Bund und Länder legen Leitlinien zu Open Access vor

Im Rahmen der 16. Berliner Open-Access-Konferenz der Max-Planck-Gesellschaft, die aktuell unter dem Titel “Together for Transformation” Berlin stattfindet, wurden gestern Leitlinien von Bund und Ländern zu Open Access vorgestellt.

Diese Leitlinien wurden von der Kultusministerkonferenz (KMK) im März verabschiedet. Auf der Webseite der KMK findet sich eine knappe Pressemitteilung zu dem Papier. In dieser heißt es zum Prozess der Erarbeitung:  

“Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Länder haben auf Fachebene seit 2019 einen intensiven Austausch zum Thema Open Access. Im Ergebnis dieses Austauschs sind gemeinsame Leitlinien von Bund und Ländern zu Open Access entstanden.”

Vorgestellt wurde das Papier gestern auf der MPG-Konferenz von BMBF-Staatssekretärin Sabine Döring und Andreas Handschuh vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Dieser wird in der Meldung mit den folgenden Worten zitiert:

“Bund und Länder senden mit den Leitlinien zum Open Access ein starkes Zeichen für eine unabhängige und souveräne Wissenschaft. Der Transformationsprozess hin zu Open Access bedarf einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure und Organisationen des Wissenschaftssystems, damit offenes Publizieren wissenschaftlicher Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung zum Standard wird.“

Die Leitlinien, die in deutscher und englischer Sprache über die Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zugänglich sind, gliedern sich in zehn Abschnitte: 

1. Unterstützung der Transformation durch Bund und Länder; Kooperation

In diesem Abschnitt wird die Kooperation von Bund und Ländern betont: “Bund und Länder wollen […] das seit 2019 regelmäßig stattfindende Austauschformat zu Open Access verstetigen und unter Einbeziehung der Wissenschaft den begonnenen strategischen Prozess fortsetzen.”

2. Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen

Hier werden das Zweitveröffentlichungsrecht sowie die Verankerung von Open Access in der Förderungspolitik des BMBF sowie die Integration von Open Access in der Hochschulgesetzgebung betont. 

3. Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Open-Access-Transformation

In diesem Abschnitt werden weitere “Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Transformation hin zu Open Access” angekündigt. 

4. Open Access und Hochschulsteuerung

Hier betonen die Länder ihr Anliegen, “Open Access nach Möglichkeiten durch Instrumente der Hochschulsteuerung bspw. in Wissenschafts- bzw. Hochschulentwicklungsplänen” zu fördern. 

5. Qualität von Open-Access-Publikationen und Reputation

Unter diesem Titel wird die Bedeutung der Weiterentwicklung der Forschungsbewertung betont. U.a. heißt es dort: “In Zukunft sollte im Rahmen von Evaluationsprozessen die Bewertung der Inhalte einzelner Artikel der pauschalen Qualifizierung der diese Forschung publizierenden Zeitschriften vorgezogen werden. Bund und Länder ermutigen die akademischen Einrichtungen, die DORA-Deklaration zu unterzeichnen und in diesem Sinne zu handeln.”

6. Services und Infrastrukturen

Betont wird in diesem Abschnitt die Bedeutung von Open-Access-Publikationsfonds und -Repositorien an wissenschaftlichen Einrichtungen. Auch ermutigen Bund und Länder, ganz im Geiste der aktuellen Schlussfolgerungen des EU-Rates, “Einrichtungen, eigene wissenschaftsgetragene Infrastrukturen aufzubauen und weiterzuentwickeln, um Autorinnen und Autoren die Möglichkeit zu geben, in wissenschafts- getriebenen bzw. wissenschaftseigenen Publikationsformen ihre Ergebnisse zu veröffentlichen.” Darüber hinaus wird festgestellt: “Bund und Länder teilen die Einschätzung des Wissenschaftsrates, dass Diamond-Open-Access-Modelle zur Diversität des Systems beitragen und in Konkurrenz zu gebührenfinanzierten Modellen treten können.”

7. Kostentransparenz

In diesem Kapitel wird die Erwartung formuliert, dass wissenschaftliche Einrichtungen Informationsbudgets schaffen. Zitat: “Bund und Länder gehen davon aus, dass die wissenschaftlichen Einrichtungen transparente Informationsbudgets aufsetzen und verweisen hierzu auf die einschlägigen Empfehlungen des Wissenschaftsrates.”

8. Vielfalt fördern, Marktkonzentration verringern

Betont wird hier die Bedeutung von Bibliodiversität. Auch werden die Kommerzialisierungsprozesse im Verlagswesen kritisiert. Zitat: “Der immer stärkeren Kommerzialisierung von öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Publikationen ist daher gezielt entgegenzutreten. Bund und Länder würdigen die Vielfalt im wissenschaftlichen Publikationssystem in Deutschland und sehen die wichtige Rolle kleiner und mittlerer Wissenschaftsverlage.”

9. Publikationen staatlicher Akteure

Hier wird das Anliegen von Bund und Ländern formuliert, die “Verwendung offener Lizenzen” zu fördern und die „langfristige und persistent zitierbare Verfügbarkeit eigener Publikationen zu sichern.”

10. Rolle von Open Access im Gesamtkontext

Betont wird hier die Einbettung von Open Access in Open Science. U.a. heißt es “​​Bund und Länder verstehen Open Access als Bestandteil von Open-Science-Konzepten. Open Access ist als Teil des Forschungsprozesses eine Innovationsquelle. Open Access und Open Science setzen einen Kulturwandel und die Entwicklung spezieller Kompetenzen bei den Akteurinnen und Akteuren voraus.”

In einem Fazit der Leitlinien wird festgestellt: “Die Förderung der Vielfalt und Dauerhaftigkeit von Open Access ist erklärtes Ziel von Bund und Ländern. Bund und Länder teilen die Einschätzung des Wissenschaftsrates, dass die Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen und das offene Publizieren wissenschaftlicher Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung zum Standard werden soll.”

2 Gedanken zu “Bund und Länder legen Leitlinien zu Open Access vor

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