In den Expertenvorschlägen (PDF) zum Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin wird Open Access zu Texten und Daten thematisiert. Im Vorschlag 24 heißt es:
„Förderung des offenen, freien Zugangs („Open Access“) der Wissenschaft zu Daten und Informationen (z. B. Ergebnisse von Studien der Bundesregierung und der Verwaltung; Datenbanken zu wissenschaftlichen Ergebnissen oder Bildungsinhalten; Portal zu Innovationsprojekten). […] Nächster Schritt: Gespräch der Bundeskanzlerin mit Bundesministerin Prof. Dr. Schavan u. a. mit der Bitte um Prüfung, ob im Bereich der (öffentlich geförderten) Forschung exemplarisch Akzente für mehr Transparenz und Datenzugriff gesetzt werden können.“
Eine Ausführung des Vorschlags findet sich der Langfassung des Ergebnisberichts (PDF). Dort wird die Forderung nach Open Access wie folgt begründet:
„Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien und Gutachten liefern vielfältige Expertise und Impulse, die auch über die ursprüngliche Aufgabe und Zielstellung hinausgehend genutzt werden können. Werden Studienergebnisse transparent gemacht, können Leser, Interessierte und Wissenschaftler auf sie zugreifen und sie für weitere Verwertungen nutzen. Eine Veröffentlichung fördert Rückkopplungseffekte, die Umlaufgeschwindigkeit gesellschaftlichen Wissens und auch die Transparenz von darauf beruhenden Entscheidungsprozessen. Im Sinne von Open Knowledge und Open Access ist es für die Bundesverwaltung konsequent, sämtliche in Auftrag gegebene Studien frei, unbeschränkt und kostenlos im Internet zugänglich zu machen, solange diese keine schutzbedürftigen Inhalte umfassen.“