Kabinett verabschiedet Entwurf eines Zweitveröffentlichungsrechts

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt heute in einer Pressemitteilung:

“Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.”

Der “Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes” findet sich hier.

Irritierend ist die Fokussierung des Zweitveröffentlichungsrechts auf “Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden.” (S. 14) Wie es scheint sind Publikationen, die im Rahmen von Forschungsprojekten entstehen, die eine Hochschule selbst finanziert nicht betroffen. So heißt es weiter: “Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.”

Reaktionen und Bewertungen in Auswahl (Stand 24.04.2013)

Nature kauft Open-Access-Verlag Frontiers

2008 kaufte Springer den damals aufstrebenden Open-Access-Verlag BioMed Central. Danke dem erworbenen Know-how ist Springer SBM heute einer der größten Open-Access-Verlage. Alleine im 2010 gestarteten Programm SpringerOpen erscheinen mittlerweile über 100 offen zugängliche Journale. Weitere 200 im Programm BioMed Central.

Gestern gab nun die Nature Publishing Group (NPG) eine Mehrheitsbeteiligung am Schweizer Open-Access-Verlag Frontiers bekannt. Frontiers wurde 2007 von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) gegründet. Nach eigenen Angaben hat der Verlag 2012 über 5000 Open-Access-Artikel veröffentlicht.

Die NPG hat 2011 ihr erstes Open-Access-Journal namens Scientific Reports gestartet. Vorbild des Konzeptes einer multidisziplinären Open-Access-Zeitschrift war damals das “Mega-JournalPloS ONE. Mit dem Einstig bei Frontiers will Nature diese Open-Access-Aktivitäten nun ausbauen. Laut Pressemitteilung soll u.a. die Zeitschriftenreihe “Frontiers in” in den nächsten Jahren “beträchtlich erweitert werden.” Über die Weiterentwicklung von Frontiers hinaus wollen die beiden Verlage “an Innovationen in den Bereichen Open-Science-Tools und Networking, und Veröffentlichungsprozesse arbeiten.”

“Frontiers is innovating in many ways that are of interest to us and to the scientific community,” so Philip Campbell, Editor-in-Chief von Nature. “Referees and handling editors are named on published papers, which is very unusual in the life sciences community. Nature has experimented with open peer review in the past, and we continue to be interested in researchers’ attitudes. Frontiers also encourages non-peer reviewed open access commentary, empowering the academic community to openly discuss some of the grand challenges of science with a wide audience.”

Ein Image-Video gibt weitere Einblicke in die Kooperation:

(Crosspost von ALBERTopen)

Expertenkommission der Bundesregierung spricht sich für Open Access aus

Die sechsköpfige „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI), die die Bundesregierung seit 2006 mit Analysen und Empfehlungen berät, hat ihr Jahresgutachten 2013 zur Leistungsfähigkeit Deutschlands veröffentlicht (PDF).

EFIErfreulich ist, dass die Expertinnen und Experten in ihrem diesjährigen Gutachten auch das Thema Open Access und dessen Relevanz für die Innovationsfähigkeit aufgreifen. Auszug:

“Open Access, also der freie Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen im Internet, führt zu mehr Wettbewerb und zu einer verstärkten Erschließung der Potenziale des Internets bei der Verbreitung von Wissen. Daher sollte Open Access gefördert werden.”

Über die Empfehlung Open Access zu fördern hinaus, wird die Einführung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrecht in das Urheberrecht gefordert. Darüber hinaus, so die Expertinnen und Experten, sollte Open Access in der öffentlichen Forschungsförderung verpflichtend verankert werden.

SPD will freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat unter dem Titel “Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen” (BR-Drs. 17/12300) einen Antrag zu Open Access in den Bundestag eingebracht.

Darin wird die geplante Verankerung von Open Access im kommenden Forschungsrahmenprogramm in HORIZON 2020 begrüßt.

