Schweizer Verlage – Das letzte Aufbäumen vor Open Access

Mehr Gold und Grün beim SNF

Es waren wegweisende Neuigkeiten, die der Schweizerische Nationalfonds (SNF) am 16. April 2014 für den Sommer ankündigte. Ab Juli verlangt der SNF bei von ihm mitfinanzierten Buchpublikationen, dass diese nach einer Sperrfrist von längstens 24 Monaten auf einem institutionellen oder fachspezifischen Repositorium frei zugänglich sind. Gleichzeitig stellt der SNF Forschenden in Aussicht, dass diese für eine gut ausgestattete Open Access Publikation (enriched-E-Book) bis zu CHF 20‘000.- Förderung beantragen können. Anstatt sich über diese aussichtsreichen Neuigkeiten zu freuen, wurde von Claude P. (offenbar Mitarbeiter von Editions Antipodes) eine Petition ins Netz gestellt, in der „Schweizer Verlage im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften“ an Forschende appellieren, den SNF dazu zu bringen, von dieser neuen Regelung abzusehen. Welche Verlage oder Personen hinter dieser Petition stehen wird nicht erwähnt und war auf Anfrage bei Claude P. nicht zu erfahren. Gemäss neueren Meldungen bei boersenblatt.net und NZZ gehören die Verlage Schwabe und Chronos dazu.

Datenbanken chancenlos gegen das gedruckte Buch

Wie eine unmittelbare Reaktion des SNF darlegt, enthält die Petition einige Missverständnisse und falsche Darstellungen. Aber auch ohne diese Klarstellung ist die Argumentation in manchen Darstellungen nicht überzeugend. Mein persönlicher Favorit:

Die Rolle der Verlage besteht im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften auch darin, Werke einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um gesellschaftliche Phänomene, soziale Prozesse und Debatten zu beleuchten bzw. anzustossen. Ohne diese von den Verlagen geförderte Verbreitung würden die genannten Bücher auf Datenbanken liegen, die einer breiteren Öffentlichkeit kaum bekannt sind.

Es ist schon eine dreiste Realitätsverweigerung, wenn die Petitions-Urheber die Vorteile des Internets, wie sie in der Berlin Declaration von 2003 klar zum Ausdruck kommen und von allen Schweizer Hochschulen angestrebt werden, mit dem „Liegen auf einer Datenbank“ vergleichen. Das Gegenteil ist doch der Fall. Inhalte die eben nicht elektronisch und frei zugänglich gemacht werden, sondern nur gedruckt in einer Bibliothek stehen, haben zunehmend kaum noch eine Chance von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Verlage die heute wissenschaftliche Inhalte weder elektronisch noch frei zugänglich machen, nehmen ihre Rolle, die sie sich auf die Brust schreiben nicht wahr.

Zeichen der Zeit verpasst

Aber auch die Empörung über diesen „schnellen“ Entscheid des Nationalfonds und die Forderung die neue Regelung hinauszuschieben ist unverständlich. Seit der Berlin Declaration sind bereits über zehn Jahre vergangen. Seit 2012 bietet die Hauptbibliothek der Universität Zürich unabhängig vom SNF einen Open Access Publikationsfonds für die Geistes- und Sozialwissenschaften an. Eigentlich mehr als genug Zeit um die Vorzeichen richtig zu deuten und neue Geschäftsmodelle anzubieten. Ein Blick in das Directory of Open Access Books (doab) zeigt deutlich, dass andere Verlage in den Geistes- und Sozialwissenschaften, darunter auch traditionelle wie Böhlau, Brill oder De Gruyter es besser verstanden haben auf die Open Access Forderungen zu reagieren. Für Sven Fund, Geschäftsführer von De Gruyter gehört übrigens Open Access schlicht in das Angebotsportfolio eines Wissenschaftsverlages. Diese Petition, die übrigens mit keinem Wort die neuen grosszügigen Fördermöglichkeiten des SNFs für den goldenen Weg erwähnt, ist klar als das letzte Aufbäumen ewiggestriger Verlage vor dem unweigerlichen Wechsel zu Open Access abzutun. Allerdings wird die Petition mit der polemischen Angstmacherei, es werden künftig keine Bücher mehr gedruckt, bei einigen konservativen Forschenden tatsächlich Erfolg haben.

