Open Science: Parteipositionen zur Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt. Einige der Parteien adressieren das Thema Open Science in ihren Wahlprogrammen. Hier einige Auszüge aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke mit Fokus auf die Themenfelder Open Access, offene Forschungsdaten und das Wissenschaftsurheberrecht.

CDU/CSU

Im Wahlprogramm (PDF) von CDU/CSU finden sich keine konkrete Aussagen zu den genannten Themen. Folgende Forderungen streifen jedoch das Thema Open Science:

  • Zudem wollen wir die europäischen öffentlichen National- und Staatsbibliotheken unter dem Dach einer europäischen digitalen Bibliothek noch besser vernetzen.“ (S.10)
  • „Wir sagen den großen Volkskrankheiten den Kampf an. Krebs und Alzheimer sollen bald der Vergangenheit angehören. Das können wir schaffen, indem wir unsere Kräfte in Europa bündeln. Mit einem Masterplan werden wir die Forschungsgelder zielgerichtet einsetzen sowie medizinische Forschung und Big Data zusammenbringen.“ (S. 12)

SPD

In ihrem Wahlprogramm (PDF) fordert die SPD eine „[e]uropäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft“ und adressiert in diesem Zusammenhang die hier behandelten Themen:

  • „Europäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft. Angesichts neuer Herausforderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wollen wir eine europäische Cloud aufbauen, durch die Forschungsergebnisse, Forschungsdaten und Dateninfrastruktur frei zugänglich gemacht wird. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung von maschinellem Lernen und Big Data Analytics.“ (S. 46)

FDP

Die FDP widmet sich in ihrem Wahlprogramm (PDF) den Aspekten Open Access und Open Data. Dazu heißt es mit Blick auf die Wissenschaft:

  • Auf Basis des europäischen Forschungs-Rahmen-Programms „Horizont Europa“ muss ein digitaler Austausch unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jederzeit gewährleistet werden. Hierzu gehören die dezentrale Bereitstellung von Materialien für Open Data und die digitale Durchführbarkeit von PhD- oder anderen Forschungsprojekten. In diesem digitalen europäischen Netzwerk für Wissenschaft und Forschung muss der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen, die mehr als 50 Prozent durch europäische Forschungsförderung finanziert wurden, durch Open Access zum Standard machen. Schutz von geistigem Eigentum und Nutzungsrechten der Forscher, Institute und forschenden Wirtschaft bleiben hiervon unberührt. Dies verbessert die stark begrenzte Verfügbarkeit, besonders die zu hohe Schwelle zwischen Wissenschaft und wirtschaftlicher Innovation und macht die europäische Forschungsförderung zu einem Beschleuniger im internationalen Wettbewerb.“ (S. 46)

Grüne 

Open Access und Co. werden im Wahlprogramm (PDF) der Grünen im Kontext von „Horizon Europe“ behandelt:

  • „Auch ist es uns wichtig, Forschungsergebnisse durch das gezielte Fördern von Open-Access-Publikationen allen frei zugänglich zu machen. Dazu wollen wir etwa Projekte wie cOAlition S, die öffentlich geförderte Publikationen frei zugänglich machen, auf europäischer Ebene vorantreiben.“ (S. 166)

Linke

Im Wahlprogramm der Linke (PDF) gibt es einen ganzen Abschnitt zum Thema „[f]reier Zugang zu Wissen und Informationen“. Open Access und das Wissenschaftsurheberrecht werden mehrfach adressiert. U .a. heißt es in dem Wahlprogramm:

  • „Wir fordern eine europäische Open-Access-Initiative. Das europäische Urheberrecht soll wissenschaftsfreundlich gestaltet werden. Der Wissenstransfer in ärmere Regionen innerhalb und außerhalb Europas soll ausgebaut werden – etwa durch offene Publikationsformen und Datenbestände, aber auch eine sozial verantwortliche Lizenzierungspolitik. Um der Monopolstellung und dem Profitstreben einiger Wissenschaftsverlage entgegenzuwirken, wollen wir auf europäischer Ebene eine öffentlich geförderte Open-Access-Plattform schaffen, damit öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können.“ (S. 55)
  • „Im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform sind die bisher ausgehandelten Ausnahmen für Bildung, Kultur und Forschung sowie die out-of-commerce-Regelung für verwaiste Werke umzusetzen, damit endlich mehr Rechtssicherheit zum Beispiel für die Speicherung, Kulturforschung, die digitale Präsenz von Sammlungen und Archiven sowie für Bibliotheken in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.“ (S. 57)

Verlage greifen Berliner Start-up ResearchGate an

Der Verband der Wissenschaftsverlage STM hat die Kanzlei Caemmerer Lenz beauftragt, das unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beliebte soziale Netzwerk ResearchGate anzugehen.

In einem Schreiben (PDF) fordert die Kanzlei das Berliner Start-Up auf, gemeinsam mit dem STM-Verband ein “new system” zu implementieren, dass sicherstelle, dass Fachartikel nur noch nach Zustimmung der von STM vertretenen Verlage auf der Plattform geteilt werden. Stimmt ResearchGate der Implementierung dieses Systems nicht zu, drohen die Wissenschaftsverlage mit Klagen.

Auf der von Angela Merkel gelobten und von Bill Gates mitfinanzierten Plattform können Forschende Artikel und Forschungsdaten teilen. Laut eigenen Angaben nutzen über 13 Millionen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 193 Ländern das Netzwerk und teilen dort über 100 Millionen Artikel. Darunter auch 63 Nobelpreisträgerinnen und -träger.

ResearchGate selbst übernimmt – im Gegensatz zu den Open-Access-Repositorien an wissenschaftlichen Einrichtungen – bei der öffentlichen Zugänglichmachung der Fachartikel keine Prüfung der jeweiligen Rechtesituation, informiert jedoch auf Basis der Datenbank “SHERPA RoMEO” über die Möglichkeiten des “self-archiving”. Diese Datenbank gibt Auskunft, ob und unter welchen Bedingungen die Zweitveröffentlichung eines Artikels möglich ist.

