Gates Foundation: Bye Bye APC

Die Gates Foundation hat angekündigt, ab 2025 keine APCs mehr für Gold OA zu bezahlen. Es reicht ihr, wenn Forschende stattdessen nur einen Preprint mit einer CC-BY-Lizenz veröffentlichen. Geförderte Forschende können ihre Publikationen allerdings immer noch in einem Peer-Review-Journal (auch hinter einer Paywall) veröffentlichen.

Damit läutet die Foundation einen radikalen Wechsel ein, der insofern überraschend ist, als das die Gates das APC-Modell in der Vergangenheit stark gestützt hat, ja sogar mit ChronosHub ein Tool in Auftrag gegeben hat, mit dem APCs besser verwaltet werden können. Die Foundation war auch die allererste Institution, die ein Hybrid-Publishing Abkommen mit AAAS hatten. Ebenfalls betreiben sie eine Instanz der F1000-Publikationsplattform (Gates Open Research). Dieser abrupte Wechsel wird mit einer Frustration in der Entwicklung von OA begründet:

Open Access as it is done now hasn’t changed for ten years and in fact has given rise to some unsavory publishing practices by poor actors (paper mills, questionable quality review, unchecked pricing). This has caused the foundation to rethink how it supports Open Access to better achieve its goals of immediate access, global reuse, and equitable action. 
[..]

The foundation has a decade of data, learning, and research that went into our strategy and open access policy refresh. The predominant OA business model is the APC and that has been stretched and corrupted to the point that unfunded research throughout the globe cannot publish due to lack of funds. New models, like Diamond OA and Subscribe to Open, have been slow to gain traction and adoption by the major journals and publishers further locking in the APC model.

Auf die Frage, ob OA alleine auf Preprints nicht zu Lasten der wiss. Qualität gehen würde, antwortet die Gates Foundation:

  • Preprints have been shown to address misinformation by enabling the broader scientific community to engage with and respond to research as soon as possible.
  • There is growing evidence that there are few significant changes from the preprint version to the peer-reviewed one

Wie Tom Ciavarella von Frontiers in Science zitiert wird, besteht damit die Gefahr, dass Forschende ohne finanziellen Support wieder vermehrt in Closed-Access publizieren und letztlich, ausser dem Preprint, nicht viel gewonnen ist.

Man kann die Entscheidung auch als Weckruf interpretieren, der signalisiert, dass nun endlich die Hochschulen gefordert sind. Förderer wie die Gates Foundation haben, streng genommen, mit den APCs zusätzliches Geld ins System eingespeist, ohne dafür zu sorgen, dass es eine Rückkopplung im System gibt, durch die Hochschulen dem Closed Access den Geldhahn zudrehen. Dass hier irgendwann die Geduld reisst, war zu erwarten. Überraschend ist jedoch, dass nicht nur die zu langsame Transformation oder die Preise bei Gold OA in Frage gestellt werden, sondern auch das Peer-Review und die gesamte Verlagsleistung.

Einblick ins Geschäft des Ghostwriting

Auf dem Youtube-Kanal {ungeskripted} gibt es ein spannendes Interview mit Elias Gudwis, der unter ghostwriting-gudwis.de eine Ghostwriting-Agentur mit Fokus Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten betreibt.

„Lustigerweise“ hat die Plagiatsaffäre um Guttenberg dazu geführt, dass die Nachfrage gestiegen ist, weil Ghostwriter bezüglich Plagiate ihr Handwerk verstehen. Auch ChatGPT hat bisher noch nicht zu einem Einbruch der Nachfrage geführt, da es für den wissenschaftlichen Bereich einfach noch nicht genügend ausgereifte Arbeiten liefert. Langfristig sieht Gudwis die KI allerdings schon als einen Einfluss, der die Preise in seiner Branche nach unten treiben wird.

Obwohl Gudwis natürlich ahnt, wofür die Arbeiten gebraucht werden, bewegt er sich im legalen Bereich, weil es ja der/die AuftraggeberIn ist, der diese Arbeit dann – sehr wahrscheinlich – als seine eigene bei einer Hochschule einreicht und damit gegen die Regeln verstösst. Moralisch scheint er mit seinem Geschäft wenig Bedenken zu haben. Verständnis für seine Auftraggeber hat er insbesondere dann, wenn diese eigentlich einfach einen Beruf ausüben wollen, für den zwar ein Studienabschluss verlangt wird, der Inhalt des Studiums dann aber wenig mit dem eigentlichen Job zu tun hat. Er würde sich als „Wissenschafts-Nerd“ nicht nur eine Abkehr von dieser inflationären Verakademisierung wünschen, sondern auch eine offene Debatte über die eigentlichen Missstände, die zum Ghostwriting führen. Hier sieht er allerdings keinen Willen des Hochschulbetriebs.

Im Oktober 2023 gab es in Nano ebenfalls ein Beitrag „Fake-News in der Wissenschaft“ zum Thema Papermills.

Update Schweizer Elsevier Agreement

Nach einer ersten ernüchternde Analyse zum Schweizer Elsevier Read & Publish Agreement (2020-2023) im August 2020 ist es nach 18 Monaten Vertragslaufzeit Zeit für eine weiteres Update.

77% Auschöpfung des Kontingents von 2020

Die Befürchtung, dass das Kontingent von 2850 OA Artikel nicht annähernd ausgeschöpft wird, hat sich inzwischen etwas abgeschwächt, ist aber noch nicht vom Tisch. Aktuell (Juni 2021) ist ist das Kontingent von 2020 zu 77% ausgeschöpft, dasjenige von 2021 zu 9%.

Es zeigt sich, dass die Durchlaufszeit von Einreichung bis zur Publikation bei Elsevier wirklich sehr lange dauern kann. Im Mai 2021 wurden beispielsweise 283 Publikationen als Teil des Schweizer Agreements OA publiziert. Etwas mehr als die Hälfte davon sind noch Einreichungen aus den Jahr 2020.

Das heisst bis alle 2020 eingereichten Publikationen entweder publiziert oder abgelehnt wurden, und der Stand des Kontingents abschliessend beurteilt werden kann, dürfte es noch mehre Monate oder länger gehen.

Viele Schweizer Corresponding Author Papers bleiben Closed Access

Dabei liegt der tiefe Auschöpfungsgrad nicht daran, dass Schweizer AutorInnen weniger bei Elsevier publizieren. Vielmehr bleiben viele Publikationen, die eigentlich durch das Agreement Open Access sein könnten/sollten Closed Access. Mein Monitoring kommt inzwischen auf über 500 solcher Schweizer Corresponding Author Papers, deren summierter APC-Listenpreis 1.5 Mio € beträgt. Publikationen, bei denen Elsevier das Einreichedatum nicht veröffentlicht und deshalb die Eligibility von Aussen nicht sicher festgestellt werden kann, sind in dieser Liste noch nicht einmal enthalten. Beispiel: 10.1016/j.cagd.2021.102003

Wieso so viele Papers Closed Access sind, scheint mehrere Gründe zu haben. Von zwei AutorInnen habe ich das Feedback erhalten, dass die Option zu OA im Einreiche-Prozess nicht angezeigt wurde und somit der Verdacht besteht, dass die Identifikation der Affiliation bei Elsevier nicht zuverlässig funktioniert.

