Neuer DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

Bereits letzte Woche kommunizierte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), sie habe „ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) grundlegend überarbeitet.“

Seit heute Nachmittag ist der Kodex, der bereits am 1.8.2019 in Kraft tritt, online. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist: Alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen müssen ihn bis zum 31.7.2021 rechtsverbindlich umsetzen, um auch in Zukunft Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Der Kodex löst damit die aus dem Jahre 1998 stammende „Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG ab. Diese wurde zuletzt 2013 aktualisiert.

Bemerkenswert ist, wie tief die Forderung nach Open Science den Kodex durchdringt. Hierfür drei Beispiele:

Z. B. wird der Begriff „Publikationsorgan“ in Leitlinie 15 breit definiert. In der Erläuterung heiß es dazu: „Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht.“

Die Leitlinie 13 widmet sich der „Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen“. Dort findet sich der folgende Satz (Inkl. einem Bezug zu den FAIR-Prinzipien in den Erläuterungen):

„Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen.“

In der Leitlinie 17 „Archivierung“ werden über die Forschenden hinaus auch die wissenschaftlichen Einrichtungen und ihre Informationsinfrastrukturen in die Pflicht genommen:

„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.“

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der DFG. Dort finden sich auch Informationen zur Umsetzung des Kodex. Weitere Fallbeispiele und Erläuterungen sollen in einem dynamisches Dokument folgen. Eine journalistische Einordnung des neuen Kodex findet sich bei Jan-Martin Wiarda.

DFG: „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ verabschiedet

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Ende September „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ (PDF) verabschiedet.

Auszug aus der heutigen Ausgabe der „Information für die Wissenschaft„.

„Mit den vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am 30. September 2015 verabschiedeten „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ führt die DFG die bereits geltenden Erwartungen an Antragstellende hinsichtlich des Umgangs mit den im Projekt entstehenden Forschungsdaten konsistent zusammen und weist zugleich explizit auf die Angebote hin, mit denen die DFG Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Management von Forschungsdaten unterstützt.“

Zur Zugänglichkeit und Nachnutzung der Forschungsdaten heißt es in der Policy:

„Soweit einer Veröffentlichung der Forschungsdaten aus einem DFG-geförderten Projekt Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen, sollten Forschungsdaten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“

In den letzen Monaten hatte verschiede DFG-Gremien bereits fachliche Ausführungen zum Thema veröffentlicht. Z.B.: für die Bildungsforschung und die Biodiversitätsforschung. Eine Übersicht zu weiteren Leit- und Richtlinien gibt es im Wiki Forschungsdaten.org 

DFG verankert Open Access verbindlich in Förderprogramm

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert seit Mitte der 1990er-Jahre die Entwicklung digitaler Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft. Mit den beiden Förderprogrammen „Elektronische Publikationen“ und „Wissenschaftliche Zeitschriften“ wurden in der Vergangenheit wichtige Impulse zur Förderung von Open Access in Deutschland gesetzt.

Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale WissenschaftskommunikationBeide Programme wurden jetzt in ein überarbeitetes und erweitertes Förderprogramm namens „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ überführt. Das DFG-Merkblatt 12.11 (PDF) informiert über die Ziele und die Bedingungen des Programms.

Äußerst begrüßenswert ist, dass die DFG dieses neue Programm mit einer verbindlichen Open-Access-Policy verknüpft. So heißt es im Absatz 2.2.2 der Förderbedingungen:

„Die in den Projekten erstellten Inhalte und alle aus Projekten resultierende Publikationen müssen grundsätzlich über das Internet für alle Nutzer und Nutzerinnen weltweit frei verfügbar sein (Open Access) und dauerhaft zugreifbar bleiben. Wo immer möglich, kennzeichnen eindeutige Lizenzen, in welchem Umfang die Nachnutzbarkeit von Publikationen bzw. einzelner Teile von Publikationen gewährleistet ist.“

Open Access in einem Förderprogramm zur digitalen Wissenschaftskommunikation verbindlich zu verankern ist natürlich ein äußerst naheliegender Schritt, der auch in der betroffenen Community auf viel Zustimmung treffen wird. Wünschenswert wäre, dass die DFG diese Open-Access-Bedingung in all ihren Programmen verankert und somit ihre Empfehlung für Open Access aus dem Jahr 2006 in eine verbindliche Richtlinie überführt.

