Bericht zum Stand von Open Science in Europa

Die Europäische Kommission hat einen umfangreichen Bericht zum Stand von Open Science in den Mitgliedstaaten veröffentlich:

Access to and Preservation of Scientific Information in Europe. Report on the implementation of Commission Recommendation C(2012) 4890 final. DOI: 10.2777/975917.

Abstract des Berichts:

„This report provides an overview on access to and preservation of scientific information Access to and preservation of scientific information in Europein the EU Member States as well as Norway and Turkey. Concerning open access to scientific peer-reviewed publications, most EU Member States reported a national preference for one or the other type of open access to publications, that is, either the Green or the Gold model. However, the expressed preferences for one or the other model are not pure models whereby only one route is followed. Overall, policies on open access to research data are less developed across EU countries than policies and strategies on open access to research publications. However, individual Member State feedback shows a general acknowledgement of the importance of open research data and of policies. As concerns the curation and preservation of scientific information, institutional repositories are very well developed in most Member States, although certification is sometimes lacking. Concerning participation in multi-stakeholder dialogues and activities, several countries have set up national coordination bodies or networks. Others rely on a university or a university library (or an association of libraries), their Research Promotion Agency/Research Councils or their Academy of Science. Specific events or dedicated EU fora and/or projects have also been identified as a way to galvanize stakeholder interaction.“

Anliegen des jetzt veröffentlichten Berichts ist es, einen Überblick über den Stand der Umsetzung der „Commission Recommendation C(2012) 4890 final“ zu geben. Diese 2012 veröffentlichten Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten bilden weiterhin den wissenschaftspolitischen Rahmen für die Förderung von Open Science in Europa.

 

 

HRK-Empfehlung zum Thema Forschungsdatenmanagement

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 10.11.2015 unter dem Titel „Wie Hochschulleitungen die Entwicklung des Forschungsdatenmanagements steuern können. Orientierungspfade, Handlungsoptionen, Szenarien“ (PDF) umfassende Empfehlungen zum Thema Forschungsdatenmanagement verabschiedet.

Diese bauen auf einer vorhergehenden Empfehlung der HRK aus dem Jahr 2014 auf. Damals wurde die strategische Bedeutung des Themas für die Hochschulen in Deutschland betont. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen richten sich darüber hinaus auch an die Politik. Auszug aus der Pressemitteilung der HRK:

 „Die Mitgliederversammlung fordert die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, sowohl eine koordinierende Rolle beim Aufbau übergreifender Infrastrukturen für das Forschungsdatenmanagement zu übernehmen als auch die notwendige Finanzierung zu sichern.  Als einen entscheidenden Schlüssel auf allen Ebenen sieht die HRK eine stärkere Kooperation. Deshalb solle die Finanzierung so gestaltet werden, dass zusätzliche Anreize für die Zusammenarbeit von Hochschulen sowohl innerhalb der Länder als auch länderübergreifend gesetzt werden. Die Länder sollten verstärkt in gemeinsamen Initiativen zusammenarbeiten. Gleichzeitig müssten die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern nach dem neu gefassten Artikel 91 b Grundgesetz genutzt werden.“

(Crosspost von ALBERTopen.)

Berliner Senat beschließt Open-Access-Strategie

Auszug aus einer Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei vom 13.10.2015:

„Berlin will den freien Zugang zu digitalen Wissensressourcen deutlich ausbauen. Aus diesem Grund hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, eine Open-Access-Strategie beschlossen. ‚Berlin hat eine große Dichte an öffentlich finanzierten Hochschulen, außeruniversitärer Forschung und kulturellen Einrichtungen. Die Ergebnisse, die diese Institutionen generieren, sollen viel mehr als bisher für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet frei zugänglich sein‘, so Scheeres.“

Nachdem das Abgeordnetenhaus Berlin im Juni 2014 einen entsprechenden Antrag verabschiedet hatte wurde im Mai 2015 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Martin Grötschel eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete das gestern verabschiedete Strategiepapier:

„In dem Strategiepapier werden konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert, die eine umfassende Open-Access-Kultur für die öffentlich finanzierten Wissenschafts- und Kulturbereiche in Berlin schaffen sollen. Zudem werden die technischen und strukturellen Voraussetzungen genannt. Für die Erarbeitung der Strategie wurde auch eine Arbeitsgruppe unter der fachlichen Leitung von Prof. Martin Grötschel, Präsident des Konrad- Zuse-Instituts und designierter Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, eingesetzt.

