Bundesrat: Zweitveröffentlichungsrecht auch für Hochschulen

Der Bundesrat hat den Kabinettsentwurf  des Zweitveröffentlichungsrechts in seiner 909. Sitzung beschlossen. Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme (Drucksache 265/13(B))  jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereiches: Auch Publikationen, die im Rahmen der von den Hochschulen eigenfinanzierten Forschung entstehen, sollen vom  Zweitveröffentlichungsrecht abgedeckt werden. Darüber hinaus wird für die MINT-Fächer eine „Embargofrist von längstens sechs Monaten“ empfohlen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht ein Embargo von zwölf Monaten für alle Disziplinen vor. Weiter wird die Einschränkung auf Publikationen, die in „mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlungen“ erscheinen, als „nicht zielführend“ bewertet, „da dadurch einzelne Fächer ohne Grund benachteiligt würden.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg würdigt die Entscheidung als „einen wichtigen Meilenstein in Richtung auf ein wissenschafts- und hochschulfreundlicheres Urheberrecht.“

Wissenschaftsorganisationen kritisieren Einschränkungen beim geplanten Zweitveröffentlichungsrecht

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen kritisieren die Einschränkung des Kabinettsentwurf zum Zweitveröffentlichungsrechts auf “Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.”

Durch diese Einschränkung würde – im Gegensatz zum Referentenentwurf des BMJ – eine Unterscheidung zwischen a) der eigenfinanzierten Forschung an Hochschulen und b) der drittmittelfinanzierten Forschung sowie der Forschung an außeruniversitären Einrichtungen vorgenommen. Damit würde das Zweitveröffentlichungsrecht nur für die Drittmittel-Forschung und die Forschung an außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten.

In einer Pressemitteilung wird das Zweitveröffentlichungsrecht grundsätzlich begrüßt. Die Einschränkung des Anwendungsbereiches wird jedoch als Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen verstanden. In der Erklärung heißt es:

„Das Zweitveröffentlichungsrecht sollte aus Sicht der Allianz dazu dienen, möglichst alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die mit Steuermitteln gefördert werden, frei zugänglich zu machen, um eine erhöhte Zirkulation von Wissen zu erzielen und den Nutzen der eingesetzten Steuermittel zu maximieren. Der Gesetzentwurf ist insofern inkonsequent und sollte im Bundestag entsprechend nachgebessert werden.“

Darüber hinaus wird eine Anpassung der Embargofrist, insbesondere für die STM-Disziplinen, auf sechs Monate gefordert. Hier verweisen die Wissenschaftsorganisationen auf ihre gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz verfasste die Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Eine Sammlung weiterer Reaktionen auf den Kabinettsentwurf findet sich hier.

 

Nature-Special zur Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse

Die Nature-Zeitschriftenfamilie befasst sich diesen Monat in einem sehr interessanten Themenheft mit den Chancen und Herausforderungen der Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse. In den Artikeln geht es  u.a. um Transparenz, Offenheit und gute wissenschaftliche Praxis. Auszug aus der Beschreibung:

„No research paper can ever be considered to be the final word, and the replication and corroboration of research results is key to the scientific process. In studying complex entities, especially animals and human beings, the complexity of the system and of the techniques can all too easily lead to results that seem robust in the lab, and valid to editors and referees of journals, but which do not stand the test of further studies. Nature has published a series of articles about the worrying extent to which research results have been found wanting in this respect. The editors of Nature and the Nature life sciences research journals have also taken substantive steps to put our own houses in order, in improving the transparency and robustness of what we publish. Journals, research laboratories and institutions and funders all have an interest in tackling issues of irreproducibility. We hope that the articles contained in this collection will help.“

Alle Artikel zum Thema sind frei zugänglich. Gute Lektüre!

