Der ETH-Bereich und Elsevier: Teil 1

Vor kurzem habe ich hier die Zahlungen des ETH-Bereichs (ETHZ, EPFL, Lib4RI) an Elsevier, Springer und Wiley veröffentlicht. Speziell der Beitrag zu den Zahlungen der ETHZ stiess auf sehr grosses Interesse. Trotz erster Antworten, wirft die Offenlegung gleich weitere Fragen auf:

  • Wieso wurden die Zahlungen des ETH-Bereichs seit 2010 nicht wie gesetzlich vorgeschrieben (Art 28, der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) auf simap.ch deklariert?
  • Warum spendieren die Bibliotheken des ETH-Bereichs ausgerechnet denjenigen Verlagen immer mehr Geld, welche dem vom ETH-Bereich angestrebten freien Zugang zu Information aus reiner Profitgier entgegenstehen?
  • Warum setzt sich der ETH-Bereich mit seinem Anspruch weltweit führend zu sein, nicht stärker für eine finanziell nachhaltige Informationsinfrastruktur und für mehr Open Access ein? Eine weltweite Transformation zu Gold Open Access bietet dem ETH-Bereich ein gewaltiges Einsparpotential von mehreren Millionen Franken pro Jahr, von dem Nutzen für die Wissenschaft und Gesellschaft ganz zu schweigen.

Elsevier – 2010 bis 2012 Thema im ETH-Rat

Weitere über das Öffentlichkeitsgesetz befreite Dokumente zeigen nun, dass es in der Vergangenheit innerhalb des ETH-Bereichs auch schon Kritik an der passiven und ergebenen Haltung gegenüber den Verlagen gab. Die Kritik kam von der Bibliothek der EPFL und entbrannte sich an den Verhandlungen für die Elsevier Lizenz 2011-2013. Die Kritik am Vorgehen eskalierte Ende 2010 bis zum Präsidenten des ETH-Rats, dem obersten Organ des ETH-Bereichs und wurde anschliessend an mehreren ETH-Bereichssitzungen bis 2012 behandelt. Anhand der vom ETH-Rat erhaltenen Protokolle und Beilagen (für diesen ersten Teil 39 Seiten) versuche ich im Folgenden die Ereignisse so gut wie möglich zu rekonstruieren und zusammenzufassen.

Ausgangslage – KOBAR (Kooperation der Bibliotheksarbeit im ETH-Bereich)

Bereits seit 2001 wird im ETH Bereich nach Synergien und Kooperationsmöglichkeit bei den Bibliotheken gesucht. Aus einem ursprünglichen Projekt KOBAR (Kooperation der Bibliotheksarbeit im ETH-Bereich) entstand 2004 ein ständiges „Gefäss“, bei dem  Fragen bei der Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken angegangen wurden. Ein  strategisches Anliegen war es unter anderem, dass alle Forschenden des ETH-Bereichs über möglichst den gleichen Zugang zu wissenschaftlicher Information verfügen. Aufgrund dem kleinerem Bibliotheksbudget der EPFL, wurde dies zunehmend stärker vom der Bibliothek der EPFL bei der ETH-Bibliothek eingefordert, insbesondere was die elektronischen Medien betraf. Seit 2009 wurde vom ETH-Rat zudem verlangt, dass die Bibliotheken des ETH-Bereichs sich bei Lizenzierung gemeinsam absprechen. Dies brachte es mit sich, dass der damalige Leiter der ETH-Bibliothek, Wolfram Neubauer, der zugleich die Verwantwortung für das Schweizer Konsortium hatte, sich nun stärker mit seinem damaligen welschen Kollegen David Aymonin, Leiter der EPFL Bibliothek innerhalb des ETH-Bereichs absprechen musste. Und letzterer hatte bezüglich der Vorgehensweise bei den anstehenden Elsevier-Verhandlungen eine doch etwas andere Vorstellung, wie wir noch sehen werden.

ETH-Bereichssitzung vom 25.11.2009

An dieser ETH-Bereichssitzung wurde festgehalten, dass bezüglich Begleitung und Anliegen von KOBAR, also auch die Elsevier-Lizenz die ETH-Berreichssitzung und nicht der ETH-Rat zuständig sei. Hier ist vielleicht erklärend anzufügen, dass der ETH-Rat das vom Schweizerischen Bundesrat gewählte „politische“ Gremium ist (siehe aktuelle Mitglieder), während die ETH-Bereichssitzung eher die „verwaltungsinterne“ Führung ist. An der ETH-Bereichssitzung nehmen teil, die Präsidenten der ETHs, die Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten und der Präsident des ETH-Rats (siehe Geschäftsordnung des ETH-Rats).

