich per Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu dem „Read & Publish Agreement“ von RSC nachgefragt. Die Universität Zürich verzögerte die Antwort bis weit über die gesetzlichen Fristen, nur um dann die Einsicht letztlich gänzlich zu verwehren. Gegen diesen Ablehnung habe ich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Beschwerde eingelegt.

Nun lieg ein Zwischenentscheid der Rekurskommission vor. Obwohl mein Rekurs gutgeheissen wird, ist leider wohl noch lange nicht mit einer Offenlegung zu rechnen. Die Rekurskommission anerkennt zwar an, dass es der Universität Zürich im Verfahren nicht gelungen ist, aufzuzeigen weshalb im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes der Vertrag nicht zugänglich gemacht werden kann:

Vorliegend wurden von der Rekursgegnerin [Universität Zürich] keine spezifizierten, auf einzelne Vertragselemente bezogenen, substantiierten öffentliche und/oder private Interessen vorgebracht.

Dennoch sieht sich die Rekurskommission selber nicht in der Lage, als Konsequenz daraus die Offenlegung anzuordnen:

Der Inhalt des – der Rekurskommission vorliegenden – Vertrages ist ausserordentlich fachspezifisch und übersteigt das fachliche Know-how der Rekurskommission. Es ist zudem nicht Aufgabe der Rekurskommission, die allfälligen öffentlichen und/oder privaten Interessen der Rekursgegnerin [UZH] bzw. des RSC-Verlages in dem Vertragswerk zu eruieren. Die Aufgabe der Rekurskommission ist es, bei Uneinigkeit der Parteien die von der Rekursgegnerin substantiiert geltend gemachten öffentlichen und/oder privaten Interessen der Rekursgegnerin bzw. des RSC-Verlages gegen das öffentliche Interesse an der Einsichtnahme in den Vertrag abzuwägen und zu entscheiden, welches Interesse überwiegt.

Sie gibt deshalb die Angelegenheit nochmals an die Universität Zürich zurück und weist diese an, den RSC-Vertrag grundsätzlich zu edieren und an konkreten Passagen zu begründen, weshalb der Zugang nicht gewährt werden kann.

EMBO Journals – Zu teuer für Open Access?

Wer den empfehlenswerten Beitrag „Open access: The true cost of science publishing“ (2013) gelesen hat, blieb ratlos zurück. Die Einschätzungen über die tatsächlichen Kosten eines wissenschaftlichen Artikels reichten von $300 (Hindawi, PeerJ, Ubiquity Press) bis hin zu $30’000 (Nature). Dabei sind nur wenige Verlage auch wirklich transparent über ihre tatsächlichen Kosten. Neu gehört EMBO dazu. EMBO hat die vergangene Woche detailliert über die Einahmen und Aufwände des Jahres 2017 berichtet.

6’350€ Kosten pro Artikel

Insgesamt wurden im Jahr 2017 in den 4 Journals von EMBO 706 Artikel publiziert.

  • EMBO Journal (Subskriptionsjournal): 280 Artikel
  • EMBO Reports (Subskriptionsjournal): 226 Artikel
  • EMBO Molecular Medicine (Gold OA): 135 Artikel
  • Molecular Systems Biology (Gold OA): 65 Artikel

Die Annahmequote lag gemäss EMBO bei ca. 10%, so dass der Verlag mit etwa 7000 Einreichungen umgehen musste.

Für die Abwicklung dieser 7000 Einreichungen, bzw. dem Publizieren von 706 Artikel hat EMBO 4.48 Mio EUR aufgewendet, wobei sich diese Kosten auf EMBO Press Office (Standort Heidelberg) und Wiley aufteilen:

Aufwände für 4 Journals im Jahre 2017 (Fig 2)

Für Services bei Wiley (Produktion, Verkauf, Marketing, Plattform, Journal Promotion) wurden €2500 pro Artikel an Wiley bezahlt. €3850 pro Artikel gingen an EMBO Press:

Staff working at the four EMBO Press journals include 17 scientific editors (including those with managerial responsibility), three editorial assistants, a data integrity analyst, a project and marketing manager, and a designer. Salaries and employer costs (including pension contributions, health insurance, maternity cover etc.) make up €2.2 Mio. Office expenses, recruitment costs, conference fees, travel and other items add a further €504,000.

Runtergebrochen auf die offensichtlich sehr ordentlich bezahlte Arbeit heisst das:

Editors and assistants spend about 17 hours on a paper that ends up being published, of which six hours are spent after final acceptance on pre-production checks, integrity checks and data curation. For papers that are not reviewed, slightly under two hours are spent on initial quality checks and editorial assessment.