So schnell verschwindet das gedruckte Buch nicht

So meldete sich Ulrike Landfester, Prorektorin und Professorin für Deutsche Sprache und Literatur an der Universität St. Gallen im lokalen Tagblatt zu Wort. Indem der SNF nur noch Prozesse der Druckvorstufe fördert, aber nicht mehr die Druckkosten selber, befürchtet sie, dass künftig keine Bücher mehr gedruckt werden und dadurch ein elementares Bedürfnis der Geistes- und Sozialwissenschaft nicht mehr abgedeckt wird. Für Landfester, scheint es einen Unterschied in der Rezeption zu machen, ob man den identischen Inhalt auf Papier oder auf einem Kindle/iPad/Tolino usw. liest. Sie möchte deshalb, dass weiterhin nicht nur die Herstellung eines Buches, sondern auch explizit der Druck gefördert wird. Dabei deutet allerdings vieles drauf hin, dass der Druck dank „Print on Demand“-Technik bei genügend grosser Nachfrage kaum verschwinden wird. Bei Springer beispielsweise kann man jedes e-Book für $25 als gedruckte Version bestellen. Auch lässt sich anhand der Open Access Titel bei Böhlau feststellen, dass eine Förderungspolitik, wie sie nun vom SNF angekündigt wurde und in Österreich beim FWF mit einer ähnlichen Regelung schon aktiv ist, dazu führt, dass die Monografien/Sammelbände weiterhin als gedruckte Bücher erhältlich sind. Ob langfristig gedruckte Bücher noch im grossen Stil von privaten Kosumenten und vorallem von Bibliotheken gekauft werden, sobald sie Open Access vorliegen ist eine andere Frage. Zurzeit sind die Geschäftsgänge von Bibliotheken noch stark auf gedruckte Bücher ausgerichtet, so dass es für Bibliotheken aktuell einfacher ist, die Print Version zu kaufen und es reine OA-Publikationen bei der Bibliothek schwer haben. So berichtete beispielsweise der britische Open Book Publisher an der letzten OAI-Konferenz, etwas verzweifelt von seinen Versuchen Inhalte in die Bibliothekskataloge zu bringen. Wenn man zudem sieht, wie schwer sich einige Bibliotheken tun, den heute eigentlich überflüssigen Dissertationstausch einzustellen, kann man sich gut vorstellen, dass OA-Bücher noch lange gedruckt erworben werden.

Archivierung

Um den Bedarf nach einer gedruckten Version zu bekräftigen, führt Landfester sogar noch die Ungewissheit der digitalen Langzeitarchivierung an.

Das Buch, so Ulrike Landfester, sei zudem der weitaus zuverlässigere und nachhaltigere Datenträger als das Internet. Elektronische Daten müssten alle paar Jahre migriert werden; mit Kosten, die «mindestens so hoch, wenn nicht deutlich höher sind als jene für Bücher».

Es soll nicht behauptet werden, dass die Langzeitarchivierung keine Herausforderung darstellt. Aber es ist nicht so, dass wir auf gar keine Erfahrungswerte und Lösungsansätze zurückgreifen können. Gerade die Digitalisierung und Open Access  ermöglicht es uns Daten zu verteilen und dadurch besser zu sichern als je zuvor. LOCKSS aus Stanford demonstriert dies seit Jahren zuverlässig und ohne übermässigen Kosten. Gerne sei an dieser Stelle auf einen Blog-Post „Are we Facing a Digital Dark Age?“ von David Rosenthal verwiesen. Und bei allem Lobgesang auf das gedruckte Zeitalter darf man nicht ausblenden, dass es auch schon immer Risiken bei der analogen Aufbewahrung gegeben hat. Dass eine Bibliothek auch brennen (Herzogin Anna Amalia Bibliothek) oder ein Archiv einstürzen (Historisches Archiv der Stadt Köln) kann, wird leicht vergessen.

SSH vs. STM

In der Wahrnehmung einiger Geistes- und Sozialwissenschaftler galt Open Access bislang nur für die zeitschriftlastige Publikationskultur der Naturwissenschaftler, da dort der Bedarf nach einer Lösung der Zeitschriftenkrise vordringlicher war und noch ist. So entsteht nun fälschlicherweise den Eindruck man wolle ein Konzept der Naturwissenschaften auf die Geistes- und Sozialwissenschaften drücken und sieht sich als Disziplin missverstanden und benachteiligt. Dabei geht vergessen, dass gemäss der Berlin Declaration sich die Open Access Forderung schon immer auch auf die Humanities und auch auf Bücher bezog. Wer sich über die gefühlte oder echte Dominanz der Naturwissenschaften bei der Mittelverteilung stört, sollte das an anderen Orten, aber nicht als Kritik von Open Access anbringen. Der aktuelle NZZ-Artikel trennt diese Aspekte vorbildlich.

