Neuer Anlauf Schweizer Zweitveröffentlichungsrecht

In der NZZ weibelt Christian Schwarzenegger, Präsident der Delegation Open Science von Swissuniversities für einen neuen Anlauf für ein Zweitveröffentlichungsrecht in der Schweiz. Im Gastkommentar mit dem Titel „Innovation braucht Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Das Zweitveröffentlichungsrecht ist jetzt entscheidend“ (Zugang mit kostenloser Registrierung) erfährt man dass im Januar offenbar in einer Kommission des Ständerats über das Zweitveröffentlichungsrecht debattiert wurde. Ein entsprechendes parlamentarisches Geschäft oder eine Traktandierung konnte ich allerdings dazu nicht finden. Insofern ist unklar, welche Änderung nun konkret zu Debatte steht. Bekannt ist, dass swissuniversities in den letzten Jahren einen juristisches Gutachten, sowie eine ökonomische Regulierungsfolgeabschätzung zur Einführung eines unabdingbares Zweitveröffentlichungsrechts in Auftrag gegeben haben, woraus man ableiten kann, dass es um eine Anpassung des Obligationenrechts geht, welcher bereits heute ab Art. 380 der Verlagsvertrag geregelt ist.

Zweitveröffentlichungsrecht – Nice to Have

Ein gesetzlich verankertes Zweitveröffentlichungsrecht wäre zweifellos sinnvoll. Es könnte zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der rechtlichen Situation in der Schweiz beitragen. Gleichwohl sollte man die Erwartungen an eine solche Rechtsanpassung nicht überschätzen. Das zentrale Problem liegt weniger im fehlenden Rechtsrahmen als vielmehr in der praktischen Umsetzung und Durchsetzung. Einem Bereich, in dem die Universitäten bereits heute Handlungsspielraum hätten aber nicht ausnutzen. So enthält etwa das Universitätsgesetz der Universität Bern seit Jahren eine klare Bestimmung:

„Immaterielle Arbeitsergebnisse, welche in Erfüllung der dienstrechtlichen Verpflichtungen sowie in Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschaffen werden, gelten ohne Weiteres als der Universität abgetreten (Art. 70 Abs. 1 UniG).“

In der Praxis wird diese Regelung jedoch permanent ignoriert. Viele Forschende verschenken bei der Veröffentlichung ihrer Arbeiten die Verbreitungsrechte exklusiv an die Verlage. Die Universität billigt aus einer langen Tradition heraus und ist zu bequem diesen eingespielten Ablauf kritisch zu hinterfragen. Die Universität Bern könnte allerdings unlängst mit der bestehenden gesetzlichen Grundlage von ihren Forschenden verlangen, dass diese den Verlagen nur ein einfaches Nutzungsrecht abtreten und somit eigentlich alle Werke auf BORIS zweitveröffentlichen.

Gewiss, nicht alle Schweizer Hochschulen verfügen über eine so klare arbeitsrechtliche Regelung zum geistigen Eigentum wie die Universität Bern. Eine nationale Lösung über das Obligationenrecht könnte auf einen Schlag einheitliche Verhältnisse schaffen. Doch am Kern des Problems würde dies nichts ändern, denn die Universitäten müssten auch den Willen aufbringen, das Recht zur Zweitveröffentlichung bei Ihren Forschenden verbindlich durchzusetzen.

Kosten, Marktstruktur und strategische Verantwortung

Schwarzenegger selbst erwähnt in seinem Plädoyer für ein Zweitveröffentlichungsrecht die steigenden Kosten und die anhaltende Marktmacht weniger Grossverlage:

„Allein zwischen 2019 und 2024 sind die Lizenzkosten der Schweizer Hochschulen für wissenschaftliche Verlagsangebote um 7,4 Millionen Franken auf insgesamt über 50 Millionen Franken gestiegen, bei einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 2,6 Prozent. Trotz koordinierten Verhandlungen der Hochschulen seit 2018 bleibt der Trend steigend.“

Und weiter:

„Transformationsverträge haben zwar den Anteil frei zugänglicher Artikel erhöht, die strukturelle Abhängigkeit von wenigen Anbietern jedoch nicht aufgelöst. Deren Profitmarge liegt gemäss Jahresberichten zwischen 20 und 35 Prozent.“

Doch auch hier gilt: Das Zweitveröffentlichungsrecht wird nichts bis sehr wenig an der Preisentwicklung und den Strukturen im wissenschaftlichen Publizieren ändern. Vielmehr läge es auch in diesem Bereich ebenso an den Hochschulen ihre Rolle selbstkritischer und bestimmter wahrzunehmen.