An jener ETH-Bereichssitzung vom November 2009 wurde ebenfalls bestimmt, dass Neubauer das Mandat erhält, Verhandlungen für den gesamten ETH-Bereich zu führen. Deshalb wurden alle Institutionen des ETH-Bereichs gebeten ihre Bedürfnisse bezüglich elektronischen Publikationen bei Neubauer anzumelden.

ETH-Bereichssitzung vom 21.4.2010

Aymonin hatte inzwischen eine Stellungnahme an Neubauer geschickt. Es wurde von Seite EPFL gewünscht, dass die ETH-Bibliothek die Verhandlungen mit dem Hauptziel führen solle, ein einheitliches, standardisiertes Produkte-Portfolio für den gesamten ETH-Bereich (ETH Bereich = 1 Institution) zu erreichen. Weiter wurden konkrete Vorschläge betreffend der Vorgehensweise für die Verhandlungsführung mit Elsevier  (Konditionen und Tarife / Vorbereitung der Verhandlungsgespräche / Aufstellung einer Projektorganisation durch den ETH-Rat / zeitliche Vorgaben) gemacht.

In der Bereichssitzung wurde offenbar vorgeschlagen, dass hinsichtlich anstehender Elsevier-Verhandlungen zuerst versucht werden sollte, die Interessen des ETH-Bereichs bei den landesweiten Verhandlungen durch das Konsortium einzubringen. Für den Fall, dass die Neuverhandlungen durch das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken mit Elsevier nicht zum Erfolg führen, wird Neubauer beauftragt vorsorglich mit Elsevier eigene Vertragsverhandlungen für den ETH-Bereich zu führen.

ETH-Bereichssitzung vom 25.8.2010

Aktuell liegen mir für diese Bereichssitzung nur die beiden folgenden Beilagen von a) Neubauer und b) Aymonin vor. Was an der Sitzung diskutiert und effektiv beschlossen wurde ist unklar.

a) Zwischenbericht Elsevier Verhandlungen (Neubauer)

Neubauer lieferte einen knappen Zwischenbericht zu den im Mai 2010 gestarteten Elsevier-Verhandlungen ab. Elsevier hatte nach umfangreichen Abklärungen am 22.7.2010 dem Schweizer Konsortium ein erstes Angebot unterbreitet. Eckpunkte des für das gesamtschweizerisch einheitlichen Angebotes waren eine Laufzeit von drei Jahren, eine fixierte Preissteigerungsrate, die Möglichkeit eines Wechsels von „Print and Electronic“ auf „E-only“ und umgekehrt.

Am 3.8.2010 fand ein mündliches Verhandlungsgespräch mit Elsevier statt, bei dem das Angebot von Elsevier und die Forderungen des Konsortiums besprochen wurden. Die konkreten Forderungen des Konsortiums werden im Zwischenbereich leider nicht erwähnt, sondern es wird lediglich angegeben das sie von den Vorstellungen des Verlages erheblich abweichen. Was die Verhandlungsführer, abgesehen von der deutlichen Preissteigerung sonst noch am Angebot bemängelten, will der ETH-Rat mit Verweis auf „Gefährdung aktueller Verhandlungen“ nicht offenlegen:

Zwischenbericht_2010.jpg

In einem weiteren Gespräch zwischen Elsevier und dem Konsortium im September sollte nochmals geklärt werden, inwieweit sich die unterschiedlichen Standpunkte annähern lassen. Als einzigen Plan B erwähnt Neubauer lediglich die Aufnahmen von individuellen Verhandlungen der interessierten Hochschulen.

b) Kritik der EPFL (Aymonin)

Weitaus deutlicher war die Kritik von Aymonin. Er bezeichnete in einer Stellungnahme für die Bereichssitzung das vorliegende Angebot von Elsevier als überrissen, inakzeptabel und gefährlich für die Schweizer Hochschulen. Elsevier missbrauche seine Marktmacht und verlange insbesondere in der Schweiz mehr als in anderen vergleichbaren Ländern für den gleichen Service. Wie es scheint, führte Aymonin dazu in der Stellungnahme weitere Argumente an, welche diese Überteuerung unterstreichen. Diese Passage wurde jedoch vom ETH-Rat geschwärzt.

