Die DFG verlängert die Unterstützung von institutionellen OA-Publikationsfonds bis Ende 2020. Neu wird dabei eine höhere Eigenbeteiligung von 20% (erste zwei Jahre) auf bis zu 60% (sechstes Jahr) verlangt. Diplomatisch heisst es dazu in der Information für die Wissenschaft vom 23.9.2014:
Mit der stufenweisen Erhöhung des Eigenanteils soll es den wissenschaftlichen Hochschulen leichter gemacht werden, den Publikationsfonds auch nach Beendigung der DFG-Förderung aus dem eigenen Budget fortzuführen.
Aus Sicht der DFG ist dieser Schritt gut nachvollziehbar. Einerseits möchte man den Institutionen, die bisher Gold OA vernachlässigt haben, weiterhin Anreize bieten, sich endlich dem Thema ernsthaft anzunehmen. Anderseits möchte die DFG – das Negativbeispiel RCUK vor Augen – auch nicht übermässig lange zusätzliches Geld ins Publikationssystem hineinwerfen. Deshalb weist sie Institutionen indirekt darauf hin, dass es eigentlich ihre Aufgabe ist, Budget von den Subskriptionen nach Gold OA umzulenken.
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Aus Sicht eines Elsevier-Aktionärs bin ich nur mässig über die Ankündigung von der DFG beunruhigt. Um das zusätzliche Geld der öffentlichen Hand für Gold OA abzufangen, gründet Elsevier fleissig (wie so viele andere Verlage auch) neue unbekannte Open Access Journals. Gerade geschehen mit Preventive Medicine Reports, das neue Companion Journal von etablierten Preventive Medicine. Damit sichert sich Elsevier weiterhin das Einkommen aus den Subskriptions-Lizenzen und kassiert zusätzlich die APCs. Die Leute von Elsevier sind halt schon clever und wissen genau was sie tun. Nicht von ungefährt, leistet sich Reed Elsevier auch einen Posten mit dem Titel „Head of Governmental Affairs Germany„.
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz hatten bereits 2006 die Berliner Erklärung unterzeichnet. Nun legt die Akademie der Medzinischen Wissenschaften (SAMW) mit einem neuen Positionspapier «Open Access»: Für einen freien Zugang zu Forschungsergebnissen nach.
Die SAMW fordert alle Verlage und Organisationen, die biomedizinische Literatur herausgeben, dringend dazu auf:
den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen, insbesondere durch deren Zweitveröffentlichung in einem institutionellen Repository, spätestens 6 Monate nach Erscheinen zu erlauben;
die freie Wiederverwendung von wissenschaftlichen Publikationen zu ermöglichen, idealerweise unter den Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz «Namensnennung» (CC BY);
das hybride Open-Access-Modell so zu gestalten, dass die errichteten Publikationsgebühren direkt und vollumfänglich mit den von den Institutionen bezahlten Lizenzpreisen für die entsprechenden Zeitschriften verrechnet
werden.
Die SAMW empfiehlt zudem allen Wissenschaftlern zu erwägen, auf die Publikation von Forschungsergebnissen und auf die Mitarbeit (z.B. als Reviewer oder in Editorial Boards) bei Verlagen wie Elsevier, Wiley, Springer und Thieme zu verzichten, da diese die oben genannten Forderungen nicht erfüllen.
Ebenfalls sollen Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen neue Evaluationsmodelle für Forschungsleistungen erarbeiten und testen. Dabei sollen Kriterien wie öffentliche Zugänglichkeit und Weiternutzungsmöglichkeiten von wissenschaftlichen Erkenntnissen stärker gewichtet werden, um den gesellschaftlichen Nutzen von Wissenschaft zu maximieren.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg hat gestern ein 120-seitiges „Fachkonzept zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur“ (PDF) vorgestellt. Zur Umsetzung des Konzeptes werden Mittel in Höhe von 3,7 Mio. Euro breitgestellt. Mit dem Förderprogramm soll der „Ausbaus einer leistungsfähigen, effizienten und innovativen Informationsinfrastruktur für die wissenschaftlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg“ vorangetrieben werden.
Das Strategiepapier setzt auf dem “Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland” der Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur (KII) und anderen Aktivitäten – z. B. der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Wissenschaftsorganisationen – auf und widmet sich fünf zentralen Handlungsfeldern:
Lizenzierung elektronischer Informationsmedien
Digitalisierung
Open Access
Forschungsdatenmanagement
Virtuelle Forschungsumgebungen
Die baden-württembergische Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Theresia Bauer wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert:
„Innovation beginnt mit Wissenschaft. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Informationsinfrastruktureinrichtungen benötigen eine gemeinsame E-Science-Infrastruktur, die dem Bedarf der Wissenschaft heute und in Zukunft entspricht. Deren Ausbau ist ein zentraler Baustein für Baden-Württembergs internationale Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort“
Die E-Science-Strategie wurde durch eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten des Landes erarbeitet. Zum Thema Open Access heißt es:
„Die Open Access Politik des Landes Baden-Württemberg ist darauf angelegt, im Land die Voraussetzungen zu schaffen, den notwendigen internationalen Umgestaltungsprozess als herausgehobener Akteur zu ermöglichen, zu fördern und aktiv mitzugestalten, um so auch die Wahrnehmung der Forschungsergebnisse aus Baden-Württemberg international zu erhöhen.“
Das Land Baden-Württemberg ebnet mit diesem bemerkenswerten E-Science-Konzept den Weg zu Schaffung einer offenen Informationsinfrastruktur zur Förderung von Open Science. Wünschenswert wäre, dass auch andere Bundesländer sich diesem Thema umfassend annehmen und im engen Dialog mit der Wissenschaft ähnlich detaillierte Konzepte auf den Weg bringen, die dann auch in die angekündige Open-Access-Strategie der Bundesregierung einfliesen können.
