BMBF: „Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.

Unter dem Motto „Open Access: Das Urheberrecht muss der Wissenschaft dienen“ informiert das Ministerium über Open Access und stellt die Ergebnisse seines strategischen Dialogs zum Thema „Wissenschafts- und innovationsfreundliches Urheberrecht für die digitale Wissensgesellschaft“ unter einer offenen Lizenz (CC-BY-ND) zur Verfügung (PDF).

Bereits im Juni hat das BMBF im Rahmen des G8 Science Ministers Statement den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten gewürdigt.
Zur Rolle des Wissenschaftsministeriums beim Thema Open Access heißt es auf der neuen Website:

„Aufgabe der Forschungs- und Innovationspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entstehung von Wissen, seinen Austausch und seine Zirkulation fördern. Ein ungehinderter Wissensfluss ist Grundvoraussetzung für exzellente und innovative Forschung, aber auch für den Transfer der Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen – zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Daher setzt sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung für mehr Open Access ein.“

Auch wird das Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beworben. Die Regelung in § 38 Abs. 4 UrhG tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Über die Regelung wurde sieben Jahre lang gestritten. Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BGBl. I, Nr. 59, 08.10.2013)

Vielen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft geht die Regelung nicht weit genug. Auch die Länder fordern weitere Anpassungen. In einer Pressemitteilung des Bundesrats zur Billigung des Gesetzes heißt es:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden.“

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ gibt konkrete Handlungshinweise. Es hat diesen Monat zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung gegen den „Reformstau beim Wissenschaftsurheberrecht“ veröffentlicht.

In ihren Wahlprogrammen haben sowohl Union als auch SPD eine stärkere Förderung von Open Access angekündigt. So kündigte z.B. die Union an, bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’“ entwickeln zu wollen (PDF). Und die SPD stellte in ihrem Programm die Arbeit an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“  (PDF) in den Fokus.

Spannend wird nun sein, welche konkreten Maßnahmen im Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.

Helmholtz-Gemeinschaft verankert Open-Access-Policy

Anlässlich der internationalen Open Access Week 2013 gibt die Helmholtz-Gemeinschaft ihre neue Open-Access-Richtlinie bekannt. Von Mittelempfängern des „Impuls- und Vernetzungsfonds“ der Helmholtz-Gemeinschaft wird künftig erwartet, dass sie Veröffentlichungen, die in geförderten Projekten entstehen, frei zugänglich machen. Der Impuls- und Vernetzungsfonds ist eines der zentralen finanziellen Förderinstrumente der Helmholtz-Gemeinschaft.

Nähere Informationen zur Open-Access-Richtlinie finden sich auf der Website der Helmholtz-Gemeinschaft und in einer Sonderausgabe des Helmholtz Open Access Newsletters.

oaw2013Auch andere wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland beteiligen sich mit Aktionen an der Open Access Week. U.a. findet am Donnerstag, den 24. Oktober 2013, von 18 bis 20 Uhr an der Universitätsbibliothek der TU Berlin eine Podiumsdiskussion unter dem Titel: „Fokus TU Open Access – Publizieren im 21. Jahrhundert“ statt.

Auch die Max-Planck-Gesellschaft veranstaltet einige Events und eine Austellung („Wissen für alle: Open Access!“) in Berlin.

 Offenlegung: Ich arbeite für die Helmholtz-Gemeinschaft.

Bundesrat billigt Zweitverwertungsrecht

Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beschlossen (Beratungsvorgang 643/13). In einer Pressemitteilung heißt es dazu:

„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher unter anderem, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.“

Bis zuletzt gab es in der Wissenschaft deutliche Kritik an dem Gesetz. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hatte sogar eine Ablehnung des Gesetzes gefordert. Kritisiert wurde der enge Anwendungsbereich des jetzt verabschieden Zweitverwertungsrechts. So fokussiert das Gesetz nur Publikationen, die im Rahmen der ausseruniversitären und der drittmittelgeförderten Forschung entstehen. Diese Einschränkung wurde auch von den Wissenschaftsorganisationen als Diskriminierung von Forschenden an Hochschulen kritisiert. Darüber hinaus geht die Embargofrist von zwölf Monaten an den Bedürfnissen der MINT-Fächer vorbei. Weiter sind Artikel in Sammelwerken, die nicht zweimal jährlich erscheinen, ausgeschlossen. Darüber hinaus darf nur die Manuskriptversion eines Artikels auf dem Repositorium veröffentlicht werden.