Die Senatsverwaltungen wollen das Strategiepapier nun „zügig“ im Dialog mit den wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin umsetzten.

DFG: „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ verabschiedet

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Ende September „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ (PDF) verabschiedet.

Auszug aus der heutigen Ausgabe der „Information für die Wissenschaft„.

„Mit den vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am 30. September 2015 verabschiedeten „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ führt die DFG die bereits geltenden Erwartungen an Antragstellende hinsichtlich des Umgangs mit den im Projekt entstehenden Forschungsdaten konsistent zusammen und weist zugleich explizit auf die Angebote hin, mit denen die DFG Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Management von Forschungsdaten unterstützt.“

Zur Zugänglichkeit und Nachnutzung der Forschungsdaten heißt es in der Policy:

„Soweit einer Veröffentlichung der Forschungsdaten aus einem DFG-geförderten Projekt Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen, sollten Forschungsdaten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“

In den letzen Monaten hatte verschiede DFG-Gremien bereits fachliche Ausführungen zum Thema veröffentlicht. Z.B.: für die Bildungsforschung und die Biodiversitätsforschung. Eine Übersicht zu weiteren Leit- und Richtlinien gibt es im Wiki Forschungsdaten.org 

OECD-Report zu Open Science erschienen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen umfangreichen Bericht zu Open Science veröffentlicht (PDF). Auszug aus dem Vorwort:OECD-Open-Science

„This report, Making open science a reality reviews the progress in OECD countries in making the results of publicly funded research, namely scientific publications and research data openly accessible to researchers and innovators alike. The report i) reviews the policy rationale behind open science and open data; ii) discusses and presents evidence on the impacts of policies to promote open science and open data; iii) explores the legal barriers and solutions to greater access to research data; iv) provides a description of the key actors involved in open science and their roles; and finally v) assesses progress in OECD and selected non-member countries based a survey of recent policy trends.“

Die Publikation „Making Open Science a Reality“ gibt einen guten Überblick über die Entwicklung des Themas und beschreibt die aktuellen Herausforderungen bei der Realisierung von Open Science. Neben dem Report stehen Länderbericht und verschiedene Zusammenfassungen auf einer Website bereit.

Wissenschaftsrat empfiehlt die Publikation von negativen Resultaten

Der Wissenschaftsrat, das zentrale wissenschaftspolitische Beratungsgremium Deutschlands, hat auf seinen Frühjahrssitzungen in Stuttgart lesenswerte „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“ veröffentlicht. In der Pressemitteilung dazu heißt es:

„Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates widmen sich mit diesem Ansatz nicht nur gravierenden Fällen des Wissenschaftsbetrugs wie Datenfälschung oder Plagiaten, sondern betrachten auch die Grauzone verschiedener Formen nicht integren oder unverantwortlichen Verhaltens. Damit geht der Wissenschaftsrat weit über den in der öffentlichen Debatte bisher dominierenden Schwerpunkt von Plagiatsfällen in Doktorarbeiten hinaus. Betrachtet wird der gesamte Forschungsprozess und auch das Studium als entscheidende Phase für die Entwicklung wissenschaftlicher Integrität wird miteinbezogen.“

In den Empfehlungen (PDF) werden auch einige Ergebnisse der Fakultätenbefragung des Wissenschaftsrates dokumentiert. Nach dieser Erhebung, die u. a. die Verbreitung der gängigen Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis in Deutschland untersuchte, konstatiert der Wissenschaftsrat ein „ernüchterndes Bild, da selbst die DFG-Denkschrift und die HRK-Leitlinie als bekannteste Direktiven nur etwa der Hälfte bzw. zwei Dritteln der Antwortenden bekannt sind“. Gemeint sind hier die Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG (1998/2013) und die Empfehlung „Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen“ der HRK (2013). Weiter stellt der Wissenschaftsrat fest, dass die „langjährige Aufbewahrung und Nutzungsmöglichkeit von Forschungsdaten“ nur von „etwa der Hälfte“ der antwortenden Hochschulen umgesetzt wird.