Die grundsätzlichen Aufgaben eines Scientific Editors kann man übrigens einem früheren Job-Inserat entnehmen.

1’880€ Gewinn pro Artikel

Obwohl die Kosten bei EMBO ausserordentlich hoch sind, schaffte es EMBO pro Artikel einen Gewinn von €1’880 einzustreichen, was einer stattlichen Gewinnmarge von 23% entspricht.

Bei seinen zwei Subskriptionsjournals EMBO Journals und EMBO Reports hält EMBO zudem zweimal die Hand auf. Ein Blick in den Hybrid OA Monitor zeigt, dass ingesamt bei 109 Artikel die Hybrid OA Option gewählt wurde. Bei einer Hybrid APC von €4’700 sprechen wir von zusätzlichen Einnahmen von €512’300.

  • EMBO Journal : 280 Artikel, davon 73 (26%) Hybrid OA
  • EMBO Reports: 226 Artikel, davon 36 (16%) Hybrid OA

Das EMBO-Dilemma

Die Offenlegung der Finanzen erfolgt mit der Erkenntnis, dass für einen vollständigen Flip zu Gold OA die höhe der aktuellen APC €3’300 (Pure Gold OA) €4’700 (Hybrid OA) nicht ausreichen. Dies führt zum Dilemma von EMBO:

“We want to go fully open access. At the moment, we can’t afford to. Who is going to pay and for what?”

Maria Leptin, Direktorin EMBO (Quelle: Zitiert in Science Business)

Mögliche Lösungen?

a) Kosten bei Wiley senken oder ganz weg von Wiley

EMBO betont unermüdlich non-profit zu sein. Wie nun diese Aufschlüsselung der Kosten zeigt, geht dennoch ein substanzieller Teil der Einnahmen an den börsenkotierten Wiley Verlag, welcher solche Partnerschaften auch gerne gegenüber seinen gewinnerwartenden Shareholdern herausstreicht:

Separately, we continue to add important and prestigious society partnerships. Quality matters to the research community and Wiley’s portfolio of brands keeps getting stronger.

Brian A. Napack, CEO John Wiley & Sons, Inc (Q1 2020 Inc Earnings Call)

Diese Partnerschaft mit Wiley sollte von EMBO hinterfragt werden. Wie Bernd Pulverer, Head of Publications bei EMBO, bei einem einem Talk erwähnt, dürften von einem grossen Verlag Wiley hinsichtlich technischer Produktion, Onlinestellung und Vermarktung eigentlich tiefe Kosten durch Skaleneffekte zu erwarten sein und entsprechend kann das Outsourcing an einen kommerziellen Verlag durchaus sinnvoll sein. Doch €2’500 ist extrem hoch. Ich bin überzeugt, dass andere Verlage die gleiche Dienstleistung für einen Fünftel dieser Kosten anbieten können.

Hinsichtlich einer Umstellung auf OA ist zu beachten, dass diverse Kosten aus der Subskriptionswelt sowieso wegfallen, oder extrem verschlankt werden können (bspw. Verkauf und Marketing).

b) Beteiligung von EMBO am Journalgeschäft

Aktuell generieren die Subskriptionsjournals einen zusätzliche Einnahme-Quelle für EMBO. Oder um es zuzuspitzen: EMBO entzieht via Subskriptionen den Forschungsinstituten Geld, nur um es dann später in Form von Förderung wieder in die Forschung zu pumpen. Dabei werden beiläufig auch die Taschen der Shareholder von Wiley gefüllt.

Gemäss Bernd Pulverer, ist man durchaus bereit, auf den aktuellen Gewinn zu verzichten, sollte es nötig sein. Aber weshalb nicht noch einen Schritt weitergehen? Weshalb kann und soll sich EMBO nicht an der Finanzierung des Journalgeschäfts beteiligen?

EMBO wird aktuell durch die Europäische Konferenz für Molekularbiologie (EMBC) finanziert, an welche praktisch alle europäische Staaten einzahlen:

Weshalb nicht diesen Finanzierungsmechnismus auch für die Journals zu nutzen?

Natürlich wäre zu diskutieren, ob die Europäer bereit wären alleine Journals zu finanzieren, in denen dann die ganze Welt publizieren könnten. Schaut man sich in Dimensions die Affilations der im Jahre 2017 publizierten Artikel aller Autorinnen (also nicht nur Corresponding Authors) an, zeigt sich dass 60% aus den Länder stammen, welche EMBC finanzieren.

