Der ETH-Bereich und Elsevier: Teil 1

Vor kurzem habe ich hier die Zahlungen des ETH-Bereichs (ETHZ, EPFL, Lib4RI) an Elsevier, Springer und Wiley veröffentlicht. Speziell der Beitrag zu den Zahlungen der ETHZ stiess auf sehr grosses Interesse. Trotz erster Antworten, wirft die Offenlegung gleich weitere Fragen auf:

  • Wieso wurden die Zahlungen des ETH-Bereichs seit 2010 nicht wie gesetzlich vorgeschrieben (Art 28, der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen) auf simap.ch deklariert?
  • Warum spendieren die Bibliotheken des ETH-Bereichs ausgerechnet denjenigen Verlagen immer mehr Geld, welche dem vom ETH-Bereich angestrebten freien Zugang zu Information aus reiner Profitgier entgegenstehen?
  • Warum setzt sich der ETH-Bereich mit seinem Anspruch weltweit führend zu sein, nicht stärker für eine finanziell nachhaltige Informationsinfrastruktur und für mehr Open Access ein? Eine weltweite Transformation zu Gold Open Access bietet dem ETH-Bereich ein gewaltiges Einsparpotential von mehreren Millionen Franken pro Jahr, von dem Nutzen für die Wissenschaft und Gesellschaft ganz zu schweigen.

Elsevier – 2010 bis 2012 Thema im ETH-Rat

Weitere über das Öffentlichkeitsgesetz befreite Dokumente zeigen nun, dass es in der Vergangenheit innerhalb des ETH-Bereichs auch schon Kritik an der passiven und ergebenen Haltung gegenüber den Verlagen gab. Die Kritik kam von der Bibliothek der EPFL und entbrannte sich an den Verhandlungen für die Elsevier Lizenz 2011-2013. Die Kritik am Vorgehen eskalierte Ende 2010 bis zum Präsidenten des ETH-Rats, dem obersten Organ des ETH-Bereichs und wurde anschliessend an mehreren ETH-Bereichssitzungen bis 2012 behandelt. Anhand der vom ETH-Rat erhaltenen Protokolle und Beilagen (für diesen ersten Teil 39 Seiten) versuche ich im Folgenden die Ereignisse so gut wie möglich zu rekonstruieren und zusammenzufassen.

Ausgangslage – KOBAR (Kooperation der Bibliotheksarbeit im ETH-Bereich)

Bereits seit 2001 wird im ETH Bereich nach Synergien und Kooperationsmöglichkeit bei den Bibliotheken gesucht. Aus einem ursprünglichen Projekt KOBAR (Kooperation der Bibliotheksarbeit im ETH-Bereich) entstand 2004 ein ständiges „Gefäss“, bei dem  Fragen bei der Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken angegangen wurden. Ein  strategisches Anliegen war es unter anderem, dass alle Forschenden des ETH-Bereichs über möglichst den gleichen Zugang zu wissenschaftlicher Information verfügen. Aufgrund dem kleinerem Bibliotheksbudget der EPFL, wurde dies zunehmend stärker vom der Bibliothek der EPFL bei der ETH-Bibliothek eingefordert, insbesondere was die elektronischen Medien betraf. Seit 2009 wurde vom ETH-Rat zudem verlangt, dass die Bibliotheken des ETH-Bereichs sich bei Lizenzierung gemeinsam absprechen. Dies brachte es mit sich, dass der damalige Leiter der ETH-Bibliothek, Wolfram Neubauer, der zugleich die Verwantwortung für das Schweizer Konsortium hatte, sich nun stärker mit seinem damaligen welschen Kollegen David Aymonin, Leiter der EPFL Bibliothek innerhalb des ETH-Bereichs absprechen musste. Und letzterer hatte bezüglich der Vorgehensweise bei den anstehenden Elsevier-Verhandlungen eine doch etwas andere Vorstellung, wie wir noch sehen werden.

ETH-Bereichssitzung vom 25.11.2009

An dieser ETH-Bereichssitzung wurde festgehalten, dass bezüglich Begleitung und Anliegen von KOBAR, also auch die Elsevier-Lizenz die ETH-Berreichssitzung und nicht der ETH-Rat zuständig sei. Hier ist vielleicht erklärend anzufügen, dass der ETH-Rat das vom Schweizerischen Bundesrat gewählte „politische“ Gremium ist (siehe aktuelle Mitglieder), während die ETH-Bereichssitzung eher die „verwaltungsinterne“ Führung ist. An der ETH-Bereichssitzung nehmen teil, die Präsidenten der ETHs, die Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten und der Präsident des ETH-Rats (siehe Geschäftsordnung des ETH-Rats).

An jener ETH-Bereichssitzung vom November 2009 wurde ebenfalls bestimmt, dass Neubauer das Mandat erhält, Verhandlungen für den gesamten ETH-Bereich zu führen. Deshalb wurden alle Institutionen des ETH-Bereichs gebeten ihre Bedürfnisse bezüglich elektronischen Publikationen bei Neubauer anzumelden.

ETH-Bereichssitzung vom 21.4.2010

Aymonin hatte inzwischen eine Stellungnahme an Neubauer geschickt. Es wurde von Seite EPFL gewünscht, dass die ETH-Bibliothek die Verhandlungen mit dem Hauptziel führen solle, ein einheitliches, standardisiertes Produkte-Portfolio für den gesamten ETH-Bereich (ETH Bereich = 1 Institution) zu erreichen. Weiter wurden konkrete Vorschläge betreffend der Vorgehensweise für die Verhandlungsführung mit Elsevier  (Konditionen und Tarife / Vorbereitung der Verhandlungsgespräche / Aufstellung einer Projektorganisation durch den ETH-Rat / zeitliche Vorgaben) gemacht.

In der Bereichssitzung wurde offenbar vorgeschlagen, dass hinsichtlich anstehender Elsevier-Verhandlungen zuerst versucht werden sollte, die Interessen des ETH-Bereichs bei den landesweiten Verhandlungen durch das Konsortium einzubringen. Für den Fall, dass die Neuverhandlungen durch das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken mit Elsevier nicht zum Erfolg führen, wird Neubauer beauftragt vorsorglich mit Elsevier eigene Vertragsverhandlungen für den ETH-Bereich zu führen.

ETH-Bereichssitzung vom 25.8.2010

Aktuell liegen mir für diese Bereichssitzung nur die beiden folgenden Beilagen von a) Neubauer und b) Aymonin vor. Was an der Sitzung diskutiert und effektiv beschlossen wurde ist unklar.

a) Zwischenbericht Elsevier Verhandlungen (Neubauer)

Neubauer lieferte einen knappen Zwischenbericht zu den im Mai 2010 gestarteten Elsevier-Verhandlungen ab. Elsevier hatte nach umfangreichen Abklärungen am 22.7.2010 dem Schweizer Konsortium ein erstes Angebot unterbreitet. Eckpunkte des für das gesamtschweizerisch einheitlichen Angebotes waren eine Laufzeit von drei Jahren, eine fixierte Preissteigerungsrate, die Möglichkeit eines Wechsels von „Print and Electronic“ auf „E-only“ und umgekehrt.

Am 3.8.2010 fand ein mündliches Verhandlungsgespräch mit Elsevier statt, bei dem das Angebot von Elsevier und die Forderungen des Konsortiums besprochen wurden. Die konkreten Forderungen des Konsortiums werden im Zwischenbereich leider nicht erwähnt, sondern es wird lediglich angegeben das sie von den Vorstellungen des Verlages erheblich abweichen. Was die Verhandlungsführer, abgesehen von der deutlichen Preissteigerung sonst noch am Angebot bemängelten, will der ETH-Rat mit Verweis auf „Gefährdung aktueller Verhandlungen“ nicht offenlegen:

Zwischenbericht_2010.jpg

In einem weiteren Gespräch zwischen Elsevier und dem Konsortium im September sollte nochmals geklärt werden, inwieweit sich die unterschiedlichen Standpunkte annähern lassen. Als einzigen Plan B erwähnt Neubauer lediglich die Aufnahmen von individuellen Verhandlungen der interessierten Hochschulen.

b) Kritik der EPFL (Aymonin)

Weitaus deutlicher war die Kritik von Aymonin. Er bezeichnete in einer Stellungnahme für die Bereichssitzung das vorliegende Angebot von Elsevier als überrissen, inakzeptabel und gefährlich für die Schweizer Hochschulen. Elsevier missbrauche seine Marktmacht und verlange insbesondere in der Schweiz mehr als in anderen vergleichbaren Ländern für den gleichen Service. Wie es scheint, führte Aymonin dazu in der Stellungnahme weitere Argumente an, welche diese Überteuerung unterstreichen. Diese Passage wurde jedoch vom ETH-Rat geschwärzt.

Weiter kristisierte Aymonin das Angebot von Elsevier bezüglich Intransparenz der Preise, den Ausschluss von Konsortialpartnern mit fadenscheinigen Begründungen vom gleichen Angebot, z.B. für Cell Press, die fehlenden Langzeitarchivierungsrechte, den Versuch von Elsevier den Kauf von Abonnementen an den zwingenden Kauf von Backfiles zu koppeln sowie Kollektivstrafen, falls ein Konsortialpartner aussteigen wird.

