Kabinett verabschiedet Entwurf eines Zweitveröffentlichungsrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt heute in einer Pressemitteilung:

„Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.“

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ findet sich hier.

Irritierend ist die Fokussierung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.“ (S. 14) Wie es scheint sind Publikationen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen, die eine Hochschule selbst finanziert nicht betroffen. So heißt es weiter: „Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.“

Reaktionen und Bewertungen in Auswahl (Stand 24.04.2013)

Nature-Ausgabe zur Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens

cover_natureDie aktuelle Ausgabe der Nature (495(7442)) beschäftigt sich in mehreren interessanten Artikeln mit der Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens. Themen sind u.a. Open Access, Lizenzierung (Creative Commons), „Predatory Publishers“, Altmetrics und Data Librarianship. Das Editorial unter dem Titel „A New Page“ gibt einen Überblick über die Artikel der Ausgabe:

  • Butler, D. (2013). Investigating journals: The dark side of publishing. Nature, 495(7442), 433–435. doi:10.1038/495433a
  • Darnton, R. (2013). Q&A: Knowledge liberator. Nature, 495(7442), 447–447. doi:10.1038/495447a
  • Monastersky, R. (2013). Publishing frontiers: The library reboot. Nature, 495(7442), 430–432. doi:10.1038/495430a
  • Pincock, S. (2013). Publishing: Open to possibilities. Nature, 495(7442), 539–541. doi:10.1038/nj7442-539a
  • Priem, J. (2013). Scholarship: Beyond the paper. Nature, 495(7442), 437–440. doi:10.1038/495437a
  • Swan, A. (2013). Advocacy: How to hasten open access. Nature, 495(7442), 442–443. doi:10.1038/495442a
  • Van Noorden, R. (2013). Open access: The true cost of science publishing. Nature, 495(7442), 426–429. doi:10.1038/495426a
  • Wilbanks, J. (2013). A fool’s errand. Nature, 495(7442), 440–441. doi:10.1038/495440a

(Crosspost von ALBERTopen)

Nature kauft Open-Access-Verlag Frontiers

2008 kaufte Springer den damals aufstrebenden Open-Access-Verlag BioMed Central. Danke dem erworbenen Know-how ist Springer SBM heute einer der größten Open-Access-Verlage. Alleine im 2010 gestarteten Programm SpringerOpen erscheinen mittlerweile über 100 offen zugängliche Journale. Weitere 200 im Programm BioMed Central.

Gestern gab nun die Nature Publishing Group (NPG) eine Mehrheitsbeteiligung am Schweizer Open-Access-Verlag Frontiers bekannt. Frontiers wurde 2007 von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) gegründet. Nach eigenen Angaben hat der Verlag 2012 über 5000 Open-Access-Artikel veröffentlicht.

Die NPG hat 2011 ihr erstes Open-Access-Journal namens Scientific Reports gestartet. Vorbild des Konzeptes einer multidisziplinären Open-Access-Zeitschrift war damals das „Mega-JournalPloS ONE. Mit dem Einstig bei Frontiers will Nature diese Open-Access-Aktivitäten nun ausbauen. Laut Pressemitteilung soll u.a. die Zeitschriftenreihe „Frontiers in“ in den nächsten Jahren „beträchtlich erweitert werden.“ Über die Weiterentwicklung von Frontiers hinaus wollen die beiden Verlage „an Innovationen in den Bereichen Open-Science-Tools und Networking, und Veröffentlichungsprozesse arbeiten.“

„Frontiers is innovating in many ways that are of interest to us and to the scientific community,“ so Philip Campbell, Editor-in-Chief von Nature. „Referees and handling editors are named on published papers, which is very unusual in the life sciences community. Nature has experimented with open peer review in the past, and we continue to be interested in researchers‘ attitudes. Frontiers also encourages non-peer reviewed open access commentary, empowering the academic community to openly discuss some of the grand challenges of science with a wide audience.“

Ein Image-Video gibt weitere Einblicke in die Kooperation:

(Crosspost von ALBERTopen)

Expertenkommission der Bundesregierung spricht sich für Open Access aus

Die sechsköpfige „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI), die die Bundesregierung seit 2006 mit Analysen und Empfehlungen berät, hat ihr Jahresgutachten 2013 zur Leistungsfähigkeit Deutschlands veröffentlicht (PDF).