Aktuell wird das Themfeld Open Access auch in Berlin, Nordrhein-Westfalen (PDF) und Schleswig-Holstein auf Landesebene diskutiert.
Aaron Swartz, der sich 2013 viel zu jung das Leben nahm, drohten 35 Jahre Gefängnis, nachdem er 2011 am MIT systematisch Artikel von JSTOR runtergeladen hatte. Im Film wird angedeutet, dass die amerikanische Justiz an Swartz ein Exempel statuieren wollte, da er Mitautor des Guerilla Open Access Manifesto war, welches dazu aufrief, Inhalte aus Büchern und Zeitschriften mitunter mit militanten Mitteln frei im Internet zugänglich zu machen. Swartz hatte die bei JSTOR heruntergeladenen Inhalte jedoch nie illegal zugänglich gemacht.
Die Aktion von Swartz hatte vielmehr bewirkt, dass JSTOR seine Policy änderte und Public Domain Inhalte (Inhalte die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind) für jedermann zugänglich machte. Bis zu seiner Aktion hatten Internetnutzer nur über das Netzwerk von bezahlenden Bibliotheken Zugriff auf diese gemeinfreien Inhalte.
Leider wurde aus der Aktion wenig gelernt. Zurzeit sind viele Bibliotheken daran die Archivierung von Zeitschriften und Büchern bei Portico (einer Schwesterorganisation von JSTOR) auszulagern bzw. einzukaufen. Portico versteckt allerdings freie Inhalte bewusst hinter einer Paywall. Beispiel: http://doi.org/cdx9q9
Bereits im Mai hat das Abgeordnetenhaus Berlin einstimmig einen Antrag zur Entwicklung einer Open-Access-Strategie für das Land Berlin verabschiedet. Mit diesem Schritt will Berlin den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen, die an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Hauptstadt entstehen, vorantreiben. In dem Antrag (PDF) heißt es:
„Die wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin werden aufgefordert, eigene Open-Access-Strategien zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass wissenschaftliche Publikationen und andere digitale Objekte wie z. B. Forschungsdaten oder wissenschaftliche Software, die im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, für jedermann zugänglich und nachnutzbar gemacht werden.“
Zur Förderung dieses Ziels soll ein „Open-Access-Netzwerk aus Vertretern der wissenschaftlichen Einrichtungen“ installiert werden. Dieses Netzwerk soll durch ein „Open- Access-Büro“ unterstützt werden. Weiter soll die Vernetzung der Repositorien zur Schaffung eines „Open-Access-Portal“ geprüft werden. Darüber hinaus eröffnet der Antrag die Möglichkeit das Thema Open Access in den Hochschulverträgen und den Förderbedingungen des Landes Berlin zu verankern.
Mit diesem wichtigen Schritt setzt das Land Berlin Empfehlungen der EU-Kommission und der Internet-Enquete um. Auch wird das „G8 Science Ministers Statement“ aus dem letzten Jahr aufgegriffen, in dem die Bedeutung von Open Access betont wird. Besonders erfreulich ist, dass das Thema im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und im Plenum des Abgeordnetenhaus im parteipolitischen Konsens auf den Weg gebracht wurde. Siehe dazu: Plenarprotokoll, 22.05.2014.
Der Abgeordnete Martin Delius (Piratenpartei) beschreibt seine Sicht auf das Anliegen in einem Blogpost.
In der Vergangenheit haben bereits andere Bundesländer das Thema in ihren Regularien verankert. U.a. Baden-Württemberg in seinem Landeshochschulgesetz (2014) und Brandenburg im dortigen Hochschulgesetz (2009).
Aktuell wird das Thema auch in Schleswig-Holstein auf Landesebene diskutiert. Auf Bundesebene hat die Große Koalition die Entwicklung einer umfassenden Open-Access-Strategie angekündigt.
Schon seit 2012 weiss man, dass von Elsevier, Springer und Thieme Klage gegen den Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht wurde. Wie es aber weiterging war weitgehend unklar, insbesondere da die ETH-Bibliothek es tunlichst vermeidet, den Konflikt an die grosse Glocke zu hängen. Am 7. April 2014 fand am Handelsgericht des Kanton Zürich die Gerichtsverhandlung statt. Das anonymisierte und noch nicht rechtskräftige Urteil ist nun auf dem Blog von Martin Steiger zugänglich.