Bereits 2013 hat die Helmholtz-Gemeinschaft Open Access verbindlich in ihrem Förderprogramm „Impuls- und Vernetzungsfonds“ verankert. In Deutschland arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden bereits seit längerem durch die Open-Access-Politik der europäischen Forschungsförderung (ERC, FP7 und HORIZON 2020) mit verpflichtenden Open-Access-Bedingungen konfrontiert.

Alle genannten Richtlinien können sowohl durch den Grünen Weg (Selbstarchivierung), als auch durch den Goldenen Weg (Open-Access-Zeitschriften) umgesetzt werden. Vermehrt gewinnen auch Richtlinien an Bedeutung, die den Goldenen Weg präferieren, so z.B. die Open-Access-Richtlinien des CERN und der Gates Foundation.

Disclosure: Ich arbeite für die Helmholtz-Gemeinschaft.

DFG verlängert Förderprogramm „Open Access Publizieren“

Die DFG verlängert die Unterstützung von institutionellen OA-Publikationsfonds bis Ende 2020. Neu wird dabei eine höhere Eigenbeteiligung von 20% (erste zwei Jahre) auf bis zu 60% (sechstes Jahr) verlangt. Diplomatisch heisst es dazu in der Information für die Wissenschaft vom 23.9.2014:

Mit der stufenweisen Erhöhung des Eigenanteils soll es den wissenschaftlichen Hochschulen leichter gemacht werden, den Publikationsfonds auch nach Beendigung der DFG-Förderung aus dem eigenen Budget fortzuführen.

Aus Sicht der DFG ist dieser Schritt gut nachvollziehbar. Einerseits möchte man den Institutionen, die bisher Gold OA vernachlässigt haben, weiterhin Anreize bieten, sich endlich dem Thema ernsthaft anzunehmen. Anderseits möchte die DFG – das Negativbeispiel RCUK vor Augen –  auch nicht übermässig lange zusätzliches Geld ins Publikationssystem hineinwerfen. Deshalb weist sie Institutionen indirekt darauf hin, dass es eigentlich ihre Aufgabe ist, Budget von den Subskriptionen nach Gold OA umzulenken.

Aus Sicht eines Elsevier-Aktionärs bin ich nur mässig über die Ankündigung von der DFG beunruhigt. Um das zusätzliche Geld der öffentlichen Hand für Gold OA abzufangen, gründet Elsevier fleissig (wie so viele andere Verlage auch) neue unbekannte Open Access Journals. Gerade geschehen mit Preventive Medicine Reports, das neue Companion Journal von etablierten Preventive Medicine. Damit sichert sich Elsevier weiterhin das Einkommen aus den Subskriptions-Lizenzen und kassiert zusätzlich die APCs. Die Leute von Elsevier sind halt schon clever und wissen genau was sie tun. Nicht von ungefährt, leistet sich Reed Elsevier auch einen Posten mit dem Titel „Head of Governmental Affairs Germany„.

DFG-Positionspapier: „Perspektiven für die digitale Transformation“

Der Senat der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat heute unter dem Titel „Die digitale Transformation weiter gestalten – Der Beitrag der DFG zu einer innovativen Informationsinfrastruktur für die Forschung“ (PDF)  ein Positionspapier zur strategischen Weiterentwicklung von Informationsinfrastrukturen für die Forschung verabschiedet. Auszug aus der Pressemitteilung:

„Vor dem Hintergrund eines rasanten Wandels der Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens unter digitalen Vorzeichen setzt sich das Positionspapier mit den aktuellen Herausforderungen einer innovativen Informationsinfrastruktur für die Forschung auseinander, greift neue Entwicklungen auf und benennt prioritäre Felder für Förderinitiativen. DFG-Präsident Professor Matthias Kleiner: ‚Exzellente Grundlagenforschung ist nicht ohne Informationsinfrastrukturen auf der Höhe der Zeit zu denken. Insofern kommt ihrem Auf- und weiteren Ausbau eine hohe, zukunftsweisende Bedeutung zu. Das Papier wird als strategische und thematische Richtschnur für die Informations- und Literaturversorgung der nächsten Jahre dienen – im Interesse des Forschungsstandorts und seiner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.'“

Erarbeitet wurde das Positionspapier vom DFG-Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme. Das 18-seitige Papier behandelt folgende vier Themenfelder: Überregionale Literaturversorgung, Erschließung und Digitalisierung, Elektronische Publikationen und Informationsmanagement. Angeknüpft wird an die DFG-Strategieschrift „Schwerpunkte der Förderung bis 2015“ (PDF) aus dem Jahr 2006.