EFIErfreulich ist, dass die Expertinnen und Experten in ihrem diesjährigen Gutachten auch das Thema Open Access und dessen Relevanz für die Innovationsfähigkeit aufgreifen. Auszug:

„Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen im Internet, führt zu mehr Wettbewerb und zu einer verstärkten Erschließung der Potenziale des Internets bei der Verbreitung von Wissen. Daher sollte Open Access gefördert werden.“

Über die Empfehlung Open Access zu fördern hinaus, wird die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht in das Urheberrecht gefordert. Darüber hinaus, so die Expertinnen und Experten, sollte Open Access in der öffentlichen Forschungsförderung verpflichtend verankert werden.

SPD will freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter dem Titel „Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen“ (BR-Drs. 17/12300) einen Antrag zu Open Access in den Bundestag eingebracht.

Darin wird die geplante Verankerung von Open Access im kommenden Forschungsrahmenprogramm in HORIZON 2020 begrüßt.

Mit Blick auf Deutschland wird die Forderung nach dem Zweitveröffentlichungsrecht bekräftigt. Im Gegensatz zu dem Referentenentwurf des BMJ („akzeptierte Manuskriptversion“) möchte die SPD die Zugänglichmachung von „formatgleichen“ Beiträgen ermöglichen. Bei der Benennung der Embargoperiode bleibt der Antrag etwas offener:  Beiträge in „Periodika und Sammelbänden“ sollen nach einer „angemessenen Frist“ rechtssicher auf Repositorien gestellt werden können. Weiter greift die SPD die Idee der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ auf, eine Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts auf „andere Werkarten“ zu prüfen. Bereits im März 2011 hatte sie SPD einen Antrag zum Zweitveröffentlichungsrecht vorgelegt.

Weiter wird eine Verankerung von Open Access in der Förderpolitik gefordert. Anliegen der SPD ist „Konzept zur Umsetzung einer modernen Open Access-Politik für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung“ zu entwickeln, dass dafür sorgt, dass die Ergebnisse „öffentlich finanzierten Förderung [..] nach einer ausreichenden Embargofrist von längstens zwölf Monaten frei“ frei zugänglich gemacht werden.

Auch auf bundestag.de findet sich eine Hinweis auf den Antrag.

Obama verankert Open Access in der US-Forschungsförderung

Was für eine Woche für das Thema Open Access! Erst begrüßt der Rat der Europäischen Union Anfang der Woche den Vorschlag der EU-Kommission im kommenden Forschungsrahmenprogramm HORIZON 2020 eine Open-Access-Verpflichtung zu verankern (PDF):

„Moreover, ministers welcomed the Commission’s view that open access to scientific publications should be a general principle of the future Horizon 2020 research framework programme and presented some of the initiatives carried out under their respective national programmes.“

Dann legt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Mittwoch einen Referentenentwurf (PDF) für ein Zweitveröffentlichungsrecht vor. Diese Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen und „in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung“ erscheinen nach einem Embargo von zwölf Monaten – als final draft – auf einem Repositorium frei zugänglich zu machen. Auszug aus der Begründung:

„Viele Wissenschaftler haben ein Interesse daran, ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wollen mit der Einstellung ihrer Publikationen auf Repositorien ihrer Forschungsinstitutionen die Häufigkeit erhöhen, mit der ihre Publikationen zitiert werden. Zugleich wollen sie mit dem Angebot ihrer Inhalte im Internet auch die Verbreitung der Forschungsergebnisse verbessern.“

Wichtige Kommentare zu dem Referentenentwurf finden sich bei Ilja Braun, Klaus Graf und Rainer Kuhlen.

Und schließlich gab die US-Regierung am Freitag bekannt Open Access im Rahmen der Forschungsförderung zu verankern. Publikationen die an nationalen Forschungseinrichtungen entstehen sollen nach einer Embargoperiode von 12 Monaten frei zugänglich gemacht werden. In der Ankündigung heißt es:

„The Obama Administration is committed to the proposition that citizens deserve easy access to the results of scientific research their tax dollars have paid for. That’s why, in a policy memorandum released today, OSTP Director John Holdren has directed Federal agencies with more than $100M in R&D expenditures to develop plans to make the published results of federally funded research freely available to the public within one year of publication and requiring researchers to better account for and manage the digital data resulting from federally funded scientific research.“

Bemerkenswert ist, dass die Verordnung (PDF) auch die dauerhafte Zugänglichkeit von Forschungsdaten umfasst. Bereits bei der Antragstellung sollen zukünftig Datenmanagementpläne eingereicht werden, in denen Aussagen zu Zugang und Erhaltung der Daten beschrieben werden. Der Schritt der US-Regierung ist eine Reaktion auf die Petition „access2research“ die 2012 von über 65.000 Menschen unterzeichnet wurde.