Laut einer Studie von Jamali aus dem Februar 2017 werden knapp über 50 Prozent der Artikel auf ResearchGate ohne Zustimmung der Verlage zugänglich gemacht. Verständlicherweise befassen sich nur wenige Forschende mit der Rechtesituation ihrer Artikel, ihr Ziel ist die optimale Sichtbarkeit ihrer Ergebnisse sowie die umfassende Darstellung ihrer Forschungsleistung im Web. Jamali berücksichtigt in seiner Studie im Fachjournal Scientometrics jedoch nicht die deutsche Rechtslage, die durch das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 UrhG durchaus die öffentliche Zugänglichmachung – unter bestimmten Umständen – erlaubt und damit auch auf ResearchGate wirkt.

Wenig überraschend wird das Vorgehen des STM-Verbandes insbesondere durch den Verlagsgiganten Elsevier befeuert, der sich aktuell bereits mit dem gesamten deutschen Wissenschaftsbetrieb im Streit befindet (172 Kündigungen) und sich über die letzten Jahre in der wissenschaftlichen Community sehr unbeliebt gemacht hat.

Während STM zu der Causa gegen ResearchGate nicht informiert, begrüßt Elsevier das Vorgehen in einer Pressemitteilung und macht auch gleich das Schreiben der Kanzlei an ResearchGate öffentlich. Auch die deutschen STM-Mitglieder De Gruyter, Hogrefe oder die Thieme Publishing Group halten sich bedeckt. Offenbar wird ein möglicher Imageschaden durch eine Klage gegen das beliebte Netzwerk befürchtet.

Siehe auch die lesenswerte Zusammenfassung von David Pachali auf irights.info.

Schweiz: Studie belegt massives Sparpotential beim Wechsel zu Open Access

Eine Studie von Swissuniviersities und des Schweizer Nationalfonds (SNF) hat erstmals die aktuellen Kosten von Schweizer Hochschulen im Zusammenhang mit dem wissenschaftlichen Publizieren untersucht und Modelle zur Transformation zu Open Access aufgearbeitet. Die Studie wurde durch die Beratungsfirma CEPA in Zusammenarbeit mit John Houghton durchgeführt. Die bisherigen „Houghton-Reports“ haben schon für Australien, Grossbritannien, Dänemark, Niederlanden sowie Deutschland aufgezeigt, dass ein Umstieg auf Open Access sich volkswirtschaftlich lohnt.

Ermittlung Ausgaben Schweizer Hochschulen

Über eine Umfrage an Schweizer Hochschulen bzw. deren Bibliotheken wurde ermittelt, dass 2015 in der Schweiz  für Zeitschrifteinsubskriptionen 70 Mio. Fr. ausgegeben wurden. Zusätzlich wurde für Gold OA 4.4 Mio Fr. und für Hybrid OA 1.7 Mio Fr bezahlt. Der relativ hohe Betrag für Hybrid erstaunt, da Hybrid weder von Hochschulen, noch von Forschungsförderorganisationen offiziell unterstützt wird. Insbesondere bei den Kosten für Hybrid wird jedoch darauf verwiesen, dass aufgrund fehlender Rückläufe zur Umfrage und der unterschiedlichen Datenqualität Schätzungen vorgenommen wurden, und somit eine Unsicherheit über die tatsächlichen Zahlungen besteht.

Die Studie verzichtet unverständlicherweise darauf die Ausgaben per Hochschule oder per Verlag aufzuschlüsseln.

Ermittlung Publikationsverhalten

Eine Auswertung der Daten von Scopus durch die Max Planck Digital Library (MPDL) zeigt, das 2015 gegen 31’000 Artikel mit einer AutorIn aus der Schweiz publiziert wurden, was je nach Datenquelle 1-2% aller weltweiten produzierten Artikel darstellt. 16% davon sind bereits heute Gold OA.

Von diesen 31’000 in Scopus indexierten Artikel mit Schweizer Beteiligung, dürfte bei 54% (also 17’000 Artikel) auch der Corresponding Author einen Bezug zu einer Schweizer Institution haben. Bei dieser Zahl ist zu berücksichtigen, dass Scopus grundsätzlich nicht vollständig ist und zum Zeitpunkt der Analyse (April 2016) zudem noch nicht ganz alle Artikel des Jahres 2015 erfasst wurden. Unter Berücksichtigung dieser Unsicherheit gehen wir mal von gut 20’000 Artikel aus, welche bei einem Wechsel zu zu einem Author-Pays Modell durch Schweizer Institutionen bezahlt werden müssten.

Hoher Break-Even APC

Würde man das Geld der Subskriptionen in einen grossen Publikationsfonds umwandeln, könnten die Hochschulen den (corresponding) AutorInnen pro Artikel 3’500 CHF zu Verfügung stellen:

70 Mio. Fr. / 20’000 Artikel = 3’500 Fr.

Das heisst selbst wenn wir von den heutigen (zu hohen) Hybrid-Kosten von 3’000 Franken pro Artikel (wie sie der SNF aktuell zahlt) ausgehen, wäre es der Schweiz locker möglich alle eigenen Publikationen über Gold OA zu publizieren:

20’000 Artikel * 3000 Fr. = 60 Mio. Fr.

Allerdings dürften die Ersparnisse weitaus grösser ausfallen, da in einer Gold OA Welt der Preis pro Artikel weitaus günstiger ausfallen wird. Basierend auf heutigen Erfahrungswerten aus dem Ausland, geht die Studie (S. 86) von einer durchschnittlichen APC von 1’567 Fr. für Gold OA aus. Das heisst in einer reinen Gold OA-Welt, in der jedes Land seinen Output finanziert, müsste die Schweiz sogar nur noch 31 Mio Fr. zahlen:

20’000 Artikel * 1567 Fr. = 31 Mio. Fr.