DFG fördert Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert in ihrer ersten Ausschreibung  zum Thema Forschungsdaten 27 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 9,9 Millionen Euro. Auszug aus der Pressemitteilung:

„In den nun anlaufenden Vorhaben sollen in enger Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Fachgebieten deren spezifische Anforderungen an das Datenmanagement aufgegriffen und mithilfe informationsfachlicher Methoden Systeme zur Speicherung, Referenzierung und Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten aufgebaut werden. Ziel ist die Etablierung bedarfsgerechter und nachhaltiger Informationsdienstleistungen, die helfen, mittels standardisierter Methoden langfristig den Zugang zu Forschungsdaten zu ermöglichen.“

Eine Übersicht (PDF) der bewilligten Anträge gibt einen lesenswerten Überblick über die Vielfalt der Projekte. Eine Visualisierung der Projektbeschreibungen deutet die „Buzzwords“ der Projekte an (und zeigt die Schwächen von Wordle):

Einen Überblick über aktuelle Projekte und Initiativen rund um das Thema bieten die Folien des JISC MRD International Workshop aus dem März.

In diesem Kontext auch der Hinweis auf die Mailingliste „Umgang mit Forschungsdaten“ auf der diese und andere Entwicklungen kommuniziert und diskutiert werden können.

Reform der bibliothekarischen Verbünde gefordert

Wie angekündigt hat der Wissenschaftsrat heute „Empfehlungen zur Zukunft des bibliothekarischen Verbundsystems in Deutschland“ (PDF) veröffentlicht. Auszug aus der Pressemitteilung:

Die bisherigen Serviceleistungen der bibliothekarischen Verbünde für ihre Mitgliedsbibliotheken sind in Teilen positiv zu bewerten. Gleichwohl lässt das gegenwärtige Verbundsystem nach Auffassung des Wissenschaftsrates zugleich deutliche Schwächen erkennen. „Eine wirkungsvolle Koordination und Arbeitsteilung bei der Entwicklung moderner Dienstleistungen findet zwischen den regional ausgerichteten Verbünden nicht statt. Einige Dienstleistungen werden mehrfach angeboten, andere stehen gar nicht zur Verfügung. Sollen die wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland den aktuellen und künftigen Herausforderungen gewachsen sein, ist eine grundlegende Reform des Verbundsystems unumgänglich. Dazu gehört auch eine deutliche Reduzierung der Zahl der derzeit sechs Verbünde“, so Peter Strohschneider, scheidender Vorsitzender des Wissenschaftsrates.

Weiter haben Wissenschaftsrat und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine gemeinsame Erklärung zur Zukunft der sechs Bibliotheksverbünde veröffentlicht. Unter dem Titel „Zur Zukunft der Bibliotheksverbünde als Teil einer überregionalen Informationsinfrastruktur in Deutschland“ (PDF) wird in neun Punkten Handlungsbedarf festgestellt.

Schon im Januar hat der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme der DFG ein „Positionspapier zur Weiterentwicklung der Bibliotheksverbünde als Teil einer überregionalen Informationsinfrastruktur“ (PDF) veröffentlicht. Auch dieses wurde heute veröffentlicht. Auszug aus der Pressemitteilung:

Das vom DFG-Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme erarbeitete Positionspapier analysiert Struktur, Arbeitsweise und Finanzierung des Verbundsystems. Aus gesamtstaatlicher Sicht erkennt es „eine Überversorgung“ im Hinblick auf die Basisdienste, der – an gewandelten Nutzerinteressen und modernen Technologien gemessen – „Versorgungs- und Dienstleistungslücken“ gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ausschuss dafür aus, Basisdienste künftig arbeitsteilig zu organisieren und Zusatzdienste verbundübergreifend anzubieten.

Der Wissenschaftsrat hat bereits am 31. Januar 2011 hatte drei Empfehlungen zur Zukunft der Informationsinfrastrukturen veröffentlicht.