Bei aller Kritik ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Die weitere Arbeit an der Schaffung eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts sollte in der kommenden Legislaturperiode rasch angegangen werden. Die „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI) der Bundesregierung hat Anfang des Jahres auf die Relevanz von Open Access für die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftsstandort Deutschland hingewiesen und dabei auch die Notwendigkeit eines Zweitverwertungsrechts betont. Darüber hinaus gilt es, die Zielvorgabe der Europäischen Kommission einzuhalten: Bis 2016 sollen 60% der Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung in Europa entstehen, ohne Barrieren über das Internet zugänglich frei gemacht sein. Ohne die Ausweitung des Zweitverwertungsrechts auf die hochschuleigene Forschung wird diese Vorgabe nur schwer umzusetzen sein. An der Nachbesserung des Gesetzes, nach der Wahl, führt wohl kein Weg vorbei.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lohnt sich bei der praktischen Umsetzung des Grünen Wegs von Open Access weiterhin der Blick in die Datenbank SHERPA/RoMEO. Diese gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten. In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Bundestag bringt Zweitveröffentlichungsrecht auf den Weg

Der Bundestag hat gestern mit der Mehrheit von Union und FDP die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts beschlossen.

Zukünftig hat „[d]er Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, [..] auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“ (BT-Drucksache 17/13423)

Enttäuschend ist, dass die Änderungswünsche der Wissenschaftsorganisationen und des Bundesrates am Zweitverwertungsrecht nicht berücksichtigt wurden. Problematisch ist insbesondere der enge Anwendungsbereich des Gesetzes. So fokussiert das verabschiedete Zweitveröffentlichungsrecht nur Publikationen, die im Rahmen der ausseruniversitären und der drittmittelgeförderten Forschung entstehen. Diese Einschränkung wurde vom Bundesrat und von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen als Diskriminierung von WissenschaftlerInnen an Hochschulen kritisiert. Darüber hinaus geht eine Embargofrist von zwölf Monaten an den Bedürfnissen der MINT-Fächer vorbei. Weiter sind Artikel in Sammelwerken, die nicht zweimal jährlich erscheinen, ausgeschlossen. Darüber hinaus darf nur die Manuskriptversion eines Artikels auf dem Repositorium veröffentlicht werden.

Diese Einschränkungen im Zweitverwertungsrecht wurden bereits Anfang des Monats in einer Anhörung im Rechtsauschuss erörtert. Dort sprach sich die Mehrheit der ExpertInnen für eine Verankerung des Zweitveröffentlichungsrechts aus und kritisierte die vorgesehenen Beschränkungen.

Anträge der Oppositionsparteien, die stärker auf die Bedürfnisse der Wissenschaft fokussiert waren, wurden in der gestrigen Plenardebatte abgelehnt.

Begrüßenswert ist, dass Union und FDP begleitend zum Zweitverwertungsrecht noch einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht haben, der das Thema umfassender angeht. Aus Sicht der Verlagsseite handelt es sich bei diesem Antrag um „ideologische[n] Ballast“, desen Umsetzung  „auf eine Gängelung der Wissenschaftler hinausläuft.“

Linke und SPD kritisieren die unbefriedigende Umsetzung des Zweitveröffentlichungsrechts in öffentlichen Stellungnahmen: Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion spricht von einem „Trauerspiel“ und einem „untaugliches Gesetz“. Für die Linke ist es „unverständlich, dass dieses Vorhaben so lange in Schubladen schlummerte und nun keine Zeit mehr für eine fundierte Weiterentwicklung bleibt.“ Die Grünen hatten bereits im April die Benachteiligung wissenschaftlicher AutorInnen an den Universitäten kritisiert.

Spannend wird nun die Diskussion im Wahlkampf werden: Das Thema Open Access ist in allen Parteiprogrammen verankert. Die Union will bei einem Wahlsieg „zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte ‚Open-Access-Strategie’ entwickeln“ (PDF), die FDP will Open Access in den Förderungsrichtlinien verankern (PDF), die SPD will weiter an einem „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ arbeiten (PDF), die Grünen wollen neben der Förderung von „Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich“ „eine umfassende Wissenschaftsschranke“ einführen sowie Open Access „zur verpflichtenden Bedingung“ bei der Forschungsförderung machen (PDF) und die Linke stelle Offenheit als Paradigma der „modernen“ Wissenschaft in den Fokus und möchte mit „verpflichtende[n] Open-Access-Veröffentlichung“ „Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde“ grundsätzlich offen zugänglich machen.

