CDU/CSU fordert Verankerung von Open Access in Förderrichtlinien

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute in Berlin ein Diskussionspapier zum “Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft“ vorgestellt. Erfreulich ist, dass das Papier die besonderen Anforderungen der Wissenschaft an das Urheberrecht betont: Wenig überraschend stellen die Unionsparteien fest, dass „[a]ufgrund der voranschreitenden Digitalisierung“ in Forschung und Lehre, viele der bisherigen „Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt“ sind und  sich „vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen“. Vor diesem Hintergrund wird eine „einheitlichen Wissenschaftsschranke“ gefordert.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ begrüßt das Papier in einer Pressemitteilung und sieht eine „realistische politische Perspektive für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“.

Weiter behandelt die Union das Thema Open Access.  Dazu heißt es:

„Die CDU/CSU-Bundestagfraktion unterstützt Open-Access Veröffentlichungen, die den digitalen Zugriff auf die wissenschaftlichen Veröffentlichungen fördern. Da es Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen gibt, halten wir eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt für angezeigt. Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein. Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden. Die Autoren sollen ihre Werke zeitnah auch durch Open Access der Öffentlichkeit zugänglich machen können. Für die Verwirklichung dieses Prinzips setzen wir uns auch auf europäischer Ebene ein.“

Schön, dass die klare Forderung der EU-Kommission nach Open Access aufgegriffen wird. Erst gestern hat die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda,  Neelie Kroes, in einer Videobotschaft die Bedeutung des offenen Zugangs zu Textpublikationen und Forschungsdaten für den europäischen Forschungsraum betont.

Mit Blick auf das Wort „Urheberrecht“ im Titel des Diskussionspapiers der Union sollte das erwähnte Zweitveröffentlichungsrecht, wie von den Wissenschaftsorganisationen gefordert, natürlich in diesem verankern werden. „Alles andere ist wenig seriös.“, so der passende Kommentar des Kollegen Eric Steinhauer auf der Mailingliste Inetbib.

In eigener Sache: Im heute veröffentlichten Newsletter des Helmholtz Open Access Koordinationsbüro finden sich weitere Nachrichten zur Entwicklung von Open Access in Europa und den USA.

3 Gedanken zu “CDU/CSU fordert Verankerung von Open Access in Förderrichtlinien

  1. Pingback: Urheberrei “gelesen und kommentiert” vom 14.06.2012 | Kultur2Punkt0

  2. Ich bin überascht, dass solche Vorstöße ausgerechnet von den Konservativen kommen. Sonst kommen da gewöhnlich ganz andere Töne.

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