SPD will Zweitveröffentlichungsrecht gesetzlich verankern

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Förderung von Open Access vorgelegt: Wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen, sollen nach einer Embargofrist von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelwerken auf Repositorien veröffentlicht werden können.

Auszug aus der Pressemittelung:

„Ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen wird auch von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Forschungsorganisationen seit langem gefordert. Es soll den wissenschaftlichen Autoren wie auch den Hochschulen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation zu publizieren, etwa auf eigenen Webseiten, auf den Seiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder auf Hochschulservern. Damit sollen zugleich zeitgemäße und dringend gebotene Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten geschaffen werden, denn bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es vor allem um den schnellen Zugang zu Publikationen und Forschungsergebnissen.“

Dieses Zweitveröffentlichungsrecht, das keinerlei Pflicht für Wissenschaftler impliziert, ermöglicht es wissenschaftlichen Urhebern selbst über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden.

Der „Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ findet sich in BT-Drs. 17/5053 (PDF).  IUWIS hat einige Reaktionen dokumentiert.

Bereits im Februar hat die Projektgruppe Urheberrecht der Enquete-Kommission ein Arbeitspapier „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen über sogen. Open Access – Verwertungsmodelle“ veröffentlicht. (PDF) Dieses kann unter enquetebeteiligung.de diskutiert werden.

3 Gedanken zu “SPD will Zweitveröffentlichungsrecht gesetzlich verankern

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