Mit einem rechtskräftigen Entscheid im März 2025 schafft die die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen nun nach vier Jahren Klarheit, wie das Öffentlichkeitsprinzip bei der föderalen Zusammenarbeit anzuwenden ist.
Mitgegangen, Mitgefangen
Sind Mitarbeitende der kantonalen Zürcher Hochschulen (UZH, ZHAW, ZHdK) im Besitz von Dokumenten, welche sie in nationalen Gremien wie z.B. swissuniversities oder dem Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken erhalten haben, sind diese grundsätzlich über das kantonale Öffentlichkeitsgesetz (IDG) zugänglich zu machen. Dabei liegt es an den Zürcher Hochschulen die anderen Teilnehmer der Gremien anzuhören und mögliche der Transparenz entgegenstehende Interessen gemäss den Ausnahmen des Zürcher Öffentlichkeitsprinzip zu bewerten. Auch wenn dieser Verfahrensweg schon immer so vorgesehen war, scheuten sich die Zürcher Hochschulen, wie auch die Rekursinstanzen, bislang davor diese Anhörung und Interessensabwägung in aller Konsequenz umzusetzen. Ungern wollten die Zürcher den anderen Gremienteilnehmer „ihre“ Transparenz „aufzwingen“. Selbst das Zürcher Verwaltungsgericht weigerte sich im Entscheid (VB.2020.00746) aus angeblichen Respekt vor der Hoheit der anderen Kantone und des Bundes eine saubere Interessensabwägung von der UZH zu verlangen. Damit ist nun Schluss! Wenn die Zürcher Hochschulen involviert sind, gilt mindestens das Züricher Öffentlichkeitsprinzip.
Rechtliche Rehabilitation früher Entscheide
Dass die Rekurskommission nun endlich genau hingeschaut hat – nachdem sie sich vor fünf Jahren noch vor einem klaren Entscheid gedrückt hatte – liegt wohl auch daran, die Widersprüchlichkeit des Status Quo immer deutlicher wurde und die Rekurskommission sich im Verfahren mit der ZHAW um Zugang zu Dokumenten bei swissuniversities auch positionieren musste. Hilfreich dabei war auch, dass die Universität Basel bei einer erneuten Anfrage zu den Zahlungen an Elsevier im Mai 2024 die Zahlen bekannt gab und damit quasi das schräg in der Landschaft stehende Urteil des Bundesgerichts (1C_40/2017) annulierte.
Mit dem jüngsten Entscheid in Zürich gelingt nun auch die späte Rehabilitierung einer Niederlage in Liechtenstein. 2022 hatte dort die lokale Beschwerdekommission in einem Akt patriotischen Übereifers verhindert, dass der Beitrag der Universität Liechtenstein zum Schweizer Elsevier-Agreement öffentlich wird. Nun aber wird dieser über eine Anfrage nach Öffentlichkeitsgesetz bei der Universität Zürich zugänglich gemacht.
Daten zu Elsevier-Agreement 2020-2023
Bei der aktuellen Anfrage bei der Universität Zürich ging es mir um Daten zum vergangenen Elsevier-Agreement 2020-2023. Hierzu gab es offiziell nie eine öffentliche Auswertung und Analyse. Hier nun die Zahlungen mit den Anpassungen der letzten beiden Jahre.

Ebenfalls auf Zenodo zugänglich ist nun eine bisher interne Präsentation zum Agreement.