Plan S: Antwort auf die Kritik

Es war klar, dass die Kritik an Plan S nicht ausbleiben wird. Via Twitter und Blog von Leonid Schneider ist eine Antwort von mehreren ChemikerInnen um Lynn Kamerlin erschienen. In diesem Blogpost möchte ich auf einige Punkte der geäusserten Kritik eingehen:

Gold OA – Nur für die Reichen

Obwohl Plan S eine Limitierung der Höhe von APCs vorsieht und auch OA-Infrastrukturen ohne Autorenbezahlung gefördert werden sollen, wird bereits darauf hingewiesen, dass der Wechsel zu Gold OA Ungleichheiten schaffen könnte:

Plan S could create a “pay-to-play” system, where only the best-funded researchers and institutions will be able to publish in the mandated journals, thus creating automatic inequality in publishing opportunities based on one’s geographic location and the size of one’s research budget. (Kamerlin et al.)

Mir soll bitte mal jemand mit soliden Zahlen aufzeigen, wie sich die Finanzströme bei einem Wechsel zu Gold OA denn verschieben würden und ob dies dann tatsächlich zu Ungunsten der finanzschwächeren Länder sein wird. Meines Wissens gibt es keine klare Evidenz dafür.

Im Gegenteil, wer sich tatsächlich aufrichtig um globale Chancengleichheit bemüht, kann erkennen, dass ein Wechsel zu einem vorwiegend APC basierten Gold OA auch den weniger finanzkräftigen Forschenden nützt. Denn das heutige Problem, aus finanziellen Gründen keinen Zugang zu Inhalten von Journals zu haben, wiegt massiv schwerer, als das möglicherweise künftige Problem, aus finanziellen Gründen nicht in einem bestimmten Journal publizieren. Das Problem des teuren Zugangs zu Literatur ist real und unumgänglich. Beim Publizieren hingegen gibt es viele günstige Alternativen. Und als Reminder: Gute Forschung ist objektiv auch dann gut, wenn sie in einem günstigen OA-Journal publiziert wird. Oder wie es Éric Archambault schrieb:

There has never been so many ways of diffusing research results in scholarly journals for free – you can find thousands of journals which do not have an APC, and are fully OA. You absolutely do not have to pay $1,000 or $2,500 to publish and have your paper being made widely available, just like you don’t need to buy a Model S Tesla if you want a car.

Gold OA: Motivation viel zu publizieren führt zu sinkender Qualität

Ein weiterer Kritikpunkt: Mit Gold OA und dem Author-Pays-Modell sinkt die Qualität der Papers, da Verlage motiviert sind möglichst viele Papers zu publizieren und dafür bei der Qualitätskontrolle nicht mehr genau hinschauen.

Dieses Incentive problem, wie es der kommerzielle OA-Verlag MDPI nennt, ist selbstverständlich nicht von der Hand zu weisen und ist tatsächlich die grosse Schwäche vom APC-basierten Geschäftsmodell, insbesondere bei profit-orientierten OA-Verlagen.

Anderseits muss man das Problem auch relativieren:

  • Auch in der OA-Welt muss ein Verlag um seine Reputation besorgt sein und kann sich deshalb langfristig nicht leisten qualitativ schlechte Papers zu publizieren. Da ein Verlag die „schlechteren“ Journals nicht mehr via Bundling den Bibliotheken unterjubeln kann, ist die Reputation bei Forschenden sogar noch viel entscheidender.
  • Publication Charges gibt es bereits seit langem auch im Subskriptionsmodell (z.B. bei OSA, IEEE, AGU, PNAS oder APS)
  • Da Editoren und die Peers weiterhin von der Wissenschaftscommunity gestellt werden, ist es für einen Verlag schwierig völlig eigennützig an deren inhaltlichen Interessen vorbei, ein Journal zu verwalten.
  • Die heutige „Publish or Perish“-Kultur mit der Tendenz Quantität vor Qualität zu stellen, ergibt sich aus einem fehlgeleiteten Anreizsystem von Forschungsförderern und Hochschulen. Diese hätten es selbst in der Hand die Anreize so zu setzen, z.B durch die konsequente Umsetzung von DORA, dass Verlage gar nicht in dem Ausmass wie heute in die alleinige Position kommen als Gatekeeper von Qualität in der Wissenschaft zu fungieren.
  • Qualitätsprobleme bei wissenschaftlichen Papers sind nicht nur auf APC-Journals beschränkt, auch wenn sie dort beim Segment der eindeutigen Predatory-OA Journals viel Aufmerksamkeit erhalten haben. Wer Retraction-Watch verfolgt weiss, dass auch in den „besten“ Subskriptionsjournals immer wieder Artikel zurückgezogen werden (müssen). Für dieses Problem muss die Wissenschaft als ganzes, aber natürlich auch jeder Verlag unabhängig vom Geschäftsmodell, Lösungen finden.

Verletzung der akademischen Freiheit?

Plan S verlangt faktisch, dass nur noch Pure Gold OA mit CC-BY akzeptiert wird. Damit stehen viele traditionelle Journals nicht mehr zur Auswahl, solange diese Journals nicht zu einem entsprechenden Geschäftsmodell wechseln. Die Kritik: Die akademische Freiheit wird dadurch unzulässig eingeschränkt.

Ob dies wirklich der Fall ist, wird sich bestimmt noch in kommenden länderspezifischen Diskussionen zeigen. Auch wenn viele europäische Staaten die akademische Freiheit kennen und schützen, ist es bei weitem kein einheitliches Konzept. In Deutschland warten wohl alle den Fall der Konstanzer Professoren ab, welche die Zweitveröffentlichungspflicht von Baden-Württemberg angefochten haben.

Als Nicht-Jurist scheint es mir allerdings naheliegend, dass die akademische Freiheit im Zusammenhang mit dem Publizieren, vor allem gewährleistet, dass inhaltlich ohne Einschränkung bzw. Zensur publiziert werden kann. Ob da die Wahl eines ganz spezifischen Journals auch dazu gehört ist fraglich. Wie Marc Schiltz zu Recht anmerkt, gibt es ja immer noch die Wahl zwischen Tausenden von OA Journals.

Die Vorgabe OA zu publizieren, verhält sich ähnlich wie wenn eine Universität vorschreibt, dass bei Dienstreisen nur Hotels in einem bestimmten Preissegement wählbar sind. Zugegeben, in der Regel kann bei der persönlichen Übernahme der Zusatzkosten auch ein teureres Hotel ausgewählt werden. Insofern müsste es bei Plan S eigentlich auch gestattet sein, Hybrid OA zu publizieren, solange die Kosten persönlich übernommen werden.

Nur CC-BY

Kamerlin et al. äussern auch Kritik an der CC-BY Vorschrift:

Several authors of this article, for moral reasons, are strong proponents of CC-BY-NC rather than CC-BY licenses on their work, in order to restrict for-profit commercial exploitation of publicly funded research.

Dieser Gesinnungswandel ist wirklich bemerkenswert, kommt er doch von AutorInnen die sich bis anhin nicht zu schade waren, das Verbreitungsrecht ihrer Arbeit exklusiv an For-profit Verlage abzutreten. Auch wenn die Motivation für CC-BY-NC hier sicherlich gut gemeint ist, gibt es in der Praxis Schwierigkeiten. Nicht von ungefähr empfiehlt die Open Access Scholarly Publishers Association ihren Mitgliedern dringend CC-BY. Die Gründe werden auf der Webseite und der FAQ von OASPA detailliert aufgeführt.

Warum nicht Green OA?

Weiter soll Plan S doch wieder Green OA zulassen:

One possible solution would be to convince all subscription (TA) journals to make all papers fully OA after an embargo period of 6-12 months, without APCs. In this environment, libraries would still buy subscriptions to allow scientists to catch up with the most recent developments, and the broader public would have access to all research without a paywall (but with a slight delay). (Kamerlin et al.)