Insgesamt habe hier Elsevier verspätet ein unvollständiges Angebot unterbreitet, welches den Kundenbedürfnisse nicht entspreche und letztlich nur dazu führe, den Umsatz von Elsevier zu erhöhen und zusätzlich Zwietracht zwischen den Schweizer Bibliotheken schüre. Unter diesen Umständen sollte das Angebot aus Sicht der EPFL nicht angenommen werden.

Weiter schlug der Direktor der EPFL Bibliothek vor:

  • Der ETH-Rat solle die Geschäftspraktiken von Elsevier der Wettbewerbskommission melden, um zu überprüfen ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliege.
  • Der ETH-Rat solle eine Pressekampagne starten, worin die rücksichtslosen Geschäftspraktiken (überhöhte Preise, Preiserhöhungen, unzulässige Koppelung von Produkten) von Elsevier gegenüber der Schweizer Wissenschaftscommunity anprangert, um mit der Unterstützung der Forschenden des ETH-Bereichs ein Umdenken bei Elsevier anzuregen.
  • Weiter müsse man die Schaffung einer juristischen Einheit des ETH-Bereichs endlich in Angriff nehmen, um künftig geeint gegenüber Elsevier aufzutreten.

ETH-Bereichssitzung vom 3.11.2010

An der Bereichssitzung vom 3. November 2010 wurde festgehalten, dass die Situation trotz inzwischen erfolgter Fertigstellung des Konsortialvertrags nach wie vor unbefriedigend sei und kaum Fortschritte erzielt würden. Die Präsidenten der beiden ETHs äusserten den Wunsch, dass die konkreten Zahlen zu den Ausgaben für die elektronischen Bibliotheken im ganzen ETH-Bereich zusammengetragen und in einem Überblick zu Handen der Bereichssitzung dargestellt werden. Dies wurde getan:

Interventionsaufruf der EPFL beim ETH-Rat vom 16.12.2010

Am 16.12.2010 bat Aymonin mit einem Schreiben an den Präsidenten des ETH-Rats sofort zu intervenieren. Dieser leitete am 20.12.2010 das Schreiben an die Präsidenten der ETH, sowie den Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten weiter. Mit der Bitte, doch selbstständig zu prüfen, ob sie bereit seien das Risiko mit Elsevier einzugehen, und entsprechend die vorbereiteten Verträge zu unterzeichnen.

Der ETH-Ratspräsident Schiesser schrieb an Aymonin, dass es leider zeitlich nicht reiche direkt einzugreifen, er wolle das Thema jedoch als Traktandum zur nächsten ETH-Bereichssitzung für den 2.2.2011 aufnehmen.

Nun, was war geschehen?

ETH-Bereichssitzung vom 11.5.2011

a) Aussprachepapier mit Kritik der EPFL

Das Aussprachepapier mit der Kritik der EPFL als Vorbereitung für die ETH-Bereichssitzung vom 2.2.2011, die dann aber doch noch um 3 Monate verschoben wurde, gibt abgesehen von ein paar durch den ETH-Rat zensurierten Stellen (=______) Auskunft:

Seit Ende Juli 2010 sind der Zeitplan und die Vorgehensweise des Verlages bei den Verhandlungen nicht mehr tragbar:

  • Am 5. August 2010 hat das Konsortium von den Bibliotheken eine Stellungnahme zu den wichtigsten Linien des Angebots Elsevier bis zum 20. August verlangt, was mitten in der Sommerpause liegt, ohne weder Beträge noch Vertragsbedingungen der Lizenz zu kennen. Von den Bibliotheken wurde folglich eine Anzahl Kommentare und Änderungswünsche geäussert.
  • Am 16. September wurde klar, dass Elsevier alle Änderungswünsche der Bibliotheken zurückgewiesen hatte und es keine weitere Reaktion des Konsortiums gegeben hatte.
  • Es dauerte schliesslich bis zum 3. November, bis ein Kostenvoranschlag vorlag (der jedoch auf den 7. Oktober 2010 datiert war)
  • Am 10. November wurde der Kostenvoranschlag der vorigen Woche korrigiert, da er zahlreiche Fehler enthält.
  • Schliesslich dauerte es bis zum 21. Dezember, bis uns der komplette Lizenztext vorlag, der 10 Bibliotheken ______ betrifft!

Betreffs des korrigierten Kostenvoranschlags vom 10. November über die von jeder Bibliothek zu zahlende Gebühren für die neue gemeinsame Lizenz entdeckten wir hinsichtlich zu unserer grossen Überraschung, dass die Überführung von einzelnen Lizenzen zu einer gemeinsamen Lizenz mit den üblichen Anpassungen seitens Elsevier einherging, was uns zu folgenden Schlüssen führte:

  • Hinterfragung der Nützlichkeit von 5 oder 6 Monaten Verhandlungen
  • Hinterfragung des ganzen Sinns einer gemeinsamen Lizenz, da diese lediglich eine Vereinfachung für den Anbieter, jedoch Komplikationen für die Kundenbibliotheken darstellt.

Darüber hinaus wurden wir vom Konsortium aufgefordert, noch vor dem 19. November eine Stellungnahme hinsichtlich unserer Beteiligung an der Lizenz abzugeben, ohne zu diesem Zeitpunkt jedoch die Vertragsbedingungen, die mit dieser Lizenz verbunden sind, zu kennen.

Wir haben dem Konsortium am 24. November schriftlich mitgeteilt, dass wir zunächst die Endversion des Vertrages mit Elsevier sondieren wollten, um unsere Teilnahme an der gemeinsamen Lizenz definitiv zu bestätigen und haben gleichzeitig von Elsevier eine Fristverlängerung unserer aktuell vorhandenen Einzellizenzen bis zum Abschluss einer gemeinsamen Lizenz gefordert.

______ eigenmächtig, ohne vorherige Befragung oder Diskussion, am 1. Dezember beschlossen, die Elsevier Konsortiallizenz ohne Einbezug der EPFL zum Abschluss zu bringen. Doch wegen unserer Proteste wurde uns schließlich angeboten, unsere Forderung dem Anbieter vorzulegen, nach der wir den Lizenzvertrag erst unterschreiben müssten, nachdem wir ihn erhalten hätten.

Der Verlag versprach dem Konsortium, diese Endvereinbarung am 10. Dezember zu schicken. Sie wurde jedoch erst am 20. Dezember zugeschickt.

Am 21. Dezember erhielt die EPFL eine Kopie. ______

Im Hinblick auf das Risiko, das Verhandlungen um die Erneuerung seiner Einzellizenz für ein oder drei Jahre innerhalb von weniger als 10 Tagen für die EPFL dargestellt hätten, hat die EPFL am 23. Dezember schließlich beschlossen, die gemeinsame Lizenz zu unterzeichnen.

Eine Stellungnahme der EPFL mit konstruktiver Kritik hinsichtlich des Vorgehens wurde dem Präsidenten des Konsortiums am 23. Dezember übersandt.

Neben dieser Kritik zum Zeitplan und Vorgehen des Konsortiums wiederholte Aymonin noch einmal dem Punkt, dass man in der Schweiz zuviel bezahle bzw. eine höhere Preissteigerung als anderswo angeboten bekommt. Die genauen Prozentzahlen hat der ETH-Rat zensuriert.

Konkrete Preissteigerung anonymisiert durch den ETH-Rat

Auch stellte Aymonin eine Überforderung beim Konsortium aufgrund der Komplexität der Lizenzen fest und schlug eine Stärkung vor.

Weiter bat die EPFL den ETH-Rat einzugreifen um:

  1. die Machbarkeit von Vertragsverbesserungen der Lizenz Elsevier Science Direkt für 2012 für den ganzen ETH-Bereich zu untersuchen, und zwar unter Verwendung der Budget-Klausel, die aktuell in die Lizenz aufgenommen wurde sowie aller anderer sachdienlicher Mittel;
  2. Massnahmen für Schritte gegen die Ausnutzung des Verlages Elsevier seiner Machtposition zu prüfen, mittels der er der Schweiz und dem ETH-Bereich seine Dienste zu einem höheren Preis als dem Rest des europäischen und amerikanischen Marktes anbietet, und dies ohne stichhaltigen Grund.
  3. eine Analyse von Mitteln und Vorgehensweisen zu starten, die für die Verhandlungen aller elektronischen Lizenzen des ETH-Bereichs angewandt werden (Elsevier, Wiley, Springer, Nature… )

 

b) Stellungnahme der ETH-Bibliothek

Die Kritik der EPFL kam beim Direktor der ETH-Bibliothek gar nicht gut an. In einer 7-seitigen Stellungnahme wehrte sich Neubauer gegen die „Angriffe“ und „polemischen Unterstellungen“ der EPFL.

Die Behauptung, es hätte bei den Vertragsverhandlungen mit Elsevier Unregelmässigkeiten gegeben, weise ich im Namen des Präsidiums und im Namen der Geschäftsstelle des Konsortiums der Schweizer Hochschulbibliotheken scharf zurück.