Mit Blick auf diese Vorhaben der Parteien ist das Zweitveröffentlichungsrecht, so der Börsenverein, ein „schlechtes Vorzeichen für die kommende Legislaturperiode, in der sich das Ringen um ein akzeptables Urheberrecht für den Bereich Bildung und Wissenschaft wohl fortsetzen wird.“

Aus Sicht der Wissenschaft bleibt zu hoffen, dass die Befürchtungen der Verlage eintreten und so zukünftig deutlich mehr Dynamik in die Diskussion kommt. Mit den  Vorgaben der Internet-Enquete gibt es eine parteiübergreifende Vorstellung zur weiteren Umsetzung von Open Access. Diese gilt es im Dialog mit der Wissenschaft zu realisieren.

Update, 11:48: Der Link auf den Gesetzentwurf (17/13423) wurde korrigiert.

G8-Staaten verabschieden Open-Access-Statement

Erfreuliche Nachrichten aus London: Die WissenschaftsministerInnen der größten Industrienationen würdigen den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten.

In einer heute verabschiedeten Erklärung heißt es zum Thema Open Access:

„We recognise that G8 nations have an important opportunity and responsibility to promote policies that increase access to the results of publicly funded research results to spur scientific discovery, enable better international collaboration and coordination of research, enhance the engagement of society and help support economic prosperity.“

Erfreulich ist, dass die G8-Staaten – wie zuvor bereits Science Europe und der Global Research Council (GRC) –, den Grünen und Goldenen Weg als komplementäre Strategien des Open Access anerkennen und keine der beiden Strategien hervorheben.

Zum Thema Open Research Data, wird – unter Bezug auf den Report „Science as an open enterpris“ der Royal Society – festgesellt:

„We are committed to openness in scientific research data to speed up the progress of scientific discovery, create innovation, ensure that the results of scientific research are as widely available as practical, enable transparency in science and engage the public in the scientific process.“

Zur Umsetzung des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Daten wollen die Staaten kooperieren.

In diesem Zusammenhang ist auch die heute in Brüssel verabschiedete Open-Data-Strategie der EU von Interesse. Änderungen in der „Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“, sollen laut Pressemitteilung, den Zugang zu „geographic and weather data, statistics or digitised books“ verbessern und damit auch die digitale Wirtschaft fördern.

Internationale Prinzipien zur Umsetzung von Open Access veröffentlicht

In den letzten Wochen wurden zwei wegweisende Positionspapiere zur Transformation des wissenschaftlichen Publikationssystems hin zu Open Access veröffentlicht.

Bereits im April veröffentlichte Science Europe, eine Vereinigung von über fünfzig europäischen Förderorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen (u.a. DFG, Helmholtz, MPG und Leibniz), „Principles on the Transition to Open Access to Research Publications (PDF)“.  Auszug aus dem Dokument:

„Research publications are one of the main results of the research process and the Research Performing and Research Funding Organisations that comprise Science Europe share the vision of increasing the impact and reducing the costs of research publications by moving to a system of Open Access.“

Heute stellte der Global Research Council (GRC), unter Beteiligung von 70 internationalen Forschungs- und Förderorganisationen, in Berlin seinen „Action Plan towards Open Access to Publications“ (PDF) vor.  Auszug aus der Pressemitteilung der DFG:

„Die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer waren sich einig, dass der offene Austausch von Forschungsergebnissen auch ein Weg ist, die Qualität von Forschung zu verbessern. Der von ihnen verabschiedete Aktionsplan zeigt Aktivitäten auf, wie GRC-Mitgliedsorganisationen diesen Austausch auf flexible Weise unterstützen können. Dabei stehen drei Prinzipien im Mittelpunkt. ‚Wir wollen Forscherinnen und Forscher, die ihre Ergebnisse im Open Access miteinander teilen wollen, auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, sie ermutigen und unterstützen‘, sagte Strohschneider. Die Umsetzung des Aktionsplans erfordere ein Zusammenspiel verschiedenster Akteure, neben den Wissenschaftlern selbst etwa Universitäten, Wissenschaftsorganisationen, Bibliotheken und Verlage.“

Mit diesen beiden Dokumenten wurden, unter Beteiligung der wichtigen Player im internationalen Wissenschaftsbetrieb, zentrale Maßnahmen zur Umsetzung von Open Access weltweit abgestimmt und verabschiedet. Beide Papiere sind zentrale Referenzen des weiteren Transformationsprozess hin zu einer offenen Wissenschaftskommunikation.