Mit einem globalen Wechsel zu OA ergibt sich somit ein beachtliches Einsparpotential von 10 bis 40 Mio. Fr. für die Schweiz.

Szenarien hin zu 100% Open Access für Schweizer Literaturproduktion

Die Studie überprüfte nun verschiedene Wege um den OA Anteil für „Schweizer“ Artikel bis 2024 auf 100% zu erhöhen. Empfohlen wird letztlich ein gemischtes Szenario von Förderung von Gold OA (ohne Hybrid) und dem Beibehalten von Green OA.

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Empfehlung: Bis 2024 sollen alle Artikel aus der Schweiz entweder per Gold oder Green OA frei zugänglich sein. Dabei wird davon ausgegangen, dass der weltweite OA-Anteil (Green, Gold und Hybrid) wie bisher nur sehr zögerlich wächst, so das selbst 2024 das Subskriptionsmodell beim Zugriff auf fremde Literatur noch dominant sein wird.

Finanzielle Auswirkung

Für jedes Szenario wurden auch die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt. Für das empfohlene Szenario (Green OA und Gold OA gemischt) sieht der Fianzierungbedarf wie folgt aus:

finanzieller-bedarf

Sollen künftig 50% der Publikationen über Gold OA finanziert werden, sieht die Studie einen zusätzlichen Finanzbedarf von 20-25 Mio Fr. bis 2024 vor. Die bisherigen Kosten für Hybrid würden wegfallen. Für Repositories fallen leicht mehr Kosten an. Der Posten für Subskriptionen nimmt im Umfang des stetigen Publikationswachstums zu.

Ein wesentlicher Faktor dabei ist, ob und wie schnell andere Länder den Wechsel zu Open Access ebenfalls vollziehen:

Switzerland represents a small proportion of global output (1.2%) and unless the world chooses to go OA, a large proportion of funding will still go to paying for conventional subscriptions. Hence, if Switzerland can encourage other countries to move to OA (most likely through setting an example and through international partnerships), this has the potential to significantly reduce costs.

D.h. auch die Studie anerkennt, dass es sich bei Open Access (zumindest aus der Sicht der Schweiz) um ein Problem der Koordination und nicht wirklich um ein finanzielles Problem handelt.

Hoch lebe das Subskriptionsmodell bis in alle Ewigkeit

Trotzdem irritiert die Studie mit der Empfehlung, dass um mehr Gold OA zu erreichen, auf unabsehbare Zeit weitere Millionen Franken in das System reingebuttert werden sollen.

Dies deshalb, weil in jedem aufgezeigten Szenario die 70 Mio. Fr. für Subskriptionen unverändert beibehalten werden sollen. Die Studie setzt völlig unkritisch die heute per Subskription erworbenen Inhalte (gemäss Studie 2.5 Mio. Artikel) mit dem tatsächlichen Konsum der Forschenden gleich. Das Erwerbungsmodell „Patron-driven acquisition“, welches eine solche Aussage vielleicht noch annäherend stützen könnte, ist jedoch hauptsächlich bei den Bücher gebräuchlich, nicht bei den Zeitschriftenartikel. Vielmehr ist aus der Praxis bekannt, dass es bei der Erwerbung von Zeitschriften oder Zeitschriftenpakete (Big Deals), grosse Streuungsverluste gibt, wobei etwa zwei Drittel der erworbenen Inhalte kaum bis nie genutzt werden.

Dazu muss man auch anmerken, dass in der Schweiz die „Zeitschriftenkrise“ im Budget der Hochschulen bzw. deren Bibliotheken nie merklich stattfand. Die meisten Bibliotheken konnten mit der Preissteigerung gut mitgehen und mussten ihr Erwerbungsverhalten nie gross hinsichtlich Kosten und Nutzen überprüfen.

Das Label „Bildung und Forschung“ funktioniert in der Schweizer Politik seit Jahren immer nahezu bedingungslos und sorgte für stetiges Budgetwachstum, insbesondere auch beim tertiären Hochschulbereich inkl. Forschung. Dieses Budgetwachstum färbt sich dann natürlich auch auf die Hochschulbibliotheken ab.

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Äussere Anreize sich in diesem Umfeld bei den Ausgaben auf das wirklich Notwendige zu beschränken oder nachhaltige Lösungen zu suchen sind deshalb grundsätzlich kaum vorhanden. Schweizer Hochschulbibliotheken kaufen und mieten was das Budget hergibt. Tatsächlicher Bedarf, Nachhaltigkeit und Transparenz bleibt sekundär. Die unsinnigen Nationallizenzen, welche inzwischen für OUP, CUP, De Gruyter und Springer gekauft wurden, zeigen dies besonders deutlich. Völlig mut- und visionslos werfen hier die BibliotheksdirektorInnen den Verlagen Millionen von Franken hinterher ohne je den tatsächlichen Bedarf der Forschung erhoben oder aufgezeigt zu haben.

Die vorliegende Studie scheint leider in diesem verschwenderischen Stil weiterfahren zu wollen. Dabei war gerade in den Niederlanden insbesondere die Vorgabe aus der Politik: „Mehr OA aber ohne zusätzliches Geld“ jenes Schlüsselelement weshalb dort die konventionellen Verlage in harten Verhandlungen zu mehr Open Access für die niederländische Forschung bewegt werden konnten. Diese Vorgabe scheint mir in der Schweiz ebenfalls angebracht.

