Die deutschen Wissenschaftsorganisationen kritisieren die Einschränkung des Kabinettsentwurf zum Zweitveröffentlichungsrechts auf “Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.”
Durch diese Einschränkung würde – im Gegensatz zum Referentenentwurf des BMJ – eine Unterscheidung zwischen a) der eigenfinanzierten Forschung an Hochschulen und b) der drittmittelfinanzierten Forschung sowie der Forschung an außeruniversitären Einrichtungen vorgenommen. Damit würde das Zweitveröffentlichungsrecht nur für die Drittmittel-Forschung und die Forschung an außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten.
In einer Pressemitteilung wird das Zweitveröffentlichungsrecht grundsätzlich begrüßt. Die Einschränkung des Anwendungsbereiches wird jedoch als Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen verstanden. In der Erklärung heißt es:
„Das Zweitveröffentlichungsrecht sollte aus Sicht der Allianz dazu dienen, möglichst alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die mit Steuermitteln gefördert werden, frei zugänglich zu machen, um eine erhöhte Zirkulation von Wissen zu erzielen und den Nutzen der eingesetzten Steuermittel zu maximieren. Der Gesetzentwurf ist insofern inkonsequent und sollte im Bundestag entsprechend nachgebessert werden.“
Darüber hinaus wird eine Anpassung der Embargofrist, insbesondere für die STM-Disziplinen, auf sechs Monate gefordert. Hier verweisen die Wissenschaftsorganisationen auf ihre gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz verfasste die Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Eine Sammlung weiterer Reaktionen auf den Kabinettsentwurf findet sich hier.
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