Unter diesem schönen Titel hat der Bibliotheksjurist Eric Steinhauer eine sehr lesenswerte Publikation zum Verhältnis der Themen Wissenschaftsfreiheit und Open Access veröffentlicht.
Die Anmerkung zum Titel des Buches macht Steinhauers Verständnis von Wissenschaftsfreiheit deutlich (S. 10):
Der Titel des vorliegenden Buches ist programmatisch zu verstehen. Es geht um das Recht des wissenschaftlich arbeitenden Menschen, sich in seinem Streben nach Wahrheit und Erkenntnis in einer Weise mitteilen zu können, die nicht wissenschaftsfremden ökonomischen Zielen, sondern allein der wissenschaftlichen Sache selbst verpflichtet ist. Eine so verstandene Mitteilungsfreiheit ist die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass echter wissenschaftlicher Fortschritt durch Erkenntnisaustausch, durch Diskussion und Kritik möglich ist. Kann eine Wissenschaft das Maß ihrer Sichtbarkeit nicht mehr selbst bestimmen, hört sie auf, eine freie Wissenschaft zu sein.
Mir hat dieses Buch in der letzten Woche eine lange Bahnfahrt versüßt. Es versammelt zwei Vorträge von Steinhauer auf den Göttinger Urheberrechtstagungen 2008 und 2009.
Steinhauer beschreibt, in einer für Nicht-Juristen sehr verständlichen Form, die relevanten Aspekte des Themenkomplexes in Grundgesetz, Dienstrecht, Hochschulrecht und Urheberrecht. Dabei plädiert er u.a. für ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht. Eine Forderung, die auch von der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer erweiterte Stellungnahme (PDF) zur Novellierung des Urheberrechts aus dem Juli vertreten wird.
Literatur:
Steinhauer, Eric W.: Das Recht auf Sichtbarkeit. Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2010. Online. Print.
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