Alternatives Szenario: Subskriptionen runter – Gold OA Funding hoch

Ein sinnvolles Szenario wäre beispielsweise, dass man in der Schweiz die bisherigen Subskriptionen von 70 Mio Fr. auf 40 Mio. Franken reduziert und mit den freigewordenen 30 Mio Fr. eine anständige und durchgehende Gold OA Unterstützung bietet. Mit 40 Mio Fr. lässt sich immer noch ganz ordentlich Zugriff für die Forschenden herstellen. Mehr Selektion und Fokusierung auf das Wesentliche wird die Forschung in der Schweiz nicht in die Knie zwingen (Siehe auch Nabe and Fowler 2012; Toni 2012).

Man darf Forschenden für das wichtige Ziel OA auch temporär zumuten gelegentlich auf Pay-Per-View, Dokumentlieferdienste, Fernleihe, Repositories aus dem Ausland, Autorenwebseiten oder auf Sci-Hub zuzugreifen. Manche Forschende könnten so endlich ein akkurates Verständnis von der Problematik um OA und ihre Mitverantwortung entwickeln. Ebenfalls würden Bibliotheken feststellen, dass die Welt auch ohne Big Deals weiterläuft, was diesen dann bei Verhandlungen für mehr OA und vernünftigen Preisen helfen würde. Oder wie es Timothy Gowers kürzlich treffend auf den Punkt gebracht hat:

Part of the problem is that the people who negotiate on our behalf are, quite reasonably, afraid of the reaction they would get if we lost access to important journals. It’s just a pity that they are not also afraid of the reaction if the deal they strike is significantly more expensive than it need have been. (We are in a classic game-theoretic situation where there is a wide range of prices at which it is worth it for Elsevier to provide the deal and not worth it for a university to cancel it, and Elsevier is very good at pushing the price to the top of this range.) Pressure should also be put on librarians to get organized with a proper Plan B so that we can survive for a reasonable length of time without Big Deal subscriptions. Just as with nuclear weapons, it is not necessary for such a Plan B ever to be put to use, but it needs to exist and be credible so that any threat to walk away from negotiations will be taken seriously.

Fazit

Der Umstand, dass die Finanzflussanalyse kein Szenario geprüft hat, in dem der Wechsel tatsächlich kostenneutral gelingen kann, scheint mir neben dem Verzicht auf detaillierte Ausgaben pro Hochschule und pro Verlage die grösste Schwäche der Studie zu sein. Die empfohlene Stossrichtung mit Gold und Grün weiterzufahren scheint mir realistisch. Offsetting von Hybrid-APCs mit Subskriptionskosten sollte aber ebenfalls berücksichtigt werden, da eben genau dieses Instrument hilft, die zusätzliche Kosten bei der Transformation zu vermeiden und der globale Wechsel zu letztlich Pure Gold OA zu beschleunigen.

Der in der Studie immer wieder durchscheinende Vorschlag, die Schweiz könnte sich über OA als internationaler Leader und Beispiel profilieren gefällt. Es ist höchste Zeit, dass man OA verbindlich als Ziel anvisiert und sich endlich an den internationalen Initiativen beteiligt.

Disclosure: Mein Arbeitgeber hat die Studie mitfinanziert. Ich war jedoch zu keinem Zeitpunkt in die Studie involviert und hatte auch erst Zugang zur Studie als sie offiziell auf Zenodo veröffentlicht wurde. Dieser Post beinhaltet (wie immer auf diesem Blog) meine persönliche Meinung.

Studie zu den ökonomischen Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke veröffentlicht

Die Studie „Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Justus Haucap, Ina Loebert, Gerald Spindler und Susanne Thorwarth erstellt wurde, ist jetzt online.

Die Studie beziffert u. a. die Ausgaben der wissenschaftlichen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft in Deutschland. Auszug:
  • „Im Jahr 2014 gaben die öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen etwa 1 Mrd. Euro für den Erwerb von urheberrechtlich geschütztem Material aus. Davon entfiel etwa die Hälfte auf die wissenschaftlichen Bibliotheken von Hochschulen und Forschungsinstituten.“ (S. 7)
  • „Die an die Verwertungsgesellschaften gezahlte Vergütung für die Anwendung der Schranken des Urheberrechts im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen belief sich hingegen auf etwa 32,5 Millionen Euro.“ (S. 7)
Mit Blick auf das aktuelle Urheberrecht stellt die Studie fest:
  • Bildschirmfoto 2016-08-03 um 14.32.29„Die geltenden Schrankenregelungen sind für die meisten Bibliotheken nur schwer handhabbar – vor allem im Hinblick auf zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe und auf die Komplexität der Ausgestaltung einzelner Regelungen.“ (S. 8)

Die Studie spricht sich für die Einführung einer allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke aus. Die Einführung einer solche Schrankenreglung im Urheberrechtsgesetz haben CDU, CSU und SPD 2013 im Koalitionsvertrag angekündigt.  Hierzu stellt die Studie u. a. fest: „Die Einführung der allgemeinen Bildungs-und Wissenschaftsschranke dürfte für die Verlagsbranche insgesamt erlösneutral ausfallen.“ (S. 8)

Bundesgericht hält Versand von Zeitschriftenartikeln durch Bibliotheken für zulässig

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: Bibliotheken dürfen auf Bestellung einzelne Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften einscannen und per E-Mail an berechtigte Benutzer verschicken. Der von der ETH Zürich betriebene Dokumentenlieferdienst ist mit dem Urheberrecht vereinbar. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Zürcher Handelsgerichts auf und weist die Klage von Elsevier, Springer und Thieme ab.

