Obama verankert Open Access in der US-Forschungsförderung

Was für eine Woche für das Thema Open Access! Erst begrüßt der Rat der Europäischen Union Anfang der Woche den Vorschlag der EU-Kommission im kommenden Forschungsrahmenprogramm HORIZON 2020 eine Open-Access-Verpflichtung zu verankern (PDF):

„Moreover, ministers welcomed the Commission’s view that open access to scientific publications should be a general principle of the future Horizon 2020 research framework programme and presented some of the initiatives carried out under their respective national programmes.“

Dann legt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Mittwoch einen Referentenentwurf (PDF) für ein Zweitveröffentlichungsrecht vor. Diese Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen und „in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung“ erscheinen nach einem Embargo von zwölf Monaten – als final draft – auf einem Repositorium frei zugänglich zu machen. Auszug aus der Begründung:

„Viele Wissenschaftler haben ein Interesse daran, ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wollen mit der Einstellung ihrer Publikationen auf Repositorien ihrer Forschungsinstitutionen die Häufigkeit erhöhen, mit der ihre Publikationen zitiert werden. Zugleich wollen sie mit dem Angebot ihrer Inhalte im Internet auch die Verbreitung der Forschungsergebnisse verbessern.“

Wichtige Kommentare zu dem Referentenentwurf finden sich bei Ilja Braun, Klaus Graf und Rainer Kuhlen.

Und schließlich gab die US-Regierung am Freitag bekannt Open Access im Rahmen der Forschungsförderung zu verankern. Publikationen die an nationalen Forschungseinrichtungen entstehen sollen nach einer Embargoperiode von 12 Monaten frei zugänglich gemacht werden. In der Ankündigung heißt es:

„The Obama Administration is committed to the proposition that citizens deserve easy access to the results of scientific research their tax dollars have paid for. That’s why, in a policy memorandum released today, OSTP Director John Holdren has directed Federal agencies with more than $100M in R&D expenditures to develop plans to make the published results of federally funded research freely available to the public within one year of publication and requiring researchers to better account for and manage the digital data resulting from federally funded scientific research.“

Bemerkenswert ist, dass die Verordnung (PDF) auch die dauerhafte Zugänglichkeit von Forschungsdaten umfasst. Bereits bei der Antragstellung sollen zukünftig Datenmanagementpläne eingereicht werden, in denen Aussagen zu Zugang und Erhaltung der Daten beschrieben werden. Der Schritt der US-Regierung ist eine Reaktion auf die Petition „access2research“ die 2012 von über 65.000 Menschen unterzeichnet wurde.

FASTR – Weitere US-Gesetzesinitiative zur Förderung von Open Access

Ein Bündnis von US-Kongressabgeordneten hat am Donnerstag eine Gesetzesinitiative namens „FASTR – Fair Access to Science and Technology Research Act“ (PDF) in den Senat und das Repräsentantenhaus eingebracht. Diese Initiative möchte nationale Forschungseinrichtungen verpflichten, wissenschaftliche Publikationen, die im Rahmen von geförderten Projekten entstehen, spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung in einem referierten Journal offen zugänglich zu machen.

Die Abgeordneten begründen ihr Anliegen wie folgt:

„This bill will give the American people greater access to the important scientific research results they’ve paid for,“ Congressman Doyle said today.“Supporting greater collaboration among researchers in the sciences will accelerate scientific innovation and discovery, while giving the public a greater return on their scientific investment.“

„The scientific research community benefits when they are able to share important research and cooperate across scientific fields. Likewise, taxpayers should not be required to pay twice for federally-funded research,“ said Congressman Yoder.This legislation is common sense, and promotes more transparency, accountability, and cooperation within the scientific research community.“

Ein solche Initiative wurde bereits im letzten Jahr mit dem “Federal Research Public Access Act (FRPAA) of 2012″ verfolgt. Diese Gesetzesinitiative kam aber nicht zur Abstimmung.

Wenig überraschend wird FASTR von Bibliotheken und Patientenverbänden begrüßt und von Verlegerverbänden kritisiert. Lesenswerte Informationen zum Hintergrund der Gesetzesinitiative finden sich im Wiki des Harvard Open Access Project und bei Peter Suber.