Sieg der Verlage kann Einstellung von Dokumentlieferdienst bedeuten
Kurz zusammengefasst: Das Gericht folgt der Argumentation der Verlage und hält den Dokumentlieferdienst wie ihn die ETH-Bibliothek zurzeit betreibt als unzulässig, da er eine Konkurrenz zu deren eigenen Angeboten darstellt.
Sofern das Urteil auch vor dem Schweizerischen Bundesgericht Bestand hat, muss die ETH-Bibliothek ihren Dokumentenlieferdienst einstellen oder sich die – meist sehr teuren – Lizenzbedingungen dafür von den Wissenschaftsverlagen diktieren lassen.
Mit Open Access braucht es keinen Dokumentlieferdienst
Es ist zu hoffen, dass dies ein Weckruf für die ETH-Bibliothek und ganz generell für die Schweizer Bibliothekslandschaft zu ernsthaften Anstrengungen für mehr Open Access ist. Denn mit Open Access kann man sich nämlich den Dokumentlieferdienst (zumindest für neue Publikationen) und das juristische „Geplänkel“ gänzlich sparen.
Gerade diejenigen, die im Rahmen des SUK-Programms „Wissenschaftliche Information: Zugang, Verarbeitung und Speicherung“ sich dafür einsetzen Millionen von Franken in „Nationallizenzen“ zu stecken (womöglich gerade an Verlage wie Elsevier, Springer oder Thieme), sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass Investitionen in Open Access um einiges dringender und sinnvoller sind. Heute ist klar, dass Open Access funktioniert und von jedem Verlag und in jeder Disziplin implementiert werden kann. Nationallizenzen würden den Wechsel zu Open Access wieder um Jahre hinauszögern.
Elsevier: Wissenschaft ist Business
Es ist bereits jetzt schwer nachzuvollziehen, dass die Verantwortlichen von Schweizer Hochschulbibliotheken erst eben einem „Big Deal“ mit Elsevier für die Jahre 2014-2016 mit einer jährlichen Preissteigerung von 4.5% zugestimmt haben. Damit fliessen weiterhin Millionenbeträge von Steuergeldern zu Elsevier. Die Universität Bern alleine zahlte im Jahr 2013 eine Mio CHF. Wenn man sich fragt, warum Elsevier in den letzten zehn Jahren trotz Open Access Bewegung seine Gewinnmarge von 33% auf 39% steigern konnte – und wir sprechen von einem Gewinn von $1.38 Milliarden bei einem Umsatz von $3.56 Milliarden im Jahre 2013 – dann schlicht, weil Bibliotheken sich dies trotz besseren Wissens gefallen lassen und es immer noch nicht verstanden haben, dass man einem global agierenden Verlag auch globale Konzepte entgegenhalten muss. Dabei ist längst bekannt wie Elsevier operiert und das Urteil gegen die ETH-Bibliothek ist kaum eine Überraschung:
Alternativlos ist wirklich ein Unwort
Häufig wird von Bibliotheksseite einfach bequem behauptet, man sei macht- und alternativlos. Forschende brauchen halt nun mal Zugang zu den Inhalten von Elsevier, Springer & Co. um qualitativ hochstehende Forschung zu betreiben, entsprechend müsse man den Angeboten und Bedingungen der Verlage um jeden Preis zustimmen. Dabei wird geflissentlich unterschlagen, dass beispielsweise die Stanford University Libraries sich aus Prinzip schon seit Jahren nicht die ganze Freedom Collection von Elsevier leisten und man wird wohl kaum behaupten können die Forschungsqualität in Stanford habe darunter gelitten. Erfahrungen von anderen Research Libraries aus den USA zeigen auch, dass die negativen Konsequenzen bei Abbestellungen grundsätzlich überschätzt werden. Gespannt schaut die Community zurzeit auch auf die Universität Konstanz, welche Anfangs 2014 die Subskriptionen bei Elsevier komplett abbestellt hat.
In Cambridge hat der Mathematiker Timothy Gowers kürzlich bei seinen Kollegen eine Umfrage durchgeführt und festgestellt, dass eine überwiegende Mehrheit bereit wäre auf Elsevier Journals zu verzichten, um den Druck auf Elsevier zu erhöhen. Es ist erfreulich, aber auch peinlich für die Bibliothekscommunity zugleich, dass erst ein aussenstehender Mathematiker kommen musste um diese Erkenntnis bekannt zu machen.
Gerade Schweizer Bibliotheken, allen voran die ETH-Bibliothek, befänden sich in einer finanziell guten Postion den Wechsel zu Open Access voranzutreiben. Wie Heather Morrison in ihrem Artikel Economics of scholarly communication in transition aufgezeigt hat, wäre eine Transformation zu Open Access alleine von der Bibliotheksseite mit den bestehenden Geldern von den heutigen Subskriptionen möglich.
Gold OA wird bei aktueller Erwerbungspolitik diskriminiert
Indem Bibliotheken aber weiterhin das Erwerbungsbudget nahezu bedingungslos Closed-Access-Verlagen hinterherwerfen, diskriminieren sie Open Access-Verlage und verhindern somit den Wandel zu Open Access.