An mehreren Stellen verwies Neubauer darauf, dass sich ausser der EPFL niemand kritisch zum Vorgehen des Konsortiums geäussert hatte:

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle nochmals mit Nachdruck darauf hinweisen, dass lediglich die Bibliothek der EPF Lausanne sich in dieser Form geäussert hat und keiner der anderen Konsortialteilnehmer die dort gemachten Aussagen unterstützt. Somit handelt es sich um ein Problem der Bibliothek der EPF Lausanne, keineswegs um ein Problem des Konsortiums, oder gar des ETH-Bereichs.

Probleme mit Elsevier wurden von Neubauer als der unangenehme Regelfall dargestellt, den es zu akzeptieren gilt:

Obwohl, wie bereits zur Sitzung im April 2010 prognostiziert, komplizierte und langwierige Verhandlungen zu erwarten waren, sollte man andererseits nicht vergessen, dass Lizenzverhandlungen für elektronische Informationsprodukte immer ein mühsames Geschäft sind, da ein erheblicher Teil der Verlage betriebsintern weit weniger professionell organisiert sind ist, als dies nach Aussen den Anschein hat. Insofern waren die Diskussionen mit dem Unternehmen Elsevier letztlich auch wieder nur der (zugegebenermassen unangenehme) Regelfall.

[…]

Es ist korrekt, dass die Verhandlungsführung von Elsevier für die (potentiellen) Kunden eine Zumutung darstellt, doch stellt auch dies im weltweiten Lizenzgeschäft keine Besonderheit dar. Ich darf daran erinnern, dass es sich um einen Monopolmarkt handelt, der von einem Grossteil der Verlage einseitig ausgenutzt wird. Das Bemühen der Geschäftsstelle um einen stringenten Verfahrensablauf ist ausführlich dokumentiert, so dass es eindeutig ist, wer hier die Verantwortung trägt. Der Geschäftsstelle ist dies sehr wohl bewusst, doch gibt es wenig bis keine direkten Eingriffsmöglichkeiten.

Zur Kritik, dass in der Schweiz mehr bezahlt wird verwies Neubauer auf die Problematik der Vergleichbarkeit:

Diese Bemerkung ist in dieser Form nicht korrekt, da die Verträge einzelner Konsortien nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Neben den durch besonderes Verhandlungsgeschick erreichbaren Vorteilen, hängt die Preisgestaltung sehr stark auch vom (finanziellen) Umfang des Gesamtpaktes ab. So hat beispielsweise das französische Konsortium geringfügig bessere Konditionen als dies für die Schweiz der Fall ist. Allerdings ist dies wenig überraschend, da der mit Elsevier generierte Umsatz etwa 4-mal höher ist.

Letzlich verwies Neubauer auf die Freiwilligkeit des Konsortiums. Wenn die EPFL nicht genügend Vertrauen in das Verhandlungschick der Geschäftsstelle habe, könne sie ja aus dem Konsortium austreten:

Wie angesprochen, ist das Konsortium eine freiwillige Einrichtung auf nationaler Ebene, die davon lebt, dass alle Teilnehmer etwaige Probleme in kooperativer Form zu lösen versuchen. Gerade im Bereich der Lizenzierung sind für eine problemadäquate Diskussion mit den Verlagen erhebliche Erfahrungen und natürlich auch detaillierte Spezialkenntnisse notwendig, die naheliegender Weise nicht an jedem Ort gleichermassen vorhanden sein können. Dies bedeutet, dass für eine gedeihliche Zusammenarbeit naturgemäss ein gewisses Vertrauen in das Verhandlungsgeschick der Geschäftsstelle vorhanden sein muss. Ist dies nicht der Fall, dürfte es sinnvoller sein, sich aus dem Konsortium zurückzuziehen.

c) Diskussion und Beschluss in der ETH-Bereichssitzung

Aufgrund der Schwärzungen im Protokoll der folgende Diskussion bei der Bereichssitzung, können die Aussagen nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden. Allerdings lässt sich nach dem geschilderten vermuten, dass diejenigen Voten, die auf eine Änderung drängten von der EPFL, und jene die den Status Quo zu verteidgen suchten von der ETHZ kamen:

Schiesser [Präsident ETH-Rat] begrüsst die beiden Direktoren der Bibliotheken EPFL (Herr David Aymonin) und ETH Zürich (Herr Wolfram Neubauer). Schiesser informiert, dass Herr Lothar Nunnenmacher, Leiter der zusammengelegten Lib4RI (=Library for the Research Institutes) der Forschungsanstalten ebenfalls eingeladen wurde, heute aber verhindert ist.

Schiesser nennt das Ziel der heutigen Sitzung: Es soll klar werden, wie das Geschäft weiter verfolgt wird. Das Geschäft soll in der Bereichssitzung bleiben. Schiesser erinnert daran, dass die Finanzdelegation ein Auge auf dieses Geschäft haben wird.

Schiesser stellt die Frage, warum der Vertrag mit Elsevier so im Vordergrund steht, obwohl die Kosten dieses Vertrags im Gesamtbetrag der Ausgaben der Bibliotheken nur etwa einen Drittel ausmacht.

Schiesser übergibt das Wort an Weber-Mandrin. Weber-Mandrin erläutert die Geschichte: KOBAR ist ein relativ altes Geschäft, welches an den letzten Bereichssitzungen immer wieder traktandiert wurde. Mitte Dezember 2010 beantragte die EPFL unter anderem die sofortige Intervention des ETH-Rats bei der Unterzeichnung des Konsortialvertrags mit Elsevier. Die Antwort des Präsidenten des ETH-Rats vom 20. Dezember 2010 enthielt den Hinweis, dass die gestellten Anträge an der heutigen Bereichssitzung zu diskutieren seien und jede Institution für sich entscheiden müsse, ob sie den Vertrag unterzeichnen wolle oder nicht. In der Zwischenzeit haben alle Institutionen des ETH-Bereichs den Vertrag mit Elsevier unterzeichnet.

Die Bibliotheken der Forschungsanstalten sind seit dem 1. Januar 2011 zusammengelegt worden und heissen nun „Lib4RI“. Erfreulich ist, dass diese zusammengelegten Bibliotheken offenbar von Elsevier als „eine“ Institution behandelt werden, was sich finanziell günstig auswirken dürfte.

______  erklärt, dass Elsevier einen Preis auf der Basis der Anzahl Studierenden und der Anzahl Forschenden festlegt. Der ETH-Bereich ist ein Teil des schweizerischen Konsortiums, welches bisher die Verhandlungen mit Elsevier führte und schliesslich unterzeichnete. Der ETH-Bereich kann also sein Vorgehen nicht frei entscheiden, ausser er tritt aus dem Konsortium aus. ______ äussert sich skeptisch zum Erfolg von Neuverhandlungen und erinnert daran, dass das Gewicht der Schweiz im internationalen Vergleich relativ klein ist.

______ stellt fest, dass die Verleger ihre Macht ausnutzen. Der ETH-Bereich sollte Wege finden, sich gegen diese Verlage zu wehren. Gemeinsames Vorgehen ist ein Modell, aber nicht nur auf schweizerischer Ebene, sondern international. Möglicherweise könnte eine Gemeinschaft mit anderen Universitäts-Systemen, wie z.B. mit dem UC-System in Kalifornien, gebildet werden. Schiesser begrüsst den Vorschlag von ______ , mit anderen Universitätssystemen in Kontakt zu treten und gemeinsam vorzugehen.

______ verweist auf den Erfolg von ______ der für die vier Forschungsanstalten in Neuverhandlungen erreicht hat, dass für einen kleineren Preis als bisher mehr Journals zur Verfügung stehen. Er nennt das Beispiel anderer Länder, welche mit bedeutend mehr Finanzdruck als bei uns nach einer Kündigung des Vertrags mit Elsevier und anschliessenden Neuverhandlungen eine Preisreduktion in der Grössenordnung von 10-15% erzielen konnten. ______ bestätigt diese Schätzung von ______

______ nimmt die zu Beginn gestellte Frage von Schiesser auf: Warum hat Elsevier eine solche Bedeutung? antwortet, dass Elsevier der grösste Verlag ist. Gewisse kleinere Verlage verhalten sich noch aggressiver in ihrer Preispolitik.

______ skizziert die generelle Problematik: Der Inhalt für die Publikationen wird von den Forschenden geliefert. Der Verlag verlangt das Copyright von den Forschenden und verkauft dann die Publikationen wieder an dieselben Forscher, welche den Inhalt liefern – die ganze Situation ist eigentlich paradox. Aus Sicht von ______ wäre ein gemeinsames Vorgehen Richtung „open access“ die einzige längerfristig wirksame Massnahme, um die Macht der Verlage zu brechen.

______ verweist auf das Beispiel von Frankreich, wo durch gemeinsames hartes Verhandeln eines Konsortiums aller Hochschulen eine Reduktion des Preises erreicht wurde.

Schiesser fragt nach den nächsten Schritten.

