Obama verankert Open Access in der US-Forschungsförderung

Was für eine Woche für das Thema Open Access! Erst begrüßt der Rat der Europäischen Union Anfang der Woche den Vorschlag der EU-Kommission im kommenden Forschungsrahmenprogramm HORIZON 2020 eine Open-Access-Verpflichtung zu verankern (PDF):

„Moreover, ministers welcomed the Commission’s view that open access to scientific publications should be a general principle of the future Horizon 2020 research framework programme and presented some of the initiatives carried out under their respective national programmes.“

Dann legt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Mittwoch einen Referentenentwurf (PDF) für ein Zweitveröffentlichungsrecht vor. Diese Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen und „in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung“ erscheinen nach einem Embargo von zwölf Monaten – als final draft – auf einem Repositorium frei zugänglich zu machen. Auszug aus der Begründung:

„Viele Wissenschaftler haben ein Interesse daran, ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wollen mit der Einstellung ihrer Publikationen auf Repositorien ihrer Forschungsinstitutionen die Häufigkeit erhöhen, mit der ihre Publikationen zitiert werden. Zugleich wollen sie mit dem Angebot ihrer Inhalte im Internet auch die Verbreitung der Forschungsergebnisse verbessern.“

Wichtige Kommentare zu dem Referentenentwurf finden sich bei Ilja Braun, Klaus Graf und Rainer Kuhlen.

Und schließlich gab die US-Regierung am Freitag bekannt Open Access im Rahmen der Forschungsförderung zu verankern. Publikationen die an nationalen Forschungseinrichtungen entstehen sollen nach einer Embargoperiode von 12 Monaten frei zugänglich gemacht werden. In der Ankündigung heißt es:

„The Obama Administration is committed to the proposition that citizens deserve easy access to the results of scientific research their tax dollars have paid for. That’s why, in a policy memorandum released today, OSTP Director John Holdren has directed Federal agencies with more than $100M in R&D expenditures to develop plans to make the published results of federally funded research freely available to the public within one year of publication and requiring researchers to better account for and manage the digital data resulting from federally funded scientific research.“

Bemerkenswert ist, dass die Verordnung (PDF) auch die dauerhafte Zugänglichkeit von Forschungsdaten umfasst. Bereits bei der Antragstellung sollen zukünftig Datenmanagementpläne eingereicht werden, in denen Aussagen zu Zugang und Erhaltung der Daten beschrieben werden. Der Schritt der US-Regierung ist eine Reaktion auf die Petition „access2research“ die 2012 von über 65.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Wissenschaftsorganisationen gehen weiter in Richtung Open Access

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt ihre Schwerpunktinitiative „Digitale Information” fort. Ziel der Initiative ist es, “Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen”. Nach einer ersten erfolgreichen Phase der Zusammenarbeit in den Jahren 2008 bis 2012 geht die Initiative nun in ihre zweite Runde.

In den Jahren 2013 bis 2017 wird in sechs Handlungsfeldern kooperiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Open Access. In der Pressemitteilung der Wissenschaftsorganisationen heißt es dazu:

“Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen wird sich im nationalen und internationalen Kontext weiter dafür einsetzen, dass die rechtlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Open Access-Publizieren in der Wissenschaft auf  breiter Basis zu ermöglichen und umzusetzen.”

Ein weiteres zentrales Thema ist der Umgang mit Forschungsdaten. Bereits 2010 wurden nationale Grundsätze zum Umgang mit der stetig wachsenden Menge an wissenschaftlichen Daten verabschiedet. Nun soll die Behandlung des Themas intensiviert werden. U.a. sollen die juristischen Rahmenbedingungen des Themas gemeinsam aufgegriffen werden.

Die juristische Dimension der Informationsinfrastruktur wird auch mit Blick auf den Novellierungsprozesses des Urheberrechtsgesetzes (3. Korb) deutlich. Hier fordern die Wissenschaftsorganisationen weiterhin ein Zweitveröffentlichungsrecht, dass es wissenschaftlichen Urhebern ermöglicht ihre Publikationen rechtssicher auf einem Open-Access-Repositorien zugänglich zu machen.

Weitere Informationen zur Schwerpunktinitiative finden sich im Leitbild (PDF) der Initiative oder unter: allianz-initiative.de

(Crosspost von ALBERTopen.)