Interessant ist, dass FASTR einen Schritt weiter als FRPAA geht und die Nachnutzbarkeit der Publikationen fordert. Damit wird die sogenannte „Libre-Strategie“ des Open Access aufgegriffen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass Publikationen unter einer liberalen Lizenz – welche die Weiterverarbeitung der Texte erlaubt – offen zugänglich gemacht werden sollen.

Die Möglichkeit der Weiterverarbeitung von Veröffentlichungen wird bereits in der „Berliner Erklärung“ gefordert. In dieser Woche hat der Verlag De Gruyter bekannt gegeben, in Zukunft auf die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-NC-ND zu setzen. Diese Lizenz verbietet jedoch die Weiterverarbeitung der Veröffentlichung und bremst damit die digital arbeitende Wissenschaft aus. Gerade für innovative Forschungsansätze in denen z.B. mit Text-Mining-Verfahren gearbeitet wird sind liberale Lizenzbedingungen von großer Bedeutung. (Siehe hierzu auch den lesenswerten Beitrag von Ulrich Herb auf iRights.info.) Vor diesem Hintergrund fordert der Verband der Open-Access-Verlage OASPA die Nutzung der Creative-Commons-Lizenz CC-BY.

Verlag verklagt Bibliothekar auf 3 Millionen US-Dollar

Unglaublich: Dale Askey, der auch in Deutschland kein Unbekannter ist, wird von der Edwin Mellen Press wegen eines kritischen Blogpost aus dem Jahr 2010 mit einer 3 Millionen US-Dollar Verleumdungsklage überzogen.

Der Blogpost, der mittlerweile offline ist, befasst sich mit der Geschäftspraxis des Wissenschaftsverlags. Bemängelt wird die Qualität der Publikationen. Eine Kopie des Artikels vom 30.06.2011 im Internet Archive weist 40 Kommentare nach, in denen der Verlag und die bibliothekarische Erwerbungspraxis diskutiert werden.

Die Klage wird in der Blogosphäre als Angriff auf die akademische Freiheit gewertet. Auch der Arbeitgeber von Dale Askey, die kanadischen McMaster University,  hat ein Statement veröffentlicht, in welchem die Klage verurteilt wird:

„The University will continue to rigorously defend its commitment to academic freedom and freedom of speech as the case proceeds before the courts.“

Eine Petition auf change.org steht zur Unterschrift bereit. Unterschriften aus dem deutschsprachigen Raum schaden ganz sicher nicht! (Der Blog auf dem Artikel veröffentlicht wurde entstand im Rahmen von Askeys Professur an der HTWK Leipzig.)

Lesenswerte Beiträge zum Hintergrund gibt es u.a. auf Academic Librarian und Inside Higher Ed. Darüber hinaus lohnt sich auch ein Blick auf Askeys Twitter Account.

via Archivalia und Boing Boing.

Wissenschaftsorganisationen gehen weiter in Richtung Open Access

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen setzt ihre Schwerpunktinitiative „Digitale Information” fort. Ziel der Initiative ist es, “Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen”. Nach einer ersten erfolgreichen Phase der Zusammenarbeit in den Jahren 2008 bis 2012 geht die Initiative nun in ihre zweite Runde.

In den Jahren 2013 bis 2017 wird in sechs Handlungsfeldern kooperiert. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Open Access. In der Pressemitteilung der Wissenschaftsorganisationen heißt es dazu:

“Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen wird sich im nationalen und internationalen Kontext weiter dafür einsetzen, dass die rechtlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Open Access-Publizieren in der Wissenschaft auf  breiter Basis zu ermöglichen und umzusetzen.”

Ein weiteres zentrales Thema ist der Umgang mit Forschungsdaten. Bereits 2010 wurden nationale Grundsätze zum Umgang mit der stetig wachsenden Menge an wissenschaftlichen Daten verabschiedet. Nun soll die Behandlung des Themas intensiviert werden. U.a. sollen die juristischen Rahmenbedingungen des Themas gemeinsam aufgegriffen werden.

Die juristische Dimension der Informationsinfrastruktur wird auch mit Blick auf den Novellierungsprozesses des Urheberrechtsgesetzes (3. Korb) deutlich. Hier fordern die Wissenschaftsorganisationen weiterhin ein Zweitveröffentlichungsrecht, dass es wissenschaftlichen Urhebern ermöglicht ihre Publikationen rechtssicher auf einem Open-Access-Repositorien zugänglich zu machen.

