Bundesrat: Zweitveröffentlichungsrecht auch für Hochschulen

Der Bundesrat hat den Kabinettsentwurf  des Zweitveröffentlichungsrechts in seiner 909. Sitzung beschlossen. Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme (Drucksache 265/13(B))  jedoch eine Ausweitung des Anwendungsbereiches: Auch Publikationen, die im Rahmen der von den Hochschulen eigenfinanzierten Forschung entstehen, sollen vom  Zweitveröffentlichungsrecht abgedeckt werden. Darüber hinaus wird für die MINT-Fächer eine „Embargofrist von längstens sechs Monaten“ empfohlen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht ein Embargo von zwölf Monaten für alle Disziplinen vor. Weiter wird die Einschränkung auf Publikationen, die in „mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlungen“ erscheinen, als „nicht zielführend“ bewertet, „da dadurch einzelne Fächer ohne Grund benachteiligt würden.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg würdigt die Entscheidung als „einen wichtigen Meilenstein in Richtung auf ein wissenschafts- und hochschulfreundlicheres Urheberrecht.“

2 Gedanken zu “Bundesrat: Zweitveröffentlichungsrecht auch für Hochschulen

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