Mit etwas Goodwill und Kreativität würde sich hier sicher ein passendes Modell finden. EMBC hat beispielsweise heute schon assoziierte Mitgliedschaften von Indien und Singapur, sowie Kooperationsvereinbarungen mit Taiwan und Chile.

c) Überdenken des Exzellenz-Begriffs

EMBO zelebriert Exzellenz und ist stolz auf die 90%-Ablehnungsquoten seiner Journals. Die Selektivität wird dabei als Argument verwendet, weshalb bei EMBO die Kosten so teuer sind:

The bulk of the publishing cost is due to editorial and peer review selection, quality control, and enhancement of manuscripts. Thus, the cost of APCs has to scale with a journal’s degree of selectivity. It is not surprising that there are only a few highly selective OA journals

Bernd Pulverer, https://doi.org/10.15252/embj.2018101215

So wirklich deutlich ist dieses Argument in den nun vorgelegten Zahlen nicht erkennbar, da nicht erwähnt wird, wieviele Einreichungen direkt nach einer 2h-Sichtung durch einen Editor abgelehnt werden und wieviele doch ein Peer-Review durchlaufen bevor sie abgelehnt werden.

Allerdings ist es grundsätzlich einleuchtend, dass wenn mehr Papers angenommen würde, die Kosten pro publizierten Artikel sinken würden.

Aus einer distanzierten Position, stelle ich mir schon die Frage, ob diese künstliche Selektion vor der Publikation nach engen Scope, Neuigkeit und Relevanz um dem Journal den Nimbus von Exklusivität zu geben tatsächlich noch zeitgemäss ist?

Was ist daran exzellent, wenn ein viele Ressourcen des Verlages, der Editoren, der Reviewers und den AutorInnen darauf verschwendet Inhalte abzulehnen, die dann vielleicht sowieso anderswo publiziert werden?

Das macht nicht einmal den EditorInnen bei EMBO Freude:

One part of the challenge is psychological:  that you inherently spend much more time rejecting than accepting papers. That comes with the job, everyone knows that and understands that. But some days you can feel like you turn people down. That can be particularly tough when you know that someone has spent a lot of time on a study. In those cases it helps to remember that editorial decisions are not generally about the technical quality of the work, but the scope relative to our journal. In addition, there are many other journals out there. Just because we cannot offer to publish a paper in The EMBO Journal doesn’t mean that it won’t be published elsewhere.

Anne Niesen, Senior Editor, EMBO Press (Quelle: Blog EMBL Careers)

Müsste es nicht eher das Ziel sein, möglichst effizient viele wissenschaftlich solide (≠ exzellente) Arbeiten zu publizieren? Können wir das Bedürfnis nach Relevanz und Einordnung heute nicht anders und besser angehen, als bloss mit dem Label des Journals. Gerade wenn offensichtlich ist, zu welchen absurden Auswüchsen der Fokus auf selektive Journals führt. Hier finde ich Ansätze, die weg von Journals führen, um einiges vielversprechender. Siehe Talk „Life After the Death of Science Journals“ von Viktor Tracz, Gründer von BMC und F1000.

EMBO hat mit einem transparenten Peer-Review Verfahren bereits viel Innovation geleistet. Mit der aktiven Beteiligung beim angekündigten Service reviewcommons.org, bei dem das Peer-Review vor dem Einreichen bei einem Journal geschehen soll, geht es definitiv in die richtige Richtung. Hier könnte aber in Sinne von Ressourcenoptimierung durchaus noch weiter gedacht werden.

Fazit

Mir ist erst im Laufe der Recherche zu diesem Post bewusst geworden, dass EMBO nicht einfach eine Society von individuellen Forschenden ist, sondern durch und durch öffentlich finanziert wird. Von daher ist die Kostentransparenz und die vollständige Umstellung zu OA in der aktuellen politischen Situation (OA-Strategien diverser Trägerstaaten, Plan S) mehr als hinfällig.

Die Zahlen zeigen, dass sich EMBO mit dem Exzellenz-Argument Luxuslösungen leistet, die überdacht werden sollten. Kann EMBO durch korrigierende Schritte die Kosten senken, sehe ich allerdings viel Potential um die Journals vollständig nach OA umzustellen.

Der Finanzierungsmechanismus von von EMBO bietet sich eigentlich nur so an, um auch auf die Journals übertragen zu werden.