(Crosspost von ALBERTopen)

Software Journals – das nächste große Ding

Mit Blick auf die Diskussionen um Open Science ist es dringend notwendig die Erfassung und Bewertung von Forschungsleistungen breiter zu fassen. Der Beschluss der National Science Foundation (NSF) unter dem Begriff „Products“ nicht mehr nur textuelle Publikationen, sondern darüber hinaus auch Forschungsdaten und Software als wissenschaftlichen Output bei der Antragstellung zu erfassen, ist ein überaus wichtiger Beitrag zur Förderung von Offenheit in der Wissenschaft. (Leider hat der Wissenschaftsrat die Relevanz dieses Themas in seinem jüngst veröffentlichten Entwurf eines Kerndatensatz Forschung nicht berücksichtigt, obwohl er z.B. im letzten Jahr „Anerkennungsprobleme“ des Datenmanagements bemängelt hat.)

Während sich in den letzten Monaten mit dem Start von Data-Journals (Beispiel ESSD) und der aktuellen Gründungswelle von Forschungsdaten-Repositorien Verfahren bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten formieren, die auf dem etablierten Publikationswesen aufsetzten, steht das Thema Software-Publishing noch in den Startlöchern. Zwar gibt es in einigen Disziplinen seit langem Beispiele für Software-Papers, doch mit Blick auf die dauerhafte und möglichst offene Zugänglichkeit des Programmcodes scheinen die existierenden Veröffentlichungsverfahren wenig befriedigend.

Einblicke in die zukünftigen Entwicklung des Themenfeldes Software-Publishing werden am Beispiel des Journal of Open Research Software (JORS) deutlich. Diese Open-Access-Zeitschrift, die bei Ubiquity Press – einer Ausgründung des University College London (UCL) – erscheint, hat diesen Monat seine ersten Software-Papers veröffentlicht. Auszug aus der Selbstbeschreibung des Journals:

„The Journal of Open Research Software (JORS) features peer reviewed software papers describing research software with high reuse potential. We are working with a number of specialist and institutional repositories to ensure that the associated software is professionally archived, preserved, and is openly available. Equally importantly, the software and the papers will be citable, and reuse will be tracked.“

Einer der jetzt erschienen Artikel beschreibt einen „Drosophila Photo-transduction Simulator“. Die Software, eine Simulation in Matlab, wird anhand eines vorgegeben Schemas in einem Aufsatz dokumentiert. Nach diesem Schema müssen die Autorinnen und Autoren z.B. Aussagen zur Lizenz, unter der die Software zugänglich ist, machen. Die Software selbst muss auf einem Repositorium gespeichert werden (Beispiel). Das Journal empfiehlt dazu eine Auswahl an geeigneten Repositorien. Der Artikel verlinkt dann auf die im Repositorium gespeicherte Software. Folgende Grafik erläutert den Ablauf einer Publikation:

Die zukünftige Entwicklung des Software-Publishings wird sicherlich hochspannend werden. Am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ hat Jens Klump Anfang dieses Jahres einen sehr interessanten Workshop zum Thema veranstaltet. In diesem wurden einige der zentralen Fragen rund um das Thema diskutiert. Z.B.: Welche Anforderungen muss ein Software-Repositorium erfüllen? Wie wird das Zusammenspiel zwischen Software-Journal und Repositorium optimal organisiert? Welche Rolle spielen Entwicklungsplattformen wie GitHub? Kann die Versionierung der Software im Software-Paper abgebildet werden? Welche Perspektiven ergeben sich für das Zusammenspiel von Daten, Software und klassischem (interpretativen) Aufsatz? Welche Identifikationen werden benötigt?

