Die öffentliche Petition „Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“, die Lars Fischer im Oktober 2009 an den Deutschen Bundestag richtete zielte darauf ab wissenschaftliche Publikationen, die in öffentlich geförderten Projekten entstehen, im Open Access zugänglich zu machen. Der kurze Text seiner Petition lautete:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Petition wurde innerhalb von wenigen Wochen von 23.631 Personen unterzeichnet. Wir hatten Lars Fischer, dessen Petition eine breite Öffentlichkeit erreichte, damals ein paar Fragen zu seinem Anliegen gestellt.
Eineinhalb Jahre nach der Einreichung hat der Petitionsausschuss nun Stellung genommen. Da ich die Stellungnahme auf der Website des Petitionsausschusses nicht gefunden habe, habe ich mich bei Lars Fischer nach dem Stand der Dinge erkundigt.
Lars Fischer lebt und arbeitet in Heidelberg, ist studierter Chemiker und als Wissenschaftsjournalist für die Blogplattform SciLogs.de des Verlags Spektrum der Wissenschaft tätig. Er selbst bloggt im Fischblog.
Herr Fischer, waren Sie überrascht als Sie das Schreiben des Petitionsausschusses in ihrer Mailbox gefunden haben?
Nicht wirklich, ich wusste ja dass das Verfahren läuft und dass ich irgendwann einen entsprechenden Bescheid bekommen würde. Ich hatte allerdings nicht erwartet, dass die Antwort so ausführlich ausfallen würde.
Wie urteilt der Petitionsausschuss über das Anliegen der 23.631 Unterzeichnerinnenund Unterzeichner?
Der Petitionsausschuss hat die Petition als eine der meistbeachteten öffentlichen Petitionen überhaupt bezeichnet, was mich natürlich sehr freut. Mein Anliegen kommt in der Bewertung insgesamt sehr positiv weg, entsprechend hat der Bundestag ja auch beschlossen, die Petition an die Fraktionen und die betroffenen Ministerien weiterzuempfehlen. Der Ausschuss stellt allerdings auch fest, dass die zentrale Forderung, der Bundestag solle die Forschungsorganisationen zur Förderung von Open Access anweisen, wenig sinnvoll ist, weil die das schon längst tun. Das ist natürlich richtig.
Die Wissenschaftsorganisationen fordern vom Gesetzgeber die Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts welches Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit bereiten würde, Publikationen auf Repositorien frei zugänglich zu machen. SPD und Linke haben sich dieser Forderung angeschlossen. Der Börsenverein lehnt diese Forderung ab. Während das Zweitveröffentlichungsrecht eine Option bietet, fordert ihre Petition die Verpflichtung. Halten Sie an dieser Forderung fest?
Das Zweitveröffentlichungsrecht ist auf jeden Fall eine unabdingbare Komponente und muss auf jeden Fall das primäre Ziel aller wissenschaftlicher Urheberrechtsinitiativen sein. Im Sinne meiner Petition geht das allerdings nicht weit genug, da mein zentrales Argument ist, dass der Steuerzahler auf die Forschung, die er finanziert, auch Zugriff haben muss. Daraus folgt natürlich, dass es eine Verpflichtung irgendeiner Art geben muss. Forschung im stillen Kämmerlein ist nicht Sinn der Sache und schadet auch der Wissenschaft selbst.
Wie geht es mit der Petition weiter? Ist der Prozess nun abgeschlossen oder geht es in die nächste Runde?
Die Petition selbst ist jetzt abgeschlossen, aber natürlich hat sie eine gewisse Signalwirkung entfaltet und wird die Debatte auch in Zukunft beeinflussen. Ich werde jedenfalls die in den letzten Jahren geknüpften Kontakte nicht abreißen lassen und mich weiter engagieren. Letztendlich ist nun aber die Politik am Zuge.
Vielen Dank für das Interview!
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat die Petition von Lars Fischer 2010 aufgegriffen und eine ergänzende Petition eingereicht (PDF). Rainer Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnisses kommentiert auf Netethics die Reaktion des Petitionsausschusses.
Das Aktionsbündnis erhebt aktuell die Erwartungen von Bildung und Wissenschaft an das Urheberrecht im Rahmen einer Online-Umfrage. Diese kann noch bis zum 20.10 08.2011 auf IUWIS ausgefüllt werden. Bereits jetzt haben sich über 2.000 Personen beteiligt.
Bitte beachten: Die Umfrage läuft bis 20.08! Der 20.10. war ein – nu ja – Lapsus, der der IUWIS-Redaktion leider erst auf nachträglichen Hinweis auffiel. Wir bitten um Nachsicht.
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