Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter dem Titel „Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ (BR-Drs. 17/12300) einen Antrag zu Open Access in den Bundestag eingebracht.
Darin wird die geplante Verankerung von Open Access im kommenden Forschungsrahmenprogramm in HORIZON 2020 begrüßt.
Mit Blick auf Deutschland wird die Forderung nach dem Zweitveröffentlichungsrecht bekräftigt. Im Gegensatz zu dem Referentenentwurf des BMJ („akzeptierte Manuskriptversion“) möchte die SPD die Zugänglichmachung von „formatgleichen“ Beiträgen ermöglichen. Bei der Benennung der Embargoperiode bleibt der Antrag etwas offener: Beiträge in „Periodika und Sammelbänden“ sollen nach einer „angemessenen Frist“ rechtssicher auf Repositorien gestellt werden können. Weiter greift die SPD die Idee der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ auf, eine Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „andere Werkarten“ zu prüfen. Bereits im März 2011 hatte sie SPD einen Antrag zum Zweitveröffentlichungsrecht vorgelegt.
Weiter wird eine Verankerung von Open Access in der Förderpolitik gefordert. Anliegen der SPD ist „Konzept zur Umsetzung einer modernen Open Access-Politik für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung“ zu entwickeln, dass dafür sorgt, dass die Ergebnisse „öffentlich finanzierten Förderung [..] nach einer ausreichenden Embargofrist von längstens zwölf Monaten frei“ frei zugänglich gemacht werden.
Auch auf bundestag.de findet sich eine Hinweis auf den Antrag.