Das wäre vielleicht vor 5 Jahren noch ein Kompromiss gewesen. Doch dafür ist die Zeit definitiv zu weit fortgeschritten. Gold OA funktioniert, während Green OA seit 15 Jahren vor sich hindümpelt, obwohl via Subskription immense und bislang nachwievor geheime Summen an die Verlage gehen.

Platinum OA

Fälschlicherweise wird Platinum OA nicht als kompatibel mit Plan S kritisiert. Solange ein CC-BY Lizenz verwendet wird (wie z.B. bei den Beilstein Journals) ist das völlig kompatibel. ACS Central Science ist zwar Platinum OA, verwendet allerdings eine eigene Lizenz, bei der kommerzielle Nutzung nicht gestattet ist und wäre in der Tat nicht kompatibel.

Fazit

Es ist gut, wenn Wissenschaftler sich in die Debatte einmischen. Nach Jahren Vertrauen und Gewähren, fordern nun die Forschungsförderer Loyalität bezüglich Open Access ein. Dies wird einige Forschenden vor harte persönliche Entscheidungen bei ihrem Publikationsverhalten stellen. Es ist sehr verständlich, wenn versucht wird, dieser persönlichen Entscheidung und Verantwortung aus dem Weg gehen, indem man lieber nochmals die Prinzipen von Plan S in Frage stellt und abzumildern sucht. Die Kritik von Kamerlin et al. überzeugt mich nicht. Sympathie habe ich jedoch mit dem Anliegen, das wissenschaftliche Publizieren nicht erneut den kommerziell orientierten Verlagen zu überlassen. Dazu muss aber die Wissenschaftscommunity endlich reagieren und aktiv werden. Gerade in der Chemie sind viele Journals eigentlich im Besitz von Fachgesellschaften (GDCh, ACS, RSC), welche sich aber bisher nur zaghaft der OA-Transformation angenommen haben.

Neue Open-Access-Policy des FWF: ein wichtiger Schritt

Der österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) hat seine Open-Access-Policy erneuert. Mit einer klaren Verpflichtung, mit der Kappung von APC, mit Verschärfungen bei Forschungsdaten, aber auch mit der Ausweitung über Zeitschriftenartikel hinaus setzt der FWF Zeichen in Sachen Open Access.

In Ergänzung zur ersten positiven Rezeption gibt es aber auch problematische Stellen.

Open-Access-Policy des FWF

Die Open-Access-Policy des FWF beinhaltet eine Verpflichtung zu Open Access für alle Publikationen, die aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen. Dies ist nicht neu, wird jedoch jetzt stärker hervorgehoben, kontrolliert und präzisiert. Neue Regelungen sind hinzugekommen, andere leicht verändert worden.

Die Policy beginnt mit der Verpflichtung und verspricht Unterstützung:

In diesem Sinn verpflichtet und fördert der FWF alle ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen, ihre referierten Forschungsergebnisse im Internet frei zugänglich zu machen.

Dazu stehen drei Möglichkeiten offen, die die gängigen Wege zu zumindest kostenlosem Zugriff aufzeigen: direkte Open-Access-Veröffentlichung (z.B. in einer Open-Access-Zeitschrift) („Gold Open Access“), Freikauf von Beiträgen in Subskriptionsmedien („Hybrid Open Access“) oder Archivierung einer Version der andernorts veröffentlichten Publikation auf einem Repositorium („Green Open Access“).

Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen:

  1. Gold: Hohe Anforderungen werden an die Offenheit gestellt, insbesondere gibt es eine Verpflichtung zur Verwendung von CC-BY-Lizenzen (oder mindestens gleich offenen Lizenzen), zur Erfüllung aller (neuen) DOAJ-Kriterien, und es wird gewünscht, dass die in How open is it? genannten Kriterien jeweils maximal offen erfüllt sind.
  2. Hybrid: Es gelten alle oben genannten Qualitätsanforderungen an „goldene“ Veröffentlichungen, zusätzlich wird erwartet, dass die Publikationsmedien in den kommerziellen Datenbanken Web of Science oder Scopus gelistet sind.
  3. Green: Die vom Verlag akzeptierte Fassung der Publikation kann in einem Repositorium archiviert werden. Nur falls der Verlag eine sofortige Archivierung verbietet, darf ein Embargo akzeptiert werden; dies „sollte“ nicht länger als 12 Monate sein. Der FWF spricht hier durchgängig von „Selbstarchivierung“ (interessant evtl. im Fall der leicht problematischen Repository-Ablage durch den Verlag).

Der Wissenschaftsfonds unterstützt die Open-Access-Verpflichtungen durch die Kostenübernahme von Open-Access-Publikationskosten, insbesondere von APC und flankierende Maßnahmen wie zentral verhandelte Rabatte oder eine zentrale Kostenübernahme durch den FWF.

Was ist neu?

Klare Neuerungen gibt es in einigen Bereichen:

  • Verpflichtung zur liberalen CC-BY-Lizenz
  • Kappung der APC bei „Gold Open Access“ und (deutlich niedriger) bei „Hybrid Open Access“
  • Open-Access-Beleg ist obligatorischer Teil des Abschlussberichts
  • Archivierung im Repositorium unabhängig von der gewählten Option (= für alle Publikationen)
  • obligatorische und schnellere Veröffentlichung von Forschungsdaten unter maximal freien Lizenzen

Bei der Verwendung freier Lizenzen zur optimalen Offenheit und Nachnutzbarkeit ist aus einer leichten („sollen“) eine harte („in jedem Fall ist…“) Verpflichtung zur CC-BY-Lizenz (oder vergleichbar) geworden, die als einzige CC-Lizenz ohne weitere Einschränkungen daherkommt. Als weiterer Qualitätsaspekt ist im Fall von Zeitschriftenartikeln die Listung des jeweiligen Mediums im DOAJ hinzugekommen, womit implizit eine ganze Reihe weiterer Kriterien für die Zeitschrift gelten hinsichtlich etwa Transparenz und Qualitätssicherung.

Leider gibt es hier eine sprachliche Ungenauigkeit: In der Policy heißt es (in dieser Form auch in der englischen Übersetzung):

In jedem Fall ist für die Publikation die Creative Commons Attribution CC-BY Lizenz (oder gleichwertige offene Lizenz) zu verwenden.

In der zugehörigen Pressemitteilung taucht die Formulierung auf:

Ab 1.1.2015 muss für alle geförderten Publikationen das offene Lizenzmodell (Creative Commons License) CC-BY verwendet werden.

Ich interpretiere dies so, dass für sämtliche Publikationen, die aus dem geförderten Projekt erfolgen, eine CC-BY-Lizenz gewählt werden muss. In der englischen Fassung (die sich auch ansonsten leicht unterscheidet) heißt es hingegen:

The Creative Commons Licence CC BY licence is compulsory for all publication formats whenever the FWF has covered the costs.

Ob nun also die CC-BY-Verpflichtung durch die Übernahme von APC entsteht oder bereits durch Förderung des zugrundeliegenden Projekts (was z.B. im Fall, dass keine APC anfallen oder von den Projektbeteiligten aus anderen Quellen aufgebracht werden, relevant sein könnte), ist zumindest mir unklar.

Hybride Medien, die im Regelfall kostenpflichtig zugänglich gemacht werden, aber optional den Freikauf einzelner Beiträge anbieten, sind nun als gesonderter Punkt aufgeführt, nicht mehr als Teil von „Gold Open Access“, was durchaus sinnvoll ist. Dass die Kosten hier deutlich niedriger gedeckelt sind als bei reinen Open-Access-Publikationen, ist interessant und wird die meisten Verlagsmodelle vor Herausforderungen stellen, weil dort die hybriden APC eher höher sind als die APC für eine Open-Acces-Zeitschriften.