Bundesrat: Open Access fördert Leistungsfähigkeit und Innovation

irights.info weist auf die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zum Thema Urheberrecht hin. In seiner Sitzung vom 12.10.2012 empfiehlt der Bundesrat die Entfristung des zum Ende des Jahres auslaufenden Paragraphen 52a UrhG. Der Paragraph regelt die Zugänglichmachung urheberrechtsgeschützter Materialien in elektronischen Semesterapparaten. Der seit 2003 im Urheberrecht verankerte Paragraf wurde von Bildung und Wissenschaft wiederholt als unzureichend kritisiert. Ein ersatzloser Wegfall des Paragrafen würde Wissenschaft und Bildung in das Steinzeitalter zurückfallen lassen. Der Bundesrat stellt dazu nun fest:

„Im Interesse der Stärkung des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland muss § 52a UrhG dauerhaft entfristet und dazu § 137k UrhG ersatzlos gestrichen werden.“ (BR-Drs. 514/1/12)

Siehe dazu auch die Beitrag von Jörg Braun im Blog „Digitale Linke“ und den Beitrag „Illegal im Lesesaal“ auf bildungsklick.de.

Darüber hinaus hat sich der Bundesrat zum wiederholten Male mit dem Thema Open Access befasst. Wie bereits 2006 empfiehlt der Bundesrat die Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht zur Förderung von Open Access. Lesenswert ist die Begründung:

„Das mit dieser urhebervertragsrechtlichen Regelung einzuführende Zweitveröffentlichungsrecht dient den am Gemeinwohl orientierten Interessen von Wissenschaft und Forschung an einem möglichst raschen Zugang zu neuen, aus Steuergeldern finanzierten Erkenntnissen und fördert die technologische Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. […] Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass mit dem Regelungsvorschlag die wissenschaftliche Kommunikation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erheblich gefördert werden kann und damit zusätzlich stimulierende Effekt für Innovationen in Wissenschaft und Forschung über den dann noch besser möglichen Wissens- und Technologietransfer erzielt werden können.“ (BR-Drs. 514/1/12)

Die Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen nach einem Embargo von sechs Monaten auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Wissenschaft und Urheberrecht: “Für Fairness und Ausgewogenheit”

Auf die Schnelle, hier der Hinweis auf zwei lesenswerte Beiträge zum Thema Wissenschaft und Urheberrecht.

In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung findet sich unter dem Titel “Für Fairness und Ausgewogenheit” ein wichtiger und umfangreicher Beitrag von  Wolfgang Marquardt. Marquardt ist Vorsitzender des Wissenschaftsrates und Sprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Er beschreibt die Anforderungen von Forschung und Lehre an ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Dabei weist er  auf  “[k]omplexe Vorschriften beim Digitalversand” hin, thematisiert die rechtlichen Barrieren bei der Digitalisierung wissenschaftlicher Publikationen und betont die Bedeutung eines Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Auf der Website des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft ist ein interessanter Beitrag des Sprachwissenschaftlers Anatol Stefanowitsch erschienen. In diesem diskutiert der Autor die Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage auf das wissenschaftliche Publikationswesen. Er stellt fest, dass “[d]er freie Austausch von Ideen, der für die moderne Wissenschaft als konstitutiv zu betrachten ist“ unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage „erheblich leiden” würde.

Internet-Enquete setzt auf Open Access

Die Projektgruppe „Bildung und Forschung“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat nach dreizehnmonatiger Arbeit Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung im digitalen Zeitalter veröffentlicht (PDF). Neben Themen wie  „Lernen mit Social Media“, „Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“ sowie „E-Books in der Bibliothek“ wird der offene Zugang zu wissenschaftlicher Information behandelt.

Bund, Ländern und Wissenschaftsorganisationen wird empfohlen „Open Access im Wissenschaftsbereich umfassend zu unterstützen“. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Open-Access-Strategien entwickeln und diese mit Hilfe begleitender Maßnahmen (z.B. Repositorien und Publikationsfonds) umsetzen. Fachgesellschaften werden ermutigt, ihre Publikationsorgane frei zugänglich zu machen und damit die Entwicklung von Open Access voranzutreiben.

Mit Blick auf die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes („Dritter Korb“) wird ein „verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für alle wissenschaftlichen Beitrage in Periodika und Sammelbänden“ empfohlen. Erfreulich ist, dass diese Forderung von allen Parteien mitgetragen wird. Geprüft werden soll darüber hinaus die Anwendbarkeit eines solchen Rechts auf andere Werkarten.

Open Access, so die Projektgruppe, soll weiter in der Forschungsförderung verankert werden. Anliegen ist, die Entwicklungen auf europäischer Ebene aufzugreifen und für eine „Vereinheitlichung der entsprechenden Regelungen“ zu sorgen. (Aller Voraussicht nach wird Open Access im kommenden EU-Forschungsrahmenprogramm verpflichtend verankert. Somit müssen alle in HORIZON 2020 entstehenden Publikationen frei zugänglich gemacht werden.) Dem Bund wird nahegelegt Open Access in der Ressortforschung verpflichtend zu verankern: Publikationen, die im Rahmen der Ressortforschung entstehen, sollen „bis spätestens zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung“ open access zugänglich gemacht werden.

Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Publikationsgebühr, welches insbesondere bei Open-Access-Verlagen in den naturwissenschaftlichen Disziplinen Anwendung findet, werden Obergrenzen gefordert: Fördereinrichtungen wird nahegelegt, diese Gebühren nur bis zu einer angemessenen Obergrenze zu tragen. Auszug aus den Empfehlungen:

„Bei dem Aus- und Aufbau von Publikationsfonds sollte darauf geachtet werden, dass die zur Informationsversorgung beitragenden Mittel inklusive der Subskriptionsetats korreliert werden. Zudem sollten bei der Übernahme von Open Access-Publikationskosten  verbindliche Obergrenzen festgelegt werden.“

Interessant ist die Forderung der Kommission nach sogenannten „lay summaries“: Die Internet-Enquete regt an, Anliegen und Ziel von öffentlich geförderten Forschungsprojekten, in einer für Laien verständlichen Form, zu beschreiben und dies Zusammenfassungen über eine Datenbank zugänglich zu machen. Eine solche Praktik wird z.B. bereits in der Schweiz umgesetzt.

Bemerkenswert ist die Forderung der Projektgruppe, Open Access im Rahmen von Evaluierungen besonders zu würdigen. Hierzu heißt es:

„Gleichzeitig sollen Regelungen geschaffen werden, die für eine  besondere Würdigung von Open Access-Publikationen bei Antragsverfahren sorgen und Benachteiligung bei Berufungs- beziehungsweise Besetzungsverfahren ausschließen.“

Auch der Umgang mit Forschungsdaten und die Diskussion um die Chancen und Herausforderungen des „data sharings“ werden aufgegriffen. Dabei wird u.a. die Bedeutung der Interoperabilität von Daten und Daten-Repositorien betont:

„Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund, Projekte voranzutreiben, die verbindliche  Standards für Zugänglichmachung und Erhalt der digitalen Datenbestände aus öffentlicher Forschung entwickeln. Sie empfiehlt weiter die Unterstützung der Wissenschaftsorganisationen bei der Normierung und Standardisierung von (Meta-)Daten,  Quellenbezeichnungen (u.a. persistent identifiers) und anderen Formaten.“

Nach einem umfassenden Zwischenbericht, indem der offenen Zugang zu wissenschaftlichen Texten und Forschungsdaten ausführlich behandelt wird, hat die Projektgruppe Bildung und Forschung der Internet-Enquete mit ihren Handlungsempfehlungen ein bemerkenswertes Dokument vorgelegt. Den Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft ist es gelungen zentralen Themen zu identifiziert und wichtige Empfehlungen zu geben. Die Umsetzung dieser Empfehlungen muss nun durch Bund, Länder und wissenschaftliche Institutionen vorangetrieben werden.

CDU/CSU fordert Verankerung von Open Access in Förderrichtlinien

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute in Berlin ein Diskussionspapier zum “Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft“ vorgestellt. Erfreulich ist, dass das Papier die besonderen Anforderungen der Wissenschaft an das Urheberrecht betont: Wenig überraschend stellen die Unionsparteien fest, dass „[a]ufgrund der voranschreitenden Digitalisierung“ in Forschung und Lehre, viele der bisherigen „Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt“ sind und  sich „vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen“. Vor diesem Hintergrund wird eine „einheitlichen Wissenschaftsschranke“ gefordert.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ begrüßt das Papier in einer Pressemitteilung und sieht eine „realistische politische Perspektive für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“.

Weiter behandelt die Union das Thema Open Access.  Dazu heißt es:

„Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern. Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt. Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein. Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden. Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können. Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.“

Schön, dass die klare Forderung der EU-Kommission nach Open Access aufgegriffen wird. Erst gestern hat die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda,  Neelie Kroes, in einer Videobotschaft die Bedeutung des offenen Zugangs zu Textpublikationen und Forschungsdaten für den europäischen Forschungsraum betont.

Mit Blick auf das Wort „Urheberrecht“ im Titel des Diskussionspapiers der Union sollte das erwähnte Zweitveröffentlichungsrecht, wie von den Wissenschaftsorganisationen gefordert, natürlich in diesem verankern werden. „Alles andere ist wenig seriös.“, so der passende Kommentar des Kollegen Eric Steinhauer auf der Mailingliste Inetbib.

In eigener Sache: Im heute veröffentlichten Newsletter des Helmholtz Open Access Koordinationsbüro finden sich weitere Nachrichten zur Entwicklung von Open Access in Europa und den USA.