Open Access das einzig sinnvolle

2013 unterstützte der SNF 134 wissenschaftliche Buchpublikationen mit einer Förderungssumme von rund 1,6 Millionen Franken. Das wenigste davon steht der Öffentlichkeit frei zu Verfügung, obwohl sie es bezahlt hat. Es ist zu hoffen das der SNF unbeirrt weiterfährt, so dass dann spätestens ab 2016 auch Schweizer Inhalte in DOAB zu finden sind. Idealerweise auch mit einer CC-BY Lizenz.

Update:  20.5.2014

  • Zur OA-Politik des SNF gibt es eine Interpellation: „Open Access: eine Bedrohung für das Verlagswesen?“ eingereicht von der Ständerätin Géraldine Savary (SP, VD).
  • Inzwischen werden auf der Petititonswebseite die folgenden Verlage aufgeführt: Academic Press Paulusverlag || Chronos Verlag || Cosmos Verlag AG – Bereich Fachmedien || Dike Verlag AG || Editions Alphil || Editions Antipodes || Editions Chaman || Editions d’en bas || Editions EESP || Editions IES || Helbing Lichtenhahn Basel || hep Verlag Bern || HK Handelskunde Verlag || Infolio SA || Interact Verlag, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit || Labor et Fides || Liberalis Verlag AG || Librairie Droz || MetisPresses || Orell Füssli Verlag AG || Ott Verlag Bern || Peter Lang Verlag || Réalités sociales || Rüegger Verlag Südostschweiz Presse und Print AG || Schulthess Juristische Medien AG || Schwabe AG Verlag Basel || Seismo Verlag AG || Springer Basel AG || Stämpfli Verlag AG Bern || TVZ Theologischer Verlag Zürich AG || vdf Hochschulverlag AG || Verlag am Goetheanum || Verlag Hans Huber || Verlag hier+jetzt || Verlag S. Karger || Versus Verlag
  • Auf Anfrage bestätigt allerdings der vdf Hochschulverlag (der Open Access schon seit langem unterstützt), von dieser Petition bislang keine Kenntnis gehabt zu haben.
  • Von Caspar Hirschi, Professor für Allgemeine Geschichte, Uni St. Gallen gibt es einen neuen Beitrag in der NZZ, worin er den verlegerischen Mehrwert von vielen Subventionsverlagen als gering beschreibt.

Update:  23.5.2014

  • Plädoyer für das gedruckte Buch in der NZZ von Michael Hagner, Wissenschaftshistoriker an der ETH Zürich. Gerne verdrehe ich Hagner das Wort im Maul:

Mit seiner kürzlich erlassenen Verordnung, keine Zuschüsse mehr für den freien Zugang zu Büchern zu bewilligen, sondern nur noch die Aufbereitung von Druckexemplaren zu fördern, die dann nach Ermessen der Verlage frei ins Netz gestellten werden können, aber spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, treibt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) die Geisteswissenschaften in ein Buch-Ghetto, das diesen erheblichen Schaden zufügen dürfte. Wenn ein Wissenschafter ein Buch schreiben und frei zugänglich machen möchte, kann er sich an den SNF nicht mehr wenden. Das kommt eher einer Forschungsverhinderung als einer Forschungsförderung gleich. Damit keine Missverständnisse entstehen: Es ist nichts dagegen einzuwenden, Print Publikationen zu fördern. Es soll auch niemand daran gehindert werden, die Resultate einer fünfjährigen Forschungsarbeit als gedrucktes Buch zu veröffentlichen. Doch es ist verfehlt, wenn der SNF alle Verlage über einen Kamm schert, Open Access abwürgt und den Buchdruck als Zwangsmassnahme durchdrücken will. Unter solchen Bedingungen gedeiht Wissenschaft nicht, nirgendwo.

Update:  26.5.2014

  • Der Schweizer Bundesrat hat inzwischen die offene Interpellation ganz im Sinne von OA beantwortet: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20143215
  • Auch sieht man inzwischen auch erste Anzeichen von zurückhaltender Akzeptanz. Auf der Website von Peter Lang kann man seit Anfang Mai nun auch lesen:

    In vielen Disziplinen ist Open Access zu einem geschätzten Publikationsmodell geworden. Neben klassischen Veröffentlichungen mit globalem Marketing und Vertrieb ermöglicht Peter Lang daher auch Publikationen im Open Access. Schließlich sollen Wissenschaftler selbst entscheiden, wie sie publizieren möchten. Der schnelle, sichere und dauerhafte Zugang zu Open Access Publikationen kann über die Peter Lang Website und Partnerwebsites ermöglicht werden. Sprechen Sie uns an: gerne beraten wir Sie über Konditionen und Lizenzmodelle!

