FASTR – Weitere US-Gesetzesinitiative zur Förderung von Open Access

Ein Bündnis von US-Kongressabgeordneten hat am Donnerstag eine Gesetzesinitiative namens „FASTR – Fair Access to Science and Technology Research Act“ (PDF) in den Senat und das Repräsentantenhaus eingebracht. Diese Initiative möchte nationale Forschungseinrichtungen verpflichten, wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von geförderten Projekten entstehen, spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung in einem referierten Journal offen zugänglich zu machen.

Die Abgeordneten begründen ihr Anliegen wie folgt:

„This bill will give the American people greater access to the important scientific research results they’ve paid for,“ Congressman Doyle said today.“Supporting greater collaboration among researchers in the sciences will accelerate scientific innovation and discovery, while giving the public a greater return on their scientific investment.“

„The scientific research community benefits when they are able to share important research and cooperate across scientific fields. Likewise, taxpayers should not be required to pay twice for federally-funded research,“ said Congressman Yoder.This legislation is common sense, and promotes more transparency, accountability, and cooperation within the scientific research community.“

Ein solche Initiative wurde bereits im letzten Jahr mit dem “Federal Research Public Access Act (FRPAA) of 2012″ verfolgt. Diese Gesetzesinitiative kam aber nicht zur Abstimmung.

Wenig überraschend wird FASTR von Bibliotheken und Patientenverbänden begrüßt und von Verlegerverbänden kritisiert. Lesenswerte Informationen zum Hintergrund der Gesetzesinitiative finden sich im Wiki des Harvard Open Access Project und bei Peter Suber.

Interessant ist, dass FASTR einen Schritt weiter als FRPAA geht und die Nachnutzbarkeit der Publikationen fordert. Damit wird die sogenannte „Libre-Strategie“ des Open Access aufgegriffen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass Publikationen unter einer liberalen Lizenz – welche die Weiterverarbeitung der Texte erlaubt – offen zugänglich gemacht werden sollen.

Die Möglichkeit der Weiterverarbeitung von Veröffentlichungen wird bereits in der „Berliner Erklärung“ gefordert. In dieser Woche hat der Verlag De Gruyter bekannt gegeben, in Zukunft auf die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND zu setzen. Diese Lizenz verbietet jedoch die Weiterverarbeitung der Veröffentlichung und bremst damit die digital arbeitende Wissenschaft aus. Gerade für innovative Forschungsansätze in denen z.B. mit Text-Mining-Verfahren gearbeitet wird sind liberale Lizenzbedingungen von großer Bedeutung. (Siehe hierzu auch den lesenswerten Beitrag von Ulrich Herb auf iRights.info.) Vor diesem Hintergrund fordert der Verband der Open-Access-Verlage OASPA die Nutzung der Creative-Commons-Lizenz CC-BY.

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