Open Science: Parteipositionen zur Europawahl 2019

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl 2019 statt. Einige der Parteien adressieren das Thema Open Science in ihren Wahlprogrammen. Hier einige Auszüge aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke mit Fokus auf die Themenfelder Open Access, offene Forschungsdaten und das Wissenschaftsurheberrecht.

CDU/CSU

Im Wahlprogramm (PDF) von CDU/CSU finden sich keine konkrete Aussagen zu den genannten Themen. Folgende Forderungen streifen jedoch das Thema Open Science:

  • Zudem wollen wir die europäischen öffentlichen National- und Staatsbibliotheken unter dem Dach einer europäischen digitalen Bibliothek noch besser vernetzen.“ (S.10)
  • „Wir sagen den großen Volkskrankheiten den Kampf an. Krebs und Alzheimer sollen bald der Vergangenheit angehören. Das können wir schaffen, indem wir unsere Kräfte in Europa bündeln. Mit einem Masterplan werden wir die Forschungsgelder zielgerichtet einsetzen sowie medizinische Forschung und Big Data zusammenbringen.“ (S. 12)

SPD

In ihrem Wahlprogramm (PDF) fordert die SPD eine „[e]uropäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft“ und adressiert in diesem Zusammenhang die hier behandelten Themen:

  • „Europäische Cloud für offene Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forschung und Entwicklung der Wirtschaft. Angesichts neuer Herausforderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wollen wir eine europäische Cloud aufbauen, durch die Forschungsergebnisse, Forschungsdaten und Dateninfrastruktur frei zugänglich gemacht wird. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung von maschinellem Lernen und Big Data Analytics.“ (S. 46)

FDP

Die FDP widmet sich in ihrem Wahlprogramm (PDF) den Aspekten Open Access und Open Data. Dazu heißt es mit Blick auf die Wissenschaft:

  • Auf Basis des europäischen Forschungs-Rahmen-Programms „Horizont Europa“ muss ein digitaler Austausch unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jederzeit gewährleistet werden. Hierzu gehören die dezentrale Bereitstellung von Materialien für Open Data und die digitale Durchführbarkeit von PhD- oder anderen Forschungsprojekten. In diesem digitalen europäischen Netzwerk für Wissenschaft und Forschung muss der Schutz des geistigen Eigentums gewahrt bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen, die mehr als 50 Prozent durch europäische Forschungsförderung finanziert wurden, durch Open Access zum Standard machen. Schutz von geistigem Eigentum und Nutzungsrechten der Forscher, Institute und forschenden Wirtschaft bleiben hiervon unberührt. Dies verbessert die stark begrenzte Verfügbarkeit, besonders die zu hohe Schwelle zwischen Wissenschaft und wirtschaftlicher Innovation und macht die europäische Forschungsförderung zu einem Beschleuniger im internationalen Wettbewerb.“ (S. 46)

Grüne 

Open Access und Co. werden im Wahlprogramm (PDF) der Grünen im Kontext von „Horizon Europe“ behandelt:

  • „Auch ist es uns wichtig, Forschungsergebnisse durch das gezielte Fördern von Open-Access-Publikationen allen frei zugänglich zu machen. Dazu wollen wir etwa Projekte wie cOAlition S, die öffentlich geförderte Publikationen frei zugänglich machen, auf europäischer Ebene vorantreiben.“ (S. 166)

Linke

Im Wahlprogramm der Linke (PDF) gibt es einen ganzen Abschnitt zum Thema „[f]reier Zugang zu Wissen und Informationen“. Open Access und das Wissenschaftsurheberrecht werden mehrfach adressiert. U .a. heißt es in dem Wahlprogramm:

  • „Wir fordern eine europäische Open-Access-Initiative. Das europäische Urheberrecht soll wissenschaftsfreundlich gestaltet werden. Der Wissenstransfer in ärmere Regionen innerhalb und außerhalb Europas soll ausgebaut werden – etwa durch offene Publikationsformen und Datenbestände, aber auch eine sozial verantwortliche Lizenzierungspolitik. Um der Monopolstellung und dem Profitstreben einiger Wissenschaftsverlage entgegenzuwirken, wollen wir auf europäischer Ebene eine öffentlich geförderte Open-Access-Plattform schaffen, damit öffentliche Publikationen unabhängig von Verlags- und Lizenzstrukturen gelingen können.“ (S. 55)
  • „Im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform sind die bisher ausgehandelten Ausnahmen für Bildung, Kultur und Forschung sowie die out-of-commerce-Regelung für verwaiste Werke umzusetzen, damit endlich mehr Rechtssicherheit zum Beispiel für die Speicherung, Kulturforschung, die digitale Präsenz von Sammlungen und Archiven sowie für Bibliotheken in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.“ (S. 57)