Weiter kristisierte Aymonin das Angebot von Elsevier bezüglich Intransparenz der Preise, den Ausschluss von Konsortialpartnern mit fadenscheinigen Begründungen vom gleichen Angebot, z.B. für Cell Press, die fehlenden Langzeitarchivierungsrechte, den Versuch von Elsevier den Kauf von Abonnementen an den zwingenden Kauf von Backfiles zu koppeln sowie Kollektivstrafen, falls ein Konsortialpartner aussteigen wird.

Insgesamt habe hier Elsevier verspätet ein unvollständiges Angebot unterbreitet, welches den Kundenbedürfnisse nicht entspreche und letztlich nur dazu führe, den Umsatz von Elsevier zu erhöhen und zusätzlich Zwietracht zwischen den Schweizer Bibliotheken schüre. Unter diesen Umständen sollte das Angebot aus Sicht der EPFL nicht angenommen werden.

Weiter schlug der Direktor der EPFL Bibliothek vor:

  • Der ETH-Rat solle die Geschäftspraktiken von Elsevier der Wettbewerbskommission melden, um zu überprüfen ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliege.
  • Der ETH-Rat solle eine Pressekampagne starten, worin die rücksichtslosen Geschäftspraktiken (überhöhte Preise, Preiserhöhungen, unzulässige Koppelung von Produkten) von Elsevier gegenüber der Schweizer Wissenschaftscommunity anprangert, um mit der Unterstützung der Forschenden des ETH-Bereichs ein Umdenken bei Elsevier anzuregen.
  • Weiter müsse man die Schaffung einer juristischen Einheit des ETH-Bereichs endlich in Angriff nehmen, um künftig geeint gegenüber Elsevier aufzutreten.

ETH-Bereichssitzung vom 3.11.2010

An der Bereichssitzung vom 3. November 2010 wurde festgehalten, dass die Situation trotz inzwischen erfolgter Fertigstellung des Konsortialvertrags nach wie vor unbefriedigend sei und kaum Fortschritte erzielt würden. Die Präsidenten der beiden ETHs äusserten den Wunsch, dass die konkreten Zahlen zu den Ausgaben für die elektronischen Bibliotheken im ganzen ETH-Bereich zusammengetragen und in einem Überblick zu Handen der Bereichssitzung dargestellt werden. Dies wurde getan:

Interventionsaufruf der EPFL beim ETH-Rat vom 16.12.2010

Am 16.12.2010 bat Aymonin mit einem Schreiben an den Präsidenten des ETH-Rats sofort zu intervenieren. Dieser leitete am 20.12.2010 das Schreiben an die Präsidenten der ETH, sowie den Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten weiter. Mit der Bitte, doch selbstständig zu prüfen, ob sie bereit seien das Risiko mit Elsevier einzugehen, und entsprechend die vorbereiteten Verträge zu unterzeichnen.

Der ETH-Ratspräsident Schiesser schrieb an Aymonin, dass es leider zeitlich nicht reiche direkt einzugreifen, er wolle das Thema jedoch als Traktandum zur nächsten ETH-Bereichssitzung für den 2.2.2011 aufnehmen.

Nun, was war geschehen?

ETH-Bereichssitzung vom 11.5.2011

a) Aussprachepapier mit Kritik der EPFL

Das Aussprachepapier mit der Kritik der EPFL als Vorbereitung für die ETH-Bereichssitzung vom 2.2.2011, die dann aber doch noch um 3 Monate verschoben wurde, gibt abgesehen von ein paar durch den ETH-Rat zensurierten Stellen (=______) Auskunft:

Seit Ende Juli 2010 sind der Zeitplan und die Vorgehensweise des Verlages bei den Verhandlungen nicht mehr tragbar:

  • Am 5. August 2010 hat das Konsortium von den Bibliotheken eine Stellungnahme zu den wichtigsten Linien des Angebots Elsevier bis zum 20. August verlangt, was mitten in der Sommerpause liegt, ohne weder Beträge noch Vertragsbedingungen der Lizenz zu kennen. Von den Bibliotheken wurde folglich eine Anzahl Kommentare und Änderungswünsche geäussert.
  • Am 16. September wurde klar, dass Elsevier alle Änderungswünsche der Bibliotheken zurückgewiesen hatte und es keine weitere Reaktion des Konsortiums gegeben hatte.
  • Es dauerte schliesslich bis zum 3. November, bis ein Kostenvoranschlag vorlag (der jedoch auf den 7. Oktober 2010 datiert war)
  • Am 10. November wurde der Kostenvoranschlag der vorigen Woche korrigiert, da er zahlreiche Fehler enthält.
  • Schliesslich dauerte es bis zum 21. Dezember, bis uns der komplette Lizenztext vorlag, der 10 Bibliotheken ______ betrifft!

