Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt. Einige der Parteien adressieren das Thema Open Science in ihren Wahlprogrammen. Hier einige Auszüge aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke mit Fokus auf die Themenfelder Open Access, offene Forschungsdaten und das Wissenschaftsurheberrecht.

Quelle: votetogether.eu
CDU/CSU
Im Wahlprogramm (PDF) von CDU/CSU finden sich keine konkrete Aussagen zu den genannten Themen. Folgende Forderungen streifen jedoch das Thema Open Science:
- „Zudem wollen wir die europäischen öffentlichen National- und Staatsbibliotheken unter dem Dach einer europäischen digitalen Bibliothek noch besser vernetzen.“ (S.10)
- „Wir sagen den großen Volkskrankheiten den Kampf an. Krebs und Alzheimer sollen bald der Vergangenheit angehören. Das können wir schaffen, indem wir unsere Kräfte in Europa bündeln. Mit einem Masterplan werden wir die Forschungsgelder zielgerichtet einsetzen sowie medizinische Forschung und Big Data zusammenbringen.“ (S. 12)
SPD
In ihrem Wahlprogramm (PDF) fordert die SPD eine „[e]uropäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft“ und adressiert in diesem Zusammenhang die hier behandelten Themen:
- „Europäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft. Angesichts neuer Herausforderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wollen wir eine europäische Cloud aufbauen, durch die Forschungsergebnisse, Forschungsdaten und Dateninfrastruktur frei zugänglich gemacht wird. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung von maschinellem Lernen und Big Data Analytics.“ (S. 46)
FDP
Die FDP widmet sich in ihrem Wahlprogramm (PDF) den Aspekten Open Access und Open Data. Dazu heißt es mit Blick auf die Wissenschaft:
- „Auf Basis des europäischen Forschungs-Rahmen-Programms „Horizont Europa“ muss ein digitaler Austausch unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jederzeit gewährleistet werden. Hierzu gehören die dezentrale Bereitstellung von Materialien für Open Data und die digitale Durchführbarkeit von PhD- oder anderen Forschungsprojekten. In diesem digitalen europäischen Netzwerk für Wissenschaft und Forschung muss der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen, die mehr als 50 Prozent durch europäische Forschungsförderung finanziert wurden, durch Open Access zum Standard machen. Schutz von geistigem Eigentum und Nutzungsrechten der Forscher, Institute und forschenden Wirtschaft bleiben hiervon unberührt. Dies verbessert die stark begrenzte Verfügbarkeit, besonders die zu hohe Schwelle zwischen Wissenschaft und wirtschaftlicher Innovation und macht die europäische Forschungsförderung zu einem Beschleuniger im internationalen Wettbewerb.“ (S. 46)
Grüne
Open Access und Co. werden im Wahlprogramm (PDF) der Grünen im Kontext von „Horizon Europe“ behandelt:
- „Auch ist es uns wichtig, Forschungsergebnisse durch das gezielte Fördern von Open-Access-Publikationen allen frei zugänglich zu machen. Dazu wollen wir etwa Projekte wie cOAlition S, die öffentlich geförderte Publikationen frei zugänglich machen, auf europäischer Ebene vorantreiben.“ (S. 166)
Linke
Im Wahlprogramm der Linke (PDF) gibt es einen ganzen Abschnitt zum Thema „[f]reier Zugang zu Wissen und Informationen“. Open Access und das Wissenschaftsurheberrecht werden mehrfach adressiert. U .a. heißt es in dem Wahlprogramm:
- „Wir fordern eine europäische Open-Access-Initiative. Das europäische Urheberrecht soll wissenschaftsfreundlich gestaltet werden. Der Wissenstransfer in ärmere Regionen innerhalb und außerhalb Europas soll ausgebaut werden – etwa durch offene Publikationsformen und Datenbestände, aber auch eine sozial verantwortliche Lizenzierungspolitik. Um der Monopolstellung und dem Profitstreben einiger Wissenschaftsverlage entgegenzuwirken, wollen wir auf europäischer Ebene eine öffentlich geförderte Open-Access-Plattform schaffen, damit öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können.“ (S. 55)
- „Im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform sind die bisher ausgehandelten Ausnahmen für Bildung, Kultur und Forschung sowie die out-of-commerce-Regelung für verwaiste Werke umzusetzen, damit endlich mehr Rechtssicherheit zum Beispiel für die Speicherung, Kulturforschung, die digitale Präsenz von Sammlungen und Archiven sowie für Bibliotheken in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.“ (S. 57)