BMBF verankert Open-Access-Richtlinie

In der im September veröffentlichten Open-Access-Strategie des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Forschungsministerium bereits angekündigt Open Access als „Grundprinzip“ in der eigenen Forschungsförderung zu verankern. Der genaue Wortlaut der Open-Access-Richtlinie wurde in der Strategie jedoch noch offen gehalten.

In der jetzt im Bundesanzeiger vom 15.11.2016 veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung der Maßnahme ‚Migration und gesellschaftlicher Wandel’ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms „Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ findet sich nun der Wortlaut der Open-Access-Richtlinie:

„Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag − gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) − der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.“

D. h. die Open-Access-Richtlinie des BMBF kann sowohl auf dem Grünen, als auch auf dem Goldenen Weg umgesetzt werden. Bei der Publikation in einer tradierten Subskriptionszeitschrift soll der Artikel innerhalb von zwölf Monaten freizugänglich gemacht werden (z. B. über ein Open-Access-Repositorium).

In einer weiteren Ausschreibung des Ministeriums findet sich noch ein Hinweis zur Umsetzung auf dem Goldenen Weg und den damit ggf. verbundenen Publikationsgebühren. So heißt es in dem BMBF-Call „Stärkung der Forschung in der Geriatrie und Gerontologie“:

„Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open-Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.“

Mit der Verankerung setzt das BMBF u.a. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (2012), der EU-Kommission (2012), der Expertenkommission für Forschung und Innovation der Bundesregierung (2013) und des Rates für Wettbewerbsfähigkeit (2016) auf.

Kudos an das BMBF! Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Förderung von Open Access in Deutschland. Die Richtlinie harmoniert mit den Vorgaben der Europäischen Kommission in Horizon 2020 mit der bereits viele Forschende in Deutschland vertraut sind.

BMBF veröffentlicht Open-Access-Strategie

Etwas verzögert der Hinweis auf die jüngst veröffentlichte Open-Access-Strategie des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums:

„Eine zentrale Maßnahme der neuen BMBF-Strategie ist die Einführung einer Open Access-Klausel für alle durch das BMBF geförderten Projekte. Wissenschaftliche Artikel aus vom BMBF geförderten Projekten sollen entweder gleich unter einem Open Access-Modell publiziert oder nach Ablauf einer Embargofrist in einen geeigneten Dokumentenserver eingestellt werden können. Die Forscherinnen und Forscher bleiben dabei frei in ihrer Wahl, ob und in welcher Zeitschrift sie veröffentlichen wollen.“

open-access-in-deutschlandNeben diesem Vorhaben werden in der zwölfseitigen Strategieschrift (PDF) weitere Maßnahmen des BMBF zur Förderung von Open Access beschrieben. Wisspub-Autor Marco Tullney hat die Strategie im TIB-Blog ausführlich kommentiert.

Seitdem es bereits seit einigen Monaten Anforderungen an die offene Zugänglichkeit von Forschungsdaten in diversen BMBF-Ausschreibungen gibt, leistet das Ministerium mit der jetzt angekündigten Verankerung von Open Access in der Forschungsförderung einen wichtigen Beitrag zur Verankerung von Open Science im europäischen Forschungsraum.

Auf die Entwicklung einer Open-Access-Strategie hatten sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. In einem Interview mit der „Welt“ erläutert Bundesministerin Johanna Wanka das Anliegen der jetzt vorgestellten Open-Access-Strategie.

BMBF: „Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.

Unter dem Motto „Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“ informiert das Ministerium über Open Access und stellt die Ergebnisse seines strategischen Dialogs zum Thema „Wissenschafts- und innovationsfreundliches Urheberrecht für die digitale Wissensgesellschaft“ unter einer offenen Lizenz (CC-BY-ND) zur Verfügung (PDF).

Bereits im Juni hat das BMBF im Rahmen des G8 Science Ministers Statement den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten gewürdigt.
Zur Rolle des Wissenschaftsministeriums beim Thema Open Access heißt es auf der neuen Website:

„Aufgabe der Forschungs- und Innovationspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entstehung von Wissen, seinen Austausch und seine Zirkulation fördern. Ein ungehinderter Wissensfluss ist Grundvoraussetzung für exzellente und innovative Forschung, aber auch für den Transfer der Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen – zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Daher setzt sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für mehr Open Access ein.“

Auch wird das Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beworben. Die Regelung in § 38 Abs. 4 UrhG tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Über die Regelung wurde sieben Jahre lang gestritten. Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BGBl. I, Nr. 59, 08.10.2013)

Vielen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft geht die Regelung nicht weit genug. Auch die Länder fordern weitere Anpassungen. In einer Pressemitteilung des Bundesrats zur Billigung des Gesetzes heißt es:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden.“

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gibt konkrete Handlungshinweise. Es hat diesen Monat zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung gegen den „Reformstau beim Wissenschaftsurheberrecht“ veröffentlicht.

In ihren Wahlprogrammen haben sowohl Union als auch SPD eine stärkere Förderung von Open Access angekündigt. So kündigte z.B. die Union an, bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’“ entwickeln zu wollen (PDF). Und die SPD stellte in ihrem Programm die Arbeit an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“  (PDF) in den Fokus.

Spannend wird nun sein, welche konkreten Maßnahmen im Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.

BMBF-Thesenpapier zum zukünftigen Internet

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Rahmen der Konferenz „Zukünftiges Internet“ (Berlin, 05.07 -06.07.2011) eine Thesenpapier (PDF) zum zukünftigen Internet veröffentlicht. Das Papier umfasst zehn Thesen, die aus Sicht des Ministeriums zentrale Punkte bei der Entwicklung des Internets aufgreifen. Einen Bericht zur Konferenz von Richard Sietmann findet sich auf heise online.

Für mich etwas überraschend findet die Bedeutung des Internets für Forschung und Lehre keine eigenständige Betrachtung in den BMBF-Thesen. Wer sich jedoch einen Überblick über Stand und Entwicklung der digitalen und vernetzten Forschung in Deutschland machen will, kann sich durch den jetzt erschienen Tagungsband (PDF) der Konferenz „Digitale Wissenschaft 2010“ klicken, den wisspub-Kollege Cornelius Puschmann mit herausgegeben hat.

In 28 Beiträge von 61 Autorinnen und Autoren werden auf 210 Seiten die Themenfelder „Digital Humanities“, „Wissenschaftskommunikation und Web 2.0“, „E-Science und Forschungsdatenmanagement“ sowie „Elektronisches Publizieren und Open Access“ behandelt. (Disclosure: Auch ein Beitrag von mir ist enthalten.)