Bundesrat: Open Access fördert Leistungsfähigkeit und Innovation

irights.info weist auf die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zum Thema Urheberrecht hin. In seiner Sitzung vom 12.10.2012 empfiehlt der Bundesrat die Entfristung des zum Ende des Jahres auslaufenden Paragraphen 52a UrhG. Der Paragraph regelt die Zugänglichmachung urheberrechtsgeschützter Materialien in elektronischen Semesterapparaten. Der seit 2003 im Urheberrecht verankerte Paragraf wurde von Bildung und Wissenschaft wiederholt als unzureichend kritisiert. Ein ersatzloser Wegfall des Paragrafen würde Wissenschaft und Bildung in das Steinzeitalter zurückfallen lassen. Der Bundesrat stellt dazu nun fest:

„Im Interesse der Stärkung des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland muss § 52a UrhG dauerhaft entfristet und dazu § 137k UrhG ersatzlos gestrichen werden.“ (BR-Drs. 514/1/12)

Siehe dazu auch die Beitrag von Jörg Braun im Blog „Digitale Linke“ und den Beitrag „Illegal im Lesesaal“ auf bildungsklick.de.

Darüber hinaus hat sich der Bundesrat zum wiederholten Male mit dem Thema Open Access befasst. Wie bereits 2006 empfiehlt der Bundesrat die Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht zur Förderung von Open Access. Lesenswert ist die Begründung:

„Das mit dieser urhebervertragsrechtlichen Regelung einzuführende Zweitveröffentlichungsrecht dient den am Gemeinwohl orientierten Interessen von Wissenschaft und Forschung an einem möglichst raschen Zugang zu neuen, aus Steuergeldern finanzierten Erkenntnissen und fördert die technologische Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. […] Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass mit dem Regelungsvorschlag die wissenschaftliche Kommunikation an Hochschulen und Forschungseinrichtungen erheblich gefördert werden kann und damit zusätzlich stimulierende Effekt für Innovationen in Wissenschaft und Forschung über den dann noch besser möglichen Wissens- und Technologietransfer erzielt werden können.“ (BR-Drs. 514/1/12)

Die Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen nach einem Embargo von sechs Monaten auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

2 Gedanken zu “Bundesrat: Open Access fördert Leistungsfähigkeit und Innovation

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  2. Reblogged this on marius.zierold und kommentierte:
    Das wäre doch mal ein weiterer Schritt in Richtung Open Access. Dann müssten die Wissenschaftler_innen nur noch Gebraucht davon machen.

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