In beiden Fällen lässt der FWF aber zu, dass etwaige höhere APC bezahlt werden, wenn die Autor/innen die maximale FWF-Förderung aus den Grundmitteln des Projekts oder aus anderen Mitteln aufstocken, so dass die Wirkung der zunächst Kostendeckelung sehr einfach verpuffen könnte.

Vielleicht die stärkste Neuerung ist die Verpflichtung, die Erfüllung der Open-Access-Anforderungen im Endbericht an den FWF nachzuweisen – so wird die Einhaltung überprüfbar. Dabei sollen alle Publikationen im Volltext über einen persistent identifier aufrufbar sein, was auch an dieser Stelle eine weitere Qualitätsanforderung an die möglichen Publikationsorte einführt. (Und, dies nur am Rande, auch Repositorien vor Herausforderungen stellt, die keine eigenen persistenten Identifier vergeben oder Autor/innen empfehlen, zur Zitation den Identifier der zugehörigen Verlagspublikation zu verwenden.) Konkret heißt es:

Wie auch bei anderen Förderern üblich, werden ab 1.1.2016 nunmehr aber keine Endberichte mehr abgenommen, in denen nicht alle referierten Publikationen als Open Access ausgewiesen sind.

Und schließlich ist die Anforderung, auch die direkten Open-Access-Veröffentlichungen z.B. in Open-Access-Zeitschriften oder hybriden Zeitschriften zusätzlich auch in Repositorien zugänglich zu machen, eine sinnvolle Ergänzung, weil sie eine gute Abdeckung fachlicher oder institutioneller Publikationskonvolute durch Repositorien erleichtert und Repositorien als Bezugsquelle für Publikationen stärkt.

Forschungsdaten waren bisher schon Thema in der Policy, allerdings sind hier die Erwartungen etwas gesteigert worden: Forschungsdaten müssen veröffentlicht werden, geeignete Orte sind zu wählen, und sie dürfen keinen Einschränkungen der Wiederverwendung unterliegen! Außerdem soll die Datenveröffentlichung schneller erfolgen: Daten, die zu Publikationen gehören, sollen bereits mit Erscheinen der Publikation zugänglich gemacht werden (bisher: „mit der Publikation […], spätestens aber zwei Jahre nach Projektende“), Daten, die nicht für Textpublikationen verwendet worden sind, sollen spätestens zwei Jahre nach Projektende frei veröffentlicht werden.

Aber auch einige Details der Policy könnten sehr wirksam werden:

  • Empfehlung bzw. (ab 2016) Verpflichtung, ORCID zur Identifikation der Autor/innen zu benutzen
  • Verpflichtung zur konsistenten Nennung und vorgegebenen Schreibweise der Projektförderung (dies war bereits in der alten Policy enthalten)
  • Auch Kosten für „Aufbereitung, die Archivierung, den offenen Zugang und die Nachnutzung von Forschungsdaten“ sollen künftig mit beantragt werden.
  • Nur für Life Sciences: Alle Publikationen müssen in Europe PubMed Central frei zugänglich gemacht werden. (Dies war bisher nur eine Aufforderung, keine Verpflichtung.)

An manchen Stellen sind Verpflichtungen entschärft oder ganz entfernt worden:

  • Bisher war die weiche Verpflichtung („sollten“) zu Embargofristen strenger: Das Embargo sollte maximal 6 Monate betragen, nur in Ausnahmefällen 12 Monate, und wenn es länger wäre, musste der FWF vorab kontaktiert werden und eine Begründung im Abschlussbericht geliefert werden. Nun sind es maximal 12 Monate, und Abweichungen werden nicht mehr problematisiert (dafür wird jetzt gefordert, dass im Fall längerer Embargofristen lieber ein anderer Ort für die Verlagsveröffentlichung gesucht werden soll).
  • Auch die Lizenzanforderung („zumindest die Lizenz CC BY-NC“) für Repositorienveröffentlichungen ist entfernt worden, was sinnvoll klingt: Die Lizenz ist für Open Access nicht geeignet, sie wird aber ungeachtet dessen für Zweitveröffentlichungen ohnehin oft nicht in Frage kommen (weil der Verlag das Recht dazu nicht einräumt).
  • Die Open-Access-Verpflichtung gilt nun nur für „referierte“ Veröffentlichungen (vermutlich ist dies implizit auch vorher so verstanden worden).

Schritt in die richtige Richtung

Der FWF gibt als Begründung für die Überarbeitung an:

u.a. die Studie Developing an Effective Market for Open Access Article Processing Charges (beauftragt vom FWF, Wellcome Trust, Research Councils UK u.a.), die Analyse der FWF-Publikationskosten sowie die internationalen Entwicklungen

Mit den Neuerungen gibt der FWF – bereits in der Vergangenheit Pionier in Sachen Open-Access-Policy – Antworten auf momentane Herausforderungen: hohe Kosten für APC, insbesondere bei hybriden Zeitschriften, mangelnde Übersicht über die Erfüllung von Open-Access-Anforderungen, stärkere Nachfrage nach ‚echtem‘ Open Access mit freien Lizenzen.

Kosten für begutachtete unselbständige Publikationen können wie gehabt auch noch nach Projektende beantragt werden, für selbstständige Publikationen (nicht nur Monografien, auch „wissenschaftliche Datenbanken“ und „sonstige webbasierte Formate“ können über das gesonderte Programm Selbstständige Publikationen beantragt werden, das in diesem Sinne erweitert worden ist: „bspw. Apps, Wiki-Modelle, wissenschaftlich kommentierte Datenbanken oder Websites; Audio-, Video- oder animierte Publikationen“. Hierfür können bis zu 18.000 EUR beantragt werden. Hier wird eine sehr sinnvolle Ausweitung vorgenommen, die hoffentlich auch für spannende neue Formate genutzt werden wird und nicht nur dafür genutzt wird, Verlagen die Open-Access-Rechte ‚abzukaufen‘.

Der Umgang mit ‚hybriden‘ Publikationen ist ein Thema für Dauerstreit und wilde Diskussionen. Verhindert dieser optionale Freikauf von einzelnen Artikeln eine Transformation zu Open Access oder ist es im Gegenteil ein möglicher Weg zur Umstellung auf komplett Open Access? In jedem Fall ist es eine sehr teure Angelegenheit, selbst wenn man den Nutzen durch einzelne Freistellung schätzt. In vielen Fällen ist für hybrides Open Access mehr (APC) gezahlt worden als für Beiträge in echten Open-Access-Zeitschriften (wofür es durchaus Gründe geben mag). Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass der FWF hier eine deutliche Kostengrenze eingezogen hat, die klar unter der Obergrenze für echte Open-Access-Artikel liegt. Interessant wäre es zu sehen, wie viele der bisher geförderten Artikel damit herausgefallen wären.

Die Möglichkeit, auch über die ohnehin schon relativ üppige Deckelung (2500 EUR pro Artikel bei reinen Open-Access-Zeitschriften) hinauszugehen und die APC aus ebenfalls vom FWF bezogenen Grundmitteln aufzustocken, halte ich für wenig sinnvoll und insofern für unnötig gefährlich, als dass sie Verlagen die Option gibt, Druck auf Autor/innen auszuüben, damit diese die Aufstockungsmittel herbeischaffen. Wäre die Kostendeckelung unumgänglich, hätten vom FWF geförderte Autor/innen eine klarere Verhandlungsposition gegenüber möglichen Publikationsorten, ähnlich wie bei der harten CC-BY-Verpflichtung.