Erlaubte Herstellung beinhaltet auch Versand

Während das Zürcher Handelsgericht zwar der ETH-Bibliothek zubilligte Kopien/Scans für den Eigengebrauch herzustellen, hielt es jedoch den Versand als unzulässig. Dieser Auffassung konnte das Bundesgericht nicht folgen. Wenn ein Benutzer in der Bibliothek berechtigt ist eine Kopie für den Eigengebrauch anzufertigen, dann darf die Bibliothek dies auch auf aktives Nachfragen für den Benutzer tun. Allerdings dürfen Bibliotheken nicht auf Vorrat scannen, ansonsten tatsächlich die Dienstleistung der Verlage kopiert würde.
Auch anerkennt das Bundesgericht, dass die Interessen der Verlage (denen mit einem Verbotsrecht des Dokumentlieferdienstes zweifelsohne am Besten gedient ist) und der Autoren nicht notwendigerweise deckungsgleich sind, wie von den Verlagen mal wieder frech behauptet. Eine Beeinträchtigung legitimer Interessen der Autoren sei durch das Betreiben eines Dokumentlieferdienst durch eine Bibliothek nicht auszumachen.

Gratulation!

Mit diesem Entscheid geht nun eine grosse Verunsicherung in der Schweizer Bibliothekslandschaft zu Ende. Entsprechend kann ich mich dem (Eigen)Lob der ETH  anschliessen, welche inzwischen in einer Pressemeldung verlautbaren liess:

Somit lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass im vorliegenden Fall die Interessen von Wissenschaft, Forschung und Lehre gegenüber den kommerziellen Interessen einiger Verlage die Oberhand behalten haben. Die Standhaftigkeit der ETH Zürich hat auf diese Weise einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Schweiz beigetragen.

Dieser Kampf ist tatsächlich gewonnen und das ist sehr erfreulich. Gratulation an alle Beteiligten für die Standhaftigkeit.

Standhaftigkeit weiterhin nötig

Allerdings soll dies nicht davon ablenken, dass im Bereich Open Access noch mehr Standhaftigkeit benötigt wird. Denn nachwievor bleibt die ETH-Bibliothek was die Bezahlungen gegenüber den Verlagen betrifft intransparent. Nachwievor ist eine überwiegende Mehrheit der Publikationen (ca. 10’000 pro Jahr) der ETH Zürich nicht frei zugänglich, wie das eigentlich im Interesse von Wissenschaft, Forschung und Lehre und der eigenen Policy seit Jahren der Fall sein sollte und mit entsprechenden zu treffenden Massnahmen auch erreicht werden könnte. Siehe Beispiel Holland.

Nature – lesen ja, drucken nein!

Der Verlag des renommierten Nature-Journals, die Nature Publishing Group (NPG), feiert sich selbst. In einer aktuellen Pressemitteilung des Mutterkonzerns Macmillan Science heißt es „Macmillan Science and Education revolutioniert Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.“

Die Revolution soll laut Pressemitteilung durch zwei Maßnahmen umgesetzt werden:

„1. Den Abonnenten von 49 Fachzeitschriften von nature.com können eine eindeutige URL zur schreibgeschützten Vollversion eines publizierten wissenschaftlichen Textes an Kollegen oder Mitarbeiter weiterleiten, ganz bequem per E-Mail oder über soziale Medien.“

„2. Zugang für Journalisten und Blogger: 100 Medienkanälen und Blogs auf der ganzen Welt, die über Forschungsergebnisse berichten, die auf nature.com veröffentlicht wurden, können ihre Leser über einen Link zur schreibgeschützten Vollversion eines wissenschaftlichen Originalartikels verweisen und ihnen so Zugang zu tausenden hochwertigen wissenschaftlichen Abhandlungen verschaffen.“

Zukünftig öffnen Personen, die die erwähnte „eindeutige URL“ des Verlags anklicken, in ihrem Browser eine Anwendung namens „ReadCube„. Über diese Anwendung kann die PDF-Datei eines Artikels dann angesehen werden. Druck und Speicherung eines Artikels sind nicht möglich. Weiter besteht die Möglichkeit – nach Anmeldung – Artikel zu annotieren und eigene Sammlungen anzulegen. Vorrausetzung ist jedoch immer, dass die Nutzenden über die „eindeutige URL“ verfügen.

Dieses Vorhaben ist begrüßenswert. Von einer Revolution kann jedoch keine Rede sein.

Interessant sind die Hintergründe der Ankündigung:

  • Von Seiten der Wissenschaft gibt es eine klare Erwartungshaltung: Forschende erwartet heute sofortigen Zugriff auf alle Publikationen, die für ihre Arbeit von Interesse sind. Forschenden deren Bibliothek ein breites Portfolio an Zeitschriften lizenziert hat, haben einen Vorsprung bei der Wissensproduktion. Wer keinen Zugang zu den neusten Publikationen, hat kaum eine Chance im kompetitiven Wissenschaftssystem.
  • Dagegen gibt es auf Seiten der Verlage den Wunsch nach Kontrolle über die verlegten Inhalte. Es liegt – wenig überraschend – im Interesse von Nature, dass der Zugriff auf die Artikel des Verlags über die NPG-Server läuft und nicht über die  Open-Access-Repositorien der wissenschaftlichen Einrichtungen.

Open-Access-Repositorien, sowie der Austausch von Artikeln über Projekt-Wikis, Mailinglisten und andere Kanäle, sind jedoch für viele Forschenden von großer Bedeutung, da ihre Institutionen die ständig teurer werdende Zeitschriften nicht mehr lizenzieren können. Selbst Harvard, die wohl reichste Bildungseinrichtung der Welt, ist nicht mehr in der Lage ihren Forschenden den Zugang zu alle relevanten Zeitschriften sicherzustellen.

Die angekündigte Maßnahme des NPG ist es also eine logische Antwort auf den Wunsch nach Open Access. Darüber hinaus bietet die Maßnahme dem Verlag mehrere Vorteile:

  • Da auch Blogs und Zeitungen die „eindeutige URL“ nutzen können, werden die Klickzahlen auf nature.com erhöht. Mit Blick auf Altmetrics ein nachvollziehbarer Schritt.
  • Weiter wird das Literaturverwaltungssystem „ReadCube“, dass von der Nature-Tochter „Digital Science“ betrieben wird gefördert.