Deutlich ist bereits jetzt, dass die Data-Papers des Journal of Open Research Software die Nachnutzung der Software fördern: Zum einen wird durch die Veröffentlichung des begutachteten Software-Papers sichergestellt, dass Qualitätsstandards bei der Programmierung der Software berücksichtig wurden. Darüber hinaus liefert das Software-Paper eine ausführliche Dokumentation des Programms. Damit werden mögliche Fragen, die bei einer Nachnutzung der Software auftreten im Voraus beantwortet. Weiter wird durch die Speicherung der Software, unter einer freien Lizenz, auf einem Repositorium die langfristige Nachnutzung garantiert. (Unabhängig vom Endes eines Projektes oder des Abschaltens einer Entwicklungsumgebung.) Und zuletzt wird die Arbeit der Entwicklerinnen und Entwickler im Rahmen des wissenschaftlichen Reputationssystems gewürdigt: Das Data-Paper landete auf der Publikationsliste.

Kabinett verabschiedet Entwurf eines Zweitveröffentlichungsrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt heute in einer Pressemitteilung:

„Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.“

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ findet sich hier.

Irritierend ist die Fokussierung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.“ (S. 14) Wie es scheint sind Publikationen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen, die eine Hochschule selbst finanziert nicht betroffen. So heißt es weiter: „Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.“

Reaktionen und Bewertungen in Auswahl (Stand 24.04.2013)

Nature-Ausgabe zur Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens

cover_natureDie aktuelle Ausgabe der Nature (495(7442)) beschäftigt sich in mehreren interessanten Artikeln mit der Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens. Themen sind u.a. Open Access, Lizenzierung (Creative Commons), „Predatory Publishers“, Altmetrics und Data Librarianship. Das Editorial unter dem Titel „A New Page“ gibt einen Überblick über die Artikel der Ausgabe:

  • Butler, D. (2013). Investigating journals: The dark side of publishing. Nature, 495(7442), 433–435. doi:10.1038/495433a
  • Darnton, R. (2013). Q&A: Knowledge liberator. Nature, 495(7442), 447–447. doi:10.1038/495447a
  • Monastersky, R. (2013). Publishing frontiers: The library reboot. Nature, 495(7442), 430–432. doi:10.1038/495430a
  • Pincock, S. (2013). Publishing: Open to possibilities. Nature, 495(7442), 539–541. doi:10.1038/nj7442-539a
  • Priem, J. (2013). Scholarship: Beyond the paper. Nature, 495(7442), 437–440. doi:10.1038/495437a
  • Swan, A. (2013). Advocacy: How to hasten open access. Nature, 495(7442), 442–443. doi:10.1038/495442a
  • Van Noorden, R. (2013). Open access: The true cost of science publishing. Nature, 495(7442), 426–429. doi:10.1038/495426a
  • Wilbanks, J. (2013). A fool’s errand. Nature, 495(7442), 440–441. doi:10.1038/495440a

(Crosspost von ALBERTopen)

Digitaler Salon zu Open Science am Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft

Am kommenden Mittwoch beschäftigen sich die Kollegen vom Alexander von Humboldt Institut für internet und Gesellschaft (HIIG) im Rahmen des „Digitalen Salon“ mit dem Thema Open Science — wer in Berlin ist und Zeit und Interesse hat, sollte vorbeischauen. Mit dabei unter anderem Peter Frensch (Vizepräsident für Forschung der Humboldt-Universität zu Berlin), Martin Fenner (PLoS), und Sascha Friesike (HIIG). Wer’s nicht schafft kann bei DRadio Wissen live mithören.

Digitaler Salon: Open Science
Mittwoch, 27.03.2013 ab 18:30 Uhr
Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft,
Unter den Linden Ecke Bebelplatz
Berlin

Nature kauft Open-Access-Verlag Frontiers

2008 kaufte Springer den damals aufstrebenden Open-Access-Verlag BioMed Central. Danke dem erworbenen Know-how ist Springer SBM heute einer der größten Open-Access-Verlage. Alleine im 2010 gestarteten Programm SpringerOpen erscheinen mittlerweile über 100 offen zugängliche Journale. Weitere 200 im Programm BioMed Central.

Gestern gab nun die Nature Publishing Group (NPG) eine Mehrheitsbeteiligung am Schweizer Open-Access-Verlag Frontiers bekannt. Frontiers wurde 2007 von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) gegründet. Nach eigenen Angaben hat der Verlag 2012 über 5000 Open-Access-Artikel veröffentlicht.