Neuseeland: Transparenz von Subskriptionskosten

Über drei Jahre musste Mark C. Wilson auf den erlösenden Entscheid des neuseeländischen Ombudsmann warten. Wilson hatte beim Ombudsmann Beschwerde eingereicht, nachdem sich verschiedene neuseeländische Universitäten, weigerten ihre Zahlungen an die grossen Verlage auf seine Anfrage hin offen zulegen, da sie gegenüber den Verlagen die zugesicherte Vertraulichkeit einhalten wollten.

Wilson beschriebt auf seinen Blog den durchlaufenen Prozess als sehr mühsam:

The process was long and required persistence.  I count at least 36 emails and several phone conversations. I commented on the preliminary report earlier this year, and the large publishers certainly had considerable input. […] Gratifyingly, it ruled unambiguously that the commercial interests of the publishers and universities were outweighed by the public’s right to know. The universities have all complied, supplying me with the amounts spent on journals from Elsevier, Springer, Wiley and Taylor & Francis for years 2013-2016 inclusive. There are several other problematic publishers, notably the American Chemical Society, but I had to stop somewhere. I hope that others can continue this work in NZ and other jurisdictions.

Die erhaltenen Zahlen und die letzten Antworten der Hochschulen sind nun auf Figshare einsehbar: https://doi.org/10.6084/m9.figshare.5656069.v1

Daten_NZ_FigshareScreenshot

Die Daten zeigen auf Anhieb nichts Überraschendes:

  • The total amount of money spent on just 4 publishers is substantial, around US$14.9M in 2016.
  • The mean expenditure per academic/research staff member  in 2016 is around US$1800.
  • University of Canterbury is getting a much worse deal than the others, 35% above the mean.
  • The rate of increase of  subscription costs (17%) over the period clearly exceeds the Consumer Price Index inflation rate over the period (2-3% in NZ, USA and Europe).
  • The publisher with highest percentage increase over the period was Taylor & Francis (33%).

Wilson, seit 2002 Senior Lecturer an der University of Auckland, liess sich 2014 durch Gowers Transparenzanfragen in UK inspirieren. Er ist ein starker Unterstützer von FairOA und sähe gerne Journals wieder in der Kontrolle der Wissenschaft.

Schweden: Springer und IOP Offsetting

In Schweden ist ein Zwischenbericht zu den Offsetting-Agreements mit Springer und IOP veröffentlicht worden. Von dem 24-Seitigen Bericht in schwedischer Sprache, gibt es auch eine zweiseitige Zusammenfassung auf Englisch.

Springer Compact: Juli 2016 – Dezember 2017

Der Deal des Bibsam Konsortium umfasst die Publikationsmöglichkeit in 1705 Hybrid-Journals von Springer und den Zugriff auf 2110 Journals von SpringerLink (1997-).

Im ersten Jahr (Juli 2016 – Juli 2017) wurden insgesamt 1232 Publikationen in Hybrid OA Journals von Springer publiziert. Eine Liste der Publikationen bis April 2017 findet sich inzwischen auch auf OpenAPC. Beim Abschluss des Agreements, ging man davon aus, dass in den nächsten drei Jahren etwa 15% mehr publiziert werden würde. Zumindest bei den Hybrid-Journals von Springer blieb dieser Effekt aus. Es wurden letztlich sogar 20% weniger publiziert als man dies vereinbart hatte.

Schweden bezahlt für den ganzen Springer Compact Deal 4.2 Mio EUR, und somit 60% mehr als bisher.

Springer_Costs_of_Offsetting

Ausgaben des Schwedischen Bibsam Consortiums ohne und mit Springer Compact
Quellen: 2. Evaluationsbericht zu Springer Compact und IOP vom 20.09.2017 ; Auskunft Ulf Kronman 4.10.2017

Vergleich mit Niederlande

Der preisliche Unterschied zum Niederländischen Deal ist frappant. So konnten die Niederländer in den ausgesprochen harten Verhandlungen die Hybrid-APC auf unter €1’400 drücken. Im Schwedischen Agreement wurde ursprünglich mit einer APC von €2’200 kalkuliert. Da aber dann weniger als angenommen publiziert wurde, ist der effektive Preis jedoch sogar bei €3’000. Die Niederländer bezahlen somit trotz mehr Hybridpublikationen (2015: 1927 Artikel) eine Million Euro weniger als die Schweden. Wohl deshalb wehrte sich SpringerNature wohl besonders stark gegen die Offenlegung des Niederländischen Vertrags.