SPD will freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter dem Titel „Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ (BR-Drs. 17/12300) einen Antrag zu Open Access in den Bundestag eingebracht.

Darin wird die geplante Verankerung von Open Access im kommenden Forschungsrahmenprogramm in HORIZON 2020 begrüßt.

Mit Blick auf Deutschland wird die Forderung nach dem Zweitveröffentlichungsrecht bekräftigt. Im Gegensatz zu dem Referentenentwurf des BMJ („akzeptierte Manuskriptversion“) möchte die SPD die Zugänglichmachung von „formatgleichen“ Beiträgen ermöglichen. Bei der Benennung der Embargoperiode bleibt der Antrag etwas offener:  Beiträge in „Periodika und Sammelbänden“ sollen nach einer „angemessenen Frist“ rechtssicher auf Repositorien gestellt werden können. Weiter greift die SPD die Idee der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ auf, eine Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „andere Werkarten“ zu prüfen. Bereits im März 2011 hatte sie SPD einen Antrag zum Zweitveröffentlichungsrecht vorgelegt.

Weiter wird eine Verankerung von Open Access in der Förderpolitik gefordert. Anliegen der SPD ist „Konzept zur Umsetzung einer modernen Open Access-Politik für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung“ zu entwickeln, dass dafür sorgt, dass die Ergebnisse „öffentlich finanzierten Förderung [..] nach einer ausreichenden Embargofrist von längstens zwölf Monaten frei“ frei zugänglich gemacht werden.

Auch auf bundestag.de findet sich eine Hinweis auf den Antrag.

SPD: Kleine Anfrage zum Stand des Dritten Korbs

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zum Stand des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform gestellt. Frage 16 greift Open Access auf: “Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Open Access für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung?”

Die Antwort der Bundesregierung ist mittlerweile online (PDF):

“Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Urheber ihre Werke anderen im Wege des Open Access unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das geltende Urheberrecht bietet hierfür bereits einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen. Gleichwohl hat das Bundesministerium der Justiz die beteiligten Kreise im Rahmen der Vorbereitungen des Dritten Korbes schriftlich und mündlich zum Themenkreis Open-Access-Verwertungsmodelle konsultiert. Das Ergebnis der Konsultation wird mit dem Referentenentwurf vorgestellt werden.”

„Kampf gegen wissenschaftliches Fehlverhalten aufnehmen“

Unter diesem Titel hat die SPD gestern einen Antrag (17/5758) in den Bundestag eingebracht. Hintergrund sind die aktuellen Plagiatsaffären um zu Guttenberg, Koch-Mehrin und Saß. In dem Papier (PDF) wird die „Verantwortung des Bundes für den Ruf des Forschungsstandortes Deutschland“ betont. Nach Vorstellung der SPD-Fraktion soll die Bundesregierung zehn Maßnahmen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis umsetzen. U.a. fordert die SPD:

  • eine Initiative der Bundesländer „um bundesweite Kriterien zur Definition, zum Umgang mit und zur Ahndung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu definieren“,
  • die Prüfung, „ob die Strafen für wissenschaftliches Fehlverhalten […] vereinheitlicht werden können“,
  • die „Entwicklung von Anti-Plagiatssoftware zu unterstützen und ihren verstärkten Einsatz zu befördern“.

Darüber hinaus soll die Leopoldina beauftragen werden, eine Stellungnahme zur „Bewertung von und Sanktionen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten“ auszuarbeiten. Leider berücksichtigt auch die SPD nicht das Potenzial von Open Access zur Aufdeckung und Vermeidung von Plagiaten und Fälschungen. In weiteren Maßnahmen wird der Blick auf die europäische und internationale Ebene gelenkt.