Betreffs des korrigierten Kostenvoranschlags vom 10. November über die von jeder Bibliothek zu zahlende Gebühren für die neue gemeinsame Lizenz entdeckten wir hinsichtlich zu unserer grossen Überraschung, dass die Überführung von einzelnen Lizenzen zu einer gemeinsamen Lizenz mit den üblichen Anpassungen seitens Elsevier einherging, was uns zu folgenden Schlüssen führte:

  • Hinterfragung der Nützlichkeit von 5 oder 6 Monaten Verhandlungen
  • Hinterfragung des ganzen Sinns einer gemeinsamen Lizenz, da diese lediglich eine Vereinfachung für den Anbieter, jedoch Komplikationen für die Kundenbibliotheken darstellt.

Darüber hinaus wurden wir vom Konsortium aufgefordert, noch vor dem 19. November eine Stellungnahme hinsichtlich unserer Beteiligung an der Lizenz abzugeben, ohne zu diesem Zeitpunkt jedoch die Vertragsbedingungen, die mit dieser Lizenz verbunden sind, zu kennen.

Wir haben dem Konsortium am 24. November schriftlich mitgeteilt, dass wir zunächst die Endversion des Vertrages mit Elsevier sondieren wollten, um unsere Teilnahme an der gemeinsamen Lizenz definitiv zu bestätigen und haben gleichzeitig von Elsevier eine Fristverlängerung unserer aktuell vorhandenen Einzellizenzen bis zum Abschluss einer gemeinsamen Lizenz gefordert.

______ eigenmächtig, ohne vorherige Befragung oder Diskussion, am 1. Dezember beschlossen, die Elsevier Konsortiallizenz ohne Einbezug der EPFL zum Abschluss zu bringen. Doch wegen unserer Proteste wurde uns schließlich angeboten, unsere Forderung dem Anbieter vorzulegen, nach der wir den Lizenzvertrag erst unterschreiben müssten, nachdem wir ihn erhalten hätten.

Der Verlag versprach dem Konsortium, diese Endvereinbarung am 10. Dezember zu schicken. Sie wurde jedoch erst am 20. Dezember zugeschickt.

Am 21. Dezember erhielt die EPFL eine Kopie. ______

Im Hinblick auf das Risiko, das Verhandlungen um die Erneuerung seiner Einzellizenz für ein oder drei Jahre innerhalb von weniger als 10 Tagen für die EPFL dargestellt hätten, hat die EPFL am 23. Dezember schließlich beschlossen, die gemeinsame Lizenz zu unterzeichnen.

Eine Stellungnahme der EPFL mit konstruktiver Kritik hinsichtlich des Vorgehens wurde dem Präsidenten des Konsortiums am 23. Dezember übersandt.

Neben dieser Kritik zum Zeitplan und Vorgehen des Konsortiums wiederholte Aymonin noch einmal dem Punkt, dass man in der Schweiz zuviel bezahle bzw. eine höhere Preissteigerung als anderswo angeboten bekommt. Die genauen Prozentzahlen hat der ETH-Rat zensuriert.

Konkrete Preissteigerung anonymisiert durch den ETH-Rat

Auch stellte Aymonin eine Überforderung beim Konsortium aufgrund der Komplexität der Lizenzen fest und schlug eine Stärkung vor.

Weiter bat die EPFL den ETH-Rat einzugreifen um:

  1. die Machbarkeit von Vertragsverbesserungen der Lizenz Elsevier Science Direkt für 2012 für den ganzen ETH-Bereich zu untersuchen, und zwar unter Verwendung der Budget-Klausel, die aktuell in die Lizenz aufgenommen wurde sowie aller anderer sachdienlicher Mittel;
  2. Massnahmen für Schritte gegen die Ausnutzung des Verlages Elsevier seiner Machtposition zu prüfen, mittels der er der Schweiz und dem ETH-Bereich seine Dienste zu einem höheren Preis als dem Rest des europäischen und amerikanischen Marktes anbietet, und dies ohne stichhaltigen Grund.
  3. eine Analyse von Mitteln und Vorgehensweisen zu starten, die für die Verhandlungen aller elektronischen Lizenzen des ETH-Bereichs angewandt werden (Elsevier, Wiley, Springer, Nature… )

 

b) Stellungnahme der ETH-Bibliothek

Die Kritik der EPFL kam beim Direktor der ETH-Bibliothek gar nicht gut an. In einer 7-seitigen Stellungnahme wehrte sich Neubauer gegen die „Angriffe“ und „polemischen Unterstellungen“ der EPFL.

