Internet-Enquete setzt auf Open Access

Die Projektgruppe „Bildung und Forschung“ der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat nach dreizehnmonatiger Arbeit Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung im digitalen Zeitalter veröffentlicht (PDF). Neben Themen wie  „Lernen mit Social Media“, „Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“ sowie „E-Books in der Bibliothek“ wird der offene Zugang zu wissenschaftlicher Information behandelt.

Bund, Ländern und Wissenschaftsorganisationen wird empfohlen „Open Access im Wissenschaftsbereich umfassend zu unterstützen“. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Open-Access-Strategien entwickeln und diese mit Hilfe begleitender Maßnahmen (z.B. Repositorien und Publikationsfonds) umsetzen. Fachgesellschaften werden ermutigt, ihre Publikationsorgane frei zugänglich zu machen und damit die Entwicklung von Open Access voranzutreiben.

Mit Blick auf die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes („Dritter Korb“) wird ein „verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für alle wissenschaftlichen Beitrage in Periodika und Sammelbänden“ empfohlen. Erfreulich ist, dass diese Forderung von allen Parteien mitgetragen wird. Geprüft werden soll darüber hinaus die Anwendbarkeit eines solchen Rechts auf andere Werkarten.

Open Access, so die Projektgruppe, soll weiter in der Forschungsförderung verankert werden. Anliegen ist, die Entwicklungen auf europäischer Ebene aufzugreifen und für eine „Vereinheitlichung der entsprechenden Regelungen“ zu sorgen. (Aller Voraussicht nach wird Open Access im kommenden EU-Forschungsrahmenprogramm verpflichtend verankert. Somit müssen alle in HORIZON 2020 entstehenden Publikationen frei zugänglich gemacht werden.) Dem Bund wird nahegelegt Open Access in der Ressortforschung verpflichtend zu verankern: Publikationen, die im Rahmen der Ressortforschung entstehen, sollen „bis spätestens zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung“ open access zugänglich gemacht werden.

Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Publikationsgebühr, welches insbesondere bei Open-Access-Verlagen in den naturwissenschaftlichen Disziplinen Anwendung findet, werden Obergrenzen gefordert: Fördereinrichtungen wird nahegelegt, diese Gebühren nur bis zu einer angemessenen Obergrenze zu tragen. Auszug aus den Empfehlungen:

„Bei dem Aus- und Aufbau von Publikationsfonds sollte darauf geachtet werden, dass die zur Informationsversorgung beitragenden Mittel inklusive der Subskriptionsetats korreliert werden. Zudem sollten bei der Übernahme von Open Access-Publikationskosten  verbindliche Obergrenzen festgelegt werden.“

Interessant ist die Forderung der Kommission nach sogenannten „lay summaries“: Die Internet-Enquete regt an, Anliegen und Ziel von öffentlich geförderten Forschungsprojekten, in einer für Laien verständlichen Form, zu beschreiben und dies Zusammenfassungen über eine Datenbank zugänglich zu machen. Eine solche Praktik wird z.B. bereits in der Schweiz umgesetzt.

Bemerkenswert ist die Forderung der Projektgruppe, Open Access im Rahmen von Evaluierungen besonders zu würdigen. Hierzu heißt es:

„Gleichzeitig sollen Regelungen geschaffen werden, die für eine  besondere Würdigung von Open Access-Publikationen bei Antragsverfahren sorgen und Benachteiligung bei Berufungs- beziehungsweise Besetzungsverfahren ausschließen.“

Auch der Umgang mit Forschungsdaten und die Diskussion um die Chancen und Herausforderungen des „data sharings“ werden aufgegriffen. Dabei wird u.a. die Bedeutung der Interoperabilität von Daten und Daten-Repositorien betont:

„Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund, Projekte voranzutreiben, die verbindliche  Standards für Zugänglichmachung und Erhalt der digitalen Datenbestände aus öffentlicher Forschung entwickeln. Sie empfiehlt weiter die Unterstützung der Wissenschaftsorganisationen bei der Normierung und Standardisierung von (Meta-)Daten,  Quellenbezeichnungen (u.a. persistent identifiers) und anderen Formaten.“

Nach einem umfassenden Zwischenbericht, indem der offenen Zugang zu wissenschaftlichen Texten und Forschungsdaten ausführlich behandelt wird, hat die Projektgruppe Bildung und Forschung der Internet-Enquete mit ihren Handlungsempfehlungen ein bemerkenswertes Dokument vorgelegt. Den Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft ist es gelungen zentralen Themen zu identifiziert und wichtige Empfehlungen zu geben. Die Umsetzung dieser Empfehlungen muss nun durch Bund, Länder und wissenschaftliche Institutionen vorangetrieben werden.

6 Gedanken zu “Internet-Enquete setzt auf Open Access

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