Ganz konkret: Wenn heute Schweizer Forschende aus dem STM-Bereich in einem OA-Journal mit APCs publizieren möchten (z.B. bei PLOS, Copernicus, Frontiers oder MDPI) ist die Übernahme der Kosten durch den Förderer oder durch die Institution nicht garantiert. Bei Forschenden ohne SNF/EC-Förderung bietet lediglich die EAWAG/ EMPA eine entsprechende Finanzierung für alle vier Verlage durch einen offenen Publikationsfonds. Die ETH-Bibliothek kommt immerhin vollständig für die Kosten bei PLOS auf. Gerade PLOS veranschaulicht die groteske Situation. Trotz grosser Beliebtheit beim Publizieren und beim Lesen (auf dem Campus der Universität Bern ist PLOS One übrigens das meist gelesene Journal) bezahlen hier die meisten Schweizer Hochschulbibliotheken ab 2014 rein gar nichts mehr. Und eins ist jetzt schon klar, PLOS wird nie eine Schweizer Hochschulbibliothek anklagen, weil sie Inhalte anderen Personen zugänglich macht. Im Gegenteil mit der CC-BY Lizenz ermöglicht PLOS die optimale Verbreitung von Wissen.
Geld weg von Subskriptionen hin zu Open Access
Es bleibt also zu hoffen, dass Entscheidungsträger an Schweizer Bibliotheken den Sieg oder Zwischensieg der Verlage im Bereich des Dokumentlieferdienst als Ansporn nehmen, Open Access ernsthafter als bisher zu verfolgen.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn Bibliotheken nur noch Geld an Elsevier, Springer & Co. bezahlen, wenn diese im Gegenzug den Schweizer AutorInnen ermöglichen Open Access zu Publizieren. Das heisst, wenn eine Institution heute 1. Mio CHF an Elsevier für Subskriptionen zahlt, sollten Autoren dieser Institution bis zu diesem Gegenwert Hybrid publizieren können. Alles andere ist objektiv ein schlechtes Geschäft.
Wenn man radikaler sein will, könnte man auch die Subskriptionen von Elsevier, Springer & Co. ganz einstellen und aus dem freien Geld einerseits ein noch minimalen Zugang zu deren Inhalte (z.B. Kauf von Einzelartikel) ermöglichen, andererseits aber einen Publikationsfonds erstellen, womit man künftig Open Access Publikationen fördert. Dies wäre ein klares Zeichen gegenüber Verlagen und anderen Institutionen. Elsevier, Springer und Thieme haben ja bereits jetzt schon wenige (neue) Open Access Journals in Ihrem Portfolio um genau für diesen Moment vorbereitet zu sein. Wenn sogar der Editor-in-Chief von Nature sagt, dass er Open Access für langfristig unvermeidlich hält, dann wäre es mit diesem Urteil höchste Zeit für Bibliotheken dafür zu Sorgen, das das Unvermeidliche heute Realität wird. Sie hätten es in der Hand.
Ich bin nicht der Meinung wie Hirschi, dass man den Forschenden verbieten muss, bei Journals der traditionellen Grossverlagen zu publizieren. Es sollte eigentlich schon genügen wenn man die finanziellen Anreize richtig setzt. Wie ein Open Access Markt mit APC gestaltet werden muss, damit er kompetitiv wird und bleibt wird im Ausland bereits diskutiert.
Update 14.12.2014
Die Beschwerde der ETH-Bibliothek ist vom Bundesgericht gutgeheissen worden. Dies ist eine gute Nachricht für die Schweizer Bibliotheksszene, wo die bisherige Praxis des Dokumentlieferdienst weiterhin erlaubt bleibt.
Es waren wegweisende Neuigkeiten, die der Schweizerische Nationalfonds (SNF) am 16. April 2014 für den Sommer ankündigte. Ab Juli verlangt der SNF bei von ihm mitfinanzierten Buchpublikationen, dass diese nach einer Sperrfrist von längstens 24 Monaten auf einem institutionellen oder fachspezifischen Repositorium frei zugänglich sind. Gleichzeitig stellt der SNF Forschenden in Aussicht, dass diese für eine gut ausgestattete Open Access Publikation (enriched-E-Book) bis zu CHF 20‘000.- Förderung beantragen können. Anstatt sich über diese aussichtsreichen Neuigkeiten zu freuen, wurde von Claude P. (offenbar Mitarbeiter von Editions Antipodes) eine Petition ins Netz gestellt, in der „Schweizer Verlage im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften“ an Forschende appellieren, den SNF dazu zu bringen, von dieser neuen Regelung abzusehen. Welche Verlage oder Personen hinter dieser Petition stehen wird nicht erwähnt und war auf Anfrage bei Claude P. nicht zu erfahren. Gemäss neueren Meldungen bei boersenblatt.net und NZZ gehören die Verlage Schwabe und Chronos dazu.
Datenbanken chancenlos gegen das gedruckte Buch
Wie eine unmittelbare Reaktion des SNF darlegt, enthält die Petition einige Missverständnisse und falsche Darstellungen. Aber auch ohne diese Klarstellung ist die Argumentation in manchen Darstellungen nicht überzeugend. Mein persönlicher Favorit:
Die Rolle der Verlage besteht im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften auch darin, Werke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um gesellschaftliche Phänomene, soziale Prozesse und Debatten zu beleuchten bzw. anzustossen. Ohne diese von den Verlagen geförderte Verbreitung würden die genannten Bücher auf Datenbanken liegen, die einer breiteren Öffentlichkeit kaum bekannt sind.