Update: 27.5.2014

  • Um es positiv zu sehen: Open Access ist nun auch beim konservativen Feuilleton der NZZ angekommen. Mehr Positives lässt sich über den Beitrag von Uwe Justus Wenzel leider nicht sagen: Der Nationalfonds kapituliert: «Open Access»

Update: 27.6.2014

  • Wolfram Groddeck, Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Zürich findet die Online Veröffentlichung zwar sinnvoll, bleibt aber im Zweifel für das Buch. Als Beispiel führt Groddeck die kritische Robert-Walser Ausgabe an, die trotz massiver öffentlicher Förderung nicht frei im Netz zugänglich ist. Eine Zusammenstellung der Förderung des SNF zeigt auf, dass das im Verlaufe der Periode 2004-2016 gut 3 Mio CHF in das Projekt geflossen sind. Davon 239’600 CHF alleine in Form von Publikationsbeiträgen.

Update: 6.7.2014

  • Das Wortprotokoll der Ständeratsession vom 16.6.2014 in der die Interpellation „Open Access. Eine Bedrohung für das Verlagswesen?“ behandelt wurde ist nun online. Schneider-Ammann betonte, dass die Petition vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband ausdrücklich nicht unterzeichnet wurde. Dafür hat die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften die Publikationsförderung des Nationalfonds, wie vom Bundesrat vorgegeben, vollumfänglich unterstützt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Verlagswesen durch die Open-Access-Entwicklung nicht bedroht ist.
  • In der Zwischenzeit hat der SNF die Publikationsförderung angepasst. Die Beiträge des SNF werden nun um 2000 CHF grosszügiger ausfallen als ursprünglich geplant. D.h. für eine Dissertation gilt eine sehr grosszügige Pauschale von CHF 8000. Für ein OA E-Book sogar 12’000 CHF. Ebenfalls ist ein Monitoring geplant, welches Fakten über die tatsächlichen Kosten der Verlage liefern soll. An der Frist von max. 24 Monaten wird festgehalten.

Update: 25.7.2014

  • Paul Schubert, Professor für Altgriechisch an der Universität Genf und Präsident der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften des SNF äussert sich in einem Gastkommentar in der NZZ zur bisherigen Debatte: Mehr Menschen über aktuelle Forschung informieren.

Disclaimer: Ich arbeite seit dem 1.7.2014 beim SNF. Dieser Beitrag widerspiegelt alleine meine persönliche Meinung.

Universität Konstanz bricht Lizenzverhandlungen mit Elsevier ab

Konsequenter Schritt: Die Universität Konstanz trägt die ständig steigenden Preise für wissenschaftliche Zeitschriften nicht mehr länger mit. Die Verhandlungen mit dem Verlagsriesen Elsevier wurden jetzt abgebrochen. In einer Pressemitteilung erklärt der Rektor der Hochschule Ulrich Rüdiger:

„Die Universität Konstanz kann und will bei dieser aggressiven Preispolitik nicht länger mithalten und wird ein solches Vorgehen nicht unterstützen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Lizenzvertrag mit Elsevier durch alternative Beschaffungswege zu ersetzen“.

Aufgrund der Preispolitik und des aktiven Lobbyings des Verlages gegen Open Access haben seit 2012 im Rahmen der Initiative „Cost of Knowledge“ über 14.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Zusammenarbeit mit Elsevier eingestellt. Die Umsatzrendite von Elseviers STM-Geschäft betrug 2012 37,8 Prozent. (Vergleich: Die Umsatzrendite von Apple lag im selben Jahr bei 27 Prozent.) 2013 konnte der Verlag seine Rendite auf 39 Prozent steigern.

Die Liste der zehn teuersten Zeitschriften der KIT-Bibliothek gibt einen Einblick in das profitable Geschäft mit den Ergebnissen der öffentlich geförderten Forschung. Alleine für den Online-Zugang zu der Springer-Zeitschrift „Journal of Radioanalytical and Nuclear Chemistry“ zahlt das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) pro Jahr über 15.000 Euro.

Aktuell sieht sich Elsevier unter dem Hashtag #Elseviergate der Kritik ausgesetzt. U. a. wird dem Verlag vorgeworfen eigene Open-Access-Artikel zu verkaufen und damit die freie Zugänglichkeit der eigentlich offenen Publikationen zu unterlaufen. Siehe dazu ausführlich die Dokumentation des britischen Chemikers Peter Murray-Rust.