Empfehlungen zu wissenschaftlicher IntegritätVor diesem Hintergrund adressieren die Empfehlungen des Wissenschaftsrates jetzt Forschende, deren Einrichtungen, die Politik, Förderorganisationen, Evaluationsagenturen und auch Wissenschaftsverlage und -zeitschriften. Für jeden dieser Akteure werden Handlungsempfehlungen gegeben. Wie bereits in vorhergehenden Empfehlungen „bekräftigt“ der Wissenschaftsrat seine Forderung „Forschungsdaten internationalen Standards entsprechend aufzubereiten, für einen ausreichend langen Zeitraum aufzubewahren und für Anschlussforschung zugänglich zu machen.“ Der Politik wird hierzu empfohlen „strategische Konzepte und Leitlinien“ zum Thema Forschungsdatenmanagement auf den Weg zu bringen. Positiv herausgehoben werden Entwicklungen in einigen Bundesländern, wie z. B. in Baden Württemberg. Dort wurde im letzten Jahr ein “Fachkonzept zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur” veröffentlicht, welches auch den Umgang mit wissenschaftlichen Daten thematisiert. Herausgeberinnen und Herausgebern von Fachzeitschriften werden aufgefordert „den Zugang zu Forschungsdaten und die Transparenz des Forschungsprozesses insgesamt zu befördern“. In diesem Kontext soll, so der Wissenschaftsrat, auch die „Publizierbarkeit von Replikationsstudien und negativen Forschungsergebnissen“ verbessert werden:

„Negative Forschungsergebnisse müssen grundsätzlich auch in renommierten Journalen publizierbar sein, bspw. als Teil der Hauptpublikation oder in gesonderten Sparten, ebenso wie Replikationsstudien. Errata und Korrigenda sollten systematisch veröffentlicht und bspw. mit der Originalpublikation verknüpft werden, um die Verbreitung falscher Daten zu verhindern. Online-Repositories mit zugänglichen Forschungsprimär- und Metadaten stellen ebenfalls wichtige Maßnahmen für die Förderung wissenschaftlicher Integrität dar. „

Um die Veröffentlichung von negativen Resultaten zu fördern, empfiehlt der Wissenschaftsrat Förderorganisationen die Publikation negativer Ergebnisse bei der Bewertung von Forschungsvorhaben und -ergebnissen positiv zu bewerten.

DFG verankert Open Access verbindlich in Förderprogramm

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert seit Mitte der 1990er-Jahre die Entwicklung digitaler Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft. Mit den beiden Förderprogrammen „Elektronische Publikationen“ und „Wissenschaftliche Zeitschriften“ wurden in der Vergangenheit wichtige Impulse zur Förderung von Open Access in Deutschland gesetzt.

Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale WissenschaftskommunikationBeide Programme wurden jetzt in ein überarbeitetes und erweitertes Förderprogramm namens „Infrastruktur für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation“ überführt. Das DFG-Merkblatt 12.11 (PDF) informiert über die Ziele und die Bedingungen des Programms.

Äußerst begrüßenswert ist, dass die DFG dieses neue Programm mit einer verbindlichen Open-Access-Policy verknüpft. So heißt es im Absatz 2.2.2 der Förderbedingungen:

„Die in den Projekten erstellten Inhalte und alle aus Projekten resultierende Publikationen müssen grundsätzlich über das Internet für alle Nutzer und Nutzerinnen weltweit frei verfügbar sein (Open Access) und dauerhaft zugreifbar bleiben. Wo immer möglich, kennzeichnen eindeutige Lizenzen, in welchem Umfang die Nachnutzbarkeit von Publikationen bzw. einzelner Teile von Publikationen gewährleistet ist.“

Open Access in einem Förderprogramm zur digitalen Wissenschaftskommunikation verbindlich zu verankern ist natürlich ein äußerst naheliegender Schritt, der auch in der betroffenen Community auf viel Zustimmung treffen wird. Wünschenswert wäre, dass die DFG diese Open-Access-Bedingung in all ihren Programmen verankert und somit ihre Empfehlung für Open Access aus dem Jahr 2006 in eine verbindliche Richtlinie überführt.

Bereits 2013 hat die Helmholtz-Gemeinschaft Open Access verbindlich in ihrem Förderprogramm „Impuls- und Vernetzungsfonds“ verankert. In Deutschland arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden bereits seit längerem durch die Open-Access-Politik der europäischen Forschungsförderung (ERC, FP7 und HORIZON 2020) mit verpflichtenden Open-Access-Bedingungen konfrontiert.

Alle genannten Richtlinien können sowohl durch den Grünen Weg (Selbstarchivierung), als auch durch den Goldenen Weg (Open-Access-Zeitschriften) umgesetzt werden. Vermehrt gewinnen auch Richtlinien an Bedeutung, die den Goldenen Weg präferieren, so z.B. die Open-Access-Richtlinien des CERN und der Gates Foundation.