Springer Costs Netherlands.png

Ausgaben der Niederländischen Universitäten 2011-2016 für Springer Journals & Artikel. 
Quellen: Subskriptionskosten 2011-2014 ; Springer Agreement 2015-2016

Institute of Physics (IOP): Januar 2017 – Dezember 2019

Zum noch relativ jungen Agreement mit IOP liegen noch keine spezifischen Daten zur Analyse vor. Allerdings sollen die entstandenen Kosten von Hybrid-Zahlungen im Folgejahr zu 90% von den Schwedischen Subskriptionskosten, und zu 10% von den globalen Preisen von Hybridjournals abgezogen werden.

Fazit

Die Schwedische Evaluationsgruppe zieht im Bericht ein ambivalentes Fazit. Der Anstieg von OA ist erfreulich. Befragte Forschende zeigen sich von dem Agreement begeistert und wünschen sich weitere solche Deals mit anderen Verlagen. Anderseits wurde erkannt, dass der Preis dafür doch sehr hoch ist. Auch der Fokus auf Hybrid Journals, anstatt reine OA Journals wird als Nachteil aufgeführt.

Schweiz: Springer Open Access Agreement ab 2018?

In der Schweiz läuft Ende 2017 die konsortiale Lizenz zu den Springer Zeitschriften aus. Bei der aktuell laufenden Neuverhandlung bietet sich für die Schweizer Hochschulen nun die Möglichkeit den nationalen Gold-OA Anteil ab 2018 schlagartig um etwa 6% zu erhöhen. Um diese Chance für OA zu realisieren, müssen die Schweizer nicht einmal besonders kreativ sein. Wie ich im Folgenden aufzeige, reicht es schon, wenn sie von Springer die gleichen Konditionen einfordern, welche für die niederländischen Universitäten schon seit Jahren gelten.

Niederländisches Springer-Agreement als Vorbild

Dem kürzlich öffentlich gewordenem Agreement der niederländischen Universitäten von 2015-2016 kann man nämlich folgende Zahlen für 2015 entnehmen:

  • Publishing Fees: € 2.63m
  • Reading Fees: € 200k

In der Übersicht von der VSNU zu den Zahlungen pro Verlag/Universität werden die gesamten Ausgaben an Springer 2015 mit € 3m beziffert. Ich vermute dies hat mit dem Hinzurechnen der Mehrwertsteuer zu tun.

Nun kann man auf openaccess.nl sehen, dass 2015 ingesamt 1927 OA-Artikel mit niederländischen Corresponding-Authors bei Springer mit OA publiziert wurden.

openaccess.nl - Springer OA articles.png

Wenn wir also nun die im Vertrag vereinbarten Publikationskosten von € 2.63m nehmen und diese durch 1927 Artikel dividieren, erhalten wir eine durchschnittliche APC von € 1365. Zum Vergleich: Die durchschnittliche APC bei BMC/SpringerOpen ist laut OpenAPC € 1496.

Niederländische Konditionen im Schweizer Kontext

Gemäss einer Analyse der Publikationen in Scopus wurden im Jahre 2015 bei Springer insgesamt 2789 Papers von AutorInnen mit Schweizer Affiliation publiziert. Dies entspricht 9% des gesamt schweizerischen Outputs. Mit dem üblichen „Corresponding Author“-Anteil von 65% kommt man dabei auf 1813 Papers, welche durch die Schweiz zu finanzieren wären. Multipliziert man diese mit der niederländischen APC kommt man auf voraussichtliche Publikationskosten von € 2.47m.

1813 Schweizer Corresponding Author Papers * € 1365 APC = € 2.47m

Rechnet man dann noch die zusätzliche Reading-Fee von 200k EUR und eine Mehrwertsteuer von 8% (= € 214k) dazu, ergeben sich Kosten von insgesamt € 2.88m.

Dies wäre der Betrag, den die Schweizer Hochschulen zu bezahlen hätten, damit ihre Angehörigen einerseits den bisherigen Zugang zu den laufenden Closed-Access Inhalten hätten, und anderseits als „Corresponding Authors“ automatisch mit Gold OA und CC-BY Lizenz bei Springer publizieren.

Teurer oder günstiger als aktuelle Subskriptionskosten?