Die Behauptung, es hätte bei den Vertragsverhandlungen mit Elsevier Unregelmässigkeiten gegeben, weise ich im Namen des Präsidiums und im Namen der Geschäftsstelle des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken scharf zurück.

An mehreren Stellen verwies Neubauer darauf, dass sich ausser der EPFL niemand kritisch zum Vorgehen des Konsortiums geäussert hatte:

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle nochmals mit Nachdruck darauf hinweisen, dass lediglich die Bibliothek der EPF Lausanne sich in dieser Form geäussert hat und keiner der anderen Konsortialteilnehmer die dort gemachten Aussagen unterstützt. Somit handelt es sich um ein Problem der Bibliothek der EPF Lausanne, keineswegs um ein Problem des Konsortiums, oder gar des ETH-Bereichs.

Probleme mit Elsevier wurden von Neubauer als der unangenehme Regelfall dargestellt, den es zu akzeptieren gilt:

Obwohl, wie bereits zur Sitzung im April 2010 prognostiziert, komplizierte und langwierige Verhandlungen zu erwarten waren, sollte man andererseits nicht vergessen, dass Lizenzverhandlungen für elektronische Informationsprodukte immer ein mühsames Geschäft sind, da ein erheblicher Teil der Verlage betriebsintern weit weniger professionell organisiert sind ist, als dies nach Aussen den Anschein hat. Insofern waren die Diskussionen mit dem Unternehmen Elsevier letztlich auch wieder nur der (zugegebenermassen unangenehme) Regelfall.

[…]

Es ist korrekt, dass die Verhandlungsführung von Elsevier für die (potentiellen) Kunden eine Zumutung darstellt, doch stellt auch dies im weltweiten Lizenzgeschäft keine Besonderheit dar. Ich darf daran erinnern, dass es sich um einen Monopolmarkt handelt, der von einem Grossteil der Verlage einseitig ausgenutzt wird. Das Bemühen der Geschäftsstelle um einen stringenten Verfahrensablauf ist ausführlich dokumentiert, so dass es eindeutig ist, wer hier die Verantwortung trägt. Der Geschäftsstelle ist dies sehr wohl bewusst, doch gibt es wenig bis keine direkten Eingriffsmöglichkeiten.

Zur Kritik, dass in der Schweiz mehr bezahlt wird verwies Neubauer auf die Problematik der Vergleichbarkeit:

Diese Bemerkung ist in dieser Form nicht korrekt, da die Verträge einzelner Konsortien nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Neben den durch besonderes Verhandlungsgeschick erreichbaren Vorteilen, hängt die Preisgestaltung sehr stark auch vom (finanziellen) Umfang des Gesamtpaktes ab. So hat beispielsweise das französische Konsortium geringfügig bessere Konditionen als dies für die Schweiz der Fall ist. Allerdings ist dies wenig überraschend, da der mit Elsevier generierte Umsatz etwa 4-mal höher ist.

Letzlich verwies Neubauer auf die Freiwilligkeit des Konsortiums. Wenn die EPFL nicht genügend Vertrauen in das Verhandlungschick der Geschäftsstelle habe, könne sie ja aus dem Konsortium austreten:

Wie angesprochen, ist das Konsortium eine freiwillige Einrichtung auf nationaler Ebene, die davon lebt, dass alle Teilnehmer etwaige Probleme in kooperativer Form zu lösen versuchen. Gerade im Bereich der Lizenzierung sind für eine problemadäquate Diskussion mit den Verlagen erhebliche Erfahrungen und natürlich auch detaillierte Spezialkenntnisse notwendig, die naheliegender Weise nicht an jedem Ort gleichermassen vorhanden sein können. Dies bedeutet, dass für eine gedeihliche Zusammenarbeit naturgemäss ein gewisses Vertrauen in das Verhandlungsgeschick der Geschäftsstelle vorhanden sein muss. Ist dies nicht der Fall, dürfte es sinnvoller sein, sich aus dem Konsortium zurückzuziehen.