Disclosure: Ich arbeite für die Helmholtz-Gemeinschaft.

Nature – lesen ja, drucken nein!

Der Verlag des renommierten Nature-Journals, die Nature Publishing Group (NPG), feiert sich selbst. In einer aktuellen Pressemitteilung des Mutterkonzerns Macmillan Science heißt es „Macmillan Science and Education revolutioniert Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.“

Die Revolution soll laut Pressemitteilung durch zwei Maßnahmen umgesetzt werden:

„1. Den Abonnenten von 49 Fachzeitschriften von nature.com können eine eindeutige URL zur schreibgeschützten Vollversion eines publizierten wissenschaftlichen Textes an Kollegen oder Mitarbeiter weiterleiten, ganz bequem per E-Mail oder über soziale Medien.“

„2. Zugang für Journalisten und Blogger: 100 Medienkanälen und Blogs auf der ganzen Welt, die über Forschungsergebnisse berichten, die auf nature.com veröffentlicht wurden, können ihre Leser über einen Link zur schreibgeschützten Vollversion eines wissenschaftlichen Originalartikels verweisen und ihnen so Zugang zu tausenden hochwertigen wissenschaftlichen Abhandlungen verschaffen.“

Zukünftig öffnen Personen, die die erwähnte „eindeutige URL“ des Verlags anklicken, in ihrem Browser eine Anwendung namens „ReadCube„. Über diese Anwendung kann die PDF-Datei eines Artikels dann angesehen werden. Druck und Speicherung eines Artikels sind nicht möglich. Weiter besteht die Möglichkeit – nach Anmeldung – Artikel zu annotieren und eigene Sammlungen anzulegen. Vorrausetzung ist jedoch immer, dass die Nutzenden über die „eindeutige URL“ verfügen.

Dieses Vorhaben ist begrüßenswert. Von einer Revolution kann jedoch keine Rede sein.

Interessant sind die Hintergründe der Ankündigung:

  • Von Seiten der Wissenschaft gibt es eine klare Erwartungshaltung: Forschende erwartet heute sofortigen Zugriff auf alle Publikationen, die für ihre Arbeit von Interesse sind. Forschenden deren Bibliothek ein breites Portfolio an Zeitschriften lizenziert hat, haben einen Vorsprung bei der Wissensproduktion. Wer keinen Zugang zu den neusten Publikationen, hat kaum eine Chance im kompetitiven Wissenschaftssystem.
  • Dagegen gibt es auf Seiten der Verlage den Wunsch nach Kontrolle über die verlegten Inhalte. Es liegt – wenig überraschend – im Interesse von Nature, dass der Zugriff auf die Artikel des Verlags über die NPG-Server läuft und nicht über die  Open-Access-Repositorien der wissenschaftlichen Einrichtungen.

Open-Access-Repositorien, sowie der Austausch von Artikeln über Projekt-Wikis, Mailinglisten und andere Kanäle, sind jedoch für viele Forschenden von großer Bedeutung, da ihre Institutionen die ständig teurer werdende Zeitschriften nicht mehr lizenzieren können. Selbst Harvard, die wohl reichste Bildungseinrichtung der Welt, ist nicht mehr in der Lage ihren Forschenden den Zugang zu alle relevanten Zeitschriften sicherzustellen.

Die angekündigte Maßnahme des NPG ist es also eine logische Antwort auf den Wunsch nach Open Access. Darüber hinaus bietet die Maßnahme dem Verlag mehrere Vorteile:

  • Da auch Blogs und Zeitungen die „eindeutige URL“ nutzen können, werden die Klickzahlen auf nature.com erhöht. Mit Blick auf Altmetrics ein nachvollziehbarer Schritt.
  • Weiter wird das Literaturverwaltungssystem „ReadCube“, dass von der Nature-Tochter „Digital Science“ betrieben wird gefördert.

Die Ankündigung von Nature passt gut in die aktuellen Verlagsstrategien rund um Open Science. Die US-Regierung hat 2013 eine Direktive zur Förderung von Open Access erlassen. Nach dieser Verordnung müssen die öffentlichen Forschungseinrichtungen in den USA Open-Access-Policies verankern.

