Neue Open-Access-Policy des FWF: ein wichtiger Schritt

Der österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) hat seine Open-Access-Policy erneuert. Mit einer klaren Verpflichtung, mit der Kappung von APC, mit Verschärfungen bei Forschungsdaten, aber auch mit der Ausweitung über Zeitschriftenartikel hinaus setzt der FWF Zeichen in Sachen Open Access.

In Ergänzung zur ersten positiven Rezeption gibt es aber auch problematische Stellen.

Open-Access-Policy des FWF

Die Open-Access-Policy des FWF beinhaltet eine Verpflichtung zu Open Access für alle Publikationen, die aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen. Dies ist nicht neu, wird jedoch jetzt stärker hervorgehoben, kontrolliert und präzisiert. Neue Regelungen sind hinzugekommen, andere leicht verändert worden.

Die Policy beginnt mit der Verpflichtung und verspricht Unterstützung:

In diesem Sinn verpflichtet und fördert der FWF alle ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen, ihre referierten Forschungsergebnisse im Internet frei zugänglich zu machen.

Dazu stehen drei Möglichkeiten offen, die die gängigen Wege zu zumindest kostenlosem Zugriff aufzeigen: direkte Open-Access-Veröffentlichung (z.B. in einer Open-Access-Zeitschrift) („Gold Open Access“), Freikauf von Beiträgen in Subskriptionsmedien („Hybrid Open Access“) oder Archivierung einer Version der andernorts veröffentlichten Publikation auf einem Repositorium („Green Open Access“).

Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen:

  1. Gold: Hohe Anforderungen werden an die Offenheit gestellt, insbesondere gibt es eine Verpflichtung zur Verwendung von CC-BY-Lizenzen (oder mindestens gleich offenen Lizenzen), zur Erfüllung aller (neuen) DOAJ-Kriterien, und es wird gewünscht, dass die in How open is it? genannten Kriterien jeweils maximal offen erfüllt sind.
  2. Hybrid: Es gelten alle oben genannten Qualitätsanforderungen an „goldene“ Veröffentlichungen, zusätzlich wird erwartet, dass die Publikationsmedien in den kommerziellen Datenbanken Web of Science oder Scopus gelistet sind.
  3. Green: Die vom Verlag akzeptierte Fassung der Publikation kann in einem Repositorium archiviert werden. Nur falls der Verlag eine sofortige Archivierung verbietet, darf ein Embargo akzeptiert werden; dies „sollte“ nicht länger als 12 Monate sein. Der FWF spricht hier durchgängig von „Selbstarchivierung“ (interessant evtl. im Fall der leicht problematischen Repository-Ablage durch den Verlag).

Der Wissenschaftsfonds unterstützt die Open-Access-Verpflichtungen durch die Kostenübernahme von Open-Access-Publikationskosten, insbesondere von APC und flankierende Maßnahmen wie zentral verhandelte Rabatte oder eine zentrale Kostenübernahme durch den FWF.

Was ist neu?

Klare Neuerungen gibt es in einigen Bereichen:

  • Verpflichtung zur liberalen CC-BY-Lizenz
  • Kappung der APC bei „Gold Open Access“ und (deutlich niedriger) bei „Hybrid Open Access“
  • Open-Access-Beleg ist obligatorischer Teil des Abschlussberichts
  • Archivierung im Repositorium unabhängig von der gewählten Option (= für alle Publikationen)
  • obligatorische und schnellere Veröffentlichung von Forschungsdaten unter maximal freien Lizenzen

Bei der Verwendung freier Lizenzen zur optimalen Offenheit und Nachnutzbarkeit ist aus einer leichten („sollen“) eine harte („in jedem Fall ist…“) Verpflichtung zur CC-BY-Lizenz (oder vergleichbar) geworden, die als einzige CC-Lizenz ohne weitere Einschränkungen daherkommt. Als weiterer Qualitätsaspekt ist im Fall von Zeitschriftenartikeln die Listung des jeweiligen Mediums im DOAJ hinzugekommen, womit implizit eine ganze Reihe weiterer Kriterien für die Zeitschrift gelten hinsichtlich etwa Transparenz und Qualitätssicherung.