Die Open-Access-Verpflichtung ist schärfer, als sie beispielsweise die DFG in Deutschland praktiziert, aber immer noch einfach zu erfüllen, da Archivierung im Repositorium mit Embargo ein möglicher Weg ist. Gerade weil durch die Aktivitäten des FWF im Hinblick auf Kostendeckelung und zentrale Kostenübernahme das Feld des APC-finanzierten Open Access gestärkt werden soll und gleichzeitig und fast noch zu wenig auf kostenfreie Möglichkeiten des goldenen Open Access hingewiesen wird, verwundert es etwas, dass die Alternative in Form von Selbstarchivierung hier noch erleichtert wird durch die Abmilderung der Embargo-Anforderungen.

Entscheidend für den Erfolg solcher Policies dürfte zweierlei sein:

  1. Ob es eine Form von Kontrolle gibt, dass die Verpflichtungen eingehalten werden. Hieran kranken vermutlich viele existierende Policies, egal, wie scharf sie formuliert sind. Mangels konkreter Zahlen bleibt Unsicherheit und der Eindruck, dass Open-Access-Anforderungen vielfach nicht besonders ernst genommen werden (müssen) durch die Autor/innen. Hier zeigt der FWF mit der Verschärfung der Berichtspflichten ein sehr gutes Signal; dass das Problem bekannt ist, zeigt z.B. die Aufstellung zu Monitoring Open Access des FWF. Leider gibt es keine Ausführungen dazu, ob es künftig eine Bibliografie aller Projektveröffentlichungen geben wird, um mehr Transparenz herzustellen. (Für die im Jahr 2013 gezahlten APC hat der FWF eine Komplettveröffentlichung vorgelegt.
  2. Ob es gute Angebote gibt, die bei der Erfüllung helfen: gut sichtbare Repositorien, finanzierbare Open-Access-Medien, finanzielle Unterstützung kostenpflichtige Open-Access-Veröffentlichungen, Transformationsdruck auf Verlage. Auch auf dieser Ebene sieht das gutaus, was der FWF vorgelegt hat.

Im Spektrum der verschiedenen Richtlinien von Förderorganisationen (vgl. SHERPA/JULIET) geht die neue Policy des FWF über das Maß der meisten existierenden Instrumente hinaus und greift dabei die aktuell drängenden Fragen auf. Ob die Unterstützungsinstrumente greifen und v.a. ob die neue Policy zu einer hohen Compliance und einem steigenden Open-Access-Anteil führen wird, wird man sehen. In jedem Fall hat der FWF das Maß, an dem sich neue Richtlinien orientieren sollten, weiter nach oben geschoben.

Doku zu Aaron Swartz: Angeklagt wegen systematischen Downloads

Der ganze Dokumentarfilm The Internet’s Own Boy: The Story of Aaron Swartz ist bei archive.org unter einer CC-BY-NC-SA herunterladbar.

Aaron Swartz, der sich 2013 viel zu jung das Leben nahm, drohten 35 Jahre Gefängnis, nachdem er 2011 am MIT systematisch Artikel von JSTOR runtergeladen hatte. Im Film wird angedeutet, dass die amerikanische Justiz an Swartz ein Exempel statuieren wollte, da er Mitautor des Guerilla Open Access Manifesto war, welches dazu aufrief, Inhalte aus Büchern und Zeitschriften mitunter mit militanten Mitteln frei im Internet zugänglich zu machen. Swartz hatte die bei JSTOR heruntergeladenen Inhalte jedoch nie illegal zugänglich gemacht.

