Wissenschaftsrat empfiehlt die Publikation von negativen Resultaten

Der Wissenschaftsrat, das zentrale wissenschaftspolitische Beratungsgremium Deutschlands, hat auf seinen Frühjahrssitzungen in Stuttgart lesenswerte „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ veröffentlicht. In der Pressemitteilung dazu heißt es:

„Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates widmen sich mit diesem Ansatz nicht nur gravierenden Fällen des Wissenschaftsbetrugs wie Datenfälschung oder Plagiaten, sondern betrachten auch die Grauzone verschiedener Formen nicht integren oder unverantwortlichen Verhaltens. Damit geht der Wissenschaftsrat weit über den in der öffentlichen Debatte bisher dominierenden Schwerpunkt von Plagiatsfällen in Doktorarbeiten hinaus. Betrachtet wird der gesamte Forschungsprozess und auch das Studium als entscheidende Phase für die Entwicklung wissenschaftlicher Integrität wird miteinbezogen.“

In den Empfehlungen (PDF) werden auch einige Ergebnisse der Fakultätenbefragung des Wissenschaftsrates dokumentiert. Nach dieser Erhebung, die u. a. die Verbreitung der gängigen Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis in Deutschland untersuchte, konstatiert der Wissenschaftsrat ein „ernüchterndes Bild, da selbst die DFG-Denkschrift und die HRK-Leitlinie als bekannteste Direktiven nur etwa der Hälfte bzw. zwei Dritteln der Antwortenden bekannt sind“. Gemeint sind hier die Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG (1998/2013) und die Empfehlung „Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen“ der HRK (2013). Weiter stellt der Wissenschaftsrat fest, dass die „langjährige Aufbewahrung und Nutzungsmöglichkeit von Forschungsdaten“ nur von „etwa der Hälfte“ der antwortenden Hochschulen umgesetzt wird.

Empfehlungen zu wissenschaftlicher IntegritätVor diesem Hintergrund adressieren die Empfehlungen des Wissenschaftsrates jetzt Forschende, deren Einrichtungen, die Politik, Förderorganisationen, Evaluationsagenturen und auch Wissenschaftsverlage und -zeitschriften. Für jeden dieser Akteure werden Handlungsempfehlungen gegeben. Wie bereits in vorhergehenden Empfehlungen „bekräftigt“ der Wissenschaftsrat seine Forderung „Forschungsdaten internationalen Standards entsprechend aufzubereiten, für einen ausreichend langen Zeitraum aufzubewahren und für Anschlussforschung zugänglich zu machen.“ Der Politik wird hierzu empfohlen „strategische Konzepte und Leitlinien“ zum Thema Forschungsdatenmanagement auf den Weg zu bringen. Positiv herausgehoben werden Entwicklungen in einigen Bundesländern, wie z. B. in Baden Württemberg. Dort wurde im letzten Jahr ein “Fachkonzept zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur” veröffentlicht, welches auch den Umgang mit wissenschaftlichen Daten thematisiert. Herausgeberinnen und Herausgebern von Fachzeitschriften werden aufgefordert „den Zugang zu Forschungsdaten und die Transparenz des Forschungsprozesses insgesamt zu befördern“. In diesem Kontext soll, so der Wissenschaftsrat, auch die „Publizierbarkeit von Replikationsstudien und negativen Forschungsergebnissen“ verbessert werden:

„Negative Forschungsergebnisse müssen grundsätzlich auch in renommierten Journalen publizierbar sein, bspw. als Teil der Hauptpublikation oder in gesonderten Sparten, ebenso wie Replikationsstudien. Errata und Korrigenda sollten systematisch veröffentlicht und bspw. mit der Originalpublikation verknüpft werden, um die Verbreitung falscher Daten zu verhindern. Online-Repositories mit zugänglichen Forschungsprimär- und Metadaten stellen ebenfalls wichtige Maßnahmen für die Förderung wissenschaftlicher Integrität dar. „

Um die Veröffentlichung von negativen Resultaten zu fördern, empfiehlt der Wissenschaftsrat Förderorganisationen die Publikation negativer Ergebnisse bei der Bewertung von Forschungsvorhaben und -ergebnissen positiv zu bewerten.

Bund und Länder richten „Rat für Informationsinfrastrukturen“ ein

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 22. November 2013  die Einrichtung eines Rates für Informationsinfrastrukturen beschlossen. Die Einsetzung des Gremiums geht auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2012 zurück.

Auszug aus der Pressemitteilung (PDF) der GWK:

„Um die vorhandenen vielfältigen Aktivitäten in diesem Bereich besser aufeinander abzustimmen und sie miteinander zu verzahnen, hat die GWK heute beschlossen, einen Rat für Informationsinfrastrukturen zunächst als vierjähriges Pilotprojekt einzurichten. [..] Der Rat soll sich auf der Systemebene den strategischen Zukunftsfragen dieses Wissenschaftsbereiches widmen, die Selbstorganisationsprozesse in der Wissenschaft stärken und Möglichkeiten zur Kooperation von Einrichtungen/Initiativen ausloten. Er wird Wissenschaft und Politik in Fragen der Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen beraten. Dem 24-köpfigen Gremium sollen sowohl Nutzer und Betreiber von wissenschaftlichen Informationsstrukturen als auch öffentliche Zuwendungsgeber angehören. Die Finanzierung des Rates erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder.“

Software Journals – das nächste große Ding

Mit Blick auf die Diskussionen um Open Science ist es dringend notwendig die Erfassung und Bewertung von Forschungsleistungen breiter zu fassen. Der Beschluss der National Science Foundation (NSF) unter dem Begriff „Products“ nicht mehr nur textuelle Publikationen, sondern darüber hinaus auch Forschungsdaten und Software als wissenschaftlichen Output bei der Antragstellung zu erfassen, ist ein überaus wichtiger Beitrag zur Förderung von Offenheit in der Wissenschaft. (Leider hat der Wissenschaftsrat die Relevanz dieses Themas in seinem jüngst veröffentlichten Entwurf eines Kerndatensatz Forschung nicht berücksichtigt, obwohl er z.B. im letzten Jahr „Anerkennungsprobleme“ des Datenmanagements bemängelt hat.)

Während sich in den letzten Monaten mit dem Start von Data-Journals (Beispiel ESSD) und der aktuellen Gründungswelle von Forschungsdaten-Repositorien Verfahren bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten formieren, die auf dem etablierten Publikationswesen aufsetzten, steht das Thema Software-Publishing noch in den Startlöchern. Zwar gibt es in einigen Disziplinen seit langem Beispiele für Software-Papers, doch mit Blick auf die dauerhafte und möglichst offene Zugänglichkeit des Programmcodes scheinen die existierenden Veröffentlichungsverfahren wenig befriedigend.

Einblicke in die zukünftigen Entwicklung des Themenfeldes Software-Publishing werden am Beispiel des Journal of Open Research Software (JORS) deutlich. Diese Open-Access-Zeitschrift, die bei Ubiquity Press – einer Ausgründung des University College London (UCL) – erscheint, hat diesen Monat seine ersten Software-Papers veröffentlicht. Auszug aus der Selbstbeschreibung des Journals:

„The Journal of Open Research Software (JORS) features peer reviewed software papers describing research software with high reuse potential. We are working with a number of specialist and institutional repositories to ensure that the associated software is professionally archived, preserved, and is openly available. Equally importantly, the software and the papers will be citable, and reuse will be tracked.“

Einer der jetzt erschienen Artikel beschreibt einen „Drosophila Photo-transduction Simulator“. Die Software, eine Simulation in Matlab, wird anhand eines vorgegeben Schemas in einem Aufsatz dokumentiert. Nach diesem Schema müssen die Autorinnen und Autoren z.B. Aussagen zur Lizenz, unter der die Software zugänglich ist, machen. Die Software selbst muss auf einem Repositorium gespeichert werden (Beispiel). Das Journal empfiehlt dazu eine Auswahl an geeigneten Repositorien. Der Artikel verlinkt dann auf die im Repositorium gespeicherte Software. Folgende Grafik erläutert den Ablauf einer Publikation:

Die zukünftige Entwicklung des Software-Publishings wird sicherlich hochspannend werden. Am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ hat Jens Klump Anfang dieses Jahres einen sehr interessanten Workshop zum Thema veranstaltet. In diesem wurden einige der zentralen Fragen rund um das Thema diskutiert. Z.B.: Welche Anforderungen muss ein Software-Repositorium erfüllen? Wie wird das Zusammenspiel zwischen Software-Journal und Repositorium optimal organisiert? Welche Rolle spielen Entwicklungsplattformen wie GitHub? Kann die Versionierung der Software im Software-Paper abgebildet werden? Welche Perspektiven ergeben sich für das Zusammenspiel von Daten, Software und klassischem (interpretativen) Aufsatz? Welche Identifikationen werden benötigt?

Deutlich ist bereits jetzt, dass die Data-Papers des Journal of Open Research Software die Nachnutzung der Software fördern: Zum einen wird durch die Veröffentlichung des begutachteten Software-Papers sichergestellt, dass Qualitätsstandards bei der Programmierung der Software berücksichtig wurden. Darüber hinaus liefert das Software-Paper eine ausführliche Dokumentation des Programms. Damit werden mögliche Fragen, die bei einer Nachnutzung der Software auftreten im Voraus beantwortet. Weiter wird durch die Speicherung der Software, unter einer freien Lizenz, auf einem Repositorium die langfristige Nachnutzung garantiert. (Unabhängig vom Endes eines Projektes oder des Abschaltens einer Entwicklungsumgebung.) Und zuletzt wird die Arbeit der Entwicklerinnen und Entwickler im Rahmen des wissenschaftlichen Reputationssystems gewürdigt: Das Data-Paper landete auf der Publikationsliste.

Wissenschaftsrat fordert mehr Koordination der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen

Der Wissenschaftsrat, das zentrale wissenschaftspolitische Beratungsgremium Deutschlands, hat heute „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen in Deutschland bis 2020“ (PDF) veröffentlicht. In der Pressemitteilung zu dem rund 90-seitgen Papier heißt es:

„Der große Bedarf der Wissenschaft an digitalen und retrodigitalisierten Daten und Informationen, rasch anwachsende Sammlungen von Forschungsdaten in nahezu allen Disziplinen und die zunehmende Virtualisierung wissenschaftlicher Kommunikation stellen Wissenschaft und Informationsinfrastrukturen vor große Herausforderungen. Auch die weltweiten Kooperationen und der internationale Wettbewerb der Wissenschaftssysteme haben zu steigenden Anforderungen an die Informationsinfrastrukturen geführt. Der Wissenschaftsrat hat sich deshalb dafür ausgesprochen, das Gesamtsystem der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen in Deutschland strategisch weiter zu entwickeln. […] Auf einer ersten Stufe sollten in einem wettbewerblichen Verfahren Initiativen mit der Koordinierung der wichtigsten Aufgabenfelder beauftragt werden.[..] Auf einer zweiten Stufe sollten Bund und Länder einen Rat für Informationsinfrastrukturen als übergeordnetes Koordinierungsgremium einrichten. Dieser Rat sollte eine Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Initiativen gewährleisten und Bund und Ländern künftig Empfehlungen zur strategischen Weiterentwicklung des sehr dynamischen Informationsinfrastruktursystems geben. „

Die Empfehlungen bauen auf den Arbeiten der Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur (KII) und entsprechenden Papieren des Wissenschaftsrats zu Zukunft von Informationsinfrastrukturen und aus dem Jahr 2011 auf.