Leider gibt es hier eine sprachliche Ungenauigkeit: In der Policy heißt es (in dieser Form auch in der englischen Übersetzung):

In jedem Fall ist für die Publikation die Creative Commons Attribution CC-BY Lizenz (oder gleichwertige offene Lizenz) zu verwenden.

In der zugehörigen Pressemitteilung taucht die Formulierung auf:

Ab 1.1.2015 muss für alle geförderten Publikationen das offene Lizenzmodell (Creative Commons License) CC-BY verwendet werden.

Ich interpretiere dies so, dass für sämtliche Publikationen, die aus dem geförderten Projekt erfolgen, eine CC-BY-Lizenz gewählt werden muss. In der englischen Fassung (die sich auch ansonsten leicht unterscheidet) heißt es hingegen:

The Creative Commons Licence CC BY licence is compulsory for all publication formats whenever the FWF has covered the costs.

Ob nun also die CC-BY-Verpflichtung durch die Übernahme von APC entsteht oder bereits durch Förderung des zugrundeliegenden Projekts (was z.B. im Fall, dass keine APC anfallen oder von den Projektbeteiligten aus anderen Quellen aufgebracht werden, relevant sein könnte), ist zumindest mir unklar.

Hybride Medien, die im Regelfall kostenpflichtig zugänglich gemacht werden, aber optional den Freikauf einzelner Beiträge anbieten, sind nun als gesonderter Punkt aufgeführt, nicht mehr als Teil von „Gold Open Access“, was durchaus sinnvoll ist. Dass die Kosten hier deutlich niedriger gedeckelt sind als bei reinen Open-Access-Publikationen, ist interessant und wird die meisten Verlagsmodelle vor Herausforderungen stellen, weil dort die hybriden APC eher höher sind als die APC für eine Open-Acces-Zeitschriften.

In beiden Fällen lässt der FWF aber zu, dass etwaige höhere APC bezahlt werden, wenn die Autor/innen die maximale FWF-Förderung aus den Grundmitteln des Projekts oder aus anderen Mitteln aufstocken, so dass die Wirkung der zunächst Kostendeckelung sehr einfach verpuffen könnte.

Vielleicht die stärkste Neuerung ist die Verpflichtung, die Erfüllung der Open-Access-Anforderungen im Endbericht an den FWF nachzuweisen – so wird die Einhaltung überprüfbar. Dabei sollen alle Publikationen im Volltext über einen persistent identifier aufrufbar sein, was auch an dieser Stelle eine weitere Qualitätsanforderung an die möglichen Publikationsorte einführt. (Und, dies nur am Rande, auch Repositorien vor Herausforderungen stellt, die keine eigenen persistenten Identifier vergeben oder Autor/innen empfehlen, zur Zitation den Identifier der zugehörigen Verlagspublikation zu verwenden.) Konkret heißt es:

Wie auch bei anderen Förderern üblich, werden ab 1.1.2016 nunmehr aber keine Endberichte mehr abgenommen, in denen nicht alle referierten Publikationen als Open Access ausgewiesen sind.

Und schließlich ist die Anforderung, auch die direkten Open-Access-Veröffentlichungen z.B. in Open-Access-Zeitschriften oder hybriden Zeitschriften zusätzlich auch in Repositorien zugänglich zu machen, eine sinnvolle Ergänzung, weil sie eine gute Abdeckung fachlicher oder institutioneller Publikationskonvolute durch Repositorien erleichtert und Repositorien als Bezugsquelle für Publikationen stärkt.

Forschungsdaten waren bisher schon Thema in der Policy, allerdings sind hier die Erwartungen etwas gesteigert worden: Forschungsdaten müssen veröffentlicht werden, geeignete Orte sind zu wählen, und sie dürfen keinen Einschränkungen der Wiederverwendung unterliegen! Außerdem soll die Datenveröffentlichung schneller erfolgen: Daten, die zu Publikationen gehören, sollen bereits mit Erscheinen der Publikation zugänglich gemacht werden (bisher: „mit der Publikation […], spätestens aber zwei Jahre nach Projektende“), Daten, die nicht für Textpublikationen verwendet worden sind, sollen spätestens zwei Jahre nach Projektende frei veröffentlicht werden.