Die Aktion von Swartz hatte vielmehr bewirkt, dass JSTOR seine Policy änderte und Public Domain Inhalte (Inhalte die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind) für jedermann zugänglich machte. Bis zu seiner Aktion hatten Internetnutzer nur über das Netzwerk von bezahlenden Bibliotheken Zugriff auf diese gemeinfreien Inhalte.
Leider wurde aus der Aktion wenig gelernt. Zurzeit sind viele Bibliotheken daran die Archivierung von Zeitschriften und Büchern bei Portico (einer Schwesterorganisation von JSTOR) auszulagern bzw. einzukaufen. Portico versteckt allerdings freie Inhalte bewusst hinter einer Paywall. Beispiel: http://doi.org/cdx9q9

 

FASTR – Weitere US-Gesetzesinitiative zur Förderung von Open Access

Ein Bündnis von US-Kongressabgeordneten hat am Donnerstag eine Gesetzesinitiative namens „FASTR – Fair Access to Science and Technology Research Act“ (PDF) in den Senat und das Repräsentantenhaus eingebracht. Diese Initiative möchte nationale Forschungseinrichtungen verpflichten, wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von geförderten Projekten entstehen, spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung in einem referierten Journal offen zugänglich zu machen.

Die Abgeordneten begründen ihr Anliegen wie folgt:

„This bill will give the American people greater access to the important scientific research results they’ve paid for,“ Congressman Doyle said today.“Supporting greater collaboration among researchers in the sciences will accelerate scientific innovation and discovery, while giving the public a greater return on their scientific investment.“

„The scientific research community benefits when they are able to share important research and cooperate across scientific fields. Likewise, taxpayers should not be required to pay twice for federally-funded research,“ said Congressman Yoder.This legislation is common sense, and promotes more transparency, accountability, and cooperation within the scientific research community.“

Ein solche Initiative wurde bereits im letzten Jahr mit dem “Federal Research Public Access Act (FRPAA) of 2012″ verfolgt. Diese Gesetzesinitiative kam aber nicht zur Abstimmung.

Wenig überraschend wird FASTR von Bibliotheken und Patientenverbänden begrüßt und von Verlegerverbänden kritisiert. Lesenswerte Informationen zum Hintergrund der Gesetzesinitiative finden sich im Wiki des Harvard Open Access Project und bei Peter Suber.

Interessant ist, dass FASTR einen Schritt weiter als FRPAA geht und die Nachnutzbarkeit der Publikationen fordert. Damit wird die sogenannte „Libre-Strategie“ des Open Access aufgegriffen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass Publikationen unter einer liberalen Lizenz – welche die Weiterverarbeitung der Texte erlaubt – offen zugänglich gemacht werden sollen.

Die Möglichkeit der Weiterverarbeitung von Veröffentlichungen wird bereits in der „Berliner Erklärung“ gefordert. In dieser Woche hat der Verlag De Gruyter bekannt gegeben, in Zukunft auf die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND zu setzen. Diese Lizenz verbietet jedoch die Weiterverarbeitung der Veröffentlichung und bremst damit die digital arbeitende Wissenschaft aus. Gerade für innovative Forschungsansätze in denen z.B. mit Text-Mining-Verfahren gearbeitet wird sind liberale Lizenzbedingungen von großer Bedeutung. (Siehe hierzu auch den lesenswerten Beitrag von Ulrich Herb auf iRights.info.) Vor diesem Hintergrund fordert der Verband der Open-Access-Verlage OASPA die Nutzung der Creative-Commons-Lizenz CC-BY.

Anhörung der EU-Kommission zu Open Access

Am 30. Mai 2011 fand in Brüssel eine Anhörung der Europäischen Kommission zum Thema „Scientific Information in Europe“ statt. Folgende Themen standen hier im Mittelpunkt:

  • 1. Zugänglichkeit zu wissenschaftlicher Information,
  • 2. Langzeitarchivierung von wissenschaftlichen Ergebnissen,
  • 3. Evaluierung im Wissenschaftssystem,
  • 4. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU.

Ziel der Anhörung war, der Kommission Ideen und Anregungen für weitere Maßnahmen in den genannten Themenfeldern zu geben. Im Folgenden seien einige Statements dokumentiert, die mittlerweile im Web veröffentlicht wurden:

Hinweise auf weitere Statements sind willkommen. Gerne aktualisiere ich diese Liste.