Weitere AutorInnen haben offenbar bewusst auf die OA Option verzichtet, weil sie Hybrid-Kosten befürchteten. Da die Schweizer OA-Community (insbesondere der SNF) seit 15 Jahren den Forschenden auf Hybrid und Double-Dip sensibilisiert ist dies eigentlich eine gute Nachricht.

Zwar können eligible Closed-Access Artikel nachträglich noch bei Elsevier für eine Öffnung gemeldet werden. Allerdings scheint das nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt möglich zu sein sein, und für eine wirksame Änderung müssen auch die AutorInnen aktiv werden, was diese (ähnlich wie die Ablage auf ein Repository bei Green OA) leider nicht immer tun.

Ein Drittel aller Schweizer Publikationen OA durch das Agreement

Relevant für das Agreement ist das Einreichedatum ab 1.1.2020. Das heisst, dass die Auswirkung verzögert eintritt und erst 2021 so langsam richtig abgeschätzt werden kann. Von den 3437 Publikationen, die 2021 mit einer Affiliation einer teilnehmenden Institution publiziert wurden, sind ein Drittel (1118) OA durch das Schweizer R&P-Agreement. Das entspricht 54% aller Schweizer Corresponding Author Publikationen.

Damit wird das Agreement dem eigenen Anspruch, nämlich mindestens für die OA-Stellung aller lokaler Corresponding Authors zu sorgen, nicht gerecht. Man muss allerdings beachten, dass dies inbesondere bei den Rahmenbedinungen von Elsevier auch nicht möglich wäre. Einerseits sind etliche Journals von Elsevier ja explizit vom Schweizer Agreement ausgenommen (z.B. Cell Press, verschiedene Society Journals). Anderseits führt die Möglichkeit, dass ein Artikel mehrere Corresponding Authors hat, und ein Autor oder Autorin mehrere Affiliations haben kann, durchaus schon zum Effekt, das Artikel über andere Institutionen OA werden.

Schaut man sich deshalb der OA-Status (via Unpaywall) der Schweizer Publikationen an, sieht es etwas tröstlicher aus. So sind immerhin 61% aller Corresponding- und Non-Corresponding Publikationen von 2021 in einer Form zugänglich.

Verzerrtes Kosten- und Nutzenverhältnis

Eine Steigerung auf 61% OA ist ohne Zweifel eine klare Verbesserung zu den reinen Abos. Doch die Kosten für diesen Schritt sind extrem hoch. Zurzeit liegt die PAR-Fee für das Jahr 2020 bei über 6000€. Sollte das Kontingent ganz ausgeschöpft werden wird die PAR-Fee bei 4500€ EUR zu stehen kommen.

Mit Blick auf die einzelnen Institutionen sieht man erwartungsgemäss bereits grosse Unterschiede zwischen dem historischen Subskriptionspreis und dem Preis gemäss Publikationsverhalten der eigenen AutorInnen.

Man darf gespannt sein wie die Bibliotheken die innerkonsortiale Preisverteilung für das dritte und vierte Vertragsjahr neu aushandeln werden.

Internationaler Vergleich

Wie ist das Schweizer Elsevier Agreement im internationalen Vergleich zu werten? Während der ETH-Rat vor 10 Jahren bei dieser Frage ergebnislos kapitulierte, haben wir heute glücklicherweise bessere Möglichkeiten zum Vergleich. Ich habe dazu meinen Ansatz, denn ich für das Monitoring des Schweizer Agreements begonnen habe, nun auch auf andere Länder (Niederlande, Schweden, Finland, Norwegen, Polen, Ungarn, Österreich und Dänemark) übertragen. Das Ergebnis ist unter https://oa-monitoring.ch/elsevier_monitor/ zugänglich.

Ich hoffe ich kann zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich auf den internationalen Vergleich eingehen. Es fällt auf, dass das Phänomen, dass Publikationen die Open Access sein könnten bzw. solllten nicht frei zugänglich sind, sich bei allen Ländern zeigt. Bei Schweden sind es beispielsweise über 700 Artikel, was insofern unbefriedigend sein muss, da Schweden eigentlich ein „All you can publish“ Deal hat und im Agreement auch explizit ein Vorgehen mit Elsevier definiert hat, wie in im Falle nicht erkannter Publikationen vorzugehen ist.

Besser sieht die Situation in den Niederlanden aus, wo zwar auch noch viele Corresponding Author Papers Closed Access bleiben, jedoch für einen ähnlichen Preis massiv mehr OA-Publikationen enhalten sind.

Vergleicht man die Schweiz mit den Niederlanden und Schweden sieht man diesen Unterschied deutlich:

Da Elsevier bei Agreements ohne Limit die Publikationen nicht einem spezifischen Jahr zuweist, und manchmal das relevante Einreichedatum nicht öffentlich ist, kann die Aufteilung pro Jahr ungenau sein. Genauer wird der Vergleich wenn den ganzen Agreement-Zeitraum anschaut, also 2020 bis heute:

Da für alle 3 Länder das Einreichedatum relevant ist, wird sich die PAR-Fee sowohl für 2020 und 2021 weiter nach unten bewegen. Doch es zeigt sich bereits, dass die Schweizer praktisch doppelt soviel zahlen wie die Niederländer.

Fazit

Leider ändert sich an meinem Fazit vom letzten Jahr nicht viel. Die Verantwortlichen dieses Deals haben sich völlig unnötig auf etwas Halbgares eingelassen, mit dem niemand wirklich zufrieden sein kann. Zwar ist der Anstieg auf 61% OA erfreulich, aber nur solange man den Preis nicht kennt. Wenn ich zudem höre, dass Schweizer OA-Verantwortliche nun AutorInnen hinterherrennen müssen, wenn es bei der Einreichung mit OA nicht geklappt hat, ist man eigentlich am Punkt wo man ja gleich die 61% via Green Road OA ohne Embargo hätte erreichen können. Die Millionen hätte man in sinnvollere Alternativen stecken können.

Immerhin hat man bei swissuniversities erkannt, dass man durch den Fokus auf R&P Agreements Gold OA vernachlässigt hat. Vor kurzem wurden nationale Verhandlungen mit reinen Gold OA Verlagen, sowie die Stärkung von institutionellen Gold OA Funds angekündigt. Für Gold OA ist eine Kostenobergrenze von 2500 CHF vorgesehen. Wo war diese Obergrenze als man mit Elsevier den teuersten Schweizer Deal aller Zeiten eingegangen ist?

Knacknuss Öffentlichkeitsprinzip bei der Zusammenarbeit von Hochschulen

Ein neues Urteil (VB.2020.00746) des Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, dass Preise von Read & Publish Agreements auf Nachfrage öffentlich gemacht werden müssen, da sie keine objektiv schützenswerte Geschäftsgeheimnisse darstellen. Allerdings soll das nur für die Universität Zürich gelten, und nicht für alle Vertragsteilnehmer gleichermassen. Das Urteil bildet eine weitere Etappe in einer Odyssee wie das Öffentlichkeitsprinzip in der interkantonalen Zusammenarbeit anzuwenden oder eben nicht anzuwenden ist.

Informationszugang RSC-Vertrag via Universität Zürich

Über meinen Versuch Zugang zum Schweizer RSC-Agreement (2019-2020) zu erhalten, habe ich in diesem Blog bereits mehrfach berichtet. Nach einiger Verzögerung und Verweigerung, legte die Universität Zürich letztes Jahr den 32-Seitigen Vertrag grösstenteils offen. Allerdings wurden die Preise der einzelnen Hochschulen geschwärzt, dies mit der Begründung:

Mit der Offenlegung des zu zahlenden Gesamtbetrages wird dem Öffentlichkeitsprinzip ausreichend Rechnung getragen.