Das fängt schon damit an, dass Schwarzenegger immer noch von Transformationsvertrag und Lizenz spricht. Transformationsverträge waren dazu gedacht für eine kurze Übergangszeit von der Abo-Logik in ein OA-Modell zu wechseln und um mit dem gleichen Geld zu mehr OA zu kommen. Das hat bis zu einem bestimmten Grad funktioniert. Gemäss Zahlen des OA-Monitor oder Auswertungen des SNF ist man tatsächlich auf 75% OA-Teil gekommen. Aber eigentlich war es das Ziel von swissuniversities bis 2024 100% Open Access erreicht haben. Angesichts der investierten Summen ist dieses Ziel auch nicht unrealistisch. Aber es läge halt schon an swissuniversities zu erkennen, dass man dazu halt auch andere Wege einschlagen muss und das die Interessen der Verlage nicht die eigenen sind.

Denn aus Kostensicht sind die Transformationverträge für die Schweiz besonders fatal, weil man mit den hohen historischen Subskriptions-Ausgaben in diese Verträge gegangen ist und sich damit genügte hat einigermassen kostenneutral gegenüber diesen historischen Preisen sein. Es wurde gar nicht erst versucht, sich über die tatsächlichen Kosten und Wertschöpfung des Verlags ein Bild zu machen und an einem tatsächlich vergleichbaren Marktpreis zu gelangen.

Hinzu kommt, dass das Controlling dieser Verträge unzureichend ist. Für den Elsevier-Vertrag 2020–2023 – mit 57 Mio. EUR damals der grösste Vertrag in der Geschichte der Schweizer Bibliotheken – existiert bis heute kein Abschlussbericht. Als ich gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Unterlagen für eine eigene Auswertung anforderte (z.B. Zugriffszahlen zum Read-Anteil oder Informationen zu zusätzlichen Hybrid-Zahlungen ausserhalb des Vertrags), wurde mir vielfach mitgeteilt, dass entsprechende Auswertungen nicht vorliegen. Man muss leider wirklich annehmen, dass die Schweizer im Datenblindflug von einem überteuerten Elsevier-Vertrag in den nächsten gewechselt haben. Der aktuelle Vertrag (2024–2028) läuft nun über fünf Jahre und umfasst 79 Mio. EUR – länger und teurer als je zuvor. Wenn man sich natürlich so an Elsevier ranschmeisst, überrascht es kaum, dass strukturelle Probleme nicht gelöst, sondern vielmehr fortgeschrieben werden.

Neue Wege

Universitäten könnten tatsächlich auch mal andere Wege einschlagen und hinterfragen, ob man den Forschenden wirklich im Jahre 2026 den All-inclusive-Zugriff auf das gesamte Closed-Access-Portfolio ewiggestriger Verlage finanzieren muss. Oder darf man den Forschenden für das grössere Ziel auch zumuten, sich die relevante Closed-Access-Forschung auch auf anderem Weg gelangen.

Mit einer Ausrichtung auf Open Access hätten Hochschulen sogar auch die Möglichkeit den Wettbewerb wieder herzustellen. Sie könnten die notwendigen Dienstleistungen für wissenschaftliches Publizieren klar definieren und öffentlich ausschreiben. So hätten alle Verlage – ob grosse Anbieter wie Elsevier, reine Open-Access-Verlage oder alternative Modelle wie SciPost -gleichermassen die Möglichkeit, sich zu bewerben.

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