Bislang gibt es noch keine offizielle Angabe, was im Jahre 2015 alle Schweizer Hochschulen für Springer Zeitschriften bezahlt haben. Mit den Zahlungsdaten, welche über Öffentlichkeitsgesetz-Anfragen bekannt geworden sind, lässt sich jedoch näherungsweise eine Zahl ableiten. Aufgrund der Heterogenität der erhaltenden Daten (in CHF oder EUR, mit und ohne Mwst, nach Zahlungsjahr oder Abo-Jahr, mit und ohne Backfiles, Rückgriff auf Jahr  2014 bei HBZ und EPFL) besteht natürlich eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Genauigkeit. Dennoch ergibt sich eine Gesamtsumme von mindestens € 2.8 m.

Dabei fehlen die Zahlungen der mittelgrossen Universität Basel und der kleinen Universität Luzern. Die beiden Hochschulen wollen diese Zahlungen nicht bekanntgeben und juristisch lässt sich Transparenz zurzeit nicht durchsetzen (Siehe Bundesgerichtsurteil zu Basel und Antwort aus Luzern). Auch noch nicht aufgeführt sind die Zahlungen der Fachhochschulen, da die relativ sehr geringen Ausgaben nicht klar auf den Medientyp Zeitschriften aufgeteilt werden können.

Die wohl insgesamt etwa € 3 Millionen Subskriptionskosten für Springer Journals reichen somit aus, um bei Springer ohne zusätzliches Geld OA mit CC-BY Lizenz für die eigene Artikelproduktion zu erwirken.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.

Das niederländische Beispiel (inkl. Musterklauseln für den Vertrag) existiert. An Geld mangelt es nicht. Und die Zielvorgaben sind auch da: 100% OA und bis 2020 (SNF) und bis 2024 (swissuniversities).

Was vermutlich noch fehlt, ist der Wille von Springer bzw. heute ja SpringerNature, den Schweizer die gleichen Konditionen zu gewähren wie den Niederländern. Und wie man so hört, möchte SpringerNature tatsächlich nicht in Verhandlungen über OA für die Schweiz eintreten, da man angeblich stark mit Verhandlungen in anderen Ländern, insbesondere Deutschland (DEAL) ausgelastet sei.

Hoffentlich erkennen die Verantwortlichen in der Schweiz, wie unglaublich dreist eine solche Antwort ist. Das niederländische Modell ist sehr einfach und kann von SpringerNature in den verbleibenden vier Monaten für die Schweiz adaptiert werden. Etwas Wille und drei zusätzliche Seiten im Vertrag, sind alles was es braucht.

Wenn dieser Wille bei SpringerNature nicht vorhanden ist, sollten die Schweizer Verantwortlichen die Konsequenzen daraus ziehen und den Lizenzvertrag nicht erneuern.

Man darf SpringerNature (und die Angsthasen in den eigenen Reihen) durchaus darauf aufmerksam machen, dass der Download aus Sci-Hub für den privaten Gebrauch in der Schweiz legal ist. Und gemäss einer neueren Analyse von Himmelstein et al. sind inzwischen 89.4% aller Zeitschrifteninhalte von SpringerNature auf Sci-Hub verfügbar.

Niederlande: Transparenz von Subskriptionskosten

In den Niederlanden sind nun die Ausgaben der Universitäten an die grossen Verlage, nach Anfragen von Amos Keestra ebenfalls offengelegt worden:

niederlande-kosten

Subskriptionsausgaben der niederländischen Universitäten an die grossen Verlage im Jahre 2015. (Daten als Excel)

Hängig sind noch zusätzliche Anfragen von Leo Waaijers, bei denen es um Einsicht in die (Offsetting)-Verträge geht. SpringerNature und und Elsevier versuchen diese Offenlegung vor Gericht zu verhindern. Ein Entscheid wird im Januar erwartet.

Finnland: Transparenz von Subskriptionskosten

Die Subskriptionskosten von über 200 Verlagen aller finnischen Universitäten und weiteren Forschungsinsitutionen von 2010-2015 sind ab sofort in einer Datenbank frei zugänglich:

Subscirption Costs Finland DB

Datenbank mit Subskriptionskosten finnischer Forschunginstituionen (2010-2015)

 

Im Frühling 2014 fragte Leo Lahti im Namen der Open Knowledge Foundation (OKF), die Aalto Universität, sowie andere Universitäten bezüglich Ausgaben an Elsevier an. Ähnlich wie in der Schweiz,  wurden die Anfragen negativ beantwortet. Leo Lathi zog mit OKF vor das Verwaltungsgericht Helsinki. Das Gericht gab ihm Recht: Kosten von Subskriptionen sind öffentliche Informationen. Nach diesem Urteil sprang die Open Science and Research Initiative (ATT) des finnischen Ministerium für Bildung und Kultur ein und übernahm das offizielle Sammeln der Daten und die heutige Veröffentlichung.

