OA zwischen Realismus und Utopie: 1. Green OA

Seit einiger Zeit nehme ich vermehrt unter OA-BefürworterInnen eine Stimmung wahr, die sich gegen die aktuellen OA-Entwicklungen, insbesondere OA2020.org richtet. Es besteht die Befürchtung, dass die Idee mit dem gross angelegten Wechsel zu Gold OA mit Fokus auf APCs in eine Richtung abdriftet, welche den Status Quo bloss verschlimmbessert und das ursprüngliche erhoffte Potential von OA nicht ausschöpft.

Mich irritiert diese Stimmung. Nicht weil ich die dahinter liegende Motivation nicht teile, sondern schlicht, weil ich mit meiner Erfahrung zu einer anderen Einschätzung der Realisierbarkeit von Alternativen gelange. In mehreren Blogposts möchte ich deshalb, einige Argumente (m)einem Realitätscheck unterziehen. In diesem Post geht es zunächst um Green OA, der von vielen OA-BefürworterInnen nachwievor als der „sinnvollere Weg“ angepriesen wird.

Von der richtigen Theorie in die schwierige Praxis

Die Idee von Green OA, wie sie insbesondere Stevan Harnad seit 1994 unermüdlich propagiert, ist so einfach wie richtig. Forschende stellen ihre publizierten Papers auf ein Repository und ermöglichen so (ggf. auch über den „Request a Copy“-Button) eine freie alternative Zugangsmöglichkeit. Sind einmal alle Artikel so zugänglich, könnten Bibliotheken ihre Journals abbestellen und so die Verlage zwingen nur noch das Organisieren des Peer Reviews zu sehr niedrigen Preisen („Fair Gold OA„) anzubieten.

Allerdings übersehen Vertreter von Green OA, wie schwer sich Forschende in der Praxis bei der Hinterlegung auf ein Repository tun. Und sie übersehen, dass Universitäten und Forschungsförderer mit wenigen Ausnahmen nicht nur unwillig, sondern sogar systemisch unfähig sind, Forschende wirksam zu verpflichten ihre Publikationen auf ein Repository zu stellen.

Green OA kommt sei Jahren auf keinen grünen Zweig

Ich habe 6 Jahre lang die Repositories an den Universitäten Zürich und Bern betreut. In beiden Fällen existierten nahezu ideale Bedingungen: Verpflichtende OA-Policy, Verbindung mit Universitärem Jahresbericht & Reporting, Darstellung der von Publikationslisten auf Autorenwebseiten, Genügend Betreuung bzw. Rechteabklärung für jede einzelne Publikation. Trotzdem gelang und gelingt es diesen Repositories seit Jahren nicht über einen OA Anteil von 45% hinauszukommen. Auch das bei Green OA stets erwähnte Vorzeige-Repository ORBi der Université de Liège (BEL) bleibt der OA-Anteil unter 50%. Lediglich der Volltext-Anteil kommt auf 75%.

ORBi

Quelle: Präsentation von Paul Thirion, Directeur, Bibliothèques de l’ULg, Conférence OA, Université de Lausanne, 1. Dez. 2017 (Slides / Video)

Das hat mitunter auch mit dem Aufwand zu tun: Forschende müssen aktiv werden, ihre Rechte klären (lassen) und die Autorenversion liefern. Im Vergleich zur Forschung und zum Schreiben der Publikation ist diese Arbeit eigentlich ein Klacks. Aber trotzdem wird sie von vielen Forschenden als unnötige Bürokratie aufgefasst und entsprechend verweigern sich viele dieser Arbeit. Was so gut wie nie Konsequenzen hat.

Fehlende Compliance & Keine Sanktionen

Denn Leitungsgremien von Universitäten und von Förderorganisationen bzw. deren Beiräten bestehen zu einem grossen Teil aus aktiven Wissenschaftlern. Nicht wenige Hochschulen haben Selbstverwaltung mit Stolz in ihrem Leitbild verankert. Da ist die (menschliche) Tendenz sehr gross, dass niemand gegenüber seinen KollegInnen und vielleicht auch gegenüber sich selber eine härtere Gangart einschlagen will. Selbst die wenigen verpflichtenden OA-Policies werden nur deshalb bewilligt, weil schon implizit davon ausgegangen wird, dass sie nicht hart durchgesetzt werden. Wenn bei einer Umfrage an der Universität Zürich 10 Jahre nach der Einführung einer solchen verpflichtenden OA-Policy 63% Prozent der an der Universität arbeitenden Forschenden angeben diese NICHT zu kennen (bei der ETH Zürich waren es gar 74%), zeigt dies sehr deutlich, dass Leitungsgremien nicht fähig oder nicht willens sind die eigenen Regeln bei Green Road durchzusetzen.

Green OA kann kompliziert sein bzw. gemacht werden.

Und selbst wenn Green OA künftig konsequenter eingefordert würde, können Verlage ihre Self-Archiving Policies jederzeit so anpassen, dass Green OA kompliziert und verlangsamt oder gar gänzlich verhindert wird. Wer sich beispielsweise mal die Mühe mach die Autorenverträge der American Chemical Society hinsichtlich Möglichkeiten nach Green OA durchzulesen, wird merken was ich damit meine. Selbst Sherpa Romeo schafft es nicht, diese für AutorInnen einfach zusammenzufassen, ohne dabei auf die Nebenbedingungen und Ausnahmen hinzuweisen.