______ schlägt vor, dass ein Vertreter des ETH-Rats mit Elsevier einen neuen Vertrag verhandelt, nach einem vorgängigen Austritt aus dem bestehenden Vertrag. Auf die Frage von Schiesser nach dem Verhandlungsziel antwortet ______ , dass erreicht werden sollte, dass für denselben Betrag wie heute der Zugang zu allen Publikationen inbegriffen Schiesser möchte zunächst die Meinung eines Experten einholen, namentlich zur Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bei diesen Verhandlungen bestehen.

______ setzt sich dafür ein, dass der ETH-Bereich nicht aus dem schweizerischen Konsortium austritt, sonst wird dieses Konsortium zerstört. Er stellt fest, dass das schweizerische Konsortium zur Zeit keine Neuverhandlungen führen will.
______ gibt zu bedenken, dass der ETH-Bereich ein wichtiger Teil des Konsortiums (ca. ein Drittel) ist. Der ETH-Bereich darf das Konsortium offiziell anfragen, ob es Neuverhandlungen führen will.

______ schlägt vor, das Thema eine Stufe höher zu heben und z.B. in der CRUS eine gemeinsame Strategie zu diskutieren. Die vier Forschungsanstalten haben eine gemeinsame Lösung gefunden. Für Schiesser ist es wichtig, dass alle sechs Institutionen gemeinsam vorgehen. Erst dann kann ein gemeinsamer Antrag an das schweizerische Konsortium gestellt werden.

______ sieht nur zwei Möglichkeiten, die Verleger zum Einlenken zu bewegen: Entweder gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, Druck auf die Verleger auszüben, oder der ETH-Bereich ist in Verhandlungen bereit, auf den Vertrag zu verzichten. Andernfalls könnte das Verhandlungsteam keine starke Position einnehmen.

Schiesser gibt ______ recht. Darum möchte er zunächst durch einen Experten die rechtliche Seite der Angelegenheit abklären lassen.
______ wiederholt seinen Vorschlag, dass der ETH-Bereich einige Schritte in Richtung „open access“ gehen sollte. Das Beispiel der Musikindustrie zeigt den längerfristigen Erfolg solcher Massnahmen.
Bei allen Verhandlungen wäre der ETH-Bereich oder auch das schweizerische Hochschulkonsortium in einer schwachen Position.

Schiesser fasst die Diskussion zusammen und schlägt folgende nächste Schritte vor:

  1. Es wird eine rechtliche Expertise in Auftrag gegeben mit dem Ziel, herauszufinden, welche rechtlichen Möglichkeiten der ETH-Bereich hat, die Verleger zu Konzessionen zu bringen. Die drei Bibliotheksleiter sollen zuhanden der Bereichssitzung baldmöglichst, spätestens aber bis zur nächsten Bereichssitzung vom 31. August 2011, Vorschläge für einen Rechtsexperten unterbreiten, welcher sich im Bibliothekswesen, insb. auch aus internationaler Sicht, auskennt. Gleichzeitig sollen die drei Bibliotheksdirektoren im Sinne eines Brainstormings einen ersten Entwurf für einen Fragenkatalog an den Experten zusammenstellen. Der ETH-Rat wird die Expertise bezahlen.
  2. Mit anderen Universitäten oder Universitätssystemen soll ein gemeinsamer Weg gefunden werden, wie mit den Verlegern erfolgreich verhandelt werden kann. Als Beispiel nennt Schiesser das UC-System. Die Bibliotheksdirektoren nehmen nach gegenseitiger Absprache mit den entsprechenden Institutionen Kontakt auf.

[…]

Schiesser dankt allen für die gute Diskussion. Er hofft auf eine Lösung, welche billiger sein wird oder zum gleichen Preis Zugang zu mehr Publikationen ermöglicht.

[..]

Schiesser bittet alle um eine Berichterstattung über die Resultate an der nächsten Bereichssitzung vom 31. August 2011.

Ergänzung 22.1.2016

Nachträglich habe ich im Beitrag noch die Stellungnahme von Neubauer auf die Kritik der EPFL ergänzt. Diese war mir leider beim ursprünglichen Scannen der Papierdokumente durchgerutscht.

Fortsetzung: Teil 2

Zahlungen der Universität Zürich

Was zahlt die Universität Zürich an Elsevier, Springer und Wiley?

Auf diese Frage weigerte sich die Hauptbibliothek der Universität Zürich (HBZ) im Juli 2014 eine Antwort zu geben. Gegen die Ablehnung rekurrierte ich im August 2014 bei der zuständigen Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Während des Rekursverfahrens erhielt ich durch ein Missverständnis und zum Erstaunen aller Beteiligten Einsicht in die gewünschten Daten der HBZ, welche eigentlich nur für die Rekurskommission bestimmt gewesen waren. Im Dezember 2014 zog ich deshalb den inzwischen nicht mehr notwendigen Rekurs gegen die HBZ zurück, führte aber den Rekurs gegen die Einsichtsverweigerung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) bei der gleichen Rekurskommission weiter. So kenne ich nun seit einem Jahr die Zahlungen der Hauptbibliothek und hätte sie, wie mir die Rekurskommission ehrlich antwortete, legal veröffentlichen können. Doch aus Gründen der Fairness wollte ich damit zuwarten bis die rechtliche Situation im Kanton Zürich bei den parallelen Rekursen gegen die Einsichtsverweigerungen der ZHAW oder gegen die Zentralbibliothek Zürich grundsätzlich geklärt worden ist. Das Prinzip scheint mir hier wichtiger als die Zahlen.

Im Dezember 2015 entschied nun endlich die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen unter Berücksichtung der kantonalen Gesetzgebung, dass die ZHAW mir ihre Zahlungen an die Verlage zugänglich machen muss. Es ist davon auszugehen, dass die Rekurskommission im Falle der Hauptbibliothek der Universität Zürich gleichermassen entschieden hätte und die HBZ die Zahlen so oder so hätte herausrücken müssen. Wie sie übrigens auch die freihändigen Zuschläge auf simap.ch hätte deklarieren müssen!

Zu den Zeitschriftenausgaben

Hier also nun die Zeitschriftenausgaben der Hauptbibliothek der Universität Zürich. Die Ausgaben der Zentralbibliothek Zürich, welche insbesondere die geisteswissenschaftlichen Fächer an der Universität Zürich abdeckt, sind hier noch nicht eingerechnet (dieser Rekurs läuft noch).

Auch hier (wie bei der UniBE und der ETHZ) können wir überschlagsmässig nun erstmals einen Blick wagen, was dies für die Transformation zu Gold OA bedeuten würde.

Als Datengrundlage bietet sich das Repository ZORA an, wo seit 2008 alle Forschenden der Universität Zürich verpflichtet sind, ihre Publikationen zu hinterlegen.

Sparpotential bei Elsevier

Forschende der Universität Zürich (inkl. Universitätsspital) publizieren pro Jahr gegen die 950 Zeitschriftenartikel bei Elsevier:

Gehen wir hier wieder von einem Corresponding Author Anteil von 60% und einer durchschnittlichen APC von 2700 CHF aus, lässt sich ein Einsparungspotential von fast 0.25 Mio. CHF ausmachen!

Elsevier: 570 Artikel * 2700 CHF = 1'539'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 1'778'095 CHF)

500’000 CHF mehr bei Springer (APC 3000 CHF)

Ohne SpringerOpen und BMC werden pro Jahr gegen die 600 Artikel durch AutorInnen der Universität Zürich bei Springer veröffentlicht.

Rechnen wir hier auch wieder mit einem 60% Corresponding Author-Anteil und einer APC von 3000 CHF. Mit dieser müsste die UZH gut 500’000 CHF mehr bezahlten.

Springer: 360 Artikel * 3000 CHF = 1'080'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 589'080 CHF)

150’000 CHF mehr bei Wiley (APC 3000 CHF)

Bei Wiley kann von ca. 650 Artikel pro Jahr ausgegangen werden:

Hier müsste die UZH 150'000 CHF mehr bezahlen.

Wiley: 390 Artikel * 3000 CHF = 1'170'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 1'025'733 CHF)

Fazit

Rechnet man mit den Verlags-APCs, 2700 CHF bei Elsevier, 3000 CHF bei Springer und Wiley, müsste die UZH gute 350’000 CHF mehr bei einer Transformation zu OA bezahlen.

Würde man aber mit einer APC von 2600 CHF rechnen, ergäbe sich wieder eine kostenneutrale Transformation

Wiley + Elsevier + Springer : 1320 Artikel * 2600 CHF = 3'4 Mio CHF
(Subskriptionskosten 2014: 3.4 Mio CHF)

Green-OA dümpelt ohne in Fahrt zu kommen

Der Universität Zürich hat schon seit 2008 eine verpflichtende OA-Policy und leistet sich inzwischen ein 7-köpfiges Open Access Team, welches jede Publikation die auf ZORA eingeht prüft und sich um das Einholen von Volltexten bemüht. Schaut man sich den Erfolg bei den Zeitschriftenartikel an, scheint dies zumindest bei den drei grossen Verlagen ziemlich ineffektiv zu sein. Lediglich bei Springer kommt man im Jahre 2014 auf eine Höchstmarke von 35% freien Volltexten im Repository. Bei Elsevier sind es immerhin noch 24%. Bei Wiley bleibt es aber bei kümmerlichen 12%.  Insgesamt sind lediglich 23% (492 von 2126) bei Elsevier, Springer und Wiley publizierten Artikel von Zürcher AutorInnen über ZORA zugänglich.