Die Ankündigung von Nature passt gut in die aktuellen Verlagsstrategien rund um Open Science. Die US-Regierung hat 2013 eine Direktive zur Förderung von Open Access erlassen. Nach dieser Verordnung müssen die öffentlichen Forschungseinrichtungen in den USA Open-Access-Policies verankern.

Die Verlage haben dies zum Anlass genommen und eine Initiative namens „CHORUS“ gestartet. Anliegen der Verleger ist es, den Zugang zu den Artikeln weiterhin über ihre Verlagsplattformen zu ermöglichen. Für diese Dienstleistung – unter Kontrolle der Verlage –  sollen die US-Behörden dann zahlen. Dagegen arbeiten die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den USA an einer verteilten und öffentlichen Infrastruktur namens „SHARE„. Diese Infrastruktur basiert auf der Vernetzung der Open-Access-Repositorien der wissenschaftlichen Einrichtungen.

Nun könnte man begrüßen, dass Verlage die Open-Access-Policies aufgreifen an einer Lösung zur Verbesserung des Zugangs bauen. Die Diskussion um die NPG-Ankündigung zeigt jedoch wo die Probleme liegen. Die Bedingungen des Zugangs und der möglichen Nachnutzung werden durch die Verlage kontrolliert und nicht durch die Wissenschaft. Siehe dazu auch den Kommentar von John Wilbanks:

 „So, Nature said a thing about public access tonight. Everything is free to read* they say. But there’s an asterisk, pesky and persistent, next to read. And it’s a big one. The asterisk is that you can’t do anything but read the document, and you have to […] use their proprietary reader software in order to read the document, and you have to hope that someone who has a subscription or is a journalist is kind enough to share a link to the document that you want to read, and if you try to do anything other than look at the document passively on a screen you’re basically gonna get sued for copyright infringement.“

Forschung und Lehre werden also auch weiterhin eine öffentliche Repositorien-Infrastruktur benötigen, die es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch ermöglicht Artikel zu drucken, zu speichern und im Idealfall auch zu bearbeiten (Stichwort: Text und Data Mining).

Die Ankündigung von Nature ist eine gute Marketing-Idee. Sie ist zu begrüßen, solange die Forschenden auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Nature-Artikel auf Open-Access-Repositories zu speichern.

Die Ankündigung von Nature zeigt, dass die Diskussion um Open Science immer komplexer wird. Längst geht es nicht mehr nur um den Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Nur wenn Forschenden mit Artikeln arbeiten können, werden sich die Chancen der digitalen Wissenschaft realisieren lassen. Deshalb scheint es wichtig in der Diskussion um Open Access zwischen „gratis“ (freier Zugang) und „libre“ (offene Nachnutzung) zu unterscheiden. Die NPG-Politik sowie auch das Zweitveröffentlichungsrecht in Deutschland, ermöglichen nur den „gratis“ Zugang, längerfristiges Ziel ist es jedoch, die „libre“ Nachnutzung der Inhalte zu ermöglichen. Dieses Ziel kann  jedoch nur erreicht werden, wenn Forschende in ihrer Urheberrechtsposition gestärkt werden und mit offenen Lizenzen Dritten (z. B. auch Maschinen) die Arbeit mit und an den Artikeln auf Basis offener Informationsinfrastrukturen ermöglichen.

Wissenschaftsorganisationen: „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke muss kommen“

Anlässlich der Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) fordert die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Bundesregierung auf, “zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen.”

Auszug aus der Pressemitteilung (PDF):

“Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zugesagt. Damit sollen die Belange von Wissenschaft und Forschung und die Ansprüche von Urhebern angemessen geregelt werden. Die Allianz appelliert an die Bundesregierung, über die nun auf den Weg gebrachte Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz hinaus, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen. Konkrete Vorschläge dafür liegen vor.”

Im Juni hat die Rechtsprofessorin Katharina de la Durantaye im Auftrag des BMBF eine umfangreiche Studie (PDF) zur Thematik veröffentlicht. Anliegen einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke ist es, die bisher zu engen Regelungen für Lehre und Forschung zu erweitern und die bisher verstreuten Paragraphen zu bündeln.

Update, 01.12.2014, 16:10:

Auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ meldet sich in einer Pressemitteilung zu Wort:

„Wenn jetzt die Auseinandersetzung um die im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung vorgesehene Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) beginnt, muss ein wirklicher Neuansatz gewählt werden. Eine ABWS, die nur die bisherigen, auf Bildung und Wissenschaft bezogenen Regelungen mit ihren starken Einschränkungen zusammenfasst und damit fortschreibt, wäre nutzlos.“

(Crosspost von ALBERTopen.)

„Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft“

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen haben heute einen „Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft“ veröffentlicht. In diesem heißt es:

„Offene Lizenzen sind […] ein elementarer Standard, der eine wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Produkte erleichtert. Mit der offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen werden deren Sichtbarkeit, Nachnutzbarkeit, schnelle Verbreitung und somit Innovation befördert. Offene Lizenzen erleichtern zudem die Umsetzung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten […] standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.“

In dem Appell wird darüber hinaus auch die Empfehlung zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen gegeben. Dabei werden für unterschiedliche Publikationstypen (z. B. Textpublikationen, wissenschaftlicher Software, Metadaten) relevante Lizenzen erwähnt.

(Crosspost von ALBERTopen.)

Elsevier, Springer und Thieme verklagen ETH-Bibliothek und bekommen Recht

Schon seit 2012 weiss man, dass von Elsevier, Springer und Thieme Klage gegen den Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht wurde. Wie es aber weiterging war weitgehend unklar, insbesondere da die ETH-Bibliothek es tunlichst vermeidet, den Konflikt an die grosse Glocke zu hängen. Am 7. April 2014 fand am Handelsgericht des Kanton Zürich die Gerichtsverhandlung statt. Das anonymisierte und noch nicht rechtskräftige Urteil ist nun auf dem Blog von Martin Steiger zugänglich.