Aber auch einige Details der Policy könnten sehr wirksam werden:

  • Empfehlung bzw. (ab 2016) Verpflichtung, ORCID zur Identifikation der Autor/innen zu benutzen
  • Verpflichtung zur konsistenten Nennung und vorgegebenen Schreibweise der Projektförderung (dies war bereits in der alten Policy enthalten)
  • Auch Kosten für „Aufbereitung, die Archivierung, den offenen Zugang und die Nachnutzung von Forschungsdaten“ sollen künftig mit beantragt werden.
  • Nur für Life Sciences: Alle Publikationen müssen in Europe PubMed Central frei zugänglich gemacht werden. (Dies war bisher nur eine Aufforderung, keine Verpflichtung.)

An manchen Stellen sind Verpflichtungen entschärft oder ganz entfernt worden:

  • Bisher war die weiche Verpflichtung („sollten“) zu Embargofristen strenger: Das Embargo sollte maximal 6 Monate betragen, nur in Ausnahmefällen 12 Monate, und wenn es länger wäre, musste der FWF vorab kontaktiert werden und eine Begründung im Abschlussbericht geliefert werden. Nun sind es maximal 12 Monate, und Abweichungen werden nicht mehr problematisiert (dafür wird jetzt gefordert, dass im Fall längerer Embargofristen lieber ein anderer Ort für die Verlagsveröffentlichung gesucht werden soll).
  • Auch die Lizenzanforderung („zumindest die Lizenz CC BY-NC“) für Repositorienveröffentlichungen ist entfernt worden, was sinnvoll klingt: Die Lizenz ist für Open Access nicht geeignet, sie wird aber ungeachtet dessen für Zweitveröffentlichungen ohnehin oft nicht in Frage kommen (weil der Verlag das Recht dazu nicht einräumt).
  • Die Open-Access-Verpflichtung gilt nun nur für „referierte“ Veröffentlichungen (vermutlich ist dies implizit auch vorher so verstanden worden).

Schritt in die richtige Richtung

Der FWF gibt als Begründung für die Überarbeitung an:

u.a. die Studie Developing an Effective Market for Open Access Article Processing Charges (beauftragt vom FWF, Wellcome Trust, Research Councils UK u.a.), die Analyse der FWF-Publikationskosten sowie die internationalen Entwicklungen

Mit den Neuerungen gibt der FWF – bereits in der Vergangenheit Pionier in Sachen Open-Access-Policy – Antworten auf momentane Herausforderungen: hohe Kosten für APC, insbesondere bei hybriden Zeitschriften, mangelnde Übersicht über die Erfüllung von Open-Access-Anforderungen, stärkere Nachfrage nach ‚echtem‘ Open Access mit freien Lizenzen.

Kosten für begutachtete unselbständige Publikationen können wie gehabt auch noch nach Projektende beantragt werden, für selbstständige Publikationen (nicht nur Monografien, auch „wissenschaftliche Datenbanken“ und „sonstige webbasierte Formate“ können über das gesonderte Programm Selbstständige Publikationen beantragt werden, das in diesem Sinne erweitert worden ist: „bspw. Apps, Wiki-Modelle, wissenschaftlich kommentierte Datenbanken oder Websites; Audio-, Video- oder animierte Publikationen“. Hierfür können bis zu 18.000 EUR beantragt werden. Hier wird eine sehr sinnvolle Ausweitung vorgenommen, die hoffentlich auch für spannende neue Formate genutzt werden wird und nicht nur dafür genutzt wird, Verlagen die Open-Access-Rechte ‚abzukaufen‘.