c) Diskussion und Beschluss in der ETH-Bereichssitzung

Aufgrund der Schwärzungen im Protokoll der folgende Diskussion bei der Bereichssitzung, können die Aussagen nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden. Allerdings lässt sich nach dem geschilderten vermuten, dass diejenigen Voten, die auf eine Änderung drängten von der EPFL, und jene die den Status Quo zu verteidgen suchten von der ETHZ kamen:

Schiesser [Präsident ETH-Rat] begrüsst die beiden Direktoren der Bibliotheken EPFL (Herr David Aymonin) und ETH Zürich (Herr Wolfram Neubauer). Schiesser informiert, dass Herr Lothar Nunnenmacher, Leiter der zusammengelegten Lib4RI (=Library for the Research Institutes) der Forschungsanstalten ebenfalls eingeladen wurde, heute aber verhindert ist.

Schiesser nennt das Ziel der heutigen Sitzung: Es soll klar werden, wie das Geschäft weiter verfolgt wird. Das Geschäft soll in der Bereichssitzung bleiben. Schiesser erinnert daran, dass die Finanzdelegation ein Auge auf dieses Geschäft haben wird.

Schiesser stellt die Frage, warum der Vertrag mit Elsevier so im Vordergrund steht, obwohl die Kosten dieses Vertrags im Gesamtbetrag der Ausgaben der Bibliotheken nur etwa einen Drittel ausmacht.

Schiesser übergibt das Wort an Weber-Mandrin. Weber-Mandrin erläutert die Geschichte: KOBAR ist ein relativ altes Geschäft, welches an den letzten Bereichssitzungen immer wieder traktandiert wurde. Mitte Dezember 2010 beantragte die EPFL unter anderem die sofortige Intervention des ETH-Rats bei der Unterzeichnung des Konsortialvertrags mit Elsevier. Die Antwort des Präsidenten des ETH-Rats vom 20. Dezember 2010 enthielt den Hinweis, dass die gestellten Anträge an der heutigen Bereichssitzung zu diskutieren seien und jede Institution für sich entscheiden müsse, ob sie den Vertrag unterzeichnen wolle oder nicht. In der Zwischenzeit haben alle Institutionen des ETH-Bereichs den Vertrag mit Elsevier unterzeichnet.

Die Bibliotheken der Forschungsanstalten sind seit dem 1. Januar 2011 zusammengelegt worden und heissen nun „Lib4RI“. Erfreulich ist, dass diese zusammengelegten Bibliotheken offenbar von Elsevier als „eine“ Institution behandelt werden, was sich finanziell günstig auswirken dürfte.

______  erklärt, dass Elsevier einen Preis auf der Basis der Anzahl Studierenden und der Anzahl Forschenden festlegt. Der ETH-Bereich ist ein Teil des schweizerischen Konsortiums, welches bisher die Verhandlungen mit Elsevier führte und schliesslich unterzeichnete. Der ETH-Bereich kann also sein Vorgehen nicht frei entscheiden, ausser er tritt aus dem Konsortium aus. ______ äussert sich skeptisch zum Erfolg von Neuverhandlungen und erinnert daran, dass das Gewicht der Schweiz im internationalen Vergleich relativ klein ist.

______ stellt fest, dass die Verleger ihre Macht ausnutzen. Der ETH-Bereich sollte Wege finden, sich gegen diese Verlage zu wehren. Gemeinsames Vorgehen ist ein Modell, aber nicht nur auf schweizerischer Ebene, sondern international. Möglicherweise könnte eine Gemeinschaft mit anderen Universitäts-Systemen, wie z.B. mit dem UC-System in Kalifornien, gebildet werden. Schiesser begrüsst den Vorschlag von ______ , mit anderen Universitätssystemen in Kontakt zu treten und gemeinsam vorzugehen.

______ verweist auf den Erfolg von ______ der für die vier Forschungsanstalten in Neuverhandlungen erreicht hat, dass für einen kleineren Preis als bisher mehr Journals zur Verfügung stehen. Er nennt das Beispiel anderer Länder, welche mit bedeutend mehr Finanzdruck als bei uns nach einer Kündigung des Vertrags mit Elsevier und anschliessenden Neuverhandlungen eine Preisreduktion in der Grössenordnung von 10-15% erzielen konnten. ______ bestätigt diese Schätzung von ______

______ nimmt die zu Beginn gestellte Frage von Schiesser auf: Warum hat Elsevier eine solche Bedeutung? antwortet, dass Elsevier der grösste Verlag ist. Gewisse kleinere Verlage verhalten sich noch aggressiver in ihrer Preispolitik.