FASTR – Weitere US-Gesetzesinitiative zur Förderung von Open Access

Ein Bündnis von US-Kongressabgeordneten hat am Donnerstag eine Gesetzesinitiative namens „FASTR – Fair Access to Science and Technology Research Act“ (PDF) in den Senat und das Repräsentantenhaus eingebracht. Diese Initiative möchte nationale Forschungseinrichtungen verpflichten, wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von geförderten Projekten entstehen, spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung in einem referierten Journal offen zugänglich zu machen.

Die Abgeordneten begründen ihr Anliegen wie folgt:

„This bill will give the American people greater access to the important scientific research results they’ve paid for,“ Congressman Doyle said today.“Supporting greater collaboration among researchers in the sciences will accelerate scientific innovation and discovery, while giving the public a greater return on their scientific investment.“

„The scientific research community benefits when they are able to share important research and cooperate across scientific fields. Likewise, taxpayers should not be required to pay twice for federally-funded research,“ said Congressman Yoder.This legislation is common sense, and promotes more transparency, accountability, and cooperation within the scientific research community.“

Ein solche Initiative wurde bereits im letzten Jahr mit dem “Federal Research Public Access Act (FRPAA) of 2012″ verfolgt. Diese Gesetzesinitiative kam aber nicht zur Abstimmung.

Wenig überraschend wird FASTR von Bibliotheken und Patientenverbänden begrüßt und von Verlegerverbänden kritisiert. Lesenswerte Informationen zum Hintergrund der Gesetzesinitiative finden sich im Wiki des Harvard Open Access Project und bei Peter Suber.

Interessant ist, dass FASTR einen Schritt weiter als FRPAA geht und die Nachnutzbarkeit der Publikationen fordert. Damit wird die sogenannte „Libre-Strategie“ des Open Access aufgegriffen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass Publikationen unter einer liberalen Lizenz – welche die Weiterverarbeitung der Texte erlaubt – offen zugänglich gemacht werden sollen.

Die Möglichkeit der Weiterverarbeitung von Veröffentlichungen wird bereits in der „Berliner Erklärung“ gefordert. In dieser Woche hat der Verlag De Gruyter bekannt gegeben, in Zukunft auf die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND zu setzen. Diese Lizenz verbietet jedoch die Weiterverarbeitung der Veröffentlichung und bremst damit die digital arbeitende Wissenschaft aus. Gerade für innovative Forschungsansätze in denen z.B. mit Text-Mining-Verfahren gearbeitet wird sind liberale Lizenzbedingungen von großer Bedeutung. (Siehe hierzu auch den lesenswerten Beitrag von Ulrich Herb auf iRights.info.) Vor diesem Hintergrund fordert der Verband der Open-Access-Verlage OASPA die Nutzung der Creative-Commons-Lizenz CC-BY.

Verlag verklagt Bibliothekar auf 3 Millionen US-Dollar

Unglaublich: Dale Askey, der auch in Deutschland kein Unbekannter ist, wird von der Edwin Mellen Press wegen eines kritischen Blogpost aus dem Jahr 2010 mit einer 3 Millionen US-Dollar Verleumdungsklage überzogen.

Der Blogpost, der mittlerweile offline ist, befasst sich mit der Geschäftspraxis des Wissenschaftsverlags. Bemängelt wird die Qualität der Publikationen. Eine Kopie des Artikels vom 30.06.2011 im Internet Archive weist 40 Kommentare nach, in denen der Verlag und die bibliothekarische Erwerbungspraxis diskutiert werden.