Sieg der Verlage kann Einstellung von Dokumentlieferdienst bedeuten

Kurz zusammengefasst: Das Gericht folgt der Argumentation der Verlage und hält den Dokumentlieferdienst wie ihn die ETH-Bibliothek zurzeit betreibt als unzulässig, da er eine Konkurrenz zu deren eigenen Angeboten darstellt.

Steiger schreibt:

Sofern das Urteil auch vor dem Schweizerischen Bundesgericht Bestand hat, muss die ETH-Bibliothek ihren Dokumentenlieferdienst einstellen oder sich die – meist sehr teuren – Lizenzbedingungen dafür von den Wissenschaftsverlagen diktieren lassen.

Mit Open Access braucht es keinen Dokumentlieferdienst

Es ist zu hoffen, dass dies ein Weckruf für die ETH-Bibliothek und ganz generell für die Schweizer Bibliothekslandschaft zu ernsthaften Anstrengungen für mehr Open Access ist. Denn mit Open Access kann man sich nämlich den Dokumentlieferdienst (zumindest für neue Publikationen) und das juristische „Geplänkel“ gänzlich sparen.

Gerade diejenigen, die im Rahmen des SUK-Programms „Wissenschaftliche Information: Zugang, Verarbeitung und Speicherung“  sich dafür einsetzen Millionen von Franken in „Nationallizenzen“ zu stecken (womöglich gerade an Verlage wie Elsevier, Springer oder Thieme), sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass Investitionen in Open Access um einiges dringender und sinnvoller sind. Heute ist klar, dass Open Access funktioniert und von jedem Verlag und in jeder Disziplin implementiert werden kann. Nationallizenzen würden den Wechsel zu Open Access wieder um Jahre hinauszögern.

Elsevier: Wissenschaft ist Business

Es ist bereits jetzt schwer nachzuvollziehen, dass die Verantwortlichen von Schweizer Hochschulbibliotheken erst eben einem „Big Deal“ mit Elsevier für die Jahre 2014-2016 mit einer jährlichen Preissteigerung von 4.5% zugestimmt haben. Damit fliessen weiterhin Millionenbeträge von Steuergeldern zu Elsevier. Die Universität Bern alleine zahlte im Jahr 2013 eine Mio CHF. Wenn man sich fragt, warum Elsevier in den letzten zehn Jahren trotz Open Access Bewegung seine Gewinnmarge von 33% auf 39% steigern konnte  – und wir sprechen von einem Gewinn von $1.38 Milliarden bei einem Umsatz von $3.56 Milliarden im Jahre 2013 – dann schlicht, weil Bibliotheken sich dies trotz besseren Wissens gefallen lassen und es immer noch nicht verstanden haben, dass man einem global agierenden Verlag auch globale Konzepte entgegenhalten muss. Dabei ist längst bekannt wie Elsevier operiert und das Urteil gegen die ETH-Bibliothek ist kaum eine Überraschung:

Alternativlos ist wirklich ein Unwort

Häufig wird von Bibliotheksseite einfach bequem behauptet, man sei macht- und alternativlos. Forschende brauchen halt nun mal Zugang zu den Inhalten von Elsevier, Springer & Co. um qualitativ hochstehende Forschung zu betreiben, entsprechend müsse man den Angeboten und Bedingungen der Verlage um jeden Preis zustimmen. Dabei wird geflissentlich unterschlagen, dass beispielsweise die Stanford University Libraries sich aus Prinzip schon seit Jahren nicht die ganze Freedom Collection von Elsevier leisten und man wird wohl kaum behaupten können die Forschungsqualität in Stanford habe darunter gelitten. Erfahrungen von anderen Research Libraries aus den USA zeigen auch, dass die negativen Konsequenzen bei Abbestellungen grundsätzlich überschätzt werden. Gespannt schaut die Community zurzeit auch auf die Universität Konstanz, welche Anfangs 2014 die Subskriptionen bei Elsevier komplett abbestellt hat.

In Cambridge hat der Mathematiker Timothy Gowers kürzlich bei seinen Kollegen eine Umfrage durchgeführt und festgestellt, dass eine überwiegende Mehrheit bereit wäre auf Elsevier Journals zu verzichten, um den Druck auf Elsevier zu erhöhen. Es ist erfreulich, aber auch peinlich für die Bibliothekscommunity zugleich, dass erst ein aussenstehender Mathematiker kommen musste um diese Erkenntnis bekannt zu machen.

Gerade Schweizer Bibliotheken, allen voran die ETH-Bibliothek, befänden sich in einer finanziell guten Postion den Wechsel zu Open Access voranzutreiben. Wie Heather Morrison in ihrem Artikel Economics of scholarly communication in transition aufgezeigt hat, wäre eine Transformation zu Open Access alleine von der Bibliotheksseite mit den bestehenden Geldern von den heutigen Subskriptionen möglich.

Gold OA wird bei aktueller Erwerbungspolitik diskriminiert

Indem Bibliotheken aber weiterhin das Erwerbungsbudget nahezu bedingungslos Closed-Access-Verlagen hinterherwerfen, diskriminieren sie Open Access-Verlage und verhindern somit den Wandel zu Open Access.