______ skizziert die generelle Problematik: Der Inhalt für die Publikationen wird von den Forschenden geliefert. Der Verlag verlangt das Copyright von den Forschenden und verkauft dann die Publikationen wieder an dieselben Forscher, welche den Inhalt liefern – die ganze Situation ist eigentlich paradox. Aus Sicht von ______ wäre ein gemeinsames Vorgehen Richtung „open access“ die einzige längerfristig wirksame Massnahme, um die Macht der Verlage zu brechen.

______ verweist auf das Beispiel von Frankreich, wo durch gemeinsames hartes Verhandeln eines Konsortiums aller Hochschulen eine Reduktion des Preises erreicht wurde.

Schiesser fragt nach den nächsten Schritten.

______ schlägt vor, dass ein Vertreter des ETH-Rats mit Elsevier einen neuen Vertrag verhandelt, nach einem vorgängigen Austritt aus dem bestehenden Vertrag. Auf die Frage von Schiesser nach dem Verhandlungsziel antwortet ______ , dass erreicht werden sollte, dass für denselben Betrag wie heute der Zugang zu allen Publikationen inbegriffen Schiesser möchte zunächst die Meinung eines Experten einholen, namentlich zur Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bei diesen Verhandlungen bestehen.

______ setzt sich dafür ein, dass der ETH-Bereich nicht aus dem schweizerischen Konsortium austritt, sonst wird dieses Konsortium zerstört. Er stellt fest, dass das schweizerische Konsortium zur Zeit keine Neuverhandlungen führen will.
______ gibt zu bedenken, dass der ETH-Bereich ein wichtiger Teil des Konsortiums (ca. ein Drittel) ist. Der ETH-Bereich darf das Konsortium offiziell anfragen, ob es Neuverhandlungen führen will.

______ schlägt vor, das Thema eine Stufe höher zu heben und z.B. in der CRUS eine gemeinsame Strategie zu diskutieren. Die vier Forschungsanstalten haben eine gemeinsame Lösung gefunden. Für Schiesser ist es wichtig, dass alle sechs Institutionen gemeinsam vorgehen. Erst dann kann ein gemeinsamer Antrag an das schweizerische Konsortium gestellt werden.

______ sieht nur zwei Möglichkeiten, die Verleger zum Einlenken zu bewegen: Entweder gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, Druck auf die Verleger auszüben, oder der ETH-Bereich ist in Verhandlungen bereit, auf den Vertrag zu verzichten. Andernfalls könnte das Verhandlungsteam keine starke Position einnehmen.

Schiesser gibt ______ recht. Darum möchte er zunächst durch einen Experten die rechtliche Seite der Angelegenheit abklären lassen.
______ wiederholt seinen Vorschlag, dass der ETH-Bereich einige Schritte in Richtung „open access“ gehen sollte. Das Beispiel der Musikindustrie zeigt den längerfristigen Erfolg solcher Massnahmen.
Bei allen Verhandlungen wäre der ETH-Bereich oder auch das schweizerische Hochschulkonsortium in einer schwachen Position.

Schiesser fasst die Diskussion zusammen und schlägt folgende nächste Schritte vor:

  1. Es wird eine rechtliche Expertise in Auftrag gegeben mit dem Ziel, herauszufinden, welche rechtlichen Möglichkeiten der ETH-Bereich hat, die Verleger zu Konzessionen zu bringen. Die drei Bibliotheksleiter sollen zuhanden der Bereichssitzung baldmöglichst, spätestens aber bis zur nächsten Bereichssitzung vom 31. August 2011, Vorschläge für einen Rechtsexperten unterbreiten, welcher sich im Bibliothekswesen, insb. auch aus internationaler Sicht, auskennt. Gleichzeitig sollen die drei Bibliotheksdirektoren im Sinne eines Brainstormings einen ersten Entwurf für einen Fragenkatalog an den Experten zusammenstellen. Der ETH-Rat wird die Expertise bezahlen.
  2. Mit anderen Universitäten oder Universitätssystemen soll ein gemeinsamer Weg gefunden werden, wie mit den Verlegern erfolgreich verhandelt werden kann. Als Beispiel nennt Schiesser das UC-System. Die Bibliotheksdirektoren nehmen nach gegenseitiger Absprache mit den entsprechenden Institutionen Kontakt auf.