Der Umgang mit ‚hybriden‘ Publikationen ist ein Thema für Dauerstreit und wilde Diskussionen. Verhindert dieser optionale Freikauf von einzelnen Artikeln eine Transformation zu Open Access oder ist es im Gegenteil ein möglicher Weg zur Umstellung auf komplett Open Access? In jedem Fall ist es eine sehr teure Angelegenheit, selbst wenn man den Nutzen durch einzelne Freistellung schätzt. In vielen Fällen ist für hybrides Open Access mehr (APC) gezahlt worden als für Beiträge in echten Open-Access-Zeitschriften (wofür es durchaus Gründe geben mag). Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass der FWF hier eine deutliche Kostengrenze eingezogen hat, die klar unter der Obergrenze für echte Open-Access-Artikel liegt. Interessant wäre es zu sehen, wie viele der bisher geförderten Artikel damit herausgefallen wären.

Die Möglichkeit, auch über die ohnehin schon relativ üppige Deckelung (2500 EUR pro Artikel bei reinen Open-Access-Zeitschriften) hinauszugehen und die APC aus ebenfalls vom FWF bezogenen Grundmitteln aufzustocken, halte ich für wenig sinnvoll und insofern für unnötig gefährlich, als dass sie Verlagen die Option gibt, Druck auf Autor/innen auszuüben, damit diese die Aufstockungsmittel herbeischaffen. Wäre die Kostendeckelung unumgänglich, hätten vom FWF geförderte Autor/innen eine klarere Verhandlungsposition gegenüber möglichen Publikationsorten, ähnlich wie bei der harten CC-BY-Verpflichtung.

Die Open-Access-Verpflichtung ist schärfer, als sie beispielsweise die DFG in Deutschland praktiziert, aber immer noch einfach zu erfüllen, da Archivierung im Repositorium mit Embargo ein möglicher Weg ist. Gerade weil durch die Aktivitäten des FWF im Hinblick auf Kostendeckelung und zentrale Kostenübernahme das Feld des APC-finanzierten Open Access gestärkt werden soll und gleichzeitig und fast noch zu wenig auf kostenfreie Möglichkeiten des goldenen Open Access hingewiesen wird, verwundert es etwas, dass die Alternative in Form von Selbstarchivierung hier noch erleichtert wird durch die Abmilderung der Embargo-Anforderungen.

Entscheidend für den Erfolg solcher Policies dürfte zweierlei sein:

  1. Ob es eine Form von Kontrolle gibt, dass die Verpflichtungen eingehalten werden. Hieran kranken vermutlich viele existierende Policies, egal, wie scharf sie formuliert sind. Mangels konkreter Zahlen bleibt Unsicherheit und der Eindruck, dass Open-Access-Anforderungen vielfach nicht besonders ernst genommen werden (müssen) durch die Autor/innen. Hier zeigt der FWF mit der Verschärfung der Berichtspflichten ein sehr gutes Signal; dass das Problem bekannt ist, zeigt z.B. die Aufstellung zu Monitoring Open Access des FWF. Leider gibt es keine Ausführungen dazu, ob es künftig eine Bibliografie aller Projektveröffentlichungen geben wird, um mehr Transparenz herzustellen. (Für die im Jahr 2013 gezahlten APC hat der FWF eine Komplettveröffentlichung vorgelegt.
  2. Ob es gute Angebote gibt, die bei der Erfüllung helfen: gut sichtbare Repositorien, finanzierbare Open-Access-Medien, finanzielle Unterstützung kostenpflichtige Open-Access-Veröffentlichungen, Transformationsdruck auf Verlage. Auch auf dieser Ebene sieht das gutaus, was der FWF vorgelegt hat.

Im Spektrum der verschiedenen Richtlinien von Förderorganisationen (vgl. SHERPA/JULIET) geht die neue Policy des FWF über das Maß der meisten existierenden Instrumente hinaus und greift dabei die aktuell drängenden Fragen auf. Ob die Unterstützungsinstrumente greifen und v.a. ob die neue Policy zu einer hohen Compliance und einem steigenden Open-Access-Anteil führen wird, wird man sehen. In jedem Fall hat der FWF das Maß, an dem sich neue Richtlinien orientieren sollten, weiter nach oben geschoben.

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