Sammelband zur Offenheit in der digitalen Welt erschienen

Ulrich Herb hat einen lesenswerten Sammelband zum Themenfeld Offenheit in Wissenschaft, Verwaltung und Bildung veröffentlicht. Zwölf Autorinnen und Autoren beleuchten Initiativen deren Ziel es ist, durch Nutzung des Webs, den Zugang zu Information und Wissen zu verbessern. Auszug aus dem Abstract:

„Initiativen, die Transparenz, offenen und möglichst einfachen Zugang zu Informationen, etwa in Wissenschaft und Verwaltung fordern und herstellen, gewinnen rasant an Bedeutung und beginnen sich immer weiter zu differenzieren. Die Forderungen reichen von freiem (im Sinne von kostenlosem) Zugang zu Informationen bis hin zu offenem Zugang analog den Prinzipien der Open Source Community. Manche Initiativen und Phänomene fokussieren stärker auf Transparenz als auf Offenheit, wie z.B. die Whistleblower-Plattform Wikileaks, während wiederum andere (z.B. Open Government oder Open Access zu Forschungsdaten) die Forderungen nach Transparenz und Offenheit kombinieren oder sich an der Bereitstellung nicht-proprietärer Informationen versuchen (wie das Geodaten-Projekt OpenStreetMap oder die Open Metrics Konzepte im Wissenschaftskontext).“

Gelungen ist der Ansatz des Herausgebers, der auch für dieses Blog schreibt, die unterschiedlichen Herangehensweisen der Initiativen in einem Buch zu vereinigen. So wird das Thema Open Data beispielsweise aus Perspektive der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung behandelt. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Gegensätze der „Open Initiatives“ deutlich.

Das 220-seitige Werk „Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft“ ist im Universitätsverlage der Universität des Saarlandes erschienen und open access zugänglich. Für das Bücherregal gibt es auch eine gedruckte Version.

Internet-Enquete diskutiert Bericht zu Open Access

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat heute auf ihrer 16. Sitzung den Zwischenbericht der Projektgruppe „Bildung und Forschung“ diskutiert. Dieser Bericht (PDF) behandelt u.a. das Themenfeld Open Access zu Textpublikationen und Forschungsdaten sehr umfassend.

Neben einer Einführung in das Thema wird die Entwicklung von Open Access beleuchtet. Darüber hinaus werden die Herausforderungen behandelt. Weiter wird ein Blick auf Aktivitäten im Ausland geworfen. Auszug aus der Einleitung:

„Eine zentrale Rolle für heutige Informationsinfrastrukturen spielen die Handlungsfelder Open Access und Open Data im Wissenschaftsbereich: Je nach Disziplin werden international aktuell bereits zwischen fünf und 30 Prozent der Veröffentlichungen Open Access publiziert. Führend sind dabei bislang die Naturwissenschaften. Weit verbreitet ist aber auch die Nutzung von Open Access: 90 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit geben in Umfragen eine Präferenz für Open Access an. Insbesondere sie, aber auch Bibliotheken, wissenschaftliche Verlage, Wissenschaftsorganisationen und Wissenschaftsinstitutionen stehen hier in Zukunft vor großen Herausforderungen.“

Handlungsempfehlungen zum Thema folgen.

Bericht: Open Access und Langzeitarchivierung in Europa

Die Europäische Kommission hat eine Studie zum Stand von Open Access und Aktivitäten der digitalen Langzeitarchivierung in Europa veröffentlicht. Der Bericht „National Open Access and Preservation Policies in Europe“  ist online zugänglich (PDF). Die EU-Kommissarin für Wissenschaft und Forschung Máire Geoghegan-Quinn gibt im Vorwort eine Zusammenfassung:

„This report gives an overview of how open access is developing in the European Research Area. It is based on a survey conducted via the European Research Area Committee. It shows that open access is backed by a growing number of universities, research centres and funding agencies across Europe, and it highlights the dynamic growth of open access. It also underlines, however, that national initiatives and practices are still fragmented, thus preventing the European Union from realising its full research and innovation potential.“

Zwischenbericht der Internet-Enquete zum Urheberrecht erschienen

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat ihren Zwischenbericht zum Urheberrecht veröffentlicht (Drucksache 17/7899). In diesem Dokument wird auch die Rolle des Urheberrechts für Forschung und Lehre behandelt. Festgestellt wird:

„Die Literaturversorgung bleibt daher aus Wissenschaftsperspektive
deutlich hinter den technischen Möglichkeiten und auch dem weltweiten
Standard der Wissenschaftskommunikation zurück.“ (S. 20)

Die Enquete-Kommission empfiehlt Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungendie weitere Förderung von Open Access. Neben der Stärkung der Rechte der Autorinnen und Autoren wird der Goldenen Weg des Open Access in den Vordergrund gestellt.  Im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung soll „im Einzelfall geprüft werden, ob eine Open Access-Veröffentlichung zur Bedingung gemacht werden kann, um sicherzustellen, dass die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten an Verlage den wissenschaftlichen Austausch nicht behindert.“ (S. 81).

(via iRights.info)