Es ist schon eine dreiste Realitätsverweigerung, wenn die Petitions-Urheber die Vorteile des Internets, wie sie in der Berlin Declaration von 2003 klar zum Ausdruck kommen und von allen Schweizer Hochschulen angestrebt werden, mit dem „Liegen auf einer Datenbank“ vergleichen. Das Gegenteil ist doch der Fall. Inhalte die eben nicht elektronisch und frei zugänglich gemacht werden, sondern nur gedruckt in einer Bibliothek stehen, haben zunehmend kaum noch eine Chance von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Verlage die heute wissenschaftliche Inhalte weder elektronisch noch frei zugänglich machen, nehmen ihre Rolle, die sie sich auf die Brust schreiben nicht wahr.
Zeichen der Zeit verpasst
Aber auch die Empörung über diesen „schnellen“ Entscheid des Nationalfonds und die Forderung die neue Regelung hinauszuschieben ist unverständlich. Seit der Berlin Declaration sind bereits über zehn Jahre vergangen. Seit 2012 bietet die Hauptbibliothek der Universität Zürich unabhängig vom SNF einen Open Access Publikationsfonds für die Geistes- und Sozialwissenschaften an. Eigentlich mehr als genug Zeit um die Vorzeichen richtig zu deuten und neue Geschäftsmodelle anzubieten. Ein Blick in das Directory of Open Access Books (doab) zeigt deutlich, dass andere Verlage in den Geistes- und Sozialwissenschaften, darunter auch traditionelle wie Böhlau, Brill oder De Gruyter es besser verstanden haben auf die Open Access Forderungen zu reagieren. Für Sven Fund, Geschäftsführer von De Gruyter gehört übrigens Open Access schlicht in das Angebotsportfolio eines Wissenschaftsverlages. Diese Petition, die übrigens mit keinem Wort die neuen grosszügigen Fördermöglichkeiten des SNFs für den goldenen Weg erwähnt, ist klar als das letzte Aufbäumen ewiggestriger Verlage vor dem unweigerlichen Wechsel zu Open Access abzutun. Allerdings wird die Petition mit der polemischen Angstmacherei, es werden künftig keine Bücher mehr gedruckt, bei einigen konservativen Forschenden tatsächlich Erfolg haben.
So schnell verschwindet das gedruckte Buch nicht
So meldete sich Ulrike Landfester, Prorektorin und Professorin für Deutsche Sprache und Literatur an der Universität St. Gallen im lokalen Tagblatt zu Wort. Indem der SNF nur noch Prozesse der Druckvorstufe fördert, aber nicht mehr die Druckkosten selber, befürchtet sie, dass künftig keine Bücher mehr gedruckt werden und dadurch ein elementares Bedürfnis der Geistes- und Sozialwissenschaft nicht mehr abgedeckt wird. Für Landfester, scheint es einen Unterschied in der Rezeption zu machen, ob man den identischen Inhalt auf Papier oder auf einem Kindle/iPad/Tolino usw. liest. Sie möchte deshalb, dass weiterhin nicht nur die Herstellung eines Buches, sondern auch explizit der Druck gefördert wird. Dabei deutet allerdings vieles drauf hin, dass der Druck dank „Print on Demand“-Technik bei genügend grosser Nachfrage kaum verschwinden wird. Bei Springer beispielsweise kann man jedes e-Book für $25 als gedruckte Version bestellen. Auch lässt sich anhand der Open Access Titel bei Böhlau feststellen, dass eine Förderungspolitik, wie sie nun vom SNF angekündigt wurde und in Österreich beim FWF mit einer ähnlichen Regelung schon aktiv ist, dazu führt, dass die Monografien/Sammelbände weiterhin als gedruckte Bücher erhältlich sind. Ob langfristig gedruckte Bücher noch im grossen Stil von privaten Kosumenten und vorallem von Bibliotheken gekauft werden, sobald sie Open Access vorliegen ist eine andere Frage. Zurzeit sind die Geschäftsgänge von Bibliotheken noch stark auf gedruckte Bücher ausgerichtet, so dass es für Bibliotheken aktuell einfacher ist, die Print Version zu kaufen und es reine OA-Publikationen bei der Bibliothek schwer haben. So berichtete beispielsweise der britische Open Book Publisher an der letzten OAI-Konferenz, etwas verzweifelt von seinen Versuchen Inhalte in die Bibliothekskataloge zu bringen. Wenn man zudem sieht, wie schwer sich einige Bibliotheken tun, den heute eigentlich überflüssigen Dissertationstausch einzustellen, kann man sich gut vorstellen, dass OA-Bücher noch lange gedruckt erworben werden.
Archivierung
Um den Bedarf nach einer gedruckten Version zu bekräftigen, führt Landfester sogar noch die Ungewissheit der digitalen Langzeitarchivierung an.
Das Buch, so Ulrike Landfester, sei zudem der weitaus zuverlässigere und nachhaltigere Datenträger als das Internet. Elektronische Daten müssten alle paar Jahre migriert werden; mit Kosten, die «mindestens so hoch, wenn nicht deutlich höher sind als jene für Bücher».