Die Verlage haben dies zum Anlass genommen und eine Initiative namens „CHORUS“ gestartet. Anliegen der Verleger ist es, den Zugang zu den Artikeln weiterhin über ihre Verlagsplattformen zu ermöglichen. Für diese Dienstleistung – unter Kontrolle der Verlage –  sollen die US-Behörden dann zahlen. Dagegen arbeiten die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den USA an einer verteilten und öffentlichen Infrastruktur namens „SHARE„. Diese Infrastruktur basiert auf der Vernetzung der Open-Access-Repositorien der wissenschaftlichen Einrichtungen.

Nun könnte man begrüßen, dass Verlage die Open-Access-Policies aufgreifen an einer Lösung zur Verbesserung des Zugangs bauen. Die Diskussion um die NPG-Ankündigung zeigt jedoch wo die Probleme liegen. Die Bedingungen des Zugangs und der möglichen Nachnutzung werden durch die Verlage kontrolliert und nicht durch die Wissenschaft. Siehe dazu auch den Kommentar von John Wilbanks:

 „So, Nature said a thing about public access tonight. Everything is free to read* they say. But there’s an asterisk, pesky and persistent, next to read. And it’s a big one. The asterisk is that you can’t do anything but read the document, and you have to […] use their proprietary reader software in order to read the document, and you have to hope that someone who has a subscription or is a journalist is kind enough to share a link to the document that you want to read, and if you try to do anything other than look at the document passively on a screen you’re basically gonna get sued for copyright infringement.“

Forschung und Lehre werden also auch weiterhin eine öffentliche Repositorien-Infrastruktur benötigen, die es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch ermöglicht Artikel zu drucken, zu speichern und im Idealfall auch zu bearbeiten (Stichwort: Text und Data Mining).

Die Ankündigung von Nature ist eine gute Marketing-Idee. Sie ist zu begrüßen, solange die Forschenden auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Nature-Artikel auf Open-Access-Repositories zu speichern.

Die Ankündigung von Nature zeigt, dass die Diskussion um Open Science immer komplexer wird. Längst geht es nicht mehr nur um den Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Nur wenn Forschenden mit Artikeln arbeiten können, werden sich die Chancen der digitalen Wissenschaft realisieren lassen. Deshalb scheint es wichtig in der Diskussion um Open Access zwischen „gratis“ (freier Zugang) und „libre“ (offene Nachnutzung) zu unterscheiden. Die NPG-Politik sowie auch das Zweitveröffentlichungsrecht in Deutschland, ermöglichen nur den „gratis“ Zugang, längerfristiges Ziel ist es jedoch, die „libre“ Nachnutzung der Inhalte zu ermöglichen. Dieses Ziel kann  jedoch nur erreicht werden, wenn Forschende in ihrer Urheberrechtsposition gestärkt werden und mit offenen Lizenzen Dritten (z. B. auch Maschinen) die Arbeit mit und an den Artikeln auf Basis offener Informationsinfrastrukturen ermöglichen.

Wissenschaftsorganisationen: „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke muss kommen“

Anlässlich der Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) fordert die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Bundesregierung auf, “zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen.”

Auszug aus der Pressemitteilung (PDF):

“Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zugesagt. Damit sollen die Belange von Wissenschaft und Forschung und die Ansprüche von Urhebern angemessen geregelt werden. Die Allianz appelliert an die Bundesregierung, über die nun auf den Weg gebrachte Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz hinaus, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen. Konkrete Vorschläge dafür liegen vor.”

Im Juni hat die Rechtsprofessorin Katharina de la Durantaye im Auftrag des BMBF eine umfangreiche Studie (PDF) zur Thematik veröffentlicht. Anliegen einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke ist es, die bisher zu engen Regelungen für Lehre und Forschung zu erweitern und die bisher verstreuten Paragraphen zu bündeln.

Update, 01.12.2014, 16:10:

Auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ meldet sich in einer Pressemitteilung zu Wort:

„Wenn jetzt die Auseinandersetzung um die im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung vorgesehene Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) beginnt, muss ein wirklicher Neuansatz gewählt werden. Eine ABWS, die nur die bisherigen, auf Bildung und Wissenschaft bezogenen Regelungen mit ihren starken Einschränkungen zusammenfasst und damit fortschreibt, wäre nutzlos.“

(Crosspost von ALBERTopen.)

