DFG: Regeln gegen Publikationsflut

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat heute auf einer Pressekonferenz in Berlin neue Regeln für Publikationsangaben in Förderanträgen und Abschlussberichten vorgestellt.

„Sie sehen im Kern vor, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Anträgen und Berichten an die DFG künftig statt beliebig vieler Veröffentlichungen nur noch wenige, besonders aussagekräftige Publikationen als Referenz nennen dürfen. So soll die immer größere Bedeutung von Publikationsverzeichnissen und numerischen Indikatoren verringert werden. Zugleich soll die eigentliche Beschreibung des Forschungsprojekts mehr Gewicht erhalten.“ (Quelle)

DFG-Präsident Professor Matthias Kleiner sprach von einem „Paradigmenwechsel“:

„Wir sind uns bewusst – und wir sehen das sehr positiv – dass diese Regelungen die Arbeit, ja das ‚Leben‘ vieler Tausender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verändern werden.“ (Quelle)

Im Detail sehen die Regelungen folgende Neuerungen vor:

„Bei ihrem wissenschaftlichen Lebenslauf dürfen Antragsteller künftig insgesamt maximal fünf Veröffentlchungen anführen […]. Bei den Publikationen mit direktem Bezug zum jeweiligen Projekt dürfen künftig pro Jahr der Förderperiode nur zwei Veröffentlichungen angeführt werden. Ein Wissenschaftler, der in der Einzelförderung Fördermittel für drei Jahre beantragt, darf hier also bis zu sechs seiner Veröffentlichungen nennen. Bei mehreren Antragstellern können pro Jahr bis zu drei Veröffentlichungen angegeben werden.“ (Quelle)

Unter dem Motto „Qualität statt Quantität“ sollen die Inhalte wissenschaftlicher Publikationen stärker in den Vordergrund rücken. DFG-Präsident Kleiner:

„Ob bei der leistungsorientierten Mittelvergabe, bei Habilitationen und Berufungen und auch bei den Bewertungen von Förderanträgen – überall haben numerische Indikatoren wie der Hirsch-Faktor oder der Impact-Faktor immer mehr Gewicht bekommen. Oft lautet die erste Frage eben nicht mehr, was jemand erforscht hat, sondern wo und wie viel er publiziert hat. Das übt einen außerordentlich starken Druck auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, möglichst viel zu publizieren. Und es verleitet immer wieder zu Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, in denen falsche Angaben zum Stand einer Veröffentlichung gemacht werden. Das alles schadet der Wissenschaft“. (Quelle)

Die neue Regelung gilt ab dem 01. Juli 2010.

Quellen: Pressemitteilung und Rede von DFG-Präsident Kleiner.

[via hdzimmermann]

Ein Gedanke zu “DFG: Regeln gegen Publikationsflut

  1. Ich sage damit vermutlich nichts Neues, aber diese Neuregelung ist in Bedeutung für die Publikationskultur kaum zu überschätzen. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Unis nachziehen werden und sich somit „Klasse statt Masse“ weiter durchsetzt.

    Langfristig wird m.E. noch mehr zwischen dem für die Forschungsvita relevanten Output (wenige Publikationen, viel Impact) und „sonstigen“ Veröffentlichungen (viele Publikationen, wenig Impact) unterschieden werden. Die erste Kategorie wird ganz entschieden an den Peer Review als Qualitätsmerkmal gekoppelt bleiben, die zweite hingegen nicht.

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