Bundesrat billigt Zweitverwertungsrecht

Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beschlossen (Beratungsvorgang 643/13). In einer Pressemitteilung heißt es dazu:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher unter anderem, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.“

Bis zuletzt gab es in der Wissenschaft deutliche Kritik an dem Gesetz. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte sogar eine Ablehnung des Gesetzes gefordert. Kritisiert wurde der enge Anwendungsbereich des jetzt verabschieden Zweitverwertungsrechts. So fokussiert das Gesetz nur Publikationen, die im Rahmen der ausseruniversitären und der drittmittelgeförderten Forschung entstehen. Diese Einschränkung wurde auch von den Wissenschaftsorganisationen als Diskriminierung von Forschenden an Hochschulen kritisiert. Darüber hinaus geht die Embargofrist von zwölf Monaten an den Bedürfnissen der MINT-Fächer vorbei. Weiter sind Artikel in Sammelwerken, die nicht zweimal jährlich erscheinen, ausgeschlossen. Darüber hinaus darf nur die Manuskriptversion eines Artikels auf dem Repositorium veröffentlicht werden.

Bei aller Kritik ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Die weitere Arbeit an der Schaffung eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts sollte in der kommenden Legislaturperiode rasch angegangen werden. Die „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI) der Bundesregierung hat Anfang des Jahres auf die Relevanz von Open Access für die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftsstandort Deutschland hingewiesen und dabei auch die Notwendigkeit eines Zweitverwertungsrechts betont. Darüber hinaus gilt es, die Zielvorgabe der Europäischen Kommission einzuhalten: Bis 2016 sollen 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung in Europa entstehen, ohne Barrieren über das Internet zugänglich frei gemacht sein. Ohne die Ausweitung des Zweitverwertungsrechts auf die hochschuleigene Forschung wird diese Vorgabe nur schwer umzusetzen sein. An der Nachbesserung des Gesetzes, nach der Wahl, führt wohl kein Weg vorbei.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lohnt sich bei der praktischen Umsetzung des Grünen Wegs von Open Access weiterhin der Blick in die Datenbank SHERPA/RoMEO. Diese gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten. In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Bundestag bringt Zweitveröffentlichungsrecht auf den Weg

Der Bundestag hat gestern mit der Mehrheit von Union und FDP die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts beschlossen.

Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BT-Drucksache 17/13423)

Enttäuschend ist, dass die Änderungswünsche der Wissenschaftsorganisationen und des Bundesrates am Zweitverwertungsrecht nicht berücksichtigt wurden. Problematisch ist insbesondere der enge Anwendungsbereich des Gesetzes. So fokussiert das verabschiedete Zweitveröffentlichungsrecht nur Publikationen, die im Rahmen der ausseruniversitären und der drittmittelgeförderten Forschung entstehen. Diese Einschränkung wurde vom Bundesrat und von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen als Diskriminierung von WissenschaftlerInnen an Hochschulen kritisiert. Darüber hinaus geht eine Embargofrist von zwölf Monaten an den Bedürfnissen der MINT-Fächer vorbei. Weiter sind Artikel in Sammelwerken, die nicht zweimal jährlich erscheinen, ausgeschlossen. Darüber hinaus darf nur die Manuskriptversion eines Artikels auf dem Repositorium veröffentlicht werden.

Diese Einschränkungen im Zweitverwertungsrecht wurden bereits Anfang des Monats in einer Anhörung im Rechtsauschuss erörtert. Dort sprach sich die Mehrheit der ExpertInnen für eine Verankerung des Zweitveröffentlichungsrechts aus und kritisierte die vorgesehenen Beschränkungen.

Anträge der Oppositionsparteien, die stärker auf die Bedürfnisse der Wissenschaft fokussiert waren, wurden in der gestrigen Plenardebatte abgelehnt.

Begrüßenswert ist, dass Union und FDP begleitend zum Zweitverwertungsrecht noch einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht haben, der das Thema umfassender angeht. Aus Sicht der Verlagsseite handelt es sich bei diesem Antrag um „ideologische[n] Ballast“, desen Umsetzung  „auf eine Gängelung der Wissenschaftler hinausläuft.“

Linke und SPD kritisieren die unbefriedigende Umsetzung des Zweitveröffentlichungsrechts in öffentlichen Stellungnahmen: Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion spricht von einem „Trauerspiel“ und einem „untaugliches Gesetz“. Für die Linke ist es „unverständlich, dass dieses Vorhaben so lange in Schubladen schlummerte und nun keine Zeit mehr für eine fundierte Weiterentwicklung bleibt.“ Die Grünen hatten bereits im April die Benachteiligung wissenschaftlicher AutorInnen an den Universitäten kritisiert.