Universität Zürich, Abteilung Datenschutzrecht, Begründungen der Schwärzungen, 10. Feb. 2020

Rekurskommission: Keine Datenherrschaft

Dagegen legte ich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Beschwerde ein. Diese hatte sich in der Vergangenheit bereits zur Offenlegung von Subskriptionsgebühren ausgesprochen. Damals hatte ich jedoch nur die Zahlen einer Zürcher Hochschule (ZHAW) angefragt. Nun verlangte ich Zugang zum ganzen RSC-Vertrag via Zürcher Öffentlichkeitsgesetz. Dort sind die Zahlungen aller Hochschulen aufgeführt. Dies führte bei der Rekurskommission zu einem Dilemma. Wie kann sie zu ihrem früheren Entscheid für Transparenz stehen, ohne in Widerspruch zu den bekannten Basler Urteilen zu kommen. Dort hatte bei meiner früheren Anfrage nach den Ausgaben der Universität Basel an Elsevier, Springer und Wiley, dass Appellationsgericht (VD.2015.20) und später das Bundesgericht (1C_40/2017) den Zugang zu den Subskriptionspreisen der Universität Basel verneint.

Die Rekurskommission löste das Dilemma, in dem sie erklärte, dass die Universität Zürich gar keine Datenherrschaft über die Ausgaben der anderen Hochschule ausübt und die Rekurskommission keine Offenlegung dieser Zahlungen beschliessen kann. Sie entschied in Folge nur die Bekanntgabe der Total Fee’s 2019 und 2020 der Universität Zürich.

Verwaltungsgericht ZH: Kein Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung

Dagegen erhob ich mit finanzieller Unterstützung des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht. Das Gericht (VB.2020.00746) verwarf die Erfindung der fehlenden Datenherrschaft und griff stattdessen zu einem anderen Kniff, um sich nicht in Widersprüche zu verstricken:

„Wie bereits dargelegt wurde (E. 3), hat die Vorinstanz [Rekurskommission] zu Unrecht nicht geprüft, ob die Beschwerdegegnerin [Universität Zürich] auch die Teilbeträge auf Seite 18 und 19 der anderen Konsortiumsmitglieder hätte offenlegen müssen. Dies ist im Folgenden nachzuholen.

Hierfür ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdegegnerin nur im Besitz dieser Informationen ist, weil der Verlag den Vertrag mit dem Konsortium und nicht direkt mit den einzelnen Konsortiumsmitgliedern abschloss. Diese Informationen haben keinen direkten Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Beschwerdegegnerin, sondern betreffen vielmehr die Aufgabenerfüllung von Institutionen, auf die das zürcherische Informations- und Datenschutzgesetz nicht anwendbar ist. Der Beschwerdeführer hat neben dem vorliegenden Verfahren denn auch bei anderen Beteiligten des Konsortiums und mithin in anderen Kantonen sowie beim Bund Verfahren eingeleitet, um Einsicht in den Vertrag bzw. Kenntnis von geleisteten Teilbeträgen alle bzw. der anderen Konsortiumsmitglieder mittels Öffentlichkeitsgesuchen zu erlangen (act. 2 S. 2, act. 5). In wie vielen Kantonen solche Verfahren hängig sind und was der jeweilige Verfahrensstand ist, ist unklar. Dazu kommt, dass für den Kanton Basel-Stadt mindestens ein rechtskräftiges (durch das Bundesgericht geschütztes) Urteil vorliegt, welches in einer ähnlich gelagerten Konstellation eine Offenlegung von Verträgen mit wissenschaftlichen Verlagen untersagt hatte (vgl. BGr, 5. Juli 2017, 1C_40/2017).

Aus Respekt vor der Hoheit der anderen Kantone und des Bundes kann das Verwaltungsgericht nicht einen diesen hängigen oder bereits abgeschlossenen Verfahren vorgreifenden bzw. widersprechenden Entscheid für alle beteiligten Konsortiumsmitglieder fällen, indem es die Offenlegung von Informationen, die nicht die Beschwerdegegnerin betreffen, anordnet oder untersagt (vgl. Art. 44 Abs. 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 [SR 101 ]).
Mithin besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, welches der Offenlegung der Teilbeträge auf Seite 18 und 19 betreffend die anderen Konsortiumsmitgliedern entgegensteht.“

Diese Begründung ist alles andere als schlüssig. Der gemeinsame Konsortialvertrag ist ja nicht zufällig entstanden. Bestünde hier kein „direkter Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität Zürich“ hätten die Hochschulen ja jeweils einen eigenständigen Vertrag mit RSC abschliessen können. Das Konsortium bräuchte es nicht.

Wir haben nun die verrückte Situation, dass das Verwaltungsgericht ZH, die Ausgaben der Universität Zürich grundsätzlich den Charakter eines schützenswertes Geschäftsgeheimnis abspricht, aber nicht den Mut hat, zu erklären wieso die gleiche Art von Information im gleichen Vertrag dann von anderen Hochschulen doch wieder als schützenswertes Geschäftsgeheimnis gewertet werden kann. Dies obwohl für die genaue Definition eines Geschäftsgehmnisses regelmässig von allen Kantonen die Bundesrechtsprechung herangezogen wird.

Zudem ist die Lösung des Verwaltungsgericht nicht praktikabel, da man bei einem Dokument, welches Informationen aus verschiedenen Kantonen enthält (was bei der interkantonalen Zusammenarbeit ja üblich ist) ja immer wissen müsste, welchen Abschnitt man nun von welchem Organ anfragen müsste.

Swissuniversities: Zu politisch sensibel für das Öffentlichkeitsprinzip

Eine ähnlich unbefriedigende Antwort lieferte vor kurzem auch die Bildungsdirektion des Kanton Berns (Entscheid 2020.BKD.53794). Obwohl swissuniversities ein Verein von öffentlich finanzierten Hochschulen der Kantone und des Bundes ist, untersteht swissuniversities offenbar keinem Öffentlichkeitsgesetz. Dies weil die Macher der gesetzlichen Grundlage für swissuniversities vor zehn Jahren, auch lieber dem Dilemma aus dem Weg gingen als es zu tatsächlich lösen. Obwohl man swissuniversities dem Datenschutz, dem Beschaffungsrecht, dem Personalrecht des Bundes unterstellte, erklärte man in der Botschaft zum HFKG, dass für swissuniversities kein Öffentlichkeitsgesetzen gelten soll:

Die gemeinsamen Organe werden aus Gründen der politischen Sensibilität und der ihnen übertragenen besonderen Aufgaben nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt.

Vermutlich hat es damit zu tun, dass vor zehn Jahren einige Kantone das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht kannten. Heute, wo der Bund und alle Kantone ausser Luzern das Öffentlichkeitsprinzip kennen, ist eine solche Begründung kaum zum Aushalten.

SLSP AG: Nur Dienstleister ohne öffentliche Aufgabe

Offenbar lässt sich das Öffentlichkeitsprinzip auch aushebeln, in dem öffentliche Institutionen einfach eine Aktiengesellschaft bilden. So ist die SLSP AG, gemäss einer beauftragten Einschätzung ist ebenfalls keinem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt. Die SLSP AG bezweckt den Aufbau und den Betrieb eines Bibliotheksverwaltungssystems und die Erbringung weiterer damit zusammenhängender Services (z.B. Ausleihkurier, Konsortialdiensten). An der Gesellschaft können sich nur Hochschulen bzw. Bibliotheken der Hochschulen gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sowie wissenschaftliche Bibliotheken der öffentlichen Hand beteiligen. Da der SLSP AG keine öffentlichen Aufgaben übertragen wurden und nicht hoheitlich handle, sei das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung auf die SLSP AG nicht anwendbar.

Fazit

Die unklare Situation hinsichtlich des Öffentlichkeitsprinzip bei der föderalen Zusammenarbeit ist das eine. Frustrierender ist jedoch der Unwille vieler Instanzen hier wirklich Klarheit zu schaffen und die offensichtlichen Widersprüchlichkeiten aktiv zu lösen und auch praktikable Wege aufzuzeigen.

Hinsichtlich der Anwendbarkeit des Zürcher Öffentlichkeitsgesetzes auf Dokumente der interkantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz wird übrigens bald ein weiteres Bundesgerichtsurteil erwartet.

Der Schweizer 57 Mio EUR Elsevier Deal

Das Read & Publish Agreement von swissuniversities mit Elsevier gilt für Publikationen, die ab dem 1. Januar 2020 bei Elsevier eingereicht werden. Allerdings wurde erst Ende Mai 2020 der Vertrag und die Liste der relevanten Journals offiziell kommuniziert.

Big-Deal mit einem OA-Addendum

Der Vertrag liest sich zunächst wie ein klassischer Big-Deal für Journal Subskriptionen. Die Schweizer Hochschulen gönnen sich einmal mehr für 4 Jahre Zugriff auf das gesamte Journal-Portfolio von Elsevier. In einem Addendum von anderthalb Seiten wird schliesslich der neue Workflow für OA-Publikationen beschrieben.

1.5 Seiten OA-Bedingungen

Demnach können alle AutorInnen der teilnehmenden Institutionen (Sämtliche Schweizer Hochschulen, sowie Agroscope, FIBL, Uni Liechtenstein und Schweizer Vogelwarte) im Hybrid und Gold OA Programm von Elsevier Open Access publizieren:

JahrAnzahl APCs inbegriffenPreis R&PPAR-fee*
20202850 APCs13.8 Mio EUR4842 EUR
20213000 APCs14.1 Mio EUR4692 EUR
20223150 APCs14.4 Mio EUR4558 EUR
2023Unlimitiert (All you can publish)14.6 Mio EUR?
* Die PAR-fee (Read and Publishing fee) ist ein sehr grober Indikator, der zeigt wieviel Geld für die APC und dem noch bestehenden Lesezugriff pro Artikel ausgegeben wird (in Deutschland ist die PAR-fee bei Wiley beispielsweise 2750 EUR)

In den ersten drei Jahren, ist eine bestimmte Anzahl Artikel (APC’s) inbegriffen. Wird in einem Jahr weniger publiziert als vereinbart, verfällt das Kontingent. Wird mehr publiziert als vereinbart, werden die AutorInnen von Elsevier bei der Einreichung darauf hingewiesen und können dann entscheiden ob sie die Standard-APC für Hybrid oder Gold OA des jeweiligen Journals ausserhalb des Agreements zusätzlich bezahlen wollen.

Kontingent wird 2020 kaum ausgeschöpft werden.

Für das Jahr 2020 und dem Preis von 13.8 Mio EUR steht den Hochschulen ein Kontingent von 2850 APCs zu Verfügung.

Wieviele Publikationen bereits durch das Agreement veröffentlicht worden sind, lässt sich anhand von Metadaten bei Elsevier herausfinden (Najko Jahn 2019).

Demnach wurden bislang knapp 400 Publikationen unter dem neuen Agreement Open Access veröffentlicht.

Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht das Publikationsdatum, sondern das Einreichedatum relevant ist und deshalb die Publikationen von 2020 erst mit einer zeitlichen Verzögerung bis ins Jahr 2021 hinein sichtbar werden, ist diese Zahl überraschend tief. Mit etwa 30 Publikationen pro Woche wird man kaum in den Bereich gelangen, das Kontingent auszuschöpfen.

Pro Woche werden zwischen 20 und 30 Schweizer OA Artikel als Teil des Agreements publiziert.

Zu viele Papers sind nicht im Agreement

Wie die Gegenprobe zeigt, werden aktuell viele Artikel der involvierten Institutionen nicht über das Agreement veröffentlicht. Ich komme auf knapp 400 Corresponding Author-Papers. 75% sind in Journals publiziert, die auf der Liste des Agreement sind. Beschränkt man sich auf den Artikel-Typ „Full-length Papers“ sind zurzeit 169 Papers Closed Access, bei denen ich erwartet hätte, sie würden unter das Agreement fallen.

Entweder lehnen die Hochschulen viele Eingaben ab, oder die Papers werden von Elsevier gar nicht für das Agreement identifiziert und vorgeschlagen.

Desweiteren gibt es noch über 650 Papers, bei denen ein „Schweizer“ Co-Author, aber eben nicht Corresponding-Author ist. Diese Papers sind vom Agreement ausgeschlossen.

Insgesamt muss man deshalb konstatieren, das von den mindestens 1450 „Schweizer“ Papers, die seit 1.1.2020 bei Elsevier eingereicht und publiziert wurden, nur gerade 27% durch das neue Read & Publish Agreement frei zugänglich geworden sind.

Mirror Journals

Über das Agreement wurden bereits auch 10 Artikel in den sogenannten Mirror Journals publiziert. Hier hätte swissuniversities gut getan zu vereinbaren, dass Schweizer Corresponding Papers im Original-Journal, und nicht im Abklatsch-Journal landen. Hier ist man der dreisten Strategie von Elsevier, den Wechsel zu OA zu verzögern, einmal mehr voll auf den Leim gegangen.

Double Dip: Hybrid + Agreement

Auch gibt es Fälle bei dem die Hybrid Kosten nicht über das Agreement, sondern sehr wahrscheinlich über eine zusätzliche Rechnung an das Institut bezahlt wurde. Bestätigt weiss ich das von diesem Beispiel: http://doi.org/d6gt

Wenn nun das Kontingent nicht regulär ausgeschöpft wird, sind solche Fälle von Doppelzahlung, als die neue Art von Double Dip besonders ärgerlich.

Nur 42% CC-BY

Als grober Designfehler zeigt sich auch, dass man nicht zentral definiert hat, dass Artikel die über das Agreement veröffentlicht werden, immer eine CC-BY Lizenz haben. In dem man diese Wahl den AutorInnen überlässt, haben nun 58% der OA Artikel die Lizenz CC-BY-NC-ND, welche bekanntlich nicht mit der Berliner Erklärung kompatibel ist, die ja von swissuniversities, bzw. den einzelnen Hochschulen unterzeichnet wurde.

58% der AutorInnen wählen eine CC-BY-NC-ND Lizenz

Keine Qualitätsvorgaben

Ärgerlich ist auch, dass man es bei swissuniversities versäumt hat, klare Vorgaben hinsichtlich Qualität zu setzen. Sei das inhaltlich (z.B. Transparenz beim Peer-Review bzw. die Veröffentlichung von Peer-Review Reports) noch formal, wie z.B. die Ausgabe von vollständigen Metadaten. Elsevier verweigert ja bewusst, die Ausgabe von Zitationsdaten via Crossref. Ebenfalls liefert Elsevier keine Affiliations oder Abstracts an Crossref.

Halbherzige Transparenz

Und dann ist da noch das leidige Thema Transparenz. Zwar wurde der Vertragstext in weiten Teilen zugänglich gemacht, aber ausgerechnet bei den Kosten pro Institution, entschied man sich wieder intransparent zu bleiben:

Ungeachtet klarer früherer Entscheide, verweigern viele Hochschulen auf meine Anfragen die Auskunft. Dabei wird häufig unkritisch die Argumentation von Elsevier übernommen:

Anstatt mit 10 Minuten Aufwand Transparenz zu schaffen, sind sich viele Hochschulen (z.B. PHZH, ZHAW, UZH, UniFR, ZHDK, Lib4RI) nicht zu schade, sich selbst, mich und die Rekursinstanzen zu beschäftigen, indem sie die Ausgaben auf Anfrage nicht bekanntgeben und aussichtslose Verfahren provozieren. Immerhin gibt es doch auch einige Institutionen (z.B. UniSG, ETHZ, Agroscope, EPFL) die das Transparenzbedürfnis der Öffentlichkeit gegenüber den rein kommerziellen Interessen noch richtig abwägen können und die Zahlen nach langer Bearbeitungszeit bekannt gegeben haben.

Fazit

Wer diesen Blog seit längerem verfolgt weiss, dass ich mich in der Vergangenheit mehrfach für Read & Publish Agreements als realistischen Weg zu Open Access ausgesprochen habe (z.B. hier oder hier).

Dass meine damalige Forderung nun endlich umgesetzt wurde, stimmt mich leider nur halbwegs zufrieden. Das Agreement kommt viel zu spät und nun in einem Umfeld, bei dem sich die Parameter bereits wieder stark geändert haben (z.B. Sci-Hub, PlanS, Elsevier Abbestellung Deutschland).

Dem Agreement merkt man leider an wie es entstanden ist. Man hat sich viel zu lange von Elsevier hinhalten lassen, um dann kurz vor Ende 2019 zu etwas Halbgarem zuzustimmen, weil man nicht den Mut hatte neben Springer Nature auch Elsevier eine Abfuhr zu erteilen.

Besonders störend ist die Tatsache, dass man hier gleich einen 4-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat. Hätte man nicht besser mit einem 1-2 Jahres-Vertrag anfangen können um Erfahrungen zu sammeln und Fehlentwicklungen, wie sie sich bereits abzeichnen noch korrigieren zu können? Nun hat man für vier Jahre alle Trümpfe aus der Hand gegeben und muss vielleicht auch noch bald Werbung für Hybrid-OA bei Elsevier machen, wenn sich die Publikationszahlen nicht so entwickeln, wie man dies antizipiert hat. Dabei wäre es ja eigentlich erstrebenswert, wenn weniger Schweizer AutorInnen in Hybrid-Journals von Elsevier, sondern in richtigen Open Access Journals publizieren. Das Signal welches dieses Agreement für richtige Gold Open Access Verlage aussendet ist zudem fatal. Ohne öffentliche Ausschreibung wird Elsevier ein Mega-Auftrag zugeschanzt, während man diejenigen Verlage, die sich seit Jahren tatsächlich um OA bemühen und dies auch günstiger liefern können, links liegen lässt.

Mit einer PAR Fee von über 4500 EUR ist man zudem auf einem bereits extrem hohen Preisniveau, das einmal mehr eindrücklich zeigt, dass OA in der Schweiz nicht am Geld scheitert.

Man hat sich nun mit dem Geld 30% OA bei Elsevier gekauft. Für die 100% die swissuniversities bis 2024 erreichen will, muss aber noch sehr viel passieren.

Schweizer RSC Read-and-Publish-Agreement nun teilweise öffentlich

Nach dem Einreichen einer Rechtsverzögerungsbeschwerde ist die Universität Zürich endlich in die Gänge gekommen und legt nach einem Jahr (!) seit meiner Anfrage, endlich eine erste Version des 32-seitigen RSC-Vertrag mit einigen Schwärzungen offen.

Zurück auf Start – Preise sind nun wieder Geschäftsgeheimnisse

Die meisten Schwärzungen sind mit ihrer Begründung verständlich und akzeptierbar. Doch ausgerechnet bei den Preisen der einzelnen Institutionen, stellen sich nun wieder die Bibliotheken quer:

Nur Abos: Lib4Ri, Uni Fribourg und Fachhochschulen
Read & Publish: ETHZ, Universitäten Basel, Zürich, Genf, Bern

Die UZH schreibt in ihrer Begründung trotzig:

Mit der Offenlegung des zu zahlenden Gesamtbetrages wird dem Öffentlichkeitsprinzip ausreichend Rechnung getragen.

Natürlich tut es das nicht. Bei der ETHZ, Lib4RI und den Universitäten Bern, Genf, Fribourg, Zürich ist durch vergangene Rechtsentscheide klar, dass die Endpreise pro Institution offengelegt werden müssen. Von Bern habe ich die Zahlen inzwischen via direkter Anfrage auch erhalten. Einzige Ausnahme ist die Universität Basel, bei dem das durch das Bundesgericht gestützte Urteil des Appellationsgericht Basel-Stadt von 2016 diese Offenlegung bei Elsevier, Wiley und Springer verneinte.

Vermutlich stellt gerade die Anomalie der UB Basel die anderen Bibliotheken und die UZH vor ein Dilemma. Legen sie ihre Preise rechtskonform offen, wird indirekt wegen der vorliegender Darstellung auch bekannt, was die UB Basel bezahlt. Dadurch wird offensichtlich, dass sich die Gerichte in Basel die Konsequenzen einer Offenlegung völlig falsch eingeschätzt haben. Doch wer ist bereit dies offen zuzugeben und zu korrigieren?

Immerhin gab es vor kurzem in sui generis eine Auseinandersetzung zum Bundesgerichtsurteil im Falle Basel, die zum Ergebnis kommt, dass daraus hinsichtlich der Rechtsprechung beim BGÖ nichts abzuleiten sei.

Verhältnis zwischen Read & Publish ein Geschäftsgeheimnis?

Ein anderer Teil der Schwärzungen wurde wegen RSC vorgenommen. RSC wehrt sich gegen die Bekanntgabe des Verhältnis zwischen Read and Publish am Total der einzelnen Institutionen:

Mit Bekanntgabe der einzelnen Kostenpositionen wäre die Preiskalkulation des RSC-Verlages nachvollziehbar. Dies hätte zur Folge, dass das Preis-Leistungsverhältnis ableitbar ist und Rückschlüsse auf die Preis- und Rabattpolitik des RSC-Verlages möglich sind. Dies kann zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Angaben zur Preiskalkulation fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung dieser Tatsache ist geeignet, die Stellung im Wettbewerb zu verschlechtern.

Ob es sich bei den einzelnen Spalten von Publish und Read tatsächlich um berechtigte Geschäftsgeheimnisse von RSC handelt, wird nun in einem weiteren Verfahrensschritt die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen beantworten müssen.

Ich finde es absurd von einem Wettbewerb und folglich von einem Wettbewerbsnachteil zu sprechen, wenn man weiss, dass RSC den 816k CHF Auftrag vom Konsortium freihändig und ohne Ausschreibung erhalten hat. Im Gegenteil. Die Verknüpfung von Read and Publish stellt vielmehr selbst eine Wettbewerbsverzerrung statt, die OA-Verlage von einem möglichen Wettbewerb von Publikationsdienstleistungen ausschliesst. Der Vorwurf, dass solche Read-and-Publish Agreements gegen das Beschaffungsrecht verstossen könnten, würde eine genauere Untersuchung verdienen.

Dilettantische Arbeit der Universität Zürich verzögert Offenlegung des RSC-Vertrages

Im Februar 2019 habe ich bei der Universität Zürich per Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu dem „Read & Publish Agreement“ von RSC nachgefragt. Die Universität Zürich verzögerte die Antwort bis weit über die gesetzlichen Fristen, nur um dann die Einsicht letztlich gänzlich zu verwehren. Gegen diesen Ablehnung habe ich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Beschwerde eingelegt.

Nun lieg ein Zwischenentscheid der Rekurskommission vor. Obwohl mein Rekurs gutgeheissen wird, ist leider wohl noch lange nicht mit einer Offenlegung zu rechnen. Die Rekurskommission anerkennt zwar an, dass es der Universität Zürich im Verfahren nicht gelungen ist, aufzuzeigen weshalb im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes der Vertrag nicht zugänglich gemacht werden kann:

Vorliegend wurden von der Rekursgegnerin [Universität Zürich] keine spezifizierten, auf einzelne Vertragselemente bezogenen, substantiierten öffentliche und/oder private Interessen vorgebracht.

Dennoch sieht sich die Rekurskommission selber nicht in der Lage, als Konsequenz daraus die Offenlegung anzuordnen:

Der Inhalt des – der Rekurskommission vorliegenden – Vertrages ist ausserordentlich fachspezifisch und übersteigt das fachliche Know-how der Rekurskommission. Es ist zudem nicht Aufgabe der Rekurskommission, die allfälligen öffentlichen und/oder privaten Interessen der Rekursgegnerin [UZH] bzw. des RSC-Verlages in dem Vertragswerk zu eruieren. Die Aufgabe der Rekurskommission ist es, bei Uneinigkeit der Parteien die von der Rekursgegnerin substantiiert geltend gemachten öffentlichen und/oder privaten Interessen der Rekursgegnerin bzw. des RSC-Verlages gegen das öffentliche Interesse an der Einsichtnahme in den Vertrag abzuwägen und zu entscheiden, welches Interesse überwiegt.

Sie gibt deshalb die Angelegenheit nochmals an die Universität Zürich zurück und weist diese an, den RSC-Vertrag grundsätzlich zu edieren und an konkreten Passagen zu begründen, weshalb der Zugang nicht gewährt werden kann.

Schweiz: Absage an Springer Nature. Zusage an Elsevier und Wiley

Der wirklich grosse Big Bang ist in der Schweiz ausgeblieben. Dennoch kündigen nun alle Schweizer Hochschulen ihren Big Deal mit Springer Nature (inkl. Nature Journals). Wie Swissuniversities bekannt gibt, konnte Springer Nature nun nach über 1.5 Jahren Verhandlung kein passendes Angebot liefern.

Obwohl mit Wiley ebenfalls seit einem Jahr verhandelt wird, verlängern hier die Schweizer Hochschulen unverständlicherweise den Big Deal ohne hinsichtlich Open Access etwas erreicht zu haben.

Bei Elsevier hat man in einem Jahr Verhandlung ebenfalls noch kein Agreement erreicht. Immerhin besteht ein Memorandum of Understanding, dass man im März 2020 ein Read & Publish Agreement haben will, dass dann wohl für die Schweizer Einreichungen ab Januar 2020 gültig sein soll.

Swissuniversities bewahrt Rest-Glaubwürdigkeit

Mit der Absage an Springer Nature sichern sich die Schweizer Hochschulen das bisschen Glaubwürdigkeit, dass ihnen im Dossier Open Access verblieben ist. Seit Jahren zeige ich in diesem Blog auf, wie Bibliotheken mit einem ausgeprägtem Stockholm-Syndrom jeweils immer mehr für Subskriptionen zahlen und dann in der Konsequenz bei OA nicht weiterkommen. Ende 2014 habe ich auf das erste Read & Publish Agreement mit Springer in den Niederlanden hingewiesen. Eigentlich hätte man schon 2015 bei einem Verzicht auf die unnötigen Nationallizenzen (ironischerweise auch mit Springer) Richtung OA abbiegen können. 2017 habe ich am Beispiel Springer vorgerechnet, dass ein OA Agreement ab 2018 durchaus für beide Seiten drin liegt oder man ansonsten Springer den Laufpass geben soll.

Meine Freude, dass nun die Entscheidungsträger an den Hochschulen nun endlich auch zu diesem Schluss gekommen sind, wird durch das Wissen getrübt, dass durch dieses unverständliche Zögern, weitere 10 Mio CHF öffentliche Gelder und wertvolle Zeit verschwendet worden sind.

Unverständlicher Wiley-Big Deal

Leider geht die Verschwendung bei Wiley weiter. Es werden 2020 wieder öffentliche Gelder an Wiley fliessen, ohne dafür OA zu erhalten. Anders als bei der inkonsequenten Verlängerung des Big-Deals mit Springer Nature letztes Jahr, hat man nun mit Wiley ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, welches erst 2021 vielleicht zu einem Read & Publish Agreement führt.

Wieso man ein Read & Publish Agreement (z.B. analog zu Schweden) nicht schon dieses Jahr verlangt hat und im Falle einer Verweigerung durch das Wiley-Management den Big Deal konsequent aufkündigt ist unverständlich und zeigt, dass man die kommerzielle Natur eines börsenkotierten Verlages offenbar immer noch nicht verstanden hat.

Vielleicht auch deshalb gab swissuniversities der Pressemeldung den merkwürdigen Titel: swissuniversities definiert Beziehungen mit den Verlagen, als ob diese Beziehung irgend anderes definiert sein könnte, als ein Dienstleister-Kunden Verhältnis.

Elsevier Read and Publish Agreement

Beim angekündigten OA Big-Deal wird der Preis entscheidend sein, um den Deal zu beurteilen. Die erste Generation von Big Deals mit OA-Komponenten bei Elsevier (e.g. Niederlande, Finnland) waren nicht wirklich befriedigend, da sie nur Discounts auf APCs gewährten. Die zweite Generation (Polen, Norwegen, Ungarn, Schweden, Carnegie Mellon) sind bezüglich OA viel umfangreicher, jedoch häufig sehr teuer und teilweise mit dem Kauf von Analytics (Scopus, SciVal) verbunden. Vermutlich der „beste“ Deal dürfte zurzeit Schweden haben, da man dort Elsevier schon einmal deutlich Nein gesagt hat. Hier wird sich zeigen, ob sich die Schweizer Hochschulen mit der bisherigen Haltung (viel Geld, aber wenig Mut und Rückgrat) einen anständigen Deal herausgeschlagen haben. Zudem lässt der andauernde Boykott der deutschen Hochschulen und der University of California auch erahnen, dass Elsevier aktuell nicht bereit ist, unter einem gewissen Preis in diese Agreements einzusteigen.

Kleiner historischer Moment und grosse Chance

In Anbetracht, dass die Universität Basel 2017 noch vor Bundesgericht mit dem Argument überzeugte, ohne die Subskriptionen von Elsevier, Wiley und Springer können sie ihren Forschungsauftrag nicht mehr wahrnehmen, ist die nun angekündigte Abbestellung der Springer Nature Journals geradezu ein kleiner historischer Moment.

Bestimmt auch ein Moment, der bei einigen BibliothekarInnen Sorgen erweckt, da sie einerseits diesen Entscheid gegenüber ihren Forschenden verteidigen müssen und anderseits ihr bisheriges Rollenverständnis als Gatekeeper aufgerüttelt wird.

Das Risiko eines Aufschrei der Wissenschaft ist klein. Die Nutzung von Sci-Hub ist in der Schweiz legal und mit dem neuen Core-Browser-Plugin gibt es neu sogar Konkurrenz zu Unpaywall um OA-Versionen zu finden. Die Abbestellung entlastet swissuniversities zudem bei ihrer vorgesehenen Massnahme „Kommunikation und Sensibilisierung“ zu OA. Denn jetzt wird das Thema in die hintersten Ecken ankommen auch ohne, dass man teuere PR-Massnahmen betreibt, die letztlich nur diejenigen 20% Forschenden erreicht, die von OA eh schon überzeugt sind.

An den letzten OA-Tagen in Hannover war es für mich zudem ein grosses Highlight festzustellen, dass inzwischen sehr viele Beteiligte mit dem deutschen OA-Big-Deal mit Wiley unzufrieden sind. Die positiven Erfahrungen mit der Abbestellung von Elsevier führt in Deutschland offensichtlich zu einer Lust mit dem Subskriptionsmodell ganz zu brechen.

Die Lust könnte sich in der Schweiz auch einstellen, wenn man nun mit der Abbestellung von Springer Nature sieht, dass der Kaiser eigentlich nackt ist.

Update: 19.12.2019

Springer Nature bekundet auf Twitter, dass der Zugang bis auf weiteres für die Schweizer Forschenden gegeben ist. Oh ja, der Kaiser ist sehr nackt!

Update: 23.12.2019

Swissuniversities stellt eine FAQ online.

Big Bang statt Big Deal?Verhandlungen in der Schweiz mit Elsevier, Springer und Wiley drohen zu scheitern

Es geht um 22.4 Mio EUR, welche die Schweizer Hochschulen alleine den drei grossen Verlagen Elsevier, Springer und Wiley jährlich für Zeitschriften bezahlen.

Quelle: Schneider Gabi (2019). Nationaler Aktionsplan Open Access. 7.11.2019

In 6 Wochen könnte es sein, dass dieses Geld nicht mehr an diese Verlage fliesst. Am 16. Oktober erhielten die Schweizer Hochschulen von Michael Hengartner, Präsident von swissuniversities einen Brief, wonach Vorbereitungen zu treffen sind, sollten die Ende Jahr auslaufenden Verträge nicht erneuert werden.

Seit einem Jahr versucht ein Verhandlungsteam mit Vertretung von Rektor/innen, Forschenden, Bibliotheken und des Schweizer Konsortiums Read & Publish Verträge mit den drei Grossen zu erreichen. Die Ziele dieser Verhandlungen wurden vorgängig in einem fortschrittlichen Factsheet, welches sich an den Verhandlungsgrundsätzen von LIBER orientiert, angekündigt.

2018: Kniefall vor Springer Nature

Während andere Länder nun schon seit mehreren Jahren Offsetting-Agreements mit diversen Verlagen abschliessen und dadurch den Open Access Anteil ihrer „eigenen“ Artikelproduktion steigern, hat die Schweiz bisher von der Seitenlinie zugesehen und den Verlagen weiterhin Millionen für Closed Access hinterhergeworfen. Anfang dieses Jahres haben einige Hochschulen immerhin mit RSC ein erstes, jedoch intransparentes Read & Publish Agreement geschlossen.

Gemäss dem Factsheet von swissuniversities wollte man eigentlich schon 2019 ein Read & Publish Agreement mit Springer Nature haben. Allerdings wurde Mitte (!) 2018 still und leise im Fliesstext auf der OA-Webseite von swissuniversities folgender Satz eingefügt:

Im Interesse eines erfolgreichen Transformationsprozesses passte swissuniversities auf Wunsch von Springer Nature die im März 2018 kommunizierte Agenda an und vereinbarte für 2019 eine Übergangslösung.

Wie das Beschaffungsportal simap.ch zeigt, kostete diese euphemistisch bezeichnete „Übergangslösung“ 5.2 Mio EUR.

Verzug des Aktionsplans

Gemäss der Open Access Strategie (2017) von swissuniversities sollen 2024 alle von öffentlichen Geldern finanzierten wissenschaftlichen Publikationen „der Schweiz“ frei zugänglich sein. Wenn dieses Ziel noch erreicht werden soll, muss nun Einiges geschehen. Beim Aktionsplan ist man in diversen Bereichen in Verzug:

Quelle: Schneider Gabi (2019). Nationaler Aktionsplan Open Access. 7.11.2019

Kein Zweitveröffentlichungsrecht

Ein herben Dämpfer erlebte die Strategie ebenfalls, als der Wunsch nach einem gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrecht im Parlament bei der Urheberrechtsrevision im Sommer 2019 durchfiel:

Der Bundesrat ist hier der Auffassung, dass ein gesetzgeberischer Eingriff nicht notwendig ist. Die Universitäten stehen bereits heute in Verhandlung mit den Verlegern. Zudem hat Swissuniversities auch in den Hearings darauf hingewiesen, dass die Schweiz im Bereich Open Access im internationalen Vergleich eine führende Rolle einnimmt. Das zeigt schon, dass die Selbstregulierung hier funktioniert, ohne dass es eine zusätzliche Regulierung durch den Gesetzgeber braucht.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter, im Ständerat am 4.6.2019

Man kann dies Entscheid des Parlaments durchaus als Quittung dafür ansehen, dass man in den vergangenen Jahren die eigene Passivität im Dossier OA gegenüber der Öffentlichkeit und Politik permanent beschönigt hat.

Zur Erinnerung: Als 2010 Nationalrat Theophil Pfister den Bundesrat einlud, mit dem Gewicht des Geldgebers den Zielen von OA eine stärkere Gewichtung zu geben (Motion 10.3240) wurde diese Einladung ausgeschlagen:

Insgesamt werden nach Einschätzung des Bundesrates die Arbeiten im Bereich Open Access von den verantwortlichen Akteuren zielführend und effizient angegangen. Für den Bundesrat sind somit die Anliegen der Motion erfüllt, und es besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein zusätzlicher Handlungs- und Regelungsbedarf im Sinne der Motion.

Befreiungsschlag ist möglich und nötig

Swissuniversities kann sich nun aus der selbstverschuldeten Lethargie befreien, indem nun Ende dieses Jahr klar Stellung gegenüber den Verlagen bezieht und konsequent für OA einsteht.

Man darf sich auch in Erinnerung rufen, dass die Unzufriedenheit mit den grossen Verlagen, insbesondere mit Elsevier, eine lange Geschichte hat:

Zwischenbericht_2010.jpg
Auszug Protokolle ETH-Rat 2010

Wie beispielsweise eine Umfrage an der ETHZ ebenfalls ergeben hat, wird eine Transformation zu OA von den Forschenden klar befürwortet und es gibt eine grosse Bereitschaft auf die Abos zu verzichten.

Dabei könnte Swissuniversities auch gar die Read- und Publishverträge ganz überspringen und sich voll und ganz auf die Finanzierung von Gold OA fokussieren. Die COAliton-S gibt diesen Agreements letztlich sowieso nur eine Chance bis 2024:

After 2024, we will be encouraging institutional libraries and large consortia to switch from ‘read and publish’ agreements with publishers to ‘pure publish’ deals for portfolios of subscription journals that have become open-access journals. The cOAlition S funders will contribute to financing such deals

Und man darf auch ruhig noch einmal betonen, dass die Nutzung von Sci-Hub in der Schweiz legal ist und eine fantastische Abdeckung bietet.

Update 3. Dezember 2019

Die Universität Bern informiert zum ersten mal öffentlich und gibt bekannt, dass swissuniversities am 13. Dezember entscheiden werden.

Quo vadis, Crossref?

Crossref wurde im Januar 2000 von einer Gruppe der grossen Verlage (AAAS, AIP, ACM, Elsevier, IEEE, Springer, Kluwer, NPG, OUP, Wiley) mit folgenden Ziel gegründet:

To promote the development and cooperative use of new and innovative technologies to speed and facilitate scientific and other scholarly research.

Was als Initiative eines kleinen Club der „Reichen und Grossen“ angefangen hat, ist nun 20 Jahren danach eine international relevante Infrastruktur mit mittlerweile über 12’000 Mitglieder. Insbesondere durch das Sponsoring, bei dem eine (meist nationale) Institution die Mitgliedschaft für kleine Verlage sponsert, erfährt Crossref einen ungebrochenen Zuwachs von über 150 Mitgliedern monatlich.

“Crossref Annual Report & Fact File 2018-19”, retrieved 14.11.2019, https://doi.org/10.13003/y8ygwm5

Finanzierung

Die Finanzierung von Crossref besteht hauptsächlich aus zwei Komponenten:

a) 40% aus einem Mitgliederbeitrag der gemäss Umsatz eines Mitglieds festgesetzt wird.

b) 60% aus einer Gebühr die für jede Registration eines DOI fällig wird:

Die Mitgliederbeiträge der 11’799 kleinen Mitglieder (Umsatz kleiner als USD 1m) übertreffen inzwischen die Mitgliederbeiträge der 353 grösseren Mitglieder (Umsatz grösser als USD 1m). Letztere registrieren jedoch 3 mal mehr DOIs als a kleinen Verlage zusammen, und zahlen insgesamt dann doch mehr an Crossref ein.

Governance

Das Board von Crossref besteht aus 16 Personen. Die Statuten sehen vor, dass jeweils die Hälfte des Boards durch Mitglieder aus den Tiers besetzt werden, die 50% des Budgets von Crossref beisteuern. Durch den starken Zuwachs bei kleinen Verlagen in den letzten 8 Jahren hat sich somit auch das Stärkeverhältnis im Board zugunsten der kleineren Verlage verschoben.

Unzufriedenheit bei einigen Grossen

2014 wurde die Mission überarbeitet und lautet seither:

Crossref makes research outputs easy to find, cite, link, assess, and reuse.

We’re a not-for-profit membership organization that exists to make scholarly communications better. We rally the community; tag and share metadata; run an open infrastructure; play with technology; and make tools and services—all to help put scholarly content in context.

It’s as simple—and as complicated—as that.

Eine zum 20-jährigen Bestehen von Crossref durchgeführte Umfrage zeigt nun, dass insbesondere ein paar grosse Verlage mit der aktuellen Ausrichtung von Crossref auf eine breitere Community ihre Mühe haben, und sich eine Rückbesinnung das Ursprüngliche wünschen. Zwei grosse Verlage haben gar erwähnt Crossref womöglich zu verlassen und andere persistente IDs zu verwenden.

Crossref Meeting: Have your say

Beim jährlichen Meeting von Crossref LIVE19 in Amsterdam stand denn auch die aktuelle Ausrichtung von Crossref auf dem Prüfstand durch die Mitglieder und der Community. Am ersten Tag wurden die Umfrageergebnisse präsentiert und es gab kurze Präsentation wie die Community (Grosser, mittlerer, kleiner Verlag, Förderorganisation, Universität) Crossref sieht. Am zweiten Tag wurde anhand des ausgeteilten Annual Report & Fact File an mehreren zugewiesenen Tischen die Fakten und Strategie vergegenwärtig und Input für die Zukunft gesucht.

Im Factsheet (p.11) zeigte Crossref beispielsweise auf, in welchen Bereichen aktuell Zeit aufgewendet wird, verbunden mit der Frage ob diese Verteilung angemessen sei?

Oder es wurde anhand der strategischen Roadmap darüber diskutiert, ob nun den Ausbau von Event Data, der Abbau von technischen Schulden oder eine gemeinsame Suche mit DataCite wichtiger wäre.

Planung Stossrichtung „Simplify and enrich existing services

Auch wenn die Resultate dieser Diskussionen natürlich nicht repräsentativ als Handlungsanweisung für Crossref gelten können, hat es den Anwesenden doch geholfen, zu sehen wo Crossref aktuell überall engagiert ist und inzwischen eben weit mehr ist als nur eine DOI-Registrationsagentur.

Wie offen soll Crossref sein?

Crossref ist hinsichtlich dem Geschäftsmodell (Closed- oder Open Access) seiner Mitglieder agnostisch und hat bisher eigentlich sehr gut als neutrales Bindungsglied funktioniert. Es stellt sich die Frage, ob das wirklich so bleiben kann. Gerade wenn es um Vollständigkeit von Metadaten (z.B. Abstracts, Referenzen (I4OC)) oder um TextMining geht, verhindert das alte Geschäftsmodell von einigen traditionellen Verlagen die Innovation bei Crossref und den Nutzen für die breitere Community.

Offene und vollständige Metadaten bei Crossref ermöglicht Dritten mit geringen Hürden neue Dienste darauf aufzubauen und ggf. auch kommerziell zu vermarkten. Siehe beispielsweise die Vision von Jason Priem (Gründer von unpaywall):

Jason Priem, ourresearch.org, Stronger together: a single open dataset to map every facet of global research, Presented at FORCE2019

Dies birgt natürlich Interessenskonflikte mit denjenigen Crossref Mitgliedern, welche im Analytics-Bereich bereits Produkte haben, oder sich dorthin bewegen wollen. Siehe dazu auch die SPARC Landscape Analysis, welche anhand von Elsevier, Wiley und SpringerNature diesen Wechsel aufzeigen.

Bei Meeting in Amsterdam, verwies Ed Pentz, langjähriger Direktor von Crossref völlig zurecht auf das folgende Zitat von Amy Brand (Direktorin MIT Press) aus dem Blog Post: Crossref at a Crossroad:

The Crossref of 2040 could be an even more robust, inclusive, and innovative consortium to create and sustain core infrastructures for sharing, preserving, and evaluating research information. [But only if Crossref is not] held back, and its remit circumscribed, by legacy priorities and forces within the industry that may perceive open data and infrastructure as a threat to their own evolving business interests.

Ich kann mich dem vollständig anschliessen. Gerade wenn nun Förderorganisationen anfangen für Grants bei Crossref DOIs zu registrieren, muss die Priorität weiter auf „Open“ gesetzt werden. Am besten aber so, dass das verbindende Element von Crossref weiterhin zum Tragen kommt.