Förderorganisationen fordern „data sharing“ in der Medizin

Siebzehn lebenswissenschaftliche Förderorganisationen haben heute ein Statement zur Zugänglichkeit von Forschungsdaten veröffentlicht. Unter dem Titel „Sharing research data to improve public health“ fordern die Organisationen, darunter der Wellcome Trust, der National Institutes of Health (NIH) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Nachnutzung von Forschungsdaten zu verbessern. Um diese Mission erfolgreich zu gestalten, kündigen die Organisationen eine verstärkte Kooperation in diesem Handlungsfeld an.

Dem Statement liegt folgende Vision zugrunde:

We, as funders of health research, intend to work together to increase the availability to the scientific community of the research data we fund that is collected from populations for the purpose of health research, and to promote the efficient use of those data to accelerate improvements in public health.

Der Rahmen der Forderung nach einem weitgehenden Zugang zu medizinischen Daten wird durch die Prinzipien „Equitable“, „Ethical“ und „Efficient“ definiert.

Um die Nachnutzung und die Nachprüfbarkeit der Forschungsdaten in der Medizin zu verbessern werden verschieden Maßnahmen, wie z.B. Aktivitäten des Forschungsdatenmanagements, benannt. Zur Umsetzung des Statements wurde eine Arbeitsgruppe installiert.

In einem Beitrag in The Lancet beschreiben Mark Walport, Direktor des Wellcome Trust und Paul Brest, Präsident der Hewlett Foundation ihre Motivation.

Weitere Informationen:

Knowledge Exchange: Reports zu Open Access

Im Rahmen der „Knowledge Exchange“ Initiative wurden zwei interessante Reports zu Open Access veröffentlicht:

Friend, F.: Impact of Open Access outside European universities. Knowledge Exchange, 2010. Online.

This briefing paper explores the impact of open access upon potential users of research outputs outside the walls of research-led European universities, where the economic value of open access may be even greater than the academic value within universities. The potential impact of open access is understood in many communities but requires a greater volume of open access content to be available for the full potential to be realised. More open access content will become available as the opportunities in open, internet-based digital scholarship are understood.

Ware, M.: Submission Fees – A tool in the transition to Open Access?. Knowledge Exchange, 2010. Online.

Based on the interviews and the modelling in the study one model in particular is regarded as the most suitable way to meet the current requirements (i.e. to strengthen open access to research publications). In this model authors pay a submission fee plus an Article Processing Fee and the article is subsequently made available in open access. Both fees are set at levels that balance acceptability with the author community with securing a meaningful mix of revenues for the Publisher.

Knowledge Exchange ist eine Netzwerk von vier europäischen Förderern: Denmark’s Electronic Research Library (DEFF), Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Joint Information Systems Committee (JISC) und  SURFfoundation.

Empfehlungen zur IT-Infrastruktur in Forschung und Lehre

Die Kommission für IT-Infrastruktur (KfR) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Oktober Empfehlungen zur IT-Infrastruktur in Forschung und Lehre veröffentlicht. Auszug aus der Pressemitteilung:

“Für den Erfolg von Hochschulen und Universitätsklinika im nationalen und internationalen Wettbewerb muss die IT-Infrastruktur für Forschung, Lehre, Organisation und Krankenversorgung effizient ausgestaltet sein. Wie dies in Zukunft geschehen kann, zeigen die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) herausgegebenen neuen Empfehlungen der Kommission für IT-Infrastruktur (KfR), die jetzt unter dem Titel „Informationsverarbeitung an Hochschulen – Organisation, Dienste und Systeme“ erschienen sind, für den Zeitraum von 2011 bis 2015. Wie wichtig dies ist, betont auch DFG-Präsident Professor Matthias Kleiner in seinem Vorwort: ‘Informationstechnik ist zum unverzichtbaren Teil jeder Forschungsinfrastruktur, Information zu einem zentralen Standortfaktor für Wissenschaft und Wirtschaft geworden.’”

Die Empfehlungen sollen Antragsteller, Hochschulleitungen sowie weiteren Akteuren in Bund und Ländern “einen Entscheidungshilfe bei der nachhaltigen Gestaltung IT-relevanter Prozesse an Hochschulen geben”.

Literatur:

Deutschen Forschungsgemeinschaft: Informationsverarbeitung an Hochschulen – Organisation, Dienste und Systeme. Empfehlungen der Kommission für IT-Infrastruktur für 2011–2015. Bonn, 2010. Online.