Weitere Informationen zur Schwerpunktinitiative finden sich im Leitbild (PDF) der Initiative oder unter: allianz-initiative.de

(Crosspost von ALBERTopen.)

Umstieg auf Open Access brächte volkswirtschaftliche Vorteile

Bevor hier gar nichts mehr passiert, erlaube ich mir die Zweitverwertung (da CC-BY) eines Beitrags aus dem heute erschienen Open Access Newsletter der Helmholtz-Gemeinschaft:

„Eine Umstellung des wissenschaftlichen Publizierens auf Open Access brächte für Deutschland volkswirtschaftliche Vorteile. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Oktober 2012 veröffentlichte Studie. Die von der DFG geförderte Analyse ist die jüngste einer Reihe von Untersuchungen, die auf einem Modell des australischen Wirtschaftswissenschaftlers John W. Houghton basieren. Sie wurde von ihm in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main erstellt.

In den Untersuchungen wurden die Kosten für die Umstellung des Publizierens aller wissenschaftlichen Artikel aus einem Land den zu erwarteten volkswirtschaftlichen Gewinnen gegenübergestellt. Die zu realisierenden Gewinne können demnach über den grünen Weg des Open Access günstiger als über den goldenen Weg erreicht werden. Für die Deutschlandstudie wurde zudem das Programm Nationallizenzen in den Vergleich einbezogen. Damit ließe sich Open Access kostengünstiger umsetzen als über den goldenen Weg, jedoch weniger günstig als über den grünen Weg.

Neben dem Kostenvergleich verdeutlichen die Ergebnisse die Bedeutung des von der Kultusministerkonferenz und der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen geforderten unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechtes für Autoren wissenschaftlicher Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung stammen. Dieses Recht würde die Nutzung des grünen Weges erheblich erleichtern.“

Die Studie findet sich hier:

Houghton, J., Dugall, B., Bernius, S., Krönung, J., & König, W. (2012). General cost analysis for scholarly communication in Germany : results of the “Houghton Report” for Germany. Online.

Broschüre „“Open-Access-Strategien““ erschienen

Zum Start der heute beginnenden International Open Access Week 2012 hat die Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Broschüre „Open-Access-Strategien für wissenschaftlichen Einrichtungen – Bausteine und Beispiele“ (PDF) veröffentlicht.

Anliegen der Veröffentlichung ist es einen Überblick über praktische Maßnahmen zur Förderung von Open Access zu geben. In kurzen Artikeln von Autorinnen und Autoren aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen beschreibt die Broschüre Bausteine einer umfassenden Open-Access-Strategie ebenso wie beispielhafte Kombinationen von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dabei zu unterstützen, die eigenen Forschungsergebnisse weltweit ohne Barrieren für die Nutzer bereitzustellen.

Die Open Access Week ist eine internationale Aktionswoche zur Förderung von Open Access. Sie wird von wissenschaftlichen Einrichtungen weltweit getragen wird.

Bundesrat: Open Access fördert Leistungsfähigkeit und Innovation

irights.info weist auf die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zum Thema Urheberrecht hin. In seiner Sitzung vom 12.10.2012 empfiehlt der Bundesrat die Entfristung des zum Ende des Jahres auslaufenden Paragraphen 52a UrhG. Der Paragraph regelt die Zugänglichmachung urheberrechtsgeschützter Materialien in elektronischen Semesterapparaten. Der seit 2003 im Urheberrecht verankerte Paragraf wurde von Bildung und Wissenschaft wiederholt als unzureichend kritisiert. Ein ersatzloser Wegfall des Paragrafen würde Wissenschaft und Bildung in das Steinzeitalter zurückfallen lassen. Der Bundesrat stellt dazu nun fest:

„Im Interesse der Stärkung des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland muss § 52a UrhG dauerhaft entfristet und dazu § 137k UrhG ersatzlos gestrichen werden.“ (BR-Drs. 514/1/12)

Siehe dazu auch die Beitrag von Jörg Braun im Blog „Digitale Linke“ und den Beitrag „Illegal im Lesesaal“ auf bildungsklick.de.

Darüber hinaus hat sich der Bundesrat zum wiederholten Male mit dem Thema Open Access befasst. Wie bereits 2006 empfiehlt der Bundesrat die Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht zur Förderung von Open Access. Lesenswert ist die Begründung:

„Das mit dieser urhebervertragsrechtlichen Regelung einzuführende Zweitveröffentlichungsrecht dient den am Gemeinwohl orientierten Interessen von Wissenschaft und Forschung an einem möglichst raschen Zugang zu neuen, aus Steuergeldern finanzierten Erkenntnissen und fördert die technologische Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. […] Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass mit dem Regelungsvorschlag die wissenschaftliche Kommunikation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erheblich gefördert werden kann und damit zusätzlich stimulierende Effekt für Innovationen in Wissenschaft und Forschung über den dann noch besser möglichen Wissens- und Technologietransfer erzielt werden können.“ (BR-Drs. 514/1/12)

Die Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen nach einem Embargo von sechs Monaten auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Open Access in Österreich

Passend zu den Open-Access-Tagen 2012, die in dieser Woche in Wien stattfinden, befasst sich die aktuelle Ausgabe der Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (Jahrgang 65, Heft 2) in einer Schwerpunktausgabe mit dem Thema Open Access. Neben einem Interview mit Stevan Harnad und Berichten zu den Open-Access-Aktivitäten an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universitätsbibliothek Wien findet sich der Ausgabe u.a. eine Artikel zum Stand von Open Access an österreichischen Universitäten. Leider sind die Aufsätze nicht auf Artikelebene zugänglich. Eine PDF-Datei mit allen Artikeln gibt’s hier.

WissKom2012: Programm steht, Anmeldung ist eröffnet

Herbstzeit ist Tagungszeit! Vom 5. – 7. November 2012 findet die WissKom2012 am Forschungszentrum Jülich statt. Das Motto der Konferenz lautet „Vernetztes Wissen – Daten, Menschen, Systeme“.

Als Mitglied des Programmkomitees freue ich mich ganz besonders auf die Konferenz. Das Programm steht und die Anmeldung ist eröffnet.

Im Themenfeld „Daten“ werden u.a. Ergebnisse und Erfahrungen aus den  Projekten EDaWaX, re3data.org und TERENO vorgestellt. Darüber hinaus geht es z.B. um die Registrierung sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsdaten.

Unter dem Stichwort „Systeme“ geht es u.a. um die semantische Anreicherung und Vernetzung von Open-Access-Publikationen sowie um Verfahren der Impact Messung auf Basis von Open-Access-Repositorien.

Das dritte Thema der Konferenz lautet „Menschen“. Hier geht es u.a. um kollaborative Wissengenerierung und pandisziplinären Forschungsplattformen. Weiter wird der sehr geschätzte Kollege Lambert Heller über „Ideale und Alltagsprobleme beim Rollenwandel digitaler BibliothekarInnen“ sprechen.

Veranstalter ist die Zentralbibliothek des Forschungszentrums  Jülich. Programm und Anmeldeformular finden sich auf finden sich unter: wisskom2012.de. Und natürlich ist die WissKom auch auf Facebook zu finden.

Workshop zum Thema Autorenidentifikation

In eigener Sache: Im Rahmen meiner Tätigkeit für das Open Access Koordinationsbüro der Helmholtz-Gemeinschaft bin ich Mitorganisator eines Workshops zum Thema Autorenidentifikation. Die Veranstaltung findet am 15. Oktober 2012 im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Auszug aus der Ankündigung:

„Die Herkunft wissenschaftlicher Erkenntnis eindeutig nachzuvollziehen ist in Zeiten einer immer komplexer und schneller werdenden Wissenschaftskommunikation notwendiger denn je. Herausforderungen, die beim Versuch auftreten, Publikationen eindeutig auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie auf ihre institutionellen Zugehörigkeiten zu beziehen, sind seit langem bekannt und werden auch im Umfeld des elektronischen Publizierens diskutiert. Mit der Open Researcher Contributor Identification Initiative (ORCID) hat sich 2009 ein Zusammenschluss vielfältiger Akteure aus der Wissenschaft, aus Verlagen und weiteren Institutionen gebildet.“

ORCID verfolgt das Ziel einen unabhängigen und offenen Standard zur Identifikation von wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren zu etablieren, der bestehenden Initiativen und Identifikationssysteme bündelt. Der Dienst soll im Oktober online gehen.

Anliegen des Workshops ist es Stand und zukünftigen Entwicklungen der Autorenidentifikation zusammenfassen und gemeinsame Perspektiven zu diskutieren. Programm und Anmeldeformular des Workshops finden sich auf der Website der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI).