LINKE: Antrag zur Förderung von Open Access

Die Bundestagsfraktion der LINKE hat einen Antrag zur Förderung von Open Access verabschiedet. Der Antrag „Die Ergebnisse öffentlicher Forschung für alle zugänglich machen – Open Access in der Wissenschaft unterstützen“ (PDF) umfasst verschiede Maßnahmen, deren Anliegen es ist, „eine konsistente Strategie zur Umsetzung des Open-Access-Modells in der deutschen Wissenschaftslandschaft zu entwickeln.“

In dem Antrag wird ein Zweitveröffentlichungsrecht nach einem Embargo von sechs Monaten gefordert. (Siehe hierzu auch den Antrag der LINKE aus dem April.) Weiter wird ein Förderprogramm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Open-Access-Repositorien und Open-Access-Zeitschriften anregt. Interessant der Vorschlag Open-Access-Publikationen bei Antragsverfahren besonders zu würdigen. Darüber hinaus wird das Potenzial des offenen Zugangs zu Forschungsdaten betont. Forschungsdaten sollen, so die LINKE, auf Forschungsdaten-Repositorien zugänglich gemacht werden. Dabei sollen „Einzelfalllösungen für sensible Forschungsdaten“ berücksichtigt werden. Eine Veröffentlichung der Daten unter einer Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung“ wird angeregt.

Nach dem Antrag der Grünen aus dem September ist dies der zweite umfassende Bundestagsantrag zu Open Access in Deutschland. Aktuell wird das Thema auch in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ diskutiert. In einem öffentlichen Expertengespräch der Projektgruppe „Bildung und Forschung“ Anfang dieses Monats wurde auch die Bedeutung von Open Access für die digitale Wissenschaft thematisiert. Die Stellungnahmen der Experten sind online.

Kurz: Open-Access-Erfolgsgeschichten; Twitter für Hochschulen; Forschungsdatenmanagement; Science Code Manifesto; Rechtliche Rahmenbedingungen des Data Sharing

Open-Access-Erfolgsgeschichten: Im Rahmen der aktuell laufenden Open-Access-Week präsentiert Knowledge Exchange, ein Zusammenschluss von europäischen Förderorganisationen, eine lesenswerte Sammlung von Erfolgsgeschichten rund um Open Access.

Twitter für Hochschulen: Die London School of Economics and Political Science hat eine Einführung zu Twitter veröffentlicht. Zielgruppe sind u.a. Dozentinnen und Dozenten, die erste Gehversuche mit Twitter machen.

Forschungsdatenmanagement: Die Kollegen der FH Potsdam haben ein Handbuch zum Management von Forschungsdaten herausgegeben. Alle Beiträge sind open access.

Open Source in der Wissenschaft: Fünf Cs prägen das jüngst veröffentlichte Science Code Manifesto: Code, Copyright, Citation, Credit und Curation. Initiiert wurde das Manifest von Akteuren der Climate Code Foundation.

Zweitveröffentlichungsrecht: CDU-Politiker Günter Krings findet Open Access gut. Nicht gut findet er jedoch das geforderte Zweitveröffentlichungsrecht, dies erläutert er in der heutigen FAZ. Ben Kaden hat den Text auf IUWIS kommentiert. Einen weiteren Kommentar hat Tobias Schulze veröffentlicht.

Data Sharing: Im Rahmen des EU-Projektes Opportunities for Data Exchange (ODE) ist die Broschüre „Ten Tales of Drivers & Barriers in Data Sharing“ (PDF) erschienen. Die Publikation dokumentiert zehn Blickwinkel von Personen aus Wissenschaft, Infrastruktur und Forschungsförderung auf das Thema.  (Disclosure: Ich bin an dem Projekt beteiligt.) Nicht weniger interessant: Knowledge Exchange hat einen Report zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des offenen Zugangs zu Forschungsdaten veröffentlicht. Ein Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Lage in Deutschland.

Kurz: Urheberrechtsreform gefordert; Freier Zugang zu Forschungsdaten klinischer Studien; Umgang mit zurückgezogenen Artikeln; Nanopublikationen in der Pharmazie

Urheberrechtsreform gefordert: Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat Anfang der Woche das Ergebnis einer Erhebung zu Anforderungen von Wissenschaft und Bildung an das Urherbrecht veröffentlicht. Über 2.500 Personen haben sich an der Umfrage beteiligt und sich in ihren Antworten für eine umfassende Reform des Urheberrechts ausgesprochen. In der Umfrage wird auch die Forderung nach einem Zweitverwertungsrecht deutlich. Auszug aus der Pressemitteilung:

„Besonders deutlich (nämlich zu 91,7 % ) fordern die Befragten, dass zumindest das mit öffentlichen Mitteln geförderte Wissen frei öffentlich zugänglich gemacht wird – wie bereits in entsprechenden Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag verlangt. Um dies zu erreichen, sollte der Gesetzgeber über Gutachten klären lassen, ob das Zweitverwertungsrecht auch den Institutionen der AutorInnen verbindlich zugesprochen werden darf: Einer solchen Lösung stimmen 80,3% der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden und Publizierenden zu.“

CDU: Auf ScienceBlogs berichtet Christian Reinboth über seinen Antrag zur Förderung von Open Access im Rahmen des bildungspolitischen Strategiepapiers „Bildungsrepublik Deutschland“ der CDU. (Via OATP)

Forschungsdaten klinischer Studien: Die Cochrane Collaboration spricht sich in einem Statement für eine bessere Zugänglichkeit von Forschungsdaten aus, die im Rahmen von klinischen Studien erhoben werden: (Via OATP)

“[A]ll data from all randomised clinical trials, including raw anonymised individual participant data that do not allow identification of individual participants, and the corresponding trial protocols to become publicly available free of charge and in easily accessible electronic formats“.

Umgang mit zurückgezogenen Artikeln: In der aktuellen Ausgabe der Nature befasst sich Richard Van Noorden mit den Problematiken zurückgezogener wissenschaftlicher Artikel. In dem lesenswerten Aufsatz findet sich der Hinweis auf das interessante Blog „Retraction Watch“.

Nanopublikationen in der Pharmazie: Veronika Schmidt berichtet auf Die Presse.com über das EU-Projekt Open PHACTS (Open Pharmacological Concepts Triple Store). Das Projekt widmet sich u.a. dem Konzept der Nanopublikation im Bereich der Pharmazie.

Kurz: Open Access in Princeton, Open Access im Bundestag

Die Princeton University hat unter breitem Medieninteresse eine Open-Access-Richtlinie verabschiedet.  Ulrich Herb berichtet auf Telepolis:

„Die Princeton University untersagt ihren Wissenschaftlern, das exklusive Copyright (im deutschen Rechtsraum müsste analog von den ausschließlichen Nutzungsrechten die Rede sein) an einem Text im Zuge dessen Publikation an einen Verlag zu übertragen. Soweit so gut und soweit auch sehr viel besser, als das, was andere Universitäten tun.“

Am Donnerstag wurde der Antrag der Grünen zum Thema Open Access im Bundestag diskutiert. Nach der Diskussion um den Antrag der Linken  (siehe dazu auch die damalige Zusammenfassung bei IUWIS) im Juli war dies die wohl bisher  intensivste Bundestagsdebatte zum Thema. Das Plenarprotokoll (17/130) dokumentiert die Diskussion (unter TOP 21). Im Nachgang der Debatte haben die  CDU-Abgeordneten Kretschmer und Schipanski in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine weitere Prüfung des Zweitveröffentlichungsrecht angekündigt.

Grüne fordern umfassende Förderung von Open Access

Klaus Graf macht auf einen bemerkenswerten Gesetzesentwurf der Grünen zum Thema Open Access aufmerksam. Kurze Zusammenfassung:

Unter dem Titel „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten der öffentlich geförderten Forschung“ (17/7031) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Thema Open Access in den Bundestag eingebracht.

Im Fokus des Antrags steht das Anliegen der Grünen „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Nutzung und Publikation von Open Access Beiträgen durch Informationen, Beratung und Serviceleistungen zu unterstützen und dadurch die Verbreitung von Open Access Veröffentlichungen zu beschleunigen.“

Die Grünen schlagen vor Open Access durch Maßnahmen in den folgenden vier Handlungsfeldern zu fördern:

Rechtliche Vorraussetzungen für Open Access: Hier wird ein u. a. eine unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht gefordert.

Open-Access-Strategien der Wissenschaft unterstützen: Hier sehen die Grünen umfassenden Handlungsbedarf. U. a. soll der Aufbau von Open-Access-Publikationsfonds sowie die „Primärdateninitiative“ der Wissenschaftsorganisationen vorangetrieben werden.

Benachteiligung von Open-Access-Publikationen abbauen: Hier fordern die Grünen u. a. die Gleichberechtigung von Open-Access-Publikationen im Rahmen von Berufungsverfahren.

Transparenz über öffentliche Forschung erhöhen: Unter diesem Punkt fordern die Grünen u. a. die Einführung von „rechtlich verpflichtende[n] Bedingung“ um Publikationen, die im Eigenverlag von wissenschaftlichen Institutionen entstehen, nach einem Embargo von zwölf Monaten im Netz frei zugänglich zu machen. (Besonderer Handlungsbedarf wird bei den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes gesehen.)

Bundestag.de hat eine kurze Notiz zu dem Antrag veröffentlicht.

Update, 27.09.11: Auf gruen-digital.de erläutert Konstantin Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, das Anliegen.

Kurz: „Data-Sharing-Policies“; CiteULike als Repositorium; Forschungsdaten-Symposium; Verwaiste Werke

Zoë Corbyn schreibt in der aktuellen Ausgabe der Nature anhand zwei aktueller Studien (Alsheikh–Ali et al. und Piwowar) über die Herausforderungen und Chancen von „Data-Sharing-Policies“:

„Adherence to data-sharing policies is as inconsistent as the policies themselves.“

CiteULike Gold, der Premiumdienst des webbasierten Literaturverwaltungsdienst, bietet nun eine „Repositorienfunktion“:

„CiteULike Gold users can now make their attachments visible to everyone, e.g., for self-publishing articles.“

Am 29. September 2011 findet an der Universität Potsdam ein interdisziplinäres Symposium zum Umgang mit Forschungsdaten für die Region Berlin-Brandenburg statt. Die Anmeldefrist endet am 15. September 2011.

„ Ziel des Symposiums ist es, die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen in der Region Berlin-Brandenburg zusammenzubringen, um sich über die übergeordneten Aspekte der Umgangsweise mit Forschungsdaten auszutauschen.“

IUWIS weist auf die öffentliche Sitzung des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am  19. September 2011 zum Themenkomplex der verwaisten und vergriffenen Werke im Urheberrecht hin und dokumentiert die Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen.

Interview mit Lars Fischer zur Open-Access-Petition, Teil 2

Die öffentliche Petition „Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“, die Lars Fischer im Oktober 2009 an den Deutschen Bundestag richtete zielte darauf ab wissenschaftliche Publikationen, die in öffentlich geförderten Projekten entstehen, im Open Access zugänglich zu machen. Der kurze Text seiner Petition lautete:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Petition wurde innerhalb von wenigen Wochen von 23.631 Personen unterzeichnet. Wir hatten Lars Fischer, dessen Petition eine breite Öffentlichkeit erreichte, damals ein paar Fragen zu seinem Anliegen gestellt.

Eineinhalb Jahre nach der Einreichung hat der Petitionsausschuss nun Stellung genommen. Da ich die Stellungnahme auf der Website des Petitionsausschusses nicht gefunden habe, habe ich mich bei Lars Fischer nach dem Stand der Dinge erkundigt.

Lars Fischer lebt und arbeitet in Heidelberg, ist studierter Chemiker und als Wissenschaftsjournalist für die Blogplattform SciLogs.de des Verlags Spektrum der Wissenschaft tätig. Er selbst bloggt im Fischblog.

Herr Fischer, waren Sie überrascht als Sie das Schreiben des Petitionsausschusses in ihrer Mailbox gefunden haben?

Nicht wirklich, ich wusste ja dass das Verfahren läuft und dass ich irgendwann einen entsprechenden Bescheid bekommen würde. Ich hatte allerdings nicht erwartet, dass die Antwort so ausführlich ausfallen würde.

Wie urteilt der Petitionsausschuss über das Anliegen der 23.631 Unterzeichnerinnenund Unterzeichner?

Der Petitionsausschuss hat die Petition als eine der meistbeachteten öffentlichen Petitionen überhaupt bezeichnet, was mich natürlich sehr freut. Mein Anliegen kommt in der Bewertung insgesamt sehr positiv weg, entsprechend hat der Bundestag ja auch beschlossen, die Petition an die Fraktionen und die betroffenen Ministerien weiterzuempfehlen. Der Ausschuss stellt allerdings auch fest, dass die zentrale Forderung, der Bundestag solle die Forschungsorganisationen zur Förderung von Open Access anweisen, wenig sinnvoll ist, weil die das schon längst tun. Das ist natürlich richtig.

Die Wissenschaftsorganisationen fordern vom Gesetzgeber die Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts welches Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit bereiten würde, Publikationen auf Repositorien frei zugänglich zu machen. SPD und Linke haben sich dieser Forderung angeschlossen. Der Börsenverein lehnt diese Forderung ab. Während das Zweitveröffentlichungsrecht eine Option bietet, fordert ihre Petition die Verpflichtung. Halten Sie an dieser Forderung fest?

Das Zweitveröffentlichungsrecht ist auf jeden Fall eine unabdingbare Komponente und muss auf jeden Fall das primäre Ziel aller wissenschaftlicher Urheberrechtsinitiativen sein. Im Sinne meiner Petition geht das allerdings nicht weit genug, da mein zentrales Argument ist, dass der Steuerzahler auf die Forschung, die er finanziert, auch Zugriff haben muss. Daraus folgt natürlich, dass es eine Verpflichtung irgendeiner Art geben muss. Forschung im stillen Kämmerlein ist nicht Sinn der Sache und schadet auch der Wissenschaft selbst.

Wie geht es mit der Petition weiter? Ist der Prozess nun abgeschlossen oder geht es in die nächste Runde?

Die Petition selbst ist jetzt abgeschlossen, aber natürlich hat sie eine gewisse Signalwirkung entfaltet und wird die Debatte auch in Zukunft beeinflussen. Ich werde jedenfalls die in den letzten Jahren geknüpften Kontakte nicht abreißen lassen und mich weiter engagieren. Letztendlich ist nun aber die Politik am Zuge.

Vielen Dank für das Interview!

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat die Petition von Lars Fischer 2010 aufgegriffen und eine ergänzende Petition eingereicht (PDF). Rainer Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnisses kommentiert auf Netethics die Reaktion des Petitionsausschusses.

Das Aktionsbündnis erhebt aktuell die Erwartungen von Bildung und Wissenschaft an das Urheberrecht im Rahmen einer Online-Umfrage. Diese kann noch bis zum 20.10  08.2011 auf IUWIS ausgefüllt werden. Bereits jetzt haben sich über 2.000 Personen beteiligt.

Open-Access-Tage 2011: Anmeldung eröffnet

In diesem Jahr finden die Open-Access-Tage bereits zum fünften Mal statt. Gastgeberin ist vom 4. bis 5. Oktober 2011 die Universität Regensburg. Veranstaltet wird die Fachkonferenz von der Informationsplattform open-access.net und ihren Partnern.

Die Konferenz richtet sich an Personen aus Wissenschaft, Wissenschaftsmanagement, Verlagen und Infrastruktureinrichtungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Neben Vorträgen im Plenum besteht in vielen Sessions die Möglichkeit zur Diskussion. Teil der Veranstaltung ist wie in den Vorjahren die Open-Acces-Messe, auf der sich Open-Access-Projekte, -Verlage, -Zeitschriften, -Repositorien und weitere Akteure präsentieren können.

Die Anmeldung ist eröffnet und das Programm wächst und gedeiht. Als Mitglied des Programmkomitees würde ich mich freuen auch einige wisspub-Leserinnen und Leser in Regensburg sehen zu können. (Hashtag: #OAT11)

SPD: Kleine Anfrage zum Stand des Dritten Korbs

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage zum Stand des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform gestellt. Frage 16 greift Open Access auf: “Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Open Access für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung?”

Die Antwort der Bundesregierung ist mittlerweile online (PDF):

“Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Urheber ihre Werke anderen im Wege des Open Access unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das geltende Urheberrecht bietet hierfür bereits einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen. Gleichwohl hat das Bundesministerium der Justiz die beteiligten Kreise im Rahmen der Vorbereitungen des Dritten Korbes schriftlich und mündlich zum Themenkreis Open-Access-Verwertungsmodelle konsultiert. Das Ergebnis der Konsultation wird mit dem Referentenentwurf vorgestellt werden.”

„What If the Web Really Worked for Science?“

Dieser zentralen Frage geht James Boyle, Jura-Professor und Mitbegründer des Center for the Study of the Public Domain an der Duke Law School in einem kurzweiligen und wenig juristischen Vortrag nach. Auszug:

„The World Wide Web was invented for science. It was invented to help spread scientific research, to connect researchers, to make information search and retrieval global and easy. It has worked, to some extent. But the irony today, is that it is easier to use the Web to search for shoes, books, or porn, than to use it for scientific research. Scholarly articles reporting the results of publicly funded scientific research languish behind paywalls, protected by copyright and digital rights management. Databases are incompatible, and their legal accessibility often unclear.“

Boyle plädiert für die Schaffung eines Anreizsystems, das das „Sharing“ von Wissen und Information im Sinne des Open Access in den Vordergrund stellt und belohnt.  Eine Aufzeichnung seines Vortrags steht bei YouTube (sogar in HD) bereit:

(via Michael Nielsen)