Bundesrat: Zweitveröffentlichungsrecht auch für Hochschulen

Der Bundesrat hat den Kabinettsentwurf  des Zweitveröffentlichungsrechts in seiner 909. Sitzung beschlossen. Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme (Drucksache 265/13(B))  jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereiches: Auch Publikationen, die im Rahmen der von den Hochschulen eigenfinanzierten Forschung entstehen, sollen vom  Zweitveröffentlichungsrecht abgedeckt werden. Darüber hinaus wird für die MINT-Fächer eine „Embargofrist von längstens sechs Monaten“ empfohlen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht ein Embargo von zwölf Monaten für alle Disziplinen vor. Weiter wird die Einschränkung auf Publikationen, die in „mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlungen“ erscheinen, als „nicht zielführend“ bewertet, „da dadurch einzelne Fächer ohne Grund benachteiligt würden.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg würdigt die Entscheidung als „einen wichtigen Meilenstein in Richtung auf ein wissenschafts- und hochschulfreundlicheres Urheberrecht.“

Wissenschaftsorganisationen kritisieren Einschränkungen beim geplanten Zweitveröffentlichungsrecht

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen kritisieren die Einschränkung des Kabinettsentwurf zum Zweitveröffentlichungsrechts auf “Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.”

Durch diese Einschränkung würde – im Gegensatz zum Referentenentwurf des BMJ – eine Unterscheidung zwischen a) der eigenfinanzierten Forschung an Hochschulen und b) der drittmittelfinanzierten Forschung sowie der Forschung an außeruniversitären Einrichtungen vorgenommen. Damit würde das Zweitveröffentlichungsrecht nur für die Drittmittel-Forschung und die Forschung an außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten.

In einer Pressemitteilung wird das Zweitveröffentlichungsrecht grundsätzlich begrüßt. Die Einschränkung des Anwendungsbereiches wird jedoch als Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen verstanden. In der Erklärung heißt es:

„Das Zweitveröffentlichungsrecht sollte aus Sicht der Allianz dazu dienen, möglichst alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die mit Steuermitteln gefördert werden, frei zugänglich zu machen, um eine erhöhte Zirkulation von Wissen zu erzielen und den Nutzen der eingesetzten Steuermittel zu maximieren. Der Gesetzentwurf ist insofern inkonsequent und sollte im Bundestag entsprechend nachgebessert werden.“

Darüber hinaus wird eine Anpassung der Embargofrist, insbesondere für die STM-Disziplinen, auf sechs Monate gefordert. Hier verweisen die Wissenschaftsorganisationen auf ihre gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz verfasste die Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Eine Sammlung weiterer Reaktionen auf den Kabinettsentwurf findet sich hier.

 

Nature-Special zur Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse

Die Nature-Zeitschriftenfamilie befasst sich diesen Monat in einem sehr interessanten Themenheft mit den Chancen und Herausforderungen der Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse. In den Artikeln geht es  u.a. um Transparenz, Offenheit und gute wissenschaftliche Praxis. Auszug aus der Beschreibung:

„No research paper can ever be considered to be the final word, and the replication and corroboration of research results is key to the scientific process. In studying complex entities, especially animals and human beings, the complexity of the system and of the techniques can all too easily lead to results that seem robust in the lab, and valid to editors and referees of journals, but which do not stand the test of further studies. Nature has published a series of articles about the worrying extent to which research results have been found wanting in this respect. The editors of Nature and the Nature life sciences research journals have also taken substantive steps to put our own houses in order, in improving the transparency and robustness of what we publish. Journals, research laboratories and institutions and funders all have an interest in tackling issues of irreproducibility. We hope that the articles contained in this collection will help.“

Alle Artikel zum Thema sind frei zugänglich. Gute Lektüre!

(Crosspost von ALBERTopen)

Software Journals – das nächste große Ding

Mit Blick auf die Diskussionen um Open Science ist es dringend notwendig die Erfassung und Bewertung von Forschungsleistungen breiter zu fassen. Der Beschluss der National Science Foundation (NSF) unter dem Begriff „Products“ nicht mehr nur textuelle Publikationen, sondern darüber hinaus auch Forschungsdaten und Software als wissenschaftlichen Output bei der Antragstellung zu erfassen, ist ein überaus wichtiger Beitrag zur Förderung von Offenheit in der Wissenschaft. (Leider hat der Wissenschaftsrat die Relevanz dieses Themas in seinem jüngst veröffentlichten Entwurf eines Kerndatensatz Forschung nicht berücksichtigt, obwohl er z.B. im letzten Jahr „Anerkennungsprobleme“ des Datenmanagements bemängelt hat.)

Während sich in den letzten Monaten mit dem Start von Data-Journals (Beispiel ESSD) und der aktuellen Gründungswelle von Forschungsdaten-Repositorien Verfahren bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten formieren, die auf dem etablierten Publikationswesen aufsetzten, steht das Thema Software-Publishing noch in den Startlöchern. Zwar gibt es in einigen Disziplinen seit langem Beispiele für Software-Papers, doch mit Blick auf die dauerhafte und möglichst offene Zugänglichkeit des Programmcodes scheinen die existierenden Veröffentlichungsverfahren wenig befriedigend.

Einblicke in die zukünftigen Entwicklung des Themenfeldes Software-Publishing werden am Beispiel des Journal of Open Research Software (JORS) deutlich. Diese Open-Access-Zeitschrift, die bei Ubiquity Press – einer Ausgründung des University College London (UCL) – erscheint, hat diesen Monat seine ersten Software-Papers veröffentlicht. Auszug aus der Selbstbeschreibung des Journals:

„The Journal of Open Research Software (JORS) features peer reviewed software papers describing research software with high reuse potential. We are working with a number of specialist and institutional repositories to ensure that the associated software is professionally archived, preserved, and is openly available. Equally importantly, the software and the papers will be citable, and reuse will be tracked.“

Einer der jetzt erschienen Artikel beschreibt einen „Drosophila Photo-transduction Simulator“. Die Software, eine Simulation in Matlab, wird anhand eines vorgegeben Schemas in einem Aufsatz dokumentiert. Nach diesem Schema müssen die Autorinnen und Autoren z.B. Aussagen zur Lizenz, unter der die Software zugänglich ist, machen. Die Software selbst muss auf einem Repositorium gespeichert werden (Beispiel). Das Journal empfiehlt dazu eine Auswahl an geeigneten Repositorien. Der Artikel verlinkt dann auf die im Repositorium gespeicherte Software. Folgende Grafik erläutert den Ablauf einer Publikation:

Die zukünftige Entwicklung des Software-Publishings wird sicherlich hochspannend werden. Am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ hat Jens Klump Anfang dieses Jahres einen sehr interessanten Workshop zum Thema veranstaltet. In diesem wurden einige der zentralen Fragen rund um das Thema diskutiert. Z.B.: Welche Anforderungen muss ein Software-Repositorium erfüllen? Wie wird das Zusammenspiel zwischen Software-Journal und Repositorium optimal organisiert? Welche Rolle spielen Entwicklungsplattformen wie GitHub? Kann die Versionierung der Software im Software-Paper abgebildet werden? Welche Perspektiven ergeben sich für das Zusammenspiel von Daten, Software und klassischem (interpretativen) Aufsatz? Welche Identifikationen werden benötigt?

Deutlich ist bereits jetzt, dass die Data-Papers des Journal of Open Research Software die Nachnutzung der Software fördern: Zum einen wird durch die Veröffentlichung des begutachteten Software-Papers sichergestellt, dass Qualitätsstandards bei der Programmierung der Software berücksichtig wurden. Darüber hinaus liefert das Software-Paper eine ausführliche Dokumentation des Programms. Damit werden mögliche Fragen, die bei einer Nachnutzung der Software auftreten im Voraus beantwortet. Weiter wird durch die Speicherung der Software, unter einer freien Lizenz, auf einem Repositorium die langfristige Nachnutzung garantiert. (Unabhängig vom Endes eines Projektes oder des Abschaltens einer Entwicklungsumgebung.) Und zuletzt wird die Arbeit der Entwicklerinnen und Entwickler im Rahmen des wissenschaftlichen Reputationssystems gewürdigt: Das Data-Paper landete auf der Publikationsliste.