Forschungsdaten öffnen – Anreize, Repositorien und Kooperationen

Die Diskussion über die Nachprüfbarkeit und Nachnutzung von digitalen Forschungsdaten gewinnt an weiter an Dynamik. 2013 haben die Wissenschaftsministerien der G8-Staaten unter dem Stichwort „Open Scientific Research Data“ einen möglichst offenen Zugang zu Forschungsdaten gefordert und damit eine zentrale Diskussion der Wissenschaft aufgegriffen, denn „Data Sharing“ ist für die Bearbeitung vieler drängender Forschungsfragen unabdingbar.

Vermehrt fordern Förderorganisationen, wie z. B. die Europäische Kommission (u. a. im Rahmen des „Open Research Data Pilot„in Horizon 2020) und wissenschaftliche Zeitschriften, dass Daten – die Ergebnis eines geförderten Projekts oder Grundlage eines Artikels sind – offen zugänglich gemacht werden. Siehe hierzu z. B. ein aktuelles Editorial in Nature (doi:10.1038/515312a).

Forschende sehen zwar häufig das Potenzial offener Forschungsdaten, stehen der offenen Zugänglichkeit „ihrer“ Daten jedoch auch zurückhaltend gegenüber. Um eine Kultur des „Data Sharings“ zu fördern, ist es dringend nötig Anreize zu schaffen. Im kompetitiven Wissenschaftssystem gilt es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Daten-Repositorien anzubieten, auf denen Forschungsdaten dauerhaft zugänglich gemacht werden können. Von großer Bedeutung ist es dabei die Zitierfähigkeit der Forschungsdaten zu garantieren, um somit auch die Verankerung des Teilens im wissenschaftlichen Reputationssystems zu fördern.

Wissenschaftliche Institutionen und ihre Serviceeinrichtungen wie Bibliotheken, Daten- und Rechenzentren sind deshalb gefordert, Infrastrukturen und Services bereitzustellen, die die zitierfähige und  dauerhafte Zugänglichmachung der digitalen Forschungsdaten ermöglichen.

Im Rahmen meiner Arbeit am Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ haben wir in den letzten Jahren, gemeinsam mit Partnern,  die Initiative re3data.org – Registry of Research Data Repositories gestartet (doi:10.1371/journal.pone.0078080). Anliegen war und ist es, Forschenden eine Orientierung über mögliche Orte zur Speicherung zur Zugänglichmachung ihrer Daten zu geben.

re3data.org – the Registry of Research Data Repositories Dank der Förderung der DFG und engagierter Projektpartner haben wir heute erfreulicherweise die „Tausender-Marke“ geknackt: re3data.org weist jetzt über 1.000 Daten-Repositorien aus der ganzen Welt nach. Ein einfaches Icon-System hilft bei der Einordnung der indexierten Daten-Infrastrukturen. (Weiterführende Informationen zum Stand von re3data.org finden sich im Projektblog.)

Das jüngste, in re3data.org indexierte Daten-Repositorium ging erst heute Nachmittag online. Es handelt sich um das „CERN Open Data Portal“. Über dieses Portal macht das CERN in Genf u. a. Daten aus den LHC-Kollaborationen für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Forschungsdaten sind durch die Nutzung der Creative-Commons-Deed „CC0“ gemeinfrei nachnutzbar. Siehe dazu die Pressemitteilung der CERN-Kolleginnen und -Kollegen.

CERN Open Data Portal

Auch wenn die Anzahl der „Daten-Policies“ wächst und die Landschaft der Daten-Repositorien an Profil gewinnt, gibt es weiterhin viel zu tun. Um die komplexen Herausforderungen des „Data Sharings“ auf internationaler Ebene aufzugreifen formiert sich die „Research Data Alliance (RDA)“. Organisiert durch das Open Science Koordinationsbüro der Helmholtz-Gemeinschaft findet heute und morgen eine Tagung dieser Initiative am GFZ in Potsdam statt. Dort diskutieren 120 „Data Practitioners” aus verschiedensten Fachgebieten über Stand und Perspektive der deutschen Beteiligung in der Research Data Alliance.

Weitere Informationen zum Thema:

  • Zehn Anregungen zum Umgang mit Forschungsdaten finden sich im Kapitel „Publikation von Forschungsdaten“ (doi:10.2314/coscv1.53) im Handbuch “CoScience“ (Das Kapitel steht unter CC-BY und kann nachgenutzt, weiterbearbeitet – und damit gerne auch verbessert – werden.)
  • Weitere Informationen finden sich im Wiki forschungsdaten.org.
  • Darüber hinaus kann das Thema auch auf der Mailingliste “Umgang mit Forschungsdaten” diskutiert werden.

(Crosspost von ALBERTopen.)