Die Klage wird in der Blogosphäre als Angriff auf die akademische Freiheit gewertet. Auch der Arbeitgeber von Dale Askey, die kanadischen McMaster University,  hat ein Statement veröffentlicht, in welchem die Klage verurteilt wird:

„The University will continue to rigorously defend its commitment to academic freedom and freedom of speech as the case proceeds before the courts.“

Eine Petition auf change.org steht zur Unterschrift bereit. Unterschriften aus dem deutschsprachigen Raum schaden ganz sicher nicht! (Der Blog auf dem Artikel veröffentlicht wurde entstand im Rahmen von Askeys Professur an der HTWK Leipzig.)

Lesenswerte Beiträge zum Hintergrund gibt es u.a. auf Academic Librarian und Inside Higher Ed. Darüber hinaus lohnt sich auch ein Blick auf Askeys Twitter Account.

via Archivalia und Boing Boing.

Wissenschaftsorganisationen gehen weiter in Richtung Open Access

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt ihre Schwerpunktinitiative „Digitale Information” fort. Ziel der Initiative ist es, “Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen”. Nach einer ersten erfolgreichen Phase der Zusammenarbeit in den Jahren 2008 bis 2012 geht die Initiative nun in ihre zweite Runde.

In den Jahren 2013 bis 2017 wird in sechs Handlungsfeldern kooperiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Open Access. In der Pressemitteilung der Wissenschaftsorganisationen heißt es dazu:

“Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen wird sich im nationalen und internationalen Kontext weiter dafür einsetzen, dass die rechtlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Open Access-Publizieren in der Wissenschaft auf  breiter Basis zu ermöglichen und umzusetzen.”

Ein weiteres zentrales Thema ist der Umgang mit Forschungsdaten. Bereits 2010 wurden nationale Grundsätze zum Umgang mit der stetig wachsenden Menge an wissenschaftlichen Daten verabschiedet. Nun soll die Behandlung des Themas intensiviert werden. U.a. sollen die juristischen Rahmenbedingungen des Themas gemeinsam aufgegriffen werden.

Die juristische Dimension der Informationsinfrastruktur wird auch mit Blick auf den Novellierungsprozesses des Urheberrechtsgesetzes (3. Korb) deutlich. Hier fordern die Wissenschaftsorganisationen weiterhin ein Zweitveröffentlichungsrecht, dass es wissenschaftlichen Urhebern ermöglicht ihre Publikationen rechtssicher auf einem Open-Access-Repositorien zugänglich zu machen.

Weitere Informationen zur Schwerpunktinitiative finden sich im Leitbild (PDF) der Initiative oder unter: allianz-initiative.de

(Crosspost von ALBERTopen.)

Umstieg auf Open Access brächte volkswirtschaftliche Vorteile

Bevor hier gar nichts mehr passiert, erlaube ich mir die Zweitverwertung (da CC-BY) eines Beitrags aus dem heute erschienen Open Access Newsletter der Helmholtz-Gemeinschaft:

„Eine Umstellung des wissenschaftlichen Publizierens auf Open Access brächte für Deutschland volkswirtschaftliche Vorteile. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Oktober 2012 veröffentlichte Studie. Die von der DFG geförderte Analyse ist die jüngste einer Reihe von Untersuchungen, die auf einem Modell des australischen Wirtschaftswissenschaftlers John W. Houghton basieren. Sie wurde von ihm in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main erstellt.

In den Untersuchungen wurden die Kosten für die Umstellung des Publizierens aller wissenschaftlichen Artikel aus einem Land den zu erwarteten volkswirtschaftlichen Gewinnen gegenübergestellt. Die zu realisierenden Gewinne können demnach über den grünen Weg des Open Access günstiger als über den goldenen Weg erreicht werden. Für die Deutschlandstudie wurde zudem das Programm Nationallizenzen in den Vergleich einbezogen. Damit ließe sich Open Access kostengünstiger umsetzen als über den goldenen Weg, jedoch weniger günstig als über den grünen Weg.

Neben dem Kostenvergleich verdeutlichen die Ergebnisse die Bedeutung des von der Kultusministerkonferenz und der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen geforderten unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechtes für Autoren wissenschaftlicher Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung stammen. Dieses Recht würde die Nutzung des grünen Weges erheblich erleichtern.“

Die Studie findet sich hier:

Houghton, J., Dugall, B., Bernius, S., Krönung, J., & König, W. (2012). General cost analysis for scholarly communication in Germany : results of the “Houghton Report” for Germany. Online.