[…]

Schiesser dankt allen für die gute Diskussion. Er hofft auf eine Lösung, welche billiger sein wird oder zum gleichen Preis Zugang zu mehr Publikationen ermöglicht.

[..]

Schiesser bittet alle um eine Berichterstattung über die Resultate an der nächsten Bereichssitzung vom 31. August 2011.

Ergänzung 22.1.2016

Nachträglich habe ich im Beitrag noch die Stellungnahme von Neubauer auf die Kritik der EPFL ergänzt. Diese war mir leider beim ursprünglichen Scannen der Papierdokumente durchgerutscht.

Fortsetzung: Teil 2

7 Gedanken zu “Der ETH-Bereich und Elsevier: Teil 1

  1. Pingback: Christian Gutknecht und Elsevier | Archivalia

  2. Hallo Christian Gutknecht,

    vielen Dank mal wieder für die äusserst erhellenden Einblicke in das Treiben der ETH-Leitung in den vergangenen Jahren bzgl. Zeitschriftenlizenzen

  3. Pingback: Lesenswerte juristische Weblinks #134 | Steiger Legal

  4. Pingback: Links vom 18.01.2016

  5. Hello Christian, and followers of Christian initiatives,

    Thank you for this very interesting information. I hope that this action „Swisslibraryconsortium leak“ together with „no neutral transition to Gold-OA“ new results will lead Swiss Universities comitee to invite academic libraries, public funding agencies and head of universities for a workshop to create a serious accouting tool of scientific publication costs.

    As a Swiss citizen paying taxes, it is inacceptable to know that universities and funding agencies cannot produce every year how much was spent on APCs publications. Too many approximations of APC costs are done with „at posteriori“ calculations issued from „reconstructions“, leading to endless discussions about numbers. Reconstruction was a good solution, because nothing else existed, but it is time to switch to ACCOUNTING.

    Reconstruction calculation is vague:
    – which author(s) of article paied effectively APC?
    – extrafees can be very high, for example for fast track reviewing, never reported anywhere
    – not all publications citations are reported in local Swiss institutional repositories, each university is then approximating the number of gold and hybrid articles
    – researchers do not have systematically to report their publication list to funding agency along with permanent link, with exception of SNSF. None is asking how much was payed in reality for total APCs.
    – „at posteriori“ calculations may be wrong after years, since displayed prices by publisher on internet are only for present time. What about possible raising prices of gold and hybrid APC costs, including splitting services for higher final costs ? How to access costs of APCs for last ten years? It is essential to monitor APCs costs, knowing previous experience with licensed journal prices increase so called „Serial crisis“.

    It seems that publishers now see Open Access as a commercial advantage: previously, only libraries budget was main income. Now, new incomes were created: library budget AND researcher personal money AND laboratory running costs budget AND university research budget AND funding agencies budget.

    Worse, it seems that in Switzerland, despite the fact that SNSF does not support hybrid-OA and neither libraries, the majority of APCs are paied for hybrid journals. What budget is paing that? In the context of research money cutting, it is inacceptable. SNSF and libraries cares about their own budget money, hybrid-OA is not under their responsability. Hybrid APCs are „just“ a fraction of licences, universities may have not be interested in creating an accounting tool for that, because the whole picture at Swiss level of publication costs may not be in their preoccupation. Moreover, „vouchers“ (= special discounts) for gold-OA articles are rarely used, because researchers, laboratories, libraries, research offices are not enough structurally connected, and because vaucher use is complicated. Finally, „double dipping“ is still common (= libraries still pay whole prices licenses for hybrid journals).

    Swiss Federalism make the joy of publishers. In French we say: „diviser pour mieux régner“.

    Therefore, I wish that Swiss Universities comitee asks for a serious accounting based on a common reporting list for universities to monitor APCs costs, including detailed used budget as it is done for chair and table costs within university… and licensed journal costs.

    We have now transparent costs of licensed journals thanks to Christian personal initiative to brake NDAs. We may have better understanding about what happend between publishers and Swiss consortium last 10 years again thanks to Christian initiative, a real opportunity for a renewed Swiss Consortium of Libraries. If serious accounting of APCs starts, we may have good tools for serious negociations with publishers to save money for research in Switzerland ?

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