Es soll nicht behauptet werden, dass die Langzeitarchivierung keine Herausforderung darstellt. Aber es ist nicht so, dass wir auf gar keine Erfahrungswerte und Lösungsansätze zurückgreifen können. Gerade die Digitalisierung und Open Access ermöglicht es uns Daten zu verteilen und dadurch besser zu sichern als je zuvor. LOCKSS aus Stanford demonstriert dies seit Jahren zuverlässig und ohne übermässigen Kosten. Gerne sei an dieser Stelle auf einen Blog-Post „Are we Facing a Digital Dark Age?“ von David Rosenthal verwiesen. Und bei allem Lobgesang auf das gedruckte Zeitalter darf man nicht ausblenden, dass es auch schon immer Risiken bei der analogen Aufbewahrung gegeben hat. Dass eine Bibliothek auch brennen (Herzogin Anna Amalia Bibliothek) oder ein Archiv einstürzen (Historisches Archiv der Stadt Köln) kann, wird leicht vergessen.
SSH vs. STM
In der Wahrnehmung einiger Geistes- und Sozialwissenschaftler galt Open Access bislang nur für die zeitschriftlastige Publikationskultur der Naturwissenschaftler, da dort der Bedarf nach einer Lösung der Zeitschriftenkrise vordringlicher war und noch ist. So entsteht nun fälschlicherweise den Eindruck man wolle ein Konzept der Naturwissenschaften auf die Geistes- und Sozialwissenschaften drücken und sieht sich als Disziplin missverstanden und benachteiligt. Dabei geht vergessen, dass gemäss der Berlin Declaration sich die Open Access Forderung schon immer auch auf die Humanities und auch auf Bücher bezog. Wer sich über die gefühlte oder echte Dominanz der Naturwissenschaften bei der Mittelverteilung stört, sollte das an anderen Orten, aber nicht als Kritik von Open Access anbringen. Der aktuelle NZZ-Artikel trennt diese Aspekte vorbildlich.
Open Access das einzig sinnvolle
2013 unterstützte der SNF 134 wissenschaftliche Buchpublikationen mit einer Förderungssumme von rund 1,6 Millionen Franken. Das wenigste davon steht der Öffentlichkeit frei zu Verfügung, obwohl sie es bezahlt hat. Es ist zu hoffen das der SNF unbeirrt weiterfährt, so dass dann spätestens ab 2016 auch Schweizer Inhalte in DOAB zu finden sind. Idealerweise auch mit einer CC-BY Lizenz.
Inzwischen werden auf der Petititonswebseite die folgenden Verlage aufgeführt: Academic Press Paulusverlag || Chronos Verlag || Cosmos Verlag AG – Bereich Fachmedien || Dike Verlag AG || Editions Alphil || Editions Antipodes || Editions Chaman || Editions d’en bas || Editions EESP || Editions IES || Helbing Lichtenhahn Basel || hep Verlag Bern || HK Handelskunde Verlag || Infolio SA || Interact Verlag, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit || Labor et Fides || Liberalis Verlag AG || Librairie Droz || MetisPresses || Orell Füssli Verlag AG || Ott Verlag Bern || Peter Lang Verlag || Réalités sociales || Rüegger Verlag Südostschweiz Presse und Print AG || Schulthess Juristische Medien AG || Schwabe AG Verlag Basel || Seismo Verlag AG || Springer Basel AG || Stämpfli Verlag AG Bern || TVZ Theologischer Verlag Zürich AG || vdf Hochschulverlag AG || Verlag am Goetheanum || Verlag Hans Huber || Verlag hier+jetzt || Verlag S. Karger || Versus Verlag
Auf Anfrage bestätigt allerdings der vdf Hochschulverlag (der Open Access schon seit langem unterstützt), von dieser Petition bislang keine Kenntnis gehabt zu haben.
Von Caspar Hirschi, Professor für Allgemeine Geschichte, Uni St. Gallen gibt es einen neuen Beitrag in der NZZ, worin er den verlegerischen Mehrwert von vielen Subventionsverlagen als gering beschreibt.
Update: 23.5.2014
Plädoyer für das gedruckte Buch in der NZZ von Michael Hagner, Wissenschaftshistoriker an der ETH Zürich. Gerne verdrehe ich Hagner das Wort im Maul:
Mit seiner kürzlich erlassenen Verordnung, keine Zuschüsse mehr für den freien Zugang zu Büchern zu bewilligen, sondern nur noch die Aufbereitung von Druckexemplaren zu fördern, die dann nach Ermessen der Verlage frei ins Netz gestellten werden können, aber spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, treibt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) die Geisteswissenschaften in ein Buch-Ghetto, das diesen erheblichen Schaden zufügen dürfte. Wenn ein Wissenschafter ein Buch schreiben und frei zugänglich machen möchte, kann er sich an den SNF nicht mehr wenden. Das kommt eher einer Forschungsverhinderung als einer Forschungsförderung gleich. Damit keine Missverständnisse entstehen: Es ist nichts dagegen einzuwenden, Print Publikationen zu fördern. Es soll auch niemand daran gehindert werden, die Resultate einer fünfjährigen Forschungsarbeit als gedrucktes Buch zu veröffentlichen. Doch es ist verfehlt, wenn der SNF alle Verlage über einen Kamm schert, Open Access abwürgt und den Buchdruck als Zwangsmassnahme durchdrücken will. Unter solchen Bedingungen gedeiht Wissenschaft nicht, nirgendwo.