Eine erste Analyse der Daten ist nun ebenfalls verfügbar.

Informationen über den Stand von weiteren Transparenzinitiativen in anderen Ländern bezüglich Subskriptionskosten werden auf dieser Wiki-Seite von OKF gesammelt.

 

Zahlungen der Universität Zürich

Was zahlt die Universität Zürich an Elsevier, Springer und Wiley?

Auf diese Frage weigerte sich die Hauptbibliothek der Universität Zürich (HBZ) im Juli 2014 eine Antwort zu geben. Gegen die Ablehnung rekurrierte ich im August 2014 bei der zuständigen Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Während des Rekursverfahrens erhielt ich durch ein Missverständnis und zum Erstaunen aller Beteiligten Einsicht in die gewünschten Daten der HBZ, welche eigentlich nur für die Rekurskommission bestimmt gewesen waren. Im Dezember 2014 zog ich deshalb den inzwischen nicht mehr notwendigen Rekurs gegen die HBZ zurück, führte aber den Rekurs gegen die Einsichtsverweigerung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) bei der gleichen Rekurskommission weiter. So kenne ich nun seit einem Jahr die Zahlungen der Hauptbibliothek und hätte sie, wie mir die Rekurskommission ehrlich antwortete, legal veröffentlichen können. Doch aus Gründen der Fairness wollte ich damit zuwarten bis die rechtliche Situation im Kanton Zürich bei den parallelen Rekursen gegen die Einsichtsverweigerungen der ZHAW oder gegen die Zentralbibliothek Zürich grundsätzlich geklärt worden ist. Das Prinzip scheint mir hier wichtiger als die Zahlen.

Im Dezember 2015 entschied nun endlich die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen unter Berücksichtung der kantonalen Gesetzgebung, dass die ZHAW mir ihre Zahlungen an die Verlage zugänglich machen muss. Es ist davon auszugehen, dass die Rekurskommission im Falle der Hauptbibliothek der Universität Zürich gleichermassen entschieden hätte und die HBZ die Zahlen so oder so hätte herausrücken müssen. Wie sie übrigens auch die freihändigen Zuschläge auf simap.ch hätte deklarieren müssen!

Zu den Zeitschriftenausgaben

Hier also nun die Zeitschriftenausgaben der Hauptbibliothek der Universität Zürich. Die Ausgaben der Zentralbibliothek Zürich, welche insbesondere die geisteswissenschaftlichen Fächer an der Universität Zürich abdeckt, sind hier noch nicht eingerechnet (dieser Rekurs läuft noch).

Auch hier (wie bei der UniBE und der ETHZ) können wir überschlagsmässig nun erstmals einen Blick wagen, was dies für die Transformation zu Gold OA bedeuten würde.

Als Datengrundlage bietet sich das Repository ZORA an, wo seit 2008 alle Forschenden der Universität Zürich verpflichtet sind, ihre Publikationen zu hinterlegen.

Sparpotential bei Elsevier

Forschende der Universität Zürich (inkl. Universitätsspital) publizieren pro Jahr gegen die 950 Zeitschriftenartikel bei Elsevier:

Gehen wir hier wieder von einem Corresponding Author Anteil von 60% und einer durchschnittlichen APC von 2700 CHF aus, lässt sich ein Einsparungspotential von fast 0.25 Mio. CHF ausmachen!

Elsevier: 570 Artikel * 2700 CHF = 1'539'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 1'778'095 CHF)

500’000 CHF mehr bei Springer (APC 3000 CHF)

Ohne SpringerOpen und BMC werden pro Jahr gegen die 600 Artikel durch AutorInnen der Universität Zürich bei Springer veröffentlicht.

Rechnen wir hier auch wieder mit einem 60% Corresponding Author-Anteil und einer APC von 3000 CHF. Mit dieser müsste die UZH gut 500’000 CHF mehr bezahlten.

Springer: 360 Artikel * 3000 CHF = 1'080'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 589'080 CHF)

150’000 CHF mehr bei Wiley (APC 3000 CHF)

Bei Wiley kann von ca. 650 Artikel pro Jahr ausgegangen werden:

Hier müsste die UZH 150'000 CHF mehr bezahlen.