Spannend wird nun die Diskussion im Wahlkampf werden: Das Thema Open Access ist in allen Parteiprogrammen verankert. Die Union will bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’ entwickeln“ (PDF), die FDP will Open Access in den Förderungsrichtlinien verankern (PDF), die SPD will weiter an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ arbeiten (PDF), die Grünen wollen neben der Förderung von „Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich“ „eine umfassende Wissenschaftsschranke“ einführen sowie Open Access „zur verpflichtenden Bedingung“ bei der Forschungsförderung machen (PDF) und die Linke stelle Offenheit als Paradigma der „modernen“ Wissenschaft in den Fokus und möchte mit „verpflichtende[n] Open-Access-Veröffentlichung“ „Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde“ grundsätzlich offen zugänglich machen.

Mit Blick auf diese Vorhaben der Parteien ist das Zweitveröffentlichungsrecht, so der Börsenverein, ein „schlechtes Vorzeichen für die kommende Legislaturperiode, in der sich das Ringen um ein akzeptables Urheberrecht für den Bereich Bildung und Wissenschaft wohl fortsetzen wird.“

Aus Sicht der Wissenschaft bleibt zu hoffen, dass die Befürchtungen der Verlage eintreten und so zukünftig deutlich mehr Dynamik in die Diskussion kommt. Mit den  Vorgaben der Internet-Enquete gibt es eine parteiübergreifende Vorstellung zur weiteren Umsetzung von Open Access. Diese gilt es im Dialog mit der Wissenschaft zu realisieren.

Update, 11:48: Der Link auf den Gesetzentwurf (17/13423) wurde korrigiert.

G8-Staaten verabschieden Open-Access-Statement

Erfreuliche Nachrichten aus London: Die WissenschaftsministerInnen der größten Industrienationen würdigen den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten.

In einer heute verabschiedeten Erklärung heißt es zum Thema Open Access:

„We recognise that G8 nations have an important opportunity and responsibility to promote policies that increase access to the results of publicly funded research results to spur scientific discovery, enable better international collaboration and coordination of research, enhance the engagement of society and help support economic prosperity.“

Erfreulich ist, dass die G8-Staaten – wie zuvor bereits Science Europe und der Global Research Council (GRC) –, den Grünen und Goldenen Weg als komplementäre Strategien des Open Access anerkennen und keine der beiden Strategien hervorheben.

Zum Thema Open Research Data, wird – unter Bezug auf den Report „Science as an open enterpris“ der Royal Society – festgesellt:

„We are committed to openness in scientific research data to speed up the progress of scientific discovery, create innovation, ensure that the results of scientific research are as widely available as practical, enable transparency in science and engage the public in the scientific process.“

Zur Umsetzung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Daten wollen die Staaten kooperieren.

In diesem Zusammenhang ist auch die heute in Brüssel verabschiedete Open-Data-Strategie der EU von Interesse. Änderungen in der „Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“, sollen laut Pressemitteilung, den Zugang zu „geographic and weather data, statistics or digitised books“ verbessern und damit auch die digitale Wirtschaft fördern.

Internationale Prinzipien zur Umsetzung von Open Access veröffentlicht

In den letzten Wochen wurden zwei wegweisende Positionspapiere zur Transformation des wissenschaftlichen Publikationssystems hin zu Open Access veröffentlicht.

Bereits im April veröffentlichte Science Europe, eine Vereinigung von über fünfzig europäischen Förderorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen (u.a. DFG, Helmholtz, MPG und Leibniz), „Principles on the Transition to Open Access to Research Publications (PDF)“.  Auszug aus dem Dokument:

„Research publications are one of the main results of the research process and the Research Performing and Research Funding Organisations that comprise Science Europe share the vision of increasing the impact and reducing the costs of research publications by moving to a system of Open Access.“

Heute stellte der Global Research Council (GRC), unter Beteiligung von 70 internationalen Forschungs- und Förderorganisationen, in Berlin seinen „Action Plan towards Open Access to Publications“ (PDF) vor.  Auszug aus der Pressemitteilung der DFG:

„Die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer waren sich einig, dass der offene Austausch von Forschungsergebnissen auch ein Weg ist, die Qualität von Forschung zu verbessern. Der von ihnen verabschiedete Aktionsplan zeigt Aktivitäten auf, wie GRC-Mitgliedsorganisationen diesen Austausch auf flexible Weise unterstützen können. Dabei stehen drei Prinzipien im Mittelpunkt. ‚Wir wollen Forscherinnen und Forscher, die ihre Ergebnisse im Open Access miteinander teilen wollen, auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, sie ermutigen und unterstützen‘, sagte Strohschneider. Die Umsetzung des Aktionsplans erfordere ein Zusammenspiel verschiedenster Akteure, neben den Wissenschaftlern selbst etwa Universitäten, Wissenschaftsorganisationen, Bibliotheken und Verlage.“

Mit diesen beiden Dokumenten wurden, unter Beteiligung der wichtigen Player im internationalen Wissenschaftsbetrieb, zentrale Maßnahmen zur Umsetzung von Open Access weltweit abgestimmt und verabschiedet. Beide Papiere sind zentrale Referenzen des weiteren Transformationsprozess hin zu einer offenen Wissenschaftskommunikation.

