Wissenschaftsorganisationen: „Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke muss kommen“

Anlässlich der Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) fordert die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Bundesregierung auf, “zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen.”

Auszug aus der Pressemitteilung (PDF):

“Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zugesagt. Damit sollen die Belange von Wissenschaft und Forschung und die Ansprüche von Urhebern angemessen geregelt werden. Die Allianz appelliert an die Bundesregierung, über die nun auf den Weg gebrachte Entfristung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz hinaus, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen. Konkrete Vorschläge dafür liegen vor.”

Im Juni hat die Rechtsprofessorin Katharina de la Durantaye im Auftrag des BMBF eine umfangreiche Studie (PDF) zur Thematik veröffentlicht. Anliegen einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke ist es, die bisher zu engen Regelungen für Lehre und Forschung zu erweitern und die bisher verstreuten Paragraphen zu bündeln.

Update, 01.12.2014, 16:10:

Auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ meldet sich in einer Pressemitteilung zu Wort:

„Wenn jetzt die Auseinandersetzung um die im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung vorgesehene Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) beginnt, muss ein wirklicher Neuansatz gewählt werden. Eine ABWS, die nur die bisherigen, auf Bildung und Wissenschaft bezogenen Regelungen mit ihren starken Einschränkungen zusammenfasst und damit fortschreibt, wäre nutzlos.“

(Crosspost von ALBERTopen.)

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