Im Vergleich zu anderen Unis mögen dies vielleicht sogar gute Werte sein. Nüchtern betrachtet, müsste man sich aber bei diesen Zahlen sieben Jahre nach Einführung der OA-Policy eingestehen, dass es dringend einen Strategiewechsel bedarf. Wenn die Universität Zürich pro Jahr 3,4 Mio CHF an die Verlage Elsevier, Springer und Wiley zahlt (nur Journals!), aber im Gegenzug nur 23% der eigenen bei diesen Verlagen publizierten Artikel frei bei ZORA zugänglich sind, läuft etwas gewaltig schief!

Gold-OA an der Universität Zürich unterfinanziert

Noch absurder wird es, wenn man bedenkt das AutorInnen der Uni Zürich die in einem Gold OA Journal z.B. von Frontiers oder BioMedCentral publizieren wollen für einen Teil der Kosten selber aufkommen sollten. An die Publikationskosten die beim beliebten Verlag PLOS entstehen, zahlt die Hauptbibliothek dann aber schon gar nichts mehr. Obwohl dort im Jahr 2014 bereits 176 Artikel publiziert wurden und somit schon ein Viertel des Publikationsaufkommen bei Wiley ausmacht.

Die Logik, dass die Hauptbibliothek Subskriptionen von drei wissenschaftsfeindlichen Verlagen mit 3,4 Mio CHF fördert und die immensen Kosten am liebsten noch der Öffentlichkeit verschweigt, gleichzeitig aber kein oder nur wenig Geld für ganz offensichtlich nachgefragten Open Access Verlage hat, scheint mir enorm widersprüchlich. Von der Universität Zürich wird das LERU-Statement „Christimas is Over“ offenbar nicht gekommen sein. Leider!

Update: 12.1.2016

Dank einem Hinweis des OA-Teams der UZH habe ich festgestellt, einen Bug in meinem Pentaho-Script für die Auswertung des ZORA-XML gehabt zu haben. Ich habe den Fehler und entsprechend die Daten korrigiert. Wie vom OA-Team der UZH korrekt beanstandet, sind es weit mehr Publikationen die von UZH-Wissenschaftler bei Elsevier, Springer und Wiley publiziert werden.

Dies ändert natürlich die überschlagsmässig prognosizierten Kostenersparnisse gravierend, bzw. resultiert bei Wiley und Springer gar in Mehrkosten. Das heisst, das ursprüngliche Fazit das eine kostenneutrale Transformation zu Gold OA selbst bei einer forschungsintensiven Universität mit den von den Verlagen gesetzten APCs möglich ist, scheint falsch zu sein.

Jedoch wissen wir alle, dass die durchschnittliche APC wohl mit 3000 CHF definitiv ein Maxium darstellt. Sobald man mit einer realistischeren APC von unter unter 2600 CHF bei Elsevier, Wiley und Springer rechnet, ist die UZH auch schon wieder in der Sparzone.

Hinweis

Die für die Grafiken und Auswertungen von ZORA verwendeten Daten sind in diesem Google Spread Sheet zugänglich.

Zahlungen der Universität Bern

Was zahlt die Universität Bern an Elsevier, Springer und Wiley?

Nach einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren bei der Erziehungsdirektion des Kanton Bern gegen die initiale Auskunftsverweigerung stellte mir die Universität Bern im vergangenen November endlich ihre Zahlungen zu.

Zeitschriftenausgaben der Universität Bern

Wie schon bei den Zahlungen der ETH Zürich können wir mit diesen Zahlen nun erstmals überhaupt eine kleine „Milchbüchleinrechnung“ vornehmen, welche das Potential dieser Kosten für den Wechsel zu Gold OA aufzeigt. Die Universität Bern erfasst schon seit längerem eine zentrale und relativ vollständige Hochschulbibliografie, die vor wenigen Jahren in das Repository BORIS überführt wurde.

200’000 CHF mehr benötigt bei Elsevier definierter APC

Eine Suche nach Zeitschriftenartikel in BORIS die bei Elsevier erschienen sind, ergibt für die Jahre 2010-2015 folgende Zahlen:

In Anbetracht einer möglichen Unvollständigkeit und Unschärfe bei der Suche können wir von max. 750 Artikel pro Jahr ausgehen. Mit einer durchschnittlichen Hybrid-APC von 2700 USD (=2700 CHF) bei Elsevier, sowie einem Anteil von ca. 60% Papers mit einem Berner Corresponding Author ergibt sich folgende Überschlagsrechnung:

Elsevier: 450 Artikel * 2700 CHF = 1'215'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 930'000 EUR)

300’000 CHF mehr bei Springer definierter Hybrid APC

Eine weitere Suche in BORIS zeigt, dass  ungefähr 400 Artikel durch AutorInnen der Universität Bern pro Jahr bei Springer publiziert werden:


Die Rechnung mit 60% Corresponding Author Anteil und einer APC von 3000 USD/CHF  („Open Choice„) zeigt ebenfalls, dass ein Wechsel zusätzliche Kosten bedeuten würde.

Springer: 240 Artikel * 3000 CHF = 720'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 398'000 €)

400’000 CHF mehr bei Springer definierter Hybrid APC

Etwa 450 Artikel pro Jahr werden durch Berner Autoren bei Wiley publiziert.

Geht man hier auch von einer Standard-Hybrid-APC von 3000 USD/CHF („Online Open„) aus, dürften die Subskriptionskosten für die Gold OA-Transformation nicht reichen:

Wiley: 270 Artikel * 3000 CHF = 810'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 370'000 €)

Auch wenn man mit der durchschnittlichen APC von $2220 rechnet, welche Wiley zurzeit bei seinen reinen OA-Journals anwendet, wäre eine Transformation immer noch gut 200’000 CHF teurer.

Wiley: 270 Artikel * 2220 CHF = 594'000 CHF
(Subskriptionskosten 2014: 370'000 €)

Fazit

Die hier erstmalig überschlagsmässig vorgenommene Verbindung zwischen Subskriptionskosten und Publikationsverhalten lässt vermuten, dass die Universität Bern bei einem  Wechsel zu den von den drei Verlagen gesetzten APCs Mehrkosten von gut 900’000 CHF entstehen würden.

Eine kostenneutrale Transformation wäre mit einer durchschnittlichen APC von 1750 EUR erreichbar.

Wiley + Elsevier + Springer : 960 Artikel * 1750 EUR = 1.7 Mio EUR
(Subskriptionskosten 2014: 1.7 Mio EUR)

Letztlich auch eine Motivation für die Universität Bern, mehr Gold OA über die Subskriptionverhandlungen erwirken, müssten die sehr bescheidenen Green-OA Werte auf BORIS sein. Nur gerade 13% (193 von 1535) aller im Jahre 2014 auf BORIS verzeichneten Zeitschriftartikel der Verlage Elsevier, Springer und Wiley sind dort tatsächlich frei verfügbar. Trotz verpflichtendes Mandat.

Dies liegt nicht zu letzt daran, dass die Grossverlage, wie kürzlich Elsevier, den freien Zugang auch über Repositories mit allen gerade noch erträglichen Mitteln zu verhindern suchen.

Es ist deshalb schwer verständlich, wieso die Universität Bern ohne eigene Forderungen (wie z.B. die berechtigte Verrechnung von Subskriptions- und Publikationskosten wie hier aufgezeigt) mit diesen Verlage Jahr für Jahr und steigendem Umsatz Geschäfte macht. Geschäfte, die im Jahre 2014 immerhin 1.7 Mio  betrugen (für Zeitschriften alleine).

Deklaration auf simap.ch

Man muss der Universität Bern übrigens zugute halten, dass sie – wie es scheint als einzige Universität in der Schweiz – die freihändige Vergabe der grossen Lizenzen (= über 230’000 CHF) auf der entsprechenden Plattform ordnungsgemäss nach öffentlichen Beschaffungsrecht deklariert hat. Lustigerweise bin ich selber erst nach meiner Anfrage bei der Universität zufällig darauf gekommen. Während des gesamten Beschwerdeverfahren hat mich auch niemand von der Universtität Bern darauf hingeweisen.

Simap - Elsevier University of Bern

4 Mio CHF Auftragsvergabe für die Elsevier Lizenz auf simap.ch

 

Korrektur 12.1.2016

Dank eines Hinweises der OA-Team der UZH bin ich auf einen wesentlichen Fehler in meinem Auswertungsscript der Repository-Daten gekommen. Auch die Universität Bern publiziert weit mehr Publikationen bei Springer, Wiley und Elsevier als ursprünglich hier dargestellt. Die frühere Einschätzung, dass auch die Universität eine kostennneutrale Transformation zu den Verlags-definierten APCs hinbekäme muss enstprechend revidiert werden. Für eine kostenneutrale Publikation bei der Universität Bern müssten mit einer APC von 1750 EUR gerrechnet werden.