Auch sieht man inzwischen auch erste Anzeichen von zurückhaltender Akzeptanz. Auf der Website von Peter Lang kann man seit Anfang Mai nun auch lesen:
In vielen Disziplinen ist Open Access zu einem geschätzten Publikationsmodell geworden. Neben klassischen Veröffentlichungen mit globalem Marketing und Vertrieb ermöglicht Peter Lang daher auch Publikationen im Open Access. Schließlich sollen Wissenschaftler selbst entscheiden, wie sie publizieren möchten. Der schnelle, sichere und dauerhafte Zugang zu Open Access Publikationen kann über die Peter Lang Website und Partnerwebsites ermöglicht werden. Sprechen Sie uns an: gerne beraten wir Sie über Konditionen und Lizenzmodelle!
Update: 27.5.2014
Um es positiv zu sehen: Open Access ist nun auch beim konservativen Feuilleton der NZZ angekommen. Mehr Positives lässt sich über den Beitrag von Uwe Justus Wenzel leider nicht sagen: Der Nationalfonds kapituliert: «Open Access»
Wolfram Groddeck, Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Zürich findet die Online Veröffentlichung zwar sinnvoll, bleibt aber im Zweifel für das Buch. Als Beispiel führt Groddeck die kritische Robert-Walser Ausgabe an, die trotz massiver öffentlicher Förderung nicht frei im Netz zugänglich ist. Eine Zusammenstellung der Förderung des SNF zeigt auf, dass das im Verlaufe der Periode 2004-2016 gut 3 Mio CHF in das Projekt geflossen sind. Davon 239’600 CHF alleine in Form von Publikationsbeiträgen.
Update: 6.7.2014
Das Wortprotokoll der Ständeratsession vom 16.6.2014 in der die Interpellation „Open Access. Eine Bedrohung für das Verlagswesen?“ behandelt wurde ist nun online. Schneider-Ammann betonte, dass die Petition vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband ausdrücklich nicht unterzeichnet wurde. Dafür hat die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften die Publikationsförderung des Nationalfonds, wie vom Bundesrat vorgegeben, vollumfänglich unterstützt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Verlagswesen durch die Open-Access-Entwicklung nicht bedroht ist.
In der Zwischenzeit hat der SNF die Publikationsförderung angepasst. Die Beiträge des SNF werden nun um 2000 CHF grosszügiger ausfallen als ursprünglich geplant. D.h. für eine Dissertation gilt eine sehr grosszügige Pauschale von CHF 8000. Für ein OA E-Book sogar 12’000 CHF. Ebenfalls ist ein Monitoring geplant, welches Fakten über die tatsächlichen Kosten der Verlage liefern soll. An der Frist von max. 24 Monaten wird festgehalten.
Update: 25.7.2014
Paul Schubert, Professor für Altgriechisch an der Universität Genf und Präsident der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften des SNF äussert sich in einem Gastkommentar in der NZZ zur bisherigen Debatte: Mehr Menschen über aktuelle Forschung informieren.
Disclaimer: Ich arbeite seit dem 1.7.2014 beim SNF. Dieser Beitrag widerspiegelt alleine meine persönliche Meinung.
Konsequenter Schritt: Die Universität Konstanz trägt die ständig steigenden Preise für wissenschaftliche Zeitschriften nicht mehr länger mit. Die Verhandlungen mit dem Verlagsriesen Elsevier wurden jetzt abgebrochen. In einer Pressemitteilung erklärt der Rektor der Hochschule Ulrich Rüdiger:
„Die Universität Konstanz kann und will bei dieser aggressiven Preispolitik nicht länger mithalten und wird ein solches Vorgehen nicht unterstützen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Lizenzvertrag mit Elsevier durch alternative Beschaffungswege zu ersetzen“.
Aufgrund der Preispolitik und des aktiven Lobbyings des Verlages gegen Open Access haben seit 2012 im Rahmen der Initiative „Cost of Knowledge“ über 14.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Zusammenarbeit mit Elsevier eingestellt. Die Umsatzrendite von Elseviers STM-Geschäft betrug 2012 37,8 Prozent. (Vergleich: Die Umsatzrendite von Apple lag im selben Jahr bei 27 Prozent.) 2013 konnte der Verlag seine Rendite auf 39 Prozent steigern.
Die Liste der zehn teuersten Zeitschriften der KIT-Bibliothek gibt einen Einblick in das profitable Geschäft mit den Ergebnissen der öffentlich geförderten Forschung. Alleine für den Online-Zugang zu der Springer-Zeitschrift „Journal of Radioanalytical and Nuclear Chemistry“ zahlt das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) pro Jahr über 15.000 Euro.