In diesem Kontext auch der Hinweis auf die laufende Online-Konsultation der Berlin-Brandburgischen Akademie der Wissenschaften zur Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens.

Update, 27.03.14:

  • Eine englische Pressemitteilung der Universität Konstanz ist online.
  • Der Open-Access-Newsletter der Helmholtz-Gemeinschaft berichtet unter dem Titel „Triple Dipping: Elsevier verlangt Geld für den Zugang zu Open-Access-Artikeln eigener Zeitschriften“ über #Elseviergate. Einen weiteren Beitrag dazu gibt es in der Times Higher Education.

[via Ralf Toepfer]

„Die Zeit“ über Wissenschaft, Transparenz und Open Science

Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ befasst sich unter dem Motto „Rettet die Wissenschaft“ mit dem Themenfeld Wissenschaft und Transparenz. Die Beiträge sind auch online frei zugänglich. (Danke an Thomas Hapke für den Hinweis.)

  • Rettet die Wissenschaft!: Gefälschte Forschungsergebnisse, gekaufte Wissenschaftler, Plagiate und Pannen im Labor – die Wissenschaft stand schon besser da. Zeit für einen fundamentalen Umbruch.“ Von Stefan Schmitt und Stefanie Schramm.
  • Signifikanter Unsinn: Viele glauben, ein signifikantes Forschungsergebnis sei mit hoher Wahrscheinlichkeit korrekt. Ein Denkfehler, der schwachen Ergebnissen zu viel Gewicht verleiht.“ Von Christoph Drösser.
  • „‚Die Folgekosten können hoch sein‘: Jürgen Zöllner kennt den Forschungsbetrieb als Mediziner, Minister und Manager. Der SPD-Politiker fordert eine neue Transparenz für die Wissenschaft.“ Von Martin Spiewak. U.a. mit der schönen Frage: „Haben Sie die Originaldaten Ihrer eigenen Doktorarbeit noch?“

In diesem Zusammenhang sei auch auf den „Open Research Data Piloten“ in Horizon 2020 hingewiesen. Die EU-Kommission hat Ende 2013 zwei Leitfäden zum Thema veröffentlicht:

  • Guidelines on Data Management in Horizon 2020 (PDF)
  • Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data in Horizon 2020 (PDF)

Siehe hierzu auch die Beiträge im Helmholtz Open Access Newsletter und auf KoWi.de. Bei der Suche nach einem geeigneten Ort zur Speicherung der Forschungsdaten hilft ein Klick auf re3data.org  – Registry of Research Data Repositories. Über die Hintergründe dieses DFG-Projektes, in das ich involviert bin, habe ich im letzten Jahr einen Beitrag für den PLOS Tech Blog geschrieben.

Zuletzt noch der Hinweis auf das neue Open-Science-Buch von Sönke Bartling (DKFZ) und Sascha Friesike (HIIG). Das Buch ist 2014 bei Springer erschienen. Der Titel lautet „Opening Science – The Evolving Guide on How the Internet is Changing Research, Collaboration and Scholarly Publishing“. Die beteiligten Autorinnen und Autoren beschreiben Wege, Herausforderungen und Chancen auf dem Weg zu einer offeneren Wissenschaft. Natürlich sind die Beiträge frei zugänglich.

 

Große Koalition kündigt umfassende Open-Access-Strategie an

Erfreulicherweise wollen CDU, CSU und SPD in dieser Legislaturperiode wichtige Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Umgang mit wissenschaftlicher Information schaffen. Im heute vorgestellten Koalitionsvertrag (PDF) heißt es:

„Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.“

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft bewertet diese Aussage in einer Pressemitteilung als „vielversprechend“, mahnt jedoch zugleich eine „tatsächlich bildungs- und forschungsfreundlich’“ Umsetzung der nötigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz an. Bereits 2010 hat das Aktionsbündnis einen Entwurf für eine „allgemeinen Wissenschaftsschranke“ vorgelegt, der die „bisherigen kleinteiligen und höchst komplizierten Schrankenlösungen“ in einem Paragraphen bündelt.

Auch will die Koalition prüfen, „ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizenzieren.“ Darüber hinaus soll auf europäischer Ebene für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Medien geworben werden.

Weiter schreiben sich CDU, CSU und SPD die Förderung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten auf die To-Do-Liste:

„Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.“

Durch ein Förderprogramm sollen der “Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen“  vorangetrieben werden.