Kabinett verabschiedet Entwurf eines Zweitveröffentlichungsrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt heute in einer Pressemitteilung:

„Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.“

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ findet sich hier.

Irritierend ist die Fokussierung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.“ (S. 14) Wie es scheint sind Publikationen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen, die eine Hochschule selbst finanziert nicht betroffen. So heißt es weiter: „Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.“

Reaktionen und Bewertungen in Auswahl (Stand 24.04.2013)

Nature kauft Open-Access-Verlag Frontiers

2008 kaufte Springer den damals aufstrebenden Open-Access-Verlag BioMed Central. Danke dem erworbenen Know-how ist Springer SBM heute einer der größten Open-Access-Verlage. Alleine im 2010 gestarteten Programm SpringerOpen erscheinen mittlerweile über 100 offen zugängliche Journale. Weitere 200 im Programm BioMed Central.

Gestern gab nun die Nature Publishing Group (NPG) eine Mehrheitsbeteiligung am Schweizer Open-Access-Verlag Frontiers bekannt. Frontiers wurde 2007 von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) gegründet. Nach eigenen Angaben hat der Verlag 2012 über 5000 Open-Access-Artikel veröffentlicht.

Die NPG hat 2011 ihr erstes Open-Access-Journal namens Scientific Reports gestartet. Vorbild des Konzeptes einer multidisziplinären Open-Access-Zeitschrift war damals das „Mega-JournalPloS ONE. Mit dem Einstig bei Frontiers will Nature diese Open-Access-Aktivitäten nun ausbauen. Laut Pressemitteilung soll u.a. die Zeitschriftenreihe „Frontiers in“ in den nächsten Jahren „beträchtlich erweitert werden.“ Über die Weiterentwicklung von Frontiers hinaus wollen die beiden Verlage „an Innovationen in den Bereichen Open-Science-Tools und Networking, und Veröffentlichungsprozesse arbeiten.“

„Frontiers is innovating in many ways that are of interest to us and to the scientific community,“ so Philip Campbell, Editor-in-Chief von Nature. „Referees and handling editors are named on published papers, which is very unusual in the life sciences community. Nature has experimented with open peer review in the past, and we continue to be interested in researchers‘ attitudes. Frontiers also encourages non-peer reviewed open access commentary, empowering the academic community to openly discuss some of the grand challenges of science with a wide audience.“

Ein Image-Video gibt weitere Einblicke in die Kooperation:

(Crosspost von ALBERTopen)

Expertenkommission der Bundesregierung spricht sich für Open Access aus

Die sechsköpfige „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI), die die Bundesregierung seit 2006 mit Analysen und Empfehlungen berät, hat ihr Jahresgutachten 2013 zur Leistungsfähigkeit Deutschlands veröffentlicht (PDF).

EFIErfreulich ist, dass die Expertinnen und Experten in ihrem diesjährigen Gutachten auch das Thema Open Access und dessen Relevanz für die Innovationsfähigkeit aufgreifen. Auszug:

„Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen im Internet, führt zu mehr Wettbewerb und zu einer verstärkten Erschließung der Potenziale des Internets bei der Verbreitung von Wissen. Daher sollte Open Access gefördert werden.“

Über die Empfehlung Open Access zu fördern hinaus, wird die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht in das Urheberrecht gefordert. Darüber hinaus, so die Expertinnen und Experten, sollte Open Access in der öffentlichen Forschungsförderung verpflichtend verankert werden.

SPD will freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter dem Titel „Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ (BR-Drs. 17/12300) einen Antrag zu Open Access in den Bundestag eingebracht.

Darin wird die geplante Verankerung von Open Access im kommenden Forschungsrahmenprogramm in HORIZON 2020 begrüßt.

Mit Blick auf Deutschland wird die Forderung nach dem Zweitveröffentlichungsrecht bekräftigt. Im Gegensatz zu dem Referentenentwurf des BMJ („akzeptierte Manuskriptversion“) möchte die SPD die Zugänglichmachung von „formatgleichen“ Beiträgen ermöglichen. Bei der Benennung der Embargoperiode bleibt der Antrag etwas offener:  Beiträge in „Periodika und Sammelbänden“ sollen nach einer „angemessenen Frist“ rechtssicher auf Repositorien gestellt werden können. Weiter greift die SPD die Idee der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ auf, eine Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „andere Werkarten“ zu prüfen. Bereits im März 2011 hatte sie SPD einen Antrag zum Zweitveröffentlichungsrecht vorgelegt.