Aktuell sieht sich Elsevier unter dem Hashtag #Elseviergate der Kritik ausgesetzt. U. a. wird dem Verlag vorgeworfen eigene Open-Access-Artikel zu verkaufen und damit die freie Zugänglichkeit der eigentlich offenen Publikationen zu unterlaufen. Siehe dazu ausführlich die Dokumentation des britischen Chemikers Peter Murray-Rust.
In diesem Kontext auch der Hinweis auf die laufende Online-Konsultation der Berlin-Brandburgischen Akademie der Wissenschaften zur Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens.
Update, 27.03.14:
Eine englische Pressemitteilung der Universität Konstanz ist online.
Der Open-Access-Newsletter der Helmholtz-Gemeinschaft berichtet unter dem Titel „Triple Dipping: Elsevier verlangt Geld für den Zugang zu Open-Access-Artikeln eigener Zeitschriften“ über #Elseviergate. Einen weiteren Beitrag dazu gibt es in der Times Higher Education.
Erfreulicherweise wollen CDU, CSU und SPD in dieser Legislaturperiode wichtige Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Umgang mit wissenschaftlicher Information schaffen. Im heute vorgestellten Koalitionsvertrag (PDF) heißt es:
„Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.“
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft bewertet diese Aussage in einer Pressemitteilung als „vielversprechend“, mahnt jedoch zugleich eine „tatsächlich bildungs- und forschungsfreundlich’“ Umsetzung der nötigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz an. Bereits 2010 hat das Aktionsbündnis einen Entwurf für eine „allgemeinen Wissenschaftsschranke“ vorgelegt, der die „bisherigen kleinteiligen und höchst komplizierten Schrankenlösungen“ in einem Paragraphen bündelt.
Auch will die Koalition prüfen, „ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren.“ Darüber hinaus soll auf europäischer Ebene für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Medien geworben werden.
Weiter schreiben sich CDU, CSU und SPD die Förderung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten auf die To-Do-Liste:
„Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.“
Durch ein Förderprogramm sollen der “Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen“ vorangetrieben werden.
Optimistisch stimmt der Blick auf das Themenfeld „Digitalisierung und Infrastruktur in der Wissenschaft“. Der Umgang mit Forschungsdaten soll verbessert werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:
„Wir werden eine Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft initiieren, zum Beispiel um Zugang und Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Rat für Informationsinfrastrukturen gründen, in dem sich die Akteure des Wissenschaftssystems über die Erarbeitung disziplinen und institutionenübergreifender Strategien und Standards verständigen. Zudem wollen wir virtuelle Forschungsumgebungen stärken, die es Forscherinnen und Forschern erlauben, mithilfe digitaler Medien über disziplinäre, institutionelle und geografische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten und daraus auch neue Forschungsmethoden und -gegenstände zu entwickeln.“
Auch der nationalen „Roadmap-Prozess für große Forschungsinfrastrukturen“ soll unter „unter Berücksichtigung neuer Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern “ fortgesetzt werden.
Im Bereich der digitalen Wissenschaft soll die „Forschungs- und Innovationsförderung für ‚Big Data’ auf die Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Datenanalyse“ ausgerichtet werden. Weiter soll ein mit „öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut“ geschaffen werden.
Fazit: Es wird spannend welche konkreten Maßnahmen bis 2017 folgen werden. Zu hoffen ist, dass die angesprochen Themen rasch und mutig im Sinne der Wissenschaft umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.
Unter dem Motto „Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“ informiert das Ministerium über Open Access und stellt die Ergebnisse seines strategischen Dialogs zum Thema „Wissenschafts- und innovationsfreundliches Urheberrecht für die digitale Wissensgesellschaft“ unter einer offenen Lizenz (CC-BY-ND) zur Verfügung (PDF).
Bereits im Juni hat das BMBF im Rahmen des G8 Science Ministers Statement den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten gewürdigt.
Zur Rolle des Wissenschaftsministeriums beim Thema Open Access heißt es auf der neuen Website:
„Aufgabe der Forschungs- und Innovationspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entstehung von Wissen, seinen Austausch und seine Zirkulation fördern. Ein ungehinderter Wissensfluss ist Grundvoraussetzung für exzellente und innovative Forschung, aber auch für den Transfer der Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen – zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Daher setzt sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für mehr Open Access ein.“
Auch wird das Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beworben. Die Regelung in § 38 Abs. 4 UrhG tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Über die Regelung wurde sieben Jahre lang gestritten. Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BGBl. I, Nr. 59, 08.10.2013)
Vielen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft geht die Regelung nicht weit genug. Auch die Länder fordern weitere Anpassungen. In einer Pressemitteilung des Bundesrats zur Billigung des Gesetzes heißt es:
„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden.“
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gibt konkrete Handlungshinweise. Es hat diesen Monat zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung gegen den „Reformstau beim Wissenschaftsurheberrecht“ veröffentlicht.
In ihren Wahlprogrammen haben sowohl Union als auch SPD eine stärkere Förderung von Open Access angekündigt. So kündigte z.B. die Union an, bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’“ entwickeln zu wollen (PDF). Und die SPD stellte in ihrem Programm die Arbeit an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ (PDF) in den Fokus.
Spannend wird nun sein, welche konkreten Maßnahmen im Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.