Wiley: 390 Artikel * 3000 CHF = 1'170'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 1'025'733 CHF)

Fazit

Rechnet man mit den Verlags-APCs, 2700 CHF bei Elsevier, 3000 CHF bei Springer und Wiley, müsste die UZH gute 350’000 CHF mehr bei einer Transformation zu OA bezahlen.

Würde man aber mit einer APC von 2600 CHF rechnen, ergäbe sich wieder eine kostenneutrale Transformation

Wiley + Elsevier + Springer : 1320 Artikel * 2600 CHF = 3'4 Mio CHF
(Subskriptionskosten 2014: 3.4 Mio CHF)

Green-OA dümpelt ohne in Fahrt zu kommen

Der Universität Zürich hat schon seit 2008 eine verpflichtende OA-Policy und leistet sich inzwischen ein 7-köpfiges Open Access Team, welches jede Publikation die auf ZORA eingeht prüft und sich um das Einholen von Volltexten bemüht. Schaut man sich den Erfolg bei den Zeitschriftenartikel an, scheint dies zumindest bei den drei grossen Verlagen ziemlich ineffektiv zu sein. Lediglich bei Springer kommt man im Jahre 2014 auf eine Höchstmarke von 35% freien Volltexten im Repository. Bei Elsevier sind es immerhin noch 24%. Bei Wiley bleibt es aber bei kümmerlichen 12%.  Insgesamt sind lediglich 23% (492 von 2126) bei Elsevier, Springer und Wiley publizierten Artikel von Zürcher AutorInnen über ZORA zugänglich.

Im Vergleich zu anderen Unis mögen dies vielleicht sogar gute Werte sein. Nüchtern betrachtet, müsste man sich aber bei diesen Zahlen sieben Jahre nach Einführung der OA-Policy eingestehen, dass es dringend einen Strategiewechsel bedarf. Wenn die Universität Zürich pro Jahr 3,4 Mio CHF an die Verlage Elsevier, Springer und Wiley zahlt (nur Journals!), aber im Gegenzug nur 23% der eigenen bei diesen Verlagen publizierten Artikel frei bei ZORA zugänglich sind, läuft etwas gewaltig schief!

Gold-OA an der Universität Zürich unterfinanziert

Noch absurder wird es, wenn man bedenkt das AutorInnen der Uni Zürich die in einem Gold OA Journal z.B. von Frontiers oder BioMedCentral publizieren wollen für einen Teil der Kosten selber aufkommen sollten. An die Publikationskosten die beim beliebten Verlag PLOS entstehen, zahlt die Hauptbibliothek dann aber schon gar nichts mehr. Obwohl dort im Jahr 2014 bereits 176 Artikel publiziert wurden und somit schon ein Viertel des Publikationsaufkommen bei Wiley ausmacht.

Die Logik, dass die Hauptbibliothek Subskriptionen von drei wissenschaftsfeindlichen Verlagen mit 3,4 Mio CHF fördert und die immensen Kosten am liebsten noch der Öffentlichkeit verschweigt, gleichzeitig aber kein oder nur wenig Geld für ganz offensichtlich nachgefragten Open Access Verlage hat, scheint mir enorm widersprüchlich. Von der Universität Zürich wird das LERU-Statement „Christimas is Over“ offenbar nicht gekommen sein. Leider!

Update: 12.1.2016

Dank einem Hinweis des OA-Teams der UZH habe ich festgestellt, einen Bug in meinem Pentaho-Script für die Auswertung des ZORA-XML gehabt zu haben. Ich habe den Fehler und entsprechend die Daten korrigiert. Wie vom OA-Team der UZH korrekt beanstandet, sind es weit mehr Publikationen die von UZH-Wissenschaftler bei Elsevier, Springer und Wiley publiziert werden.

Dies ändert natürlich die überschlagsmässig prognosizierten Kostenersparnisse gravierend, bzw. resultiert bei Wiley und Springer gar in Mehrkosten. Das heisst, das ursprüngliche Fazit das eine kostenneutrale Transformation zu Gold OA selbst bei einer forschungsintensiven Universität mit den von den Verlagen gesetzten APCs möglich ist, scheint falsch zu sein.

Jedoch wissen wir alle, dass die durchschnittliche APC wohl mit 3000 CHF definitiv ein Maxium darstellt. Sobald man mit einer realistischeren APC von unter unter 2600 CHF bei Elsevier, Wiley und Springer rechnet, ist die UZH auch schon wieder in der Sparzone.

Hinweis

Die für die Grafiken und Auswertungen von ZORA verwendeten Daten sind in diesem Google Spread Sheet zugänglich.