Die NPG hat 2011 ihr erstes Open-Access-Journal namens Scientific Reports gestartet. Vorbild des Konzeptes einer multidisziplinären Open-Access-Zeitschrift war damals das „Mega-JournalPloS ONE. Mit dem Einstig bei Frontiers will Nature diese Open-Access-Aktivitäten nun ausbauen. Laut Pressemitteilung soll u.a. die Zeitschriftenreihe „Frontiers in“ in den nächsten Jahren „beträchtlich erweitert werden.“ Über die Weiterentwicklung von Frontiers hinaus wollen die beiden Verlage „an Innovationen in den Bereichen Open-Science-Tools und Networking, und Veröffentlichungsprozesse arbeiten.“

„Frontiers is innovating in many ways that are of interest to us and to the scientific community,“ so Philip Campbell, Editor-in-Chief von Nature. „Referees and handling editors are named on published papers, which is very unusual in the life sciences community. Nature has experimented with open peer review in the past, and we continue to be interested in researchers‘ attitudes. Frontiers also encourages non-peer reviewed open access commentary, empowering the academic community to openly discuss some of the grand challenges of science with a wide audience.“

Ein Image-Video gibt weitere Einblicke in die Kooperation:

(Crosspost von ALBERTopen)

Expertenkommission der Bundesregierung spricht sich für Open Access aus

Die sechsköpfige „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI), die die Bundesregierung seit 2006 mit Analysen und Empfehlungen berät, hat ihr Jahresgutachten 2013 zur Leistungsfähigkeit Deutschlands veröffentlicht (PDF).

EFIErfreulich ist, dass die Expertinnen und Experten in ihrem diesjährigen Gutachten auch das Thema Open Access und dessen Relevanz für die Innovationsfähigkeit aufgreifen. Auszug:

„Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen im Internet, führt zu mehr Wettbewerb und zu einer verstärkten Erschließung der Potenziale des Internets bei der Verbreitung von Wissen. Daher sollte Open Access gefördert werden.“

Über die Empfehlung Open Access zu fördern hinaus, wird die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht in das Urheberrecht gefordert. Darüber hinaus, so die Expertinnen und Experten, sollte Open Access in der öffentlichen Forschungsförderung verpflichtend verankert werden.

SPD will freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter dem Titel „Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ (BR-Drs. 17/12300) einen Antrag zu Open Access in den Bundestag eingebracht.

Darin wird die geplante Verankerung von Open Access im kommenden Forschungsrahmenprogramm in HORIZON 2020 begrüßt.

Mit Blick auf Deutschland wird die Forderung nach dem Zweitveröffentlichungsrecht bekräftigt. Im Gegensatz zu dem Referentenentwurf des BMJ („akzeptierte Manuskriptversion“) möchte die SPD die Zugänglichmachung von „formatgleichen“ Beiträgen ermöglichen. Bei der Benennung der Embargoperiode bleibt der Antrag etwas offener:  Beiträge in „Periodika und Sammelbänden“ sollen nach einer „angemessenen Frist“ rechtssicher auf Repositorien gestellt werden können. Weiter greift die SPD die Idee der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ auf, eine Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „andere Werkarten“ zu prüfen. Bereits im März 2011 hatte sie SPD einen Antrag zum Zweitveröffentlichungsrecht vorgelegt.

Weiter wird eine Verankerung von Open Access in der Förderpolitik gefordert. Anliegen der SPD ist „Konzept zur Umsetzung einer modernen Open Access-Politik für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung“ zu entwickeln, dass dafür sorgt, dass die Ergebnisse „öffentlich finanzierten Förderung [..] nach einer ausreichenden Embargofrist von längstens zwölf Monaten frei“ frei zugänglich gemacht werden.

Auch auf bundestag.de findet sich eine Hinweis auf den Antrag.