Hinweis

Die für die Grafiken verwendeten Daten sind in diesem Google Spread Sheet zugänglich.

 

Wer finanziert das DOAJ?

Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) ist eines der bekanntesten Open-Access-Instrumente. In nahezu jedem Open-Access-Kontext wird es eingesetzt. Anders als viele andere Tools, die in der Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden, steht es allen zur Nutzung offen und verlangt kein Geld dafür. Finanziert wird es über Einrichtungen, die jährliche Zuschüsse zum Betrieb zahlen. Hierbei könnte noch mehr getan werden. Eine österreichische Initiative hat für mehr Finanzierung von DOAJ geworben. In Deutschland gibt es bisher nur wenige unterstützende Einrichtungen. Die Open Access Week könnte zum Anlass genommen werden, in den eigenen Einrichtungen über die DOAJ-Finanzierung zu sprechen.

Wozu dient das DOAJ?

Das DOAJ hat sich erfolgreich etabliert als primäre Quelle zu Open-Access-Zeitschriften. Regelmäßig wird es empfohlen im Kontext von „Wie finde ich eine Open-Access-Zeitschrift in meinem Feld?“. Für diesen Zweck ist es gut aufgestellt, mit vielen tausend gelisteten Zeitschriften und einer Einteilung in akademische Disziplinen. Die Metadaten, die pro Zeitschrift erfasst sind, ermöglichen eine weitere Einschätzung – zum Beispiel ob APC-Kosten anfallen, welche Lizenzen verwendet werden etc. Diese Informationen lassen sich auch automatisch auslesen und auswerten – für einen Überblick über Open-Access-Zeitschriften gängige Praxis. Dabei stehen jedoch immer „Zeitschriften“ als Bezugsgröße im Mittelpunkt. Man kann also sagen: „x Prozent der Zeitschriften im DOAJ verlangen keine APC“, kann aber nicht direkt ablesen, welcher Anteil am Publikationsvolumen (Zahl der Artikel) dadurch abgedeckt wird. Darüber hinaus listet das DOAJ aber auch Metadaten auf Artikelebene. Aktuell ist die Verschärfung der Anforderungen für die Aufnahme ins DOAJ das hauptsächliche Projekt, alle Zeitschriften werden erneut beurteilt, was die Datenqualität weiter verbessert. Wer zu Open Access arbeitet, ob beratend oder forschend, kommt am DOAJ kaum vorbei.

Wer finanziert das DOAJ?

Das DOAJ wird über institutionelle Mitgliedschaften (von Hochschulen und Konsortien), über weitere Mitglieder (Verlage und individuelle Mitglieder) und über Sponsoring finanziert. Informationen über die Förderer sind über die Webseite verfügbar:

Die Liste von Bibliotheken und Hochschulen, die sich an der Finanzierung beteiligen, ist insgesamt nicht sehr lang.

Vorbild Österreich

Mitte Juni haben der österreiche Wissenschaftsfonds FWF und die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) einen Aufruf an die österreichischen Wissenschaftseinrichtungen veröffentlicht und um eine Beteiligung an der Förderung von DOAJ gebeten. In der Förderempfehlung werden zwei Argumente geliefert:

(1) Der Anteil an Open Access Publikationen wächst stetig, die Forschungsstätten richten Fonds zur Finanzierung von Publikationsgebühren ein oder gründen selbst Open Access Zeitschriften. Umso wichtiger sind verlässliche, autoritative Quellen, die die Qualität von Open Access Publikationen sichern. Das erleichtert auch die Arbeit der Forschungsstätten und Förderorganisationen und senkt Administrationskosten bei der Qualitätssicherung von Publikationen.

(2) Andere bibliographische und bibliometrische Datenbanken wie Scopus oder Web of Science werden von vielen österreichischen Forschungsstätten oft mit mehreren zehntausend Euro pro Jahr subskribiert. Mit seinen offenen Datenstandards bietet DOAJ dagegen die Perspektive, in Zukunft am Markt Alternativen zu etablieren, die langfristig zu mehr Wettbewerb und Kostensenkungen führen können.

Beiden Argumenten kann man nur zustimmen.

Ganz aktuell: Passend zur Open Access Week konnte der Wissenschaftsfonds bekanntgeben, dass der Aufruf mittlerweile die Zahl österreichischer Institutionen, die DOAJ unterstützen, auf 16 geschraubt hat. Die für zunächst zwei Jahre zugesagten 28.486 EUR pro Jahr führen dazu, dass Österreich eine führende Position beim DOAJ-Support einnimmt.

Und in Deutschland?

Aus Deutschland sind auf der Mitglieder-Seite bisher 8 Mitglieder gelistet:

  • Universitaetsbibliothek Bielefeld
  • CSL Behring GmbH
  • Elektronische Zeitschriftenbibliothek, Regensburg
  • German National Library of Medicine (Deutsche Zentralbibliothek für Medizin, ZB MED)
  • Konsortium Baden-Württemberg
  • Max Planck Digital Library
  • Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
  • Technische Informationsbibliothek und Universitätsbibliothek Hannover

Hier ist noch Luft nach oben – angesichts der Zahl der Hochschulen in Deutschland oder auch nur der Zahl derjenigen Einrichtungen, die Publikationsfonds, Repositorien oder Open-Access-Beratung anbieten. Für Interessierte: Die DOAJ-Seite führt die Mitgliedschaftskriterien auf.

Fazit

Das DOAJ ist vermutlich die am weitesten und häufigsten genutzte einzelne Informationsquelle im Bereich Open Access. An ihrer Finanzierung beteiligen sich nur wenige Institutionen. Es wird Zeit, das zu ändern.

Instituten, die das DOAJ nutzen, sollten prüfen, ob sie sich an der Finanzierung beteiligen können. Wäre das nicht eine gute Sache für die Open Access Week?

Und mit Bezug auf einen offiziellen Appell wie in Österreich: Können wir das für Deutschland auch haben?

Summary

The Directory of Open Access Journals is probably the most widely used tool in the open access landscape. It’s (partly) funded by institutional memberships. While we all use it, only a few institutions (in Germany) have agreed to fund DOAJ. It’s time to change that.

Update

20.10.2015: Ich habe versucht, auf kritische Nachfragen per Kommentar und per Twitter zu antworten (siehe Kommentar unten). Als ergänzende Lektüre zu diesem Blogpost empfehle ich einen Blick in diese Foliensätze:

Aber das soll (und darf) natürlich keine Einrichtung davon abhalten, vor einer Unterstützung nach genauen Informationen zu fragen, die die Angemessenheit des finanziellen Bedarfs, mögliche Kostensenkungen bei ausreichender Beteiligung und die Nachhaltigkeit der Förderung beurteilen helfen. Für letzteren Punkt ist ein entscheidender Punkt, dass die im DOAJ gesammelten und gepflegten Metadaten frei zugänglich und frei kopierbar sind (unter CC BY-SA 4.0, siehe https://doaj.org/faq#restrictions).

Berliner Senat beschließt Open-Access-Strategie

Auszug aus einer Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei vom 13.10.2015:

„Berlin will den freien Zugang zu digitalen Wissensressourcen deutlich ausbauen. Aus diesem Grund hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, eine Open-Access-Strategie beschlossen. ‚Berlin hat eine große Dichte an öffentlich finanzierten Hochschulen, außeruniversitärer Forschung und kulturellen Einrichtungen. Die Ergebnisse, die diese Institutionen generieren, sollen viel mehr als bisher für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet frei zugänglich sein‘, so Scheeres.“

Nachdem das Abgeordnetenhaus Berlin im Juni 2014 einen entsprechenden Antrag verabschiedet hatte wurde im Mai 2015 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Martin Grötschel eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete das gestern verabschiedete Strategiepapier:

„In dem Strategiepapier werden konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert, die eine umfassende Open-Access-Kultur für die öffentlich finanzierten Wissenschafts- und Kulturbereiche in Berlin schaffen sollen. Zudem werden die technischen und strukturellen Voraussetzungen genannt. Für die Erarbeitung der Strategie wurde auch eine Arbeitsgruppe unter der fachlichen Leitung von Prof. Martin Grötschel, Präsident des Konrad- Zuse-Instituts und designierter Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, eingesetzt.

Die Senatsverwaltungen wollen das Strategiepapier nun „zügig“ im Dialog mit den wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin umsetzten.

Zahlungen der ETH Zürich an Elsevier, Springer und Wiley nun öffentlich.

Was bezahlt die ETH Bibliothek an Elsevier, Springer und Wiley? Die Antwort auf diese einfache Frage liegt nun nach gut 14 Monaten und einem Entscheid der ersten Rekursinstanz (EDÖB) vor. Werfen wir nun also einen Blick in diese nun erstmals öffentlich zugänglichen Daten (auch als XLSX). Die ETH-Bibliothek schlüsselte die Ausgaben wie von mir gewünscht in Datenbanken, E-Books und Zeitschriften auf.