Weiter wird eine Verankerung von Open Access in der Förderpolitik gefordert. Anliegen der SPD ist „Konzept zur Umsetzung einer modernen Open Access-Politik für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung“ zu entwickeln, dass dafür sorgt, dass die Ergebnisse „öffentlich finanzierten Förderung [..] nach einer ausreichenden Embargofrist von längstens zwölf Monaten frei“ frei zugänglich gemacht werden.

Auch auf bundestag.de findet sich eine Hinweis auf den Antrag.

Obama verankert Open Access in der US-Forschungsförderung

Was für eine Woche für das Thema Open Access! Erst begrüßt der Rat der Europäischen Union Anfang der Woche den Vorschlag der EU-Kommission im kommenden Forschungsrahmenprogramm HORIZON 2020 eine Open-Access-Verpflichtung zu verankern (PDF):

„Moreover, ministers welcomed the Commission’s view that open access to scientific publications should be a general principle of the future Horizon 2020 research framework programme and presented some of the initiatives carried out under their respective national programmes.“

Dann legt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Mittwoch einen Referentenentwurf (PDF) für ein Zweitveröffentlichungsrecht vor. Diese Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen und „in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung“ erscheinen nach einem Embargo von zwölf Monaten – als final draft – auf einem Repositorium frei zugänglich zu machen. Auszug aus der Begründung:

„Viele Wissenschaftler haben ein Interesse daran, ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wollen mit der Einstellung ihrer Publikationen auf Repositorien ihrer Forschungsinstitutionen die Häufigkeit erhöhen, mit der ihre Publikationen zitiert werden. Zugleich wollen sie mit dem Angebot ihrer Inhalte im Internet auch die Verbreitung der Forschungsergebnisse verbessern.“

Wichtige Kommentare zu dem Referentenentwurf finden sich bei Ilja Braun, Klaus Graf und Rainer Kuhlen.

Und schließlich gab die US-Regierung am Freitag bekannt Open Access im Rahmen der Forschungsförderung zu verankern. Publikationen die an nationalen Forschungseinrichtungen entstehen sollen nach einer Embargoperiode von 12 Monaten frei zugänglich gemacht werden. In der Ankündigung heißt es:

„The Obama Administration is committed to the proposition that citizens deserve easy access to the results of scientific research their tax dollars have paid for. That’s why, in a policy memorandum released today, OSTP Director John Holdren has directed Federal agencies with more than $100M in R&D expenditures to develop plans to make the published results of federally funded research freely available to the public within one year of publication and requiring researchers to better account for and manage the digital data resulting from federally funded scientific research.“

Bemerkenswert ist, dass die Verordnung (PDF) auch die dauerhafte Zugänglichkeit von Forschungsdaten umfasst. Bereits bei der Antragstellung sollen zukünftig Datenmanagementpläne eingereicht werden, in denen Aussagen zu Zugang und Erhaltung der Daten beschrieben werden. Der Schritt der US-Regierung ist eine Reaktion auf die Petition „access2research“ die 2012 von über 65.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Umstieg auf Open Access brächte volkswirtschaftliche Vorteile

Bevor hier gar nichts mehr passiert, erlaube ich mir die Zweitverwertung (da CC-BY) eines Beitrags aus dem heute erschienen Open Access Newsletter der Helmholtz-Gemeinschaft:

„Eine Umstellung des wissenschaftlichen Publizierens auf Open Access brächte für Deutschland volkswirtschaftliche Vorteile. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Oktober 2012 veröffentlichte Studie. Die von der DFG geförderte Analyse ist die jüngste einer Reihe von Untersuchungen, die auf einem Modell des australischen Wirtschaftswissenschaftlers John W. Houghton basieren. Sie wurde von ihm in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main erstellt.

In den Untersuchungen wurden die Kosten für die Umstellung des Publizierens aller wissenschaftlichen Artikel aus einem Land den zu erwarteten volkswirtschaftlichen Gewinnen gegenübergestellt. Die zu realisierenden Gewinne können demnach über den grünen Weg des Open Access günstiger als über den goldenen Weg erreicht werden. Für die Deutschlandstudie wurde zudem das Programm Nationallizenzen in den Vergleich einbezogen. Damit ließe sich Open Access kostengünstiger umsetzen als über den goldenen Weg, jedoch weniger günstig als über den grünen Weg.

Neben dem Kostenvergleich verdeutlichen die Ergebnisse die Bedeutung des von der Kultusministerkonferenz und der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen geforderten unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechtes für Autoren wissenschaftlicher Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung stammen. Dieses Recht würde die Nutzung des grünen Weges erheblich erleichtern.“

Die Studie findet sich hier:

Houghton, J., Dugall, B., Bernius, S., Krönung, J., & König, W. (2012). General cost analysis for scholarly communication in Germany : results of the “Houghton Report” for Germany. Online.