Optimistisch stimmt der Blick auf  das Themenfeld „Digitalisierung und Infrastruktur in der Wissenschaft“. Der Umgang mit Forschungsdaten soll verbessert werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:

„Wir werden eine Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft initiieren, zum Beispiel um Zugang und Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Rat für Informationsinfrastrukturen gründen, in dem sich die Akteure des Wissenschaftssystems über die Erarbeitung disziplinen und institutionenübergreifender Strategien und Standards verständigen. Zudem wollen wir virtuelle Forschungsumgebungen stärken, die es Forscherinnen und Forschern erlauben, mithilfe digitaler Medien über disziplinäre, institutionelle und geografische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten und daraus auch neue Forschungsmethoden und -gegenstände zu entwickeln.“

Die  Einrichtung eines Rates für Informationsinfrastrukturen wurde erst letzte Woche durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen.

Auch der nationalen „Roadmap-Prozess für große Forschungsinfrastrukturen“ soll unter „unter Berücksichtigung neuer Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern “ fortgesetzt werden.

Im Bereich der digitalen Wissenschaft soll  die „Forschungs- und Innovationsförderung für ‚Big Data’ auf die Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Datenanalyse“ ausgerichtet werden. Weiter soll ein mit „öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut“ geschaffen werden.

Fazit: Es wird spannend welche konkreten Maßnahmen bis 2017  folgen werden.  Zu hoffen ist, dass die angesprochen Themen rasch und mutig im Sinne der Wissenschaft umgesetzt werden.

Bund und Länder richten „Rat für Informationsinfrastrukturen“ ein

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 22. November 2013  die Einrichtung eines Rates für Informationsinfrastrukturen beschlossen. Die Einsetzung des Gremiums geht auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2012 zurück.

Auszug aus der Pressemitteilung (PDF) der GWK:

„Um die vorhandenen vielfältigen Aktivitäten in diesem Bereich besser aufeinander abzustimmen und sie miteinander zu verzahnen, hat die GWK heute beschlossen, einen Rat für Informationsinfrastrukturen zunächst als vierjähriges Pilotprojekt einzurichten. [..] Der Rat soll sich auf der Systemebene den strategischen Zukunftsfragen dieses Wissenschaftsbereiches widmen, die Selbstorganisationsprozesse in der Wissenschaft stärken und Möglichkeiten zur Kooperation von Einrichtungen/Initiativen ausloten. Er wird Wissenschaft und Politik in Fragen der Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen beraten. Dem 24-köpfigen Gremium sollen sowohl Nutzer und Betreiber von wissenschaftlichen Informationsstrukturen als auch öffentliche Zuwendungsgeber angehören. Die Finanzierung des Rates erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder.“

BMBF: „Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.

Unter dem Motto „Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“ informiert das Ministerium über Open Access und stellt die Ergebnisse seines strategischen Dialogs zum Thema „Wissenschafts- und innovationsfreundliches Urheberrecht für die digitale Wissensgesellschaft“ unter einer offenen Lizenz (CC-BY-ND) zur Verfügung (PDF).

Bereits im Juni hat das BMBF im Rahmen des G8 Science Ministers Statement den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten gewürdigt.
Zur Rolle des Wissenschaftsministeriums beim Thema Open Access heißt es auf der neuen Website:

„Aufgabe der Forschungs- und Innovationspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entstehung von Wissen, seinen Austausch und seine Zirkulation fördern. Ein ungehinderter Wissensfluss ist Grundvoraussetzung für exzellente und innovative Forschung, aber auch für den Transfer der Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen – zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Daher setzt sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für mehr Open Access ein.“

Auch wird das Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beworben. Die Regelung in § 38 Abs. 4 UrhG tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Über die Regelung wurde sieben Jahre lang gestritten. Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BGBl. I, Nr. 59, 08.10.2013)

Vielen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft geht die Regelung nicht weit genug. Auch die Länder fordern weitere Anpassungen. In einer Pressemitteilung des Bundesrats zur Billigung des Gesetzes heißt es:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden.“

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gibt konkrete Handlungshinweise. Es hat diesen Monat zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung gegen den „Reformstau beim Wissenschaftsurheberrecht“ veröffentlicht.

In ihren Wahlprogrammen haben sowohl Union als auch SPD eine stärkere Förderung von Open Access angekündigt. So kündigte z.B. die Union an, bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’“ entwickeln zu wollen (PDF). Und die SPD stellte in ihrem Programm die Arbeit an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“  (PDF) in den Fokus.

Spannend wird nun sein, welche konkreten Maßnahmen im Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.

Helmholtz-Gemeinschaft verankert Open-Access-Policy

Anlässlich der internationalen Open Access Week 2013 gibt die Helmholtz-Gemeinschaft ihre neue Open-Access-Richtlinie bekannt. Von Mittelempfängern des „Impuls- und Vernetzungsfonds“ der Helmholtz-Gemeinschaft wird künftig erwartet, dass sie Veröffentlichungen, die in geförderten Projekten entstehen, frei zugänglich machen. Der Impuls- und Vernetzungsfonds ist eines der zentralen finanziellen Förderinstrumente der Helmholtz-Gemeinschaft.

Nähere Informationen zur Open-Access-Richtlinie finden sich auf der Website der Helmholtz-Gemeinschaft und in einer Sonderausgabe des Helmholtz Open Access Newsletters.

oaw2013Auch andere wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland beteiligen sich mit Aktionen an der Open Access Week. U.a. findet am Donnerstag, den 24. Oktober 2013, von 18 bis 20 Uhr an der Universitätsbibliothek der TU Berlin eine Podiumsdiskussion unter dem Titel: „Fokus TU Open Access – Publizieren im 21. Jahrhundert“ statt.

Auch die Max-Planck-Gesellschaft veranstaltet einige Events und eine Austellung („Wissen für alle: Open Access!“) in Berlin.

 Offenlegung: Ich arbeite für die Helmholtz-Gemeinschaft.

Bundesrat billigt Zweitverwertungsrecht

Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beschlossen (Beratungsvorgang 643/13). In einer Pressemitteilung heißt es dazu:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher unter anderem, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.“

Bis zuletzt gab es in der Wissenschaft deutliche Kritik an dem Gesetz. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte sogar eine Ablehnung des Gesetzes gefordert. Kritisiert wurde der enge Anwendungsbereich des jetzt verabschieden Zweitverwertungsrechts. So fokussiert das Gesetz nur Publikationen, die im Rahmen der ausseruniversitären und der drittmittelgeförderten Forschung entstehen. Diese Einschränkung wurde auch von den Wissenschaftsorganisationen als Diskriminierung von Forschenden an Hochschulen kritisiert. Darüber hinaus geht die Embargofrist von zwölf Monaten an den Bedürfnissen der MINT-Fächer vorbei. Weiter sind Artikel in Sammelwerken, die nicht zweimal jährlich erscheinen, ausgeschlossen. Darüber hinaus darf nur die Manuskriptversion eines Artikels auf dem Repositorium veröffentlicht werden.

Bei aller Kritik ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Die weitere Arbeit an der Schaffung eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts sollte in der kommenden Legislaturperiode rasch angegangen werden. Die „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI) der Bundesregierung hat Anfang des Jahres auf die Relevanz von Open Access für die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftsstandort Deutschland hingewiesen und dabei auch die Notwendigkeit eines Zweitverwertungsrechts betont. Darüber hinaus gilt es, die Zielvorgabe der Europäischen Kommission einzuhalten: Bis 2016 sollen 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung in Europa entstehen, ohne Barrieren über das Internet zugänglich frei gemacht sein. Ohne die Ausweitung des Zweitverwertungsrechts auf die hochschuleigene Forschung wird diese Vorgabe nur schwer umzusetzen sein. An der Nachbesserung des Gesetzes, nach der Wahl, führt wohl kein Weg vorbei.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lohnt sich bei der praktischen Umsetzung des Grünen Wegs von Open Access weiterhin der Blick in die Datenbank SHERPA/RoMEO. Diese gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten. In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Bundestag bringt Zweitveröffentlichungsrecht auf den Weg

Der Bundestag hat gestern mit der Mehrheit von Union und FDP die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts beschlossen.

Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BT-Drucksache 17/13423)

Enttäuschend ist, dass die Änderungswünsche der Wissenschaftsorganisationen und des Bundesrates am Zweitverwertungsrecht nicht berücksichtigt wurden. Problematisch ist insbesondere der enge Anwendungsbereich des Gesetzes. So fokussiert das verabschiedete Zweitveröffentlichungsrecht nur Publikationen, die im Rahmen der ausseruniversitären und der drittmittelgeförderten Forschung entstehen. Diese Einschränkung wurde vom Bundesrat und von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen als Diskriminierung von WissenschaftlerInnen an Hochschulen kritisiert. Darüber hinaus geht eine Embargofrist von zwölf Monaten an den Bedürfnissen der MINT-Fächer vorbei. Weiter sind Artikel in Sammelwerken, die nicht zweimal jährlich erscheinen, ausgeschlossen. Darüber hinaus darf nur die Manuskriptversion eines Artikels auf dem Repositorium veröffentlicht werden.

