BMBF verankert Open-Access-Richtlinie

In der im September veröffentlichten Open-Access-Strategie des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Forschungsministerium bereits angekündigt Open Access als „Grundprinzip“ in der eigenen Forschungsförderung zu verankern. Der genaue Wortlaut der Open-Access-Richtlinie wurde in der Strategie jedoch noch offen gehalten.

In der jetzt im Bundesanzeiger vom 15.11.2016 veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung der Maßnahme ‚Migration und gesellschaftlicher Wandel’ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms „Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ findet sich nun der Wortlaut der Open-Access-Richtlinie:

„Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag − gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) − der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.“

D. h. die Open-Access-Richtlinie des BMBF kann sowohl auf dem Grünen, als auch auf dem Goldenen Weg umgesetzt werden. Bei der Publikation in einer tradierten Subskriptionszeitschrift soll der Artikel innerhalb von zwölf Monaten freizugänglich gemacht werden (z. B. über ein Open-Access-Repositorium).

In einer weiteren Ausschreibung des Ministeriums findet sich noch ein Hinweis zur Umsetzung auf dem Goldenen Weg und den damit ggf. verbundenen Publikationsgebühren. So heißt es in dem BMBF-Call „Stärkung der Forschung in der Geriatrie und Gerontologie“:

„Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open-Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.“

Mit der Verankerung setzt das BMBF u.a. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ (2012), der EU-Kommission (2012), der Expertenkommission für Forschung und Innovation der Bundesregierung (2013) und des Rates für Wettbewerbsfähigkeit (2016) auf.

Kudos an das BMBF! Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur Förderung von Open Access in Deutschland. Die Richtlinie harmoniert mit den Vorgaben der Europäischen Kommission in Horizon 2020 mit der bereits viele Forschende in Deutschland vertraut sind.

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