BMBF: „Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.

Unter dem Motto „Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“ informiert das Ministerium über Open Access und stellt die Ergebnisse seines strategischen Dialogs zum Thema „Wissenschafts- und innovationsfreundliches Urheberrecht für die digitale Wissensgesellschaft“ unter einer offenen Lizenz (CC-BY-ND) zur Verfügung (PDF).

Bereits im Juni hat das BMBF im Rahmen des G8 Science Ministers Statement den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten gewürdigt.
Zur Rolle des Wissenschaftsministeriums beim Thema Open Access heißt es auf der neuen Website:

„Aufgabe der Forschungs- und Innovationspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entstehung von Wissen, seinen Austausch und seine Zirkulation fördern. Ein ungehinderter Wissensfluss ist Grundvoraussetzung für exzellente und innovative Forschung, aber auch für den Transfer der Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen – zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Daher setzt sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für mehr Open Access ein.“

Auch wird das Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beworben. Die Regelung in § 38 Abs. 4 UrhG tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Über die Regelung wurde sieben Jahre lang gestritten. Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BGBl. I, Nr. 59, 08.10.2013)

Vielen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft geht die Regelung nicht weit genug. Auch die Länder fordern weitere Anpassungen. In einer Pressemitteilung des Bundesrats zur Billigung des Gesetzes heißt es:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden.“

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gibt konkrete Handlungshinweise. Es hat diesen Monat zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung gegen den „Reformstau beim Wissenschaftsurheberrecht“ veröffentlicht.

In ihren Wahlprogrammen haben sowohl Union als auch SPD eine stärkere Förderung von Open Access angekündigt. So kündigte z.B. die Union an, bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’“ entwickeln zu wollen (PDF). Und die SPD stellte in ihrem Programm die Arbeit an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“  (PDF) in den Fokus.

Spannend wird nun sein, welche konkreten Maßnahmen im Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.

G8-Staaten verabschieden Open-Access-Statement

Erfreuliche Nachrichten aus London: Die WissenschaftsministerInnen der größten Industrienationen würdigen den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten.

In einer heute verabschiedeten Erklärung heißt es zum Thema Open Access:

„We recognise that G8 nations have an important opportunity and responsibility to promote policies that increase access to the results of publicly funded research results to spur scientific discovery, enable better international collaboration and coordination of research, enhance the engagement of society and help support economic prosperity.“

Erfreulich ist, dass die G8-Staaten – wie zuvor bereits Science Europe und der Global Research Council (GRC) –, den Grünen und Goldenen Weg als komplementäre Strategien des Open Access anerkennen und keine der beiden Strategien hervorheben.

Zum Thema Open Research Data, wird – unter Bezug auf den Report „Science as an open enterpris“ der Royal Society – festgesellt:

„We are committed to openness in scientific research data to speed up the progress of scientific discovery, create innovation, ensure that the results of scientific research are as widely available as practical, enable transparency in science and engage the public in the scientific process.“

Zur Umsetzung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Daten wollen die Staaten kooperieren.

In diesem Zusammenhang ist auch die heute in Brüssel verabschiedete Open-Data-Strategie der EU von Interesse. Änderungen in der „Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“, sollen laut Pressemitteilung, den Zugang zu „geographic and weather data, statistics or digitised books“ verbessern und damit auch die digitale Wirtschaft fördern.