Im europäischen Kontext muss auf zwei interessante Publikationen der European Science Foundation (ESF) zur Qualitätssicherung in der Wissenschaft hingewiesen werden, die bisher in Deutschland nur wenig Beachtung gefunden haben.

Im April veröffentlichte die ESF gemeinsam mit dem Akademien-Verbund ALLEA (All European Academies) einen „European Code of Conduct for Research Integrity“ (PDF). Der Code wurde bereits 2010 auf der Second World Conference on Research Integrity vorgestellt und ist das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der beiden Organisationen. Eine Website der ESF informiert über die Entstehungsgeschichte und vorhergehende Publikationen.

Bereits im März veröffentlichte die ESF einen „European Peer Review Guide“ (PDF). Dieser ist auf Basis einer ebenfalls veröffentlichten Studie entstanden ist. Auszug aus der Pressemitteilung zur Veröffentlichung:

„Peer review is an internationally recognised way of assessing the quality and excellence in all research. The European Peer Review Guide will help all research funding organisations to learn more about different peer review processes, to perform evaluations more efficiently and with better quality,” said Dr Risto Vilkko, Science Adviser for Finland’s Research Council for Culture and Society, who contributed to the guide. The guide is based on a comprehensive survey that benchmarked and identified good practice amongst the many different systems and criteria currently in use in European countries. This includes research funding and performing organisations, councils, private foundations and charities, which all have roles in evaluating research applications.”

Nicht weniger Interessant ist, dass sich das Science and Technology Committee des britischen Parlaments heute in einer Anhörung mit dem Thema Peer Review befasst hat. Eine Videoaufzeichnung der Anhörung ist online.

LINKE fordert unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht

Nachdem die SPD im März bereits einen Gesetzentwurf für eine Zweitveröffentlichungsrecht in den Bundestag eingebracht hat, widmet sich die Linksfraktion nun in einem eigenen Antrag (17/5479) dem Thema. Unter dem Titel „Wissenschaftliche Urheberinnen und Urheber stärken – Unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht einführen“ fordert die LINKE die gesetzliche Verankerung von Open Access. Nach den Vorstellungen der LINKE soll das Zweitveröffentlichungsrecht folgende Bedingungen berücksichtigen:

  • „Das Recht erstreckt sich auf alle wissenschaftlichen Publikationen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind.“
  • „Eine Zweitveröffentlichung wird nicht nur in nichtkommerziellen, sondern auch in kommerziellen Publikationen ermöglicht.“
  • „Die Sperrfrist, nach der das Zweitverwertungsrecht in Anspruch genommen werden kann, beträgt höchstens sechs Monate.“
  • „Das Recht gilt auch für eine formatgleiche Zweitveröffentlichung, deren Ursprung in der Erstveröffentlichung jedoch anzugeben ist.“
  • „Vertragliche Vereinbarungen, die das Zweitveröffentlichungsrecht einschränken, sind unwirksam.“

Der Bundestag hat dazu eine kurze Meldung veröffentlicht.

SPD will Zweitveröffentlichungsrecht gesetzlich verankern

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Förderung von Open Access vorgelegt: Wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen, sollen nach einer Embargofrist von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelwerken auf Repositorien veröffentlicht werden können.

Auszug aus der Pressemittelung:

„Ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen wird auch von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Forschungsorganisationen seit langem gefordert. Es soll den wissenschaftlichen Autoren wie auch den Hochschulen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation zu publizieren, etwa auf eigenen Webseiten, auf den Seiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder auf Hochschulservern. Damit sollen zugleich zeitgemäße und dringend gebotene Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten geschaffen werden, denn bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es vor allem um den schnellen Zugang zu Publikationen und Forschungsergebnissen.“

Dieses Zweitveröffentlichungsrecht, das keinerlei Pflicht für Wissenschaftler impliziert, ermöglicht es wissenschaftlichen Urhebern selbst über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden.

Der „Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ findet sich in BT-Drs. 17/5053 (PDF).  IUWIS hat einige Reaktionen dokumentiert.

Bereits im Februar hat die Projektgruppe Urheberrecht der Enquete-Kommission ein Arbeitspapier „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen über sogen. Open Access – Verwertungsmodelle“ veröffentlicht. (PDF) Dieses kann unter enquetebeteiligung.de diskutiert werden.