Nachdem die SPD im März bereits einen Gesetzentwurf für eine Zweitveröffentlichungsrecht in den Bundestag eingebracht hat, widmet sich die Linksfraktion nun in einem eigenen Antrag (17/5479) dem Thema. Unter dem Titel „Wissenschaftliche Urheberinnen und Urheber stärken – Unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht einführen“ fordert die LINKE die gesetzliche Verankerung von Open Access. Nach den Vorstellungen der LINKE soll das Zweitveröffentlichungsrecht folgende Bedingungen berücksichtigen:
- „Das Recht erstreckt sich auf alle wissenschaftlichen Publikationen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind.“
- „Eine Zweitveröffentlichung wird nicht nur in nichtkommerziellen, sondern auch in kommerziellen Publikationen ermöglicht.“
- „Die Sperrfrist, nach der das Zweitverwertungsrecht in Anspruch genommen werden kann, beträgt höchstens sechs Monate.“
- „Das Recht gilt auch für eine formatgleiche Zweitveröffentlichung, deren Ursprung in der Erstveröffentlichung jedoch anzugeben ist.“
- „Vertragliche Vereinbarungen, die das Zweitveröffentlichungsrecht einschränken, sind unwirksam.“
Der Bundestag hat dazu eine kurze Meldung veröffentlicht.
Pingback: Gelesen in Biblioblogs (16.KW’11) « Lesewolke
Pingback: Interview mit Lars Fischer zur Open-Access-Petition, Teil 2 | wisspub.net
Pingback: Kurz: Open Access in Princeton, Open Access im Bundestag | wisspub.net
Pingback: Günter Krings gegen Open Access – der Professorenversteher « DIGITALE LINKE
Pingback: LINKE: Antrag zur Förderung von Open Access | wisspub.net