Diese Einschränkungen im Zweitverwertungsrecht wurden bereits Anfang des Monats in einer Anhörung im Rechtsauschuss erörtert. Dort sprach sich die Mehrheit der ExpertInnen für eine Verankerung des Zweitveröffentlichungsrechts aus und kritisierte die vorgesehenen Beschränkungen.

Anträge der Oppositionsparteien, die stärker auf die Bedürfnisse der Wissenschaft fokussiert waren, wurden in der gestrigen Plenardebatte abgelehnt.

Begrüßenswert ist, dass Union und FDP begleitend zum Zweitverwertungsrecht noch einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht haben, der das Thema umfassender angeht. Aus Sicht der Verlagsseite handelt es sich bei diesem Antrag um „ideologische[n] Ballast“, desen Umsetzung  „auf eine Gängelung der Wissenschaftler hinausläuft.“

Linke und SPD kritisieren die unbefriedigende Umsetzung des Zweitveröffentlichungsrechts in öffentlichen Stellungnahmen: Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion spricht von einem „Trauerspiel“ und einem „untaugliches Gesetz“. Für die Linke ist es „unverständlich, dass dieses Vorhaben so lange in Schubladen schlummerte und nun keine Zeit mehr für eine fundierte Weiterentwicklung bleibt.“ Die Grünen hatten bereits im April die Benachteiligung wissenschaftlicher AutorInnen an den Universitäten kritisiert.

Spannend wird nun die Diskussion im Wahlkampf werden: Das Thema Open Access ist in allen Parteiprogrammen verankert. Die Union will bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’ entwickeln“ (PDF), die FDP will Open Access in den Förderungsrichtlinien verankern (PDF), die SPD will weiter an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ arbeiten (PDF), die Grünen wollen neben der Förderung von „Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich“ „eine umfassende Wissenschaftsschranke“ einführen sowie Open Access „zur verpflichtenden Bedingung“ bei der Forschungsförderung machen (PDF) und die Linke stelle Offenheit als Paradigma der „modernen“ Wissenschaft in den Fokus und möchte mit „verpflichtende[n] Open-Access-Veröffentlichung“ „Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde“ grundsätzlich offen zugänglich machen.

Mit Blick auf diese Vorhaben der Parteien ist das Zweitveröffentlichungsrecht, so der Börsenverein, ein „schlechtes Vorzeichen für die kommende Legislaturperiode, in der sich das Ringen um ein akzeptables Urheberrecht für den Bereich Bildung und Wissenschaft wohl fortsetzen wird.“

Aus Sicht der Wissenschaft bleibt zu hoffen, dass die Befürchtungen der Verlage eintreten und so zukünftig deutlich mehr Dynamik in die Diskussion kommt. Mit den  Vorgaben der Internet-Enquete gibt es eine parteiübergreifende Vorstellung zur weiteren Umsetzung von Open Access. Diese gilt es im Dialog mit der Wissenschaft zu realisieren.

Update, 11:48: Der Link auf den Gesetzentwurf (17/13423) wurde korrigiert.

G8-Staaten verabschieden Open-Access-Statement

Erfreuliche Nachrichten aus London: Die WissenschaftsministerInnen der größten Industrienationen würdigen den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten.

In einer heute verabschiedeten Erklärung heißt es zum Thema Open Access:

„We recognise that G8 nations have an important opportunity and responsibility to promote policies that increase access to the results of publicly funded research results to spur scientific discovery, enable better international collaboration and coordination of research, enhance the engagement of society and help support economic prosperity.“

Erfreulich ist, dass die G8-Staaten – wie zuvor bereits Science Europe und der Global Research Council (GRC) –, den Grünen und Goldenen Weg als komplementäre Strategien des Open Access anerkennen und keine der beiden Strategien hervorheben.

Zum Thema Open Research Data, wird – unter Bezug auf den Report „Science as an open enterpris“ der Royal Society – festgesellt:

„We are committed to openness in scientific research data to speed up the progress of scientific discovery, create innovation, ensure that the results of scientific research are as widely available as practical, enable transparency in science and engage the public in the scientific process.“

Zur Umsetzung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Daten wollen die Staaten kooperieren.

In diesem Zusammenhang ist auch die heute in Brüssel verabschiedete Open-Data-Strategie der EU von Interesse. Änderungen in der „Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“, sollen laut Pressemitteilung, den Zugang zu „geographic and weather data, statistics or digitised books“ verbessern und damit auch die digitale Wirtschaft fördern.