Interessanter Fakt: Alleine die Ausgaben für Zeitschriften, E-Books und Datenbanken an die drei Verlage Elsevier, Wiley und Springer betragen zusammen 7.78 Mio. CHF und machen somit fast die Hälfte des gesamten Erwerbungsbudget der ETH-Bibliothek (17.75 Mio CHF) aus. Ja, die Konzentration im wissenschaftlichen Publikationswesen findet statt.

Ausgaben für Zeitschriften

Konzentrieren wir uns nachfolgend auf die Zeitschriften.

Gleich vorweg, mit der aktuell vorliegenden Granularität lassen sich keine exakte Analysen oder Vergleiche machen. Dazu fehlen Informationen über die konkreten Bedingungen: Anzahl Journals, Historical Spendings und Holdings, Vertragslaufzeit, Kauf oder Miete etc. Auch zu berücksichtigen sind die starken Kursschwankungen zwischen CHF und USD/EUR in den letzten Jahren. Dennoch kann man einige interessante grobe Beobachtungen festhalten.

  • Die effektiven Ausgaben an die klassischen Subskriptionsverlage Elsevier und Wiley sind in den letzten Jahren weiter massiv gewachsen (Mehr Open Access möchte man, mehr Closed Access bezahlt man).
  • Mit 3.55 Mio CHF Ausgaben für Elsevier Zeitschriften im Jahre 2014, toppt die ETH alle britischen Universitäten. Das University College London gab 2014 den grössten Betrag von ca. 2.5 Mio CHF (£1’657’434) für Elsevier Zeitschriften aus. Oxford sogar „nur“ ca. 1.5 Mio. CHF (£990’774).
  • Auch im Vergleich zu amerikanischen Universitäten liegen die Ausgaben der ETH an Elsevier im Spitzenbereich. Cornell bezahlte im Jahr 2013 ca. 2.4 Mio (USD 2’468’244). Das MIT beziffert in seinem Elsevier Factsheet seine Ausgaben auf über 2 Mio USD, wobei das MIT – wie in den USA üblich – nicht alle Journals von Elsevier abonniert hat.
  • Gemäss ETH-Jahresbericht 2014 sind an der ETH gut 7000 Personalstellen mit Lehre und Forschung beschäftigt. D.h. pro wissenschaftlicher Stelle kostet der Elsevier Zugang gute 500 CHF. Natürlich verflacht sich diese Zahl wenn man noch die 18616 Studierenden dazuzählt, aber das ist ja bekanntlich nicht Hauptnutzungsgruppe von Zeitschriften.

Abgesehen davon, lohnt es sich meines Erachtens auch gar nicht, sich zu lange mit der heutigen Situation abzugeben. Denn wie die Ökonomen Bergstrom et al. in ihrem PNAS-Paper über die Preise von US-Universitäten aufzeigen, bezahlen Bibliotheken heute Fantasie-Preise, die sich nicht auf reale und vergleichbare Indikatoren zurückführen lassen:

The contracts that we have seen show remarkable institution-specific price variations that cannot be explained by university characteristics such as enrollment and PhD production. Some institutions have been quite successful in bargaining for lower prices, whereas others may not have been aware that better bargains can be reached. Perhaps this variation explains publishers’ desire to keep contract terms confidential.

Viel interessanter ist die Frage, inwiefern das Geld für einen Wechsel zu Gold OA ausreicht. AutorInnen der Max Planck Digital Library kamen kürzlich zum Schluss, dass zumindest für DE, FR und UK genug Geld im Subskriptionssystem vorhanden sei, um einen sofortigen Wechsel auf ein mehrheitlich APC-finanziertes System ohne zusätzlichen Kosten zu bewerkstelligen. Mit den nun öffentlichen Daten der ETH Zürich, lässt sich dies zumindest für die grösste technische Bibliothek der Schweiz auch nachvollziehen und bestätigen.

Die ETH ist auch Lieferant an die Verlage

Die ETH ist eine forschungsintensive Hochschule, welche gegenüber Elsevier nicht nur als Käufer, sondern auch als Lieferant von wissenschaftlichen Texten auftritt. Wenn man auf Sciencedirect, der Plattform von Elsevier nach wissenschaftlichen Artikel mit AutorInnen der ETHZ sucht findet man für das Jahr 2014 1260 Zeitschriftenartikel (Stand: 30.8.2015):

1260 Articles in Sciencedirect from ETH-AutorInnenSucht man in der ETH-Hochschulbibliografie e-Citations nach Artikel mit Publisher=Elsevier im Jahre 2014 kommt man auf 1374 Artikel. D.h. wenn wir von 1400 Artikel pro Jahr bei Elsevier ausgehen, liegen wir im sicheren Bereich.

Was dies bei einer Umstellung auf ein APC-basiertes Modell bedeuten würde

So lässt sich bereits mal grob ausrechnen, was es kosten würde, müssten ETH-Autoren neu für das Publizieren mit Hybrid/Gold OA APCs bezahlen. Gehen wir also mal von den berühmt-berüchtigten $3000 als Standard-APC aus und rechnen wir überschlagsmässig:

Elsevier: 1400 Artikel * 3000 CHF = 4.2 Mio CHF

Bei den gegenwärtigen Subskriptionskosten (3.5 Mio CHF) müsste die ETH bei einer Umstellung auf ein APC-Businessmodell ca. 700k CHF draufzahlen.

Nun ist aber zu berücksichtigen, dass die beiden Faktoren in Realität wesentlich kleiner sein werden.

  1. Elsevier hat sich bezüglich Gold OA, aber auch bei Hybrid länger als andere Verlage zurückgehalten und hat sehr spät ein dynamisches APC-Modell eingeführt. Je Journal gilt eine andere APC. Ohne es überprüft zu haben, gehe ich davon aus, dass bei Journals mit höheren Impact Faktoren auch der Preis höher ist. Nimmt man die aktuelle APC-Liste und fügt noch die teuren Cell-Press Journals dazu (APC von je $5000) kommt man bei Elsevier auf eine durchschnittliche APC von $2334. Für die ETH ist dieser Wert jedoch zu tief, da ETH-Wissenschaftler eher in den teureren Zeitschriften publizieren. Dies zeigt eine Verknüpfung der 1260 gefunden Artikel in Sciencedirect mit den aktuell gültigen APCs. Beim aktuellen Publikationsverhalten von ETH-Wissenschaftlern und der momentanen Preissetzung durch Elsevier ist ein APC Durchschnitt von $2700 (~CHF 2600) realistischer.
  2. Nicht bei allen Artikel bei dem ein ETH-Wissenschaftler als Autor aufgeführt ist, müsste die ETH die APC bezahlen. Bei Papers mit mehreren internationalen Autoren würde ja zuweilen auch die Publikationskosten über eine andere Institution oder Förderorganisation abgerechnet werden. Hier könnte man sich die Mühe machen und bei den Artikeln jeweils schauen, ob der Corresponding Author (denn dieser zahlt meistens) von der ETH kommt oder nicht. Aus Zeitgründen verzichte ich jedoch darauf und verweise auf die Erfahrungswerte der Max Planck Digital Library:

    Our robust formula is that we [Max Planck Digital Library] expect our authors’ papers to generate invoices for between 50% and 60% of the total number of papers (in fact, for some publishers we observe shares of corresponding author papers even as low as 40%). Already we feel confident enough to base further cost projections on this value.

    Das heisst, wenn wir auch hier vorsichtig rechnen, gehen wir davon aus, dass die ETH bei einem Wechsel auf ein APC finanziertes Model von ihren 1400 Papers bei Elsevier 60%, also 840 Papers selber bezahlen müsste.

Das heisst die viel realistischere, aber dennoch vorsichtige Schätzung wäre:

Elsevier: 840 Artikel * 2600 CHF = 2.2 Mio CHF
(Subskriptionskosten 2014: 3.5 Mio CHF)

Somit wird auch schnell offensichtlich, dass eine Umstellung auf ein APC-fianziertes Geschäftsmodell zumindest bei Elsevier durch die ETH absolut tragbar und gar günstiger (-1 Mio CHF) wäre. (Vorausgesetzt die 3.5 Mio CHF sind tatsächlich regelmässige Subkriptionskosten und nicht Einmalkäufe!).

Auch bei Springer und Wiley würde das bisherige Geld locker ausreichen

Nun die gleiche Rechnung für Springer und Wiley. In e-Citations finden sich für das Jahr 2014 576 Artikel von Springer und 736 Artikel von Wiley.

Gehen wir wieder von den 60% zu zahlenden APCs aus und vereinfachen die Sache, indem wir bei beiden Verlagen von einer durchschnittlichen APC von 3000 CHF ausgehen. Zurzeit sind die Hybrid-APC von Springer und Wiley $3000, obwohl beide Verlage mit ihren Open Access Programmen ebenfalls pro Journal unterschiedliche APC-Rates haben, die im Falle z.B. von BMC einiges unter $3000 liegen. Bei Interesse am APC Markt empfehle ich den Report von Björk und Solomon (2014).

Springer: 350 Artikel * 3000 CHF = 1.1 Mio CHF
(Subskriptionskosten 2014: 1.3 Mio.)
Wiley: 450 Artikel * 3000 CHF = 1.4 Mio CHF
(Subskriptionskosten: 2014: 1.6 Mio.)

Somit zeigt sich auch hier, dass das Geld, welches aktuell über Subskriptionen über die ETH-Bibliothek an Springer und Wiley geht, ausreichend ist, um eine sofortige Transformation hin zum Open Access Publizieren bei diesen Verlagen zu finanzieren.

Fazit

Open Access ist, wie vom ehemaligen ETH-Bibliotheksdirektor beschrieben, ein wünschenswertes wissenschaftliches und politisches Ziel. Mir ist es allerdings ein Rätsel warum sich die ETH-Bibliothek mit ihrem Anspruch die Leading Library in der Schweiz zu sein, sich nicht mehr im Interesse der Wissenschaft für Open Access einsetzt? An zuwenig Geld liegt es ganz offensichtlich nicht. Vielleicht an zuviel?

Warum nimmt eine ETH Zürich die Verlage nicht beisseite und sagt bestimmt :

Wir sind einer eurer Top-Kunden, und wohl auch einer eurer Top-Lieferanten. Kommt, lasst unserer ETH-Autoren bei euch Gold/Hybrid OA publizieren und wir verrechnen dass dann mit den Subskriptionen. Wir wären sogar bereit 10-20% Prozent mehr als jetzt zu bezahlen, letztlich akzeptieren wir ja eure Preiserhöhungen ja sowieso.

Sicher, Verlage haben wenig Interesse diesen Weg zu gehen, solange der Druck nicht gross genug ist. Dass man aber diesen Druck aufbauen muss und kann, zeigen die Niederländer, die mit Springer einen wegweisenden Deal erreicht haben, von dem man liest, nur 7% teurer (=200’000 EUR) zu sein, als was bisher jährlich bezahlt wurde. Neben Zugang zu SpringerLink können niederländische Autoren seit Anfang 2015 ohne zusätzliche Kosten Gold/Hybrid Open Access publizieren. Ein immenser Vorteil, den ETH-Autoren trotz stetig wachsender öffentlicher Unterstützung nachwievor nicht haben und auch nicht haben werden, solange die ETH-Bibliothek nicht endlich aus ihrer Lethargie erwacht und sich aktiver für Open Access einsetzt.

 

Universität Leipzig bricht Verhandlungen mit Elsevier ab

Universität Leipzig:

In der Pressemeldung äussert sich Rektorin Beate Schücking wiefolgt:

Wir sahen uns zum wiederholten Male damit konfrontiert, dass eine Reduzierung des Angebots mit einer deutlichen Preissteigerung einhergehen sollte. Dieser aggressiven Preispolitik können und wollen wir nicht mehr folgen. Und unsere Bereitschaft, über alternative Lizenzmodelle ins Gespräch zu kommen, stieß nicht auf positive Resonanz. Wir sehen nunmehr keine andere Möglichkeit als den Abbruch der Verhandlungen.

Update 17.02.2015

Der Direktor der UB Leipzig hat sich in der FAZ zur Abbestellung des Elsevier-Deals geäussert. Bemerkenswert ist folgende Aussage auf die Frage wie Leipziger Wissenschaftler nach der Abbestellung aller Elsevier Journals an die Inhalte kommen:

Wir müssen tatsächlich über Dokumentenlieferdienste operieren, die einzelne Aufsätze beschaffen. Das ist umständlicher, für uns aber momentan preiswerter.

Crowdfunding für mehr Transparenz bei Bibliotheken

Vor gut einem halben Jahr habe ich Schweizer Bibliotheken die einfache Frage gestellt, wieviel sie an die Verlage Elsevier, Springer und Wiley bezahlen. Die mehrheitlich ablehnenden Antworten der Bibliotheken habe ich im Oktober in diesem Beitrag bekannt gemacht, der den Klickzahlen zu Folge auf enormes Interesse stiess. In der Zwischenzeit habe ich bei verschiedenen Hochschulen die mir zu Verfügungen stehenden Rechtsmittel in Anspruch genommen um die Ablehungen zur Akteneinsicht von einem unabhängigen Gremium überprüfen zu lassen. Im Kanton Genf ist dies durch den Genfer Datenschutz und Öffentlichkeitsbefauftragten erfolgt, welcher zum Schluss kommt, die Universität Genf solle die Zahlen herausgeben. Leider folgte die Universität Genf dieser Empfehlung nicht. Der Rektor stellte zwar in Aussicht, dass man bei den nächsten Verhandlungen, das Transparenzgebot berücksichtigen werde, blieb aber auf dem Standpunkt, dass die unterzeichnete Vertraulichkeitsklauseln eingehalten werden müssen. Da mir immer noch keine vernünftige Begründung geliefert wurde, warum aber an erster Stelle Vertraulichkeitsklauseln unterzeichnet worden sind, werde ich diesen Entscheid vor dem Genfer Verwaltungsgericht anfechten und suche dazu nun Unterstützung für Anwaltskosten.

wemakeit_supportUpdate 17.02.2015

Update 20.09.2015

EPFL verzichtet auf online Ausgabe von Science

Ab 2015 haben die Forschenden der École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) keinen komfortablen Zugriff mehr auf Science Online, Science Signaling, Science Express und Science Translational Medicine.

Auf der Website der Bibliothek steht schlicht:

Science AAAS publisher, is taking advantage of its dominant position and trying to impose not only an unjustified price increase, but also new contract terms, which are very restrictive and as a result unacceptable for us.

Beigefügt ist aber ein Link zum Intranet der EPFL, wo vermutlich weitere Details über die absurden Konditionen von AAAS stehen. Während die Online-Version abbestellt wird, bietet die Bibliothek einen Scan-On-Demand Service an, da offenbar noch eine Print Version in der Bibliothek zugänglich ist.

Mit dem Scan-On-Demand Service nutzt die EPFL noch eine Option, die in der Schweiz vielleicht bald vorbei sein dürfte. Wird das erstinstanzliche Urteil des Zürcher Handelgericht im Falle Elsevier, Springer und Thieme gegen die ETH-Bibliothek vor Bundesgericht bestätigt, wäre dieses Angebot der Bibliothek wahrscheinlich künftig unzulässig.

Nach langem Schweigen hat nun auch die Konferenz der Universitätsbibliotheken in der Schweiz sich besorgt über die drohenden Konsequenzen dieses Urteils geäussert.

Update 23.9.2015

Wie man vernimmt, ist die EPFL wieder mit AAAS ins Geschäft gekommen, als diese der EPFL eine Senkung von 5% angeboten hat.

Schleswig-Holstein legt „Open-Access-Strategie“ vor

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat heute seine „Open-Access-Strategie“ (PDF) vorgelegt. In einer Pressemitteilung stellt die Wissenschaftsministerin Kristin Alheit fest:

„Die moderne Forschung basiert auf einem umfassenden wissenschaftlichen Dialog und Fortschritten durch Verbesserungen früherer Arbeiten. Den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen müssen wir daher als Chance und Turbo für die Forschung nutzen. Wer international mithalten will, muss seine Geschwindigkeit und Kommunikationswege den heutigen Möglichkeiten anpassen. Mit der Open Access-Strategie haben wir die Weichen gestellt, dass das in Schleswig-Holstein gelingt.“

In dem siebenseitigen Papier „Strategie 2020 der Landesregierung Schleswig-Holstein für Open Access“ werden zentrale Handlungsfelder für drei Akteursgruppen (Landesregierung, Hochschulen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) benannt.

Die Landesregierung kündigt an, „finanzielle Mittel für die Einrichtung eines landesweiten Open-Access-Dokumentenservers, einen Publikationsfonds sowie für Rechtsberatung zum Publizieren im Open Access bereitstellen.“ Auf Ebene der Hochschulen wird die Verabschiedung von Open-Access-Richtlinien angekündigt. Darüber hinaus sollen Open-Access-Beauftragten ernannt werden, die Forschende bei der Umsetzung von Open Access unterstützen. Laut Pressemitteilung wird das Land im Haushaltsjahr 2015 100.000 Euro zum Anschub der Open Access-Strategie zur Verfügung stellen.

Interessant ist der Abschnitt „Indikatoren für Open Access in Schleswig-Holstein“ der Veröffentlichung: Durch die Erhebung von Indikatoren soll der Anteil der Open-Access-Publikationen ab 2018 evaluiert werden. Ziel ist u. a. die „jährliche Erhöhung des Anteils der Open-Access-Publikationen im landeseigenen Dokumentenserver“. Die weitere Befassung des Themas soll durch einen Lenkungsausschuss sichergestellt werden.

In der Vergangenheit haben bereits andere Bundesländer Open Access in ihren Regularien verankert. U.a. Baden-Württemberg in seinem Landeshochschulgesetz (2014) und Brandenburg im dortigen Hochschulgesetz (2009). Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg das Thema im Rahmen seiner E-Science-Strategie aufgegriffen. Das Land Berlin hat im Mai dieses Jahres eine Open-Access-Strategie auf den Weg auf den Weg gebracht. Auch im niedersächsischen Koalitionsvertrag wird die Entwicklung einer Open-Access-Strategie angekündigt. Im Landtag Nordrhein-Westfalen fand jüngst eine Anhörung zum Thema statt.