Mit Blick auf Deutschland wird die Forderung nach dem Zweitveröffentlichungsrecht bekräftigt. Im Gegensatz zu dem Referentenentwurf des BMJ (“akzeptierte Manuskriptversion”) möchte die SPD die Zugänglichmachung von “formatgleichen” Beiträgen ermöglichen. Bei der Benennung der Embargoperiode bleibt der Antrag etwas offener:  Beiträge in “Periodika und Sammelbänden” sollen nach einer “angemessenen Frist” rechtssicher auf Repositorien gestellt werden können. Weiter greift die SPD die Idee der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” auf, eine Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechts auf “andere Werkarten” zu prüfen. Bereits im März 2011 hatte sie SPD einen Antrag zum Zweitveröffentlichungsrecht vorgelegt.

Weiter wird eine Verankerung von Open Access in der Förderpolitik gefordert. Anliegen der SPD ist “Konzept zur Umsetzung einer modernen Open Access-Politik für die öffentlich finanzierte Forschungsförderung” zu entwickeln, dass dafür sorgt, dass die Ergebnisse “öffentlich finanzierten Förderung [..] nach einer ausreichenden Embargofrist von längstens zwölf Monaten frei” frei zugänglich gemacht werden.

Auch auf bundestag.de findet sich eine Hinweis auf den Antrag.

Obama verankert Open Access in der US-Forschungsförderung

Was für eine Woche für das Thema Open Access! Erst begrüßt der Rat der Europäischen Union Anfang der Woche den Vorschlag der EU-Kommission im kommenden Forschungsrahmenprogramm HORIZON 2020 eine Open-Access-Verpflichtung zu verankern (PDF):

“Moreover, ministers welcomed the Commission’s view that open access to scientific publications should be a general principle of the future Horizon 2020 research framework programme and presented some of the initiatives carried out under their respective national programmes.”

Dann legt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Mittwoch einen Referentenentwurf (PDF) für ein Zweitveröffentlichungsrecht vor. Diese Regelung, die in Paragraph 38 UrhG verankert werden soll, würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die rechtlich abgesicherte Möglichkeit eröffnen Publikationen, die im Rahmen der öffentlich geförderten Forschung entstehen und “in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung” erscheinen nach einem Embargo von zwölf Monaten – als final draft – auf einem Repositorium frei zugänglich zu machen. Auszug aus der Begründung:

“Viele Wissenschaftler haben ein Interesse daran, ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wollen mit der Einstellung ihrer Publikationen auf Repositorien ihrer Forschungsinstitutionen die Häufigkeit erhöhen, mit der ihre Publikationen zitiert werden. Zugleich wollen sie mit dem Angebot ihrer Inhalte im Internet auch die Verbreitung der Forschungsergebnisse verbessern.”

Wichtige Kommentare zu dem Referentenentwurf finden sich bei Ilja Braun, Klaus Graf und Rainer Kuhlen.

Und schließlich gab die US-Regierung am Freitag bekannt Open Access im Rahmen der Forschungsförderung zu verankern. Publikationen die an nationalen Forschungseinrichtungen entstehen sollen nach einer Embargoperiode von 12 Monaten frei zugänglich gemacht werden. In der Ankündigung heißt es:

“The Obama Administration is committed to the proposition that citizens deserve easy access to the results of scientific research their tax dollars have paid for. That’s why, in a policy memorandum released today, OSTP Director John Holdren has directed Federal agencies with more than $100M in R&D expenditures to develop plans to make the published results of federally funded research freely available to the public within one year of publication and requiring researchers to better account for and manage the digital data resulting from federally funded scientific research.”

Bemerkenswert ist, dass die Verordnung (PDF) auch die dauerhafte Zugänglichkeit von Forschungsdaten umfasst. Bereits bei der Antragstellung sollen zukünftig Datenmanagementpläne eingereicht werden, in denen Aussagen zu Zugang und Erhaltung