Ganz konkret: Wenn heute Schweizer Forschende aus dem STM-Bereich in einem OA-Journal mit APCs publizieren möchten (z.B. bei PLOS, Copernicus, Frontiers oder MDPI) ist die Übernahme der Kosten durch den Förderer oder durch die Institution nicht garantiert. Bei Forschenden ohne SNF/EC-Förderung bietet lediglich die EAWAG/ EMPA eine entsprechende Finanzierung für alle vier Verlage durch einen offenen Publikationsfonds. Die ETH-Bibliothek kommt immerhin vollständig für die Kosten bei PLOS auf. Gerade PLOS veranschaulicht die groteske Situation. Trotz grosser Beliebtheit beim Publizieren und beim Lesen (auf dem Campus der Universität Bern ist PLOS One übrigens das meist gelesene Journal) bezahlen hier die meisten Schweizer Hochschulbibliotheken ab 2014 rein gar nichts mehr. Und eins ist jetzt schon klar, PLOS wird nie eine Schweizer Hochschulbibliothek anklagen, weil sie Inhalte anderen Personen zugänglich macht. Im Gegenteil mit der CC-BY Lizenz ermöglicht PLOS die optimale Verbreitung von Wissen.

Geld weg von Subskriptionen hin zu Open Access

Es bleibt also zu hoffen, dass Entscheidungsträger an Schweizer Bibliotheken den Sieg oder Zwischensieg der Verlage im Bereich des Dokumentlieferdienst als Ansporn nehmen, Open Access ernsthafter als bisher zu verfolgen.

Es wäre schon viel gewonnen, wenn Bibliotheken nur noch Geld an Elsevier, Springer & Co. bezahlen, wenn diese im Gegenzug den Schweizer AutorInnen ermöglichen Open Access zu Publizieren. Das heisst, wenn eine Institution heute 1. Mio CHF an Elsevier für Subskriptionen zahlt, sollten Autoren dieser Institution bis zu diesem Gegenwert Hybrid publizieren können. Alles andere ist objektiv ein schlechtes Geschäft.

Wenn man radikaler sein will, könnte man auch die Subskriptionen von Elsevier, Springer & Co. ganz einstellen und aus dem freien Geld einerseits ein noch minimalen Zugang zu deren Inhalte (z.B. Kauf von Einzelartikel) ermöglichen, andererseits aber einen Publikationsfonds erstellen, womit man künftig Open Access Publikationen fördert. Dies wäre ein klares Zeichen gegenüber Verlagen und anderen Institutionen. Elsevier, Springer und Thieme haben ja bereits jetzt schon wenige (neue) Open Access Journals in Ihrem Portfolio um genau für diesen Moment vorbereitet zu sein. Wenn sogar der Editor-in-Chief von Nature sagt, dass er Open Access für langfristig unvermeidlich hält, dann wäre es mit diesem Urteil höchste Zeit für Bibliotheken dafür zu Sorgen, das das Unvermeidliche heute Realität wird. Sie hätten es in der Hand.

Ich bin nicht der Meinung wie Hirschi, dass man den Forschenden verbieten muss, bei Journals der traditionellen Grossverlagen zu publizieren. Es sollte eigentlich schon genügen wenn man die finanziellen Anreize richtig setzt. Wie ein Open Access Markt mit APC gestaltet werden muss, damit er kompetitiv wird und bleibt wird im Ausland bereits diskutiert.

Update 14.12.2014

  • Die Beschwerde der ETH-Bibliothek ist vom Bundesgericht gutgeheissen worden. Dies ist eine gute Nachricht für die Schweizer Bibliotheksszene, wo die bisherige Praxis des Dokumentlieferdienst weiterhin erlaubt bleibt.

Update 18.12.2014

Große Koalition kündigt umfassende Open-Access-Strategie an

Erfreulicherweise wollen CDU, CSU und SPD in dieser Legislaturperiode wichtige Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Umgang mit wissenschaftlicher Information schaffen. Im heute vorgestellten Koalitionsvertrag (PDF) heißt es:

„Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.“

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft bewertet diese Aussage in einer Pressemitteilung als „vielversprechend“, mahnt jedoch zugleich eine „tatsächlich bildungs- und forschungsfreundlich’“ Umsetzung der nötigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz an. Bereits 2010 hat das Aktionsbündnis einen Entwurf für eine „allgemeinen Wissenschaftsschranke“ vorgelegt, der die „bisherigen kleinteiligen und höchst komplizierten Schrankenlösungen“ in einem Paragraphen bündelt.

Auch will die Koalition prüfen, „ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren.“ Darüber hinaus soll auf europäischer Ebene für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Medien geworben werden.

Weiter schreiben sich CDU, CSU und SPD die Förderung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten auf die To-Do-Liste:

„Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.“

Durch ein Förderprogramm sollen der “Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen“  vorangetrieben werden.

Optimistisch stimmt der Blick auf  das Themenfeld „Digitalisierung und Infrastruktur in der Wissenschaft“. Der Umgang mit Forschungsdaten soll verbessert werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:

„Wir werden eine Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft initiieren, zum Beispiel um Zugang und Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Rat für Informationsinfrastrukturen gründen, in dem sich die Akteure des Wissenschaftssystems über die Erarbeitung disziplinen und institutionenübergreifender Strategien und Standards verständigen. Zudem wollen wir virtuelle Forschungsumgebungen stärken, die es Forscherinnen und Forschern erlauben, mithilfe digitaler Medien über disziplinäre, institutionelle und geografische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten und daraus auch neue Forschungsmethoden und -gegenstände zu entwickeln.“

Die  Einrichtung eines Rates für Informationsinfrastrukturen wurde erst letzte Woche durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen.

Auch der nationalen „Roadmap-Prozess für große Forschungsinfrastrukturen“ soll unter „unter Berücksichtigung neuer Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern “ fortgesetzt werden.

Im Bereich der digitalen Wissenschaft soll  die „Forschungs- und Innovationsförderung für ‚Big Data’ auf die Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Datenanalyse“ ausgerichtet werden. Weiter soll ein mit „öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut“ geschaffen werden.

Fazit: Es wird spannend welche konkreten Maßnahmen bis 2017  folgen werden.  Zu hoffen ist, dass die angesprochen Themen rasch und mutig im Sinne der Wissenschaft umgesetzt werden.