Nur noch das gesetzliche Zweitveröffentlichungsrecht oder das initiale nicht-exklusive Abtreten der Verbreitungsrechte (Stichworte: Harvard Modell, UKSCL), können Green OA dann noch halbwegs zu einem effektiven Weg machen. In beiden Fällen verbleibt auch das nicht zu unterschätzende Makel, dass AutorInnen aktiv werden müssten um „nur“ eine Autorenversion zu Verfügung zu stellen.

Wie aufwändig und kompliziert dies dann immer noch ist, zeigt in Deutschland die  Existenz des Projekts DeepGreen. Dieses hat zum Ziel, die durch die Allianz-Lizenzen erhaltenen Rechte für Green OA systematisch durch Dritte wahrzunehmen, weil sich die AutorInnen ganz offensichtlich selbst nicht drum kümmern.

Beispiel: „Praxishandbuch Open Access“

Die Problematik konnte man auch überdeutlich am „Praxishandbuch Open Access“ sehen, welches 2017 bei De Gruyter erschienen ist. Hier wollten die HerausgeberInnen nicht ohne die Reputation des Verlages auskommen, hatten aber nicht das nötige Geld um den Sammelband gleich Gold OA zu finanzieren. Entsprechend war die Vereinbarung mit de Gruyter, dass das Buch ein Jahr nach Publikationsdatum beim Verlag frei zugänglich sein wird, während bis dahin die einzelnen Kapitel in der Autorenversion zugänglich gemacht werden konnten. Längst nicht alle AutorInnen, von denen man annehmen darf, sich bei OA auszukennenen, haben diese Möglichkeit während des ersten Jahres via Green OA wahrgenommen. Erst recht kann davon ausgegangen werden, dass andere Forschende die weiter weg von OA sind, noch mehr Mühe mit Green OA haben.

Fazit: Green OA kann nur Zwischenlösung sein

Man kann Green OA natürlich als Möglichkeit betrachten, welche das primäre Bedürfnis nach OA erfüllt. Green OA aber als gleichwertige Alternative zu Gold OA zu bezeichnen, wie dies einige OA-BefürworterInnen leider tun, ist aus meiner Perspektive Unsinn. Es wird dabei übersehen, dass ja bei Green OA die Kosten für den klassischen Erwerb ja trotzdem anfallen. Im Gegenzug wird es meistens nötig mühsam mit Autorenversionen und Sperrfristen zu arbeiten, was kaum die Lösung der Zukunft sein kann.

Green OA kann lediglich eine Zwischenlösung sein, um das Zugangsmonopol bei den Verlagen zu brechen, und um diese in einem Folgeschritt durch Einstellung des klassischen Erwerbs, zu einem (kostengünstigen) Wechsel zu Gold OA zu bewegen. Allerdings muss man anerkennen, dass der Anteil Green OA in den letzten Jahren kaum in einen Bereich vorgerückt ist, bei dem sich ein Wechsel zu Gold OA deswegen aufgedrängt hat. Einzige Ausnahme ist da vielleicht die Hochenergiephysik mit der Ablage in ArXiv und SCOAP3. Es ist aber insgesamt sehr unwahrscheinlich, dass Green OA nach so vielen Jahren plötzlich massiv aufholen kann. Entsprechend scheint es mir angebracht primär andere Wege ins Auge zu fassen.

 

Update 17.4.2018

Martin Brändle liefert via Twitter noch eine Statistik, wonach bei ZORA, dem Repository der Universität Zürich vorallem der OA-Anteil wegen Gold-OA wächst:

Das Gold-OA auf dem Vormarsch ist, wurde auch im finnische OA-Monitoring von 2016 festgestellt. Bei einigen Institutionen überwiegt der Gold-OA Anteil schon sehr deutlich.

4 Gedanken zu “OA zwischen Realismus und Utopie: 1. Green OA

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  3. Naive Frage, aber ernst gemeint: Kann man das Problem nicht mit einer simplen aber harten Regel erschlagen? :

    „Wenn dein Paper akzeptiert ist, schicke das Manuskript an die Bibliothek!“

    Arbeitsaufwand = 0. Leicht verständlich. Bibliothek kann automatisiert mit Emails nerven, wenn Autormanuskript auf sich warten lässt. Rechteabklärung, Embargohandling, Publikation, etc. wird von Bibliothek geleistet, dazu ist die da.

    Was übersehe ich hier?

  4. Genau, das ist das Vorgehen der University of Liège. Das würde durchaus eine gewisse Verbesserung bringen. Doch auch so werden nicht alle mitmachen, wie man bei Liège sehr gut sieht.

    Und auch dann wird es vorkommen, dass das akzeptierte Manuskript aus rechtlichen Gründen nie via Repository offen zugänglich gemacht werden kann. Das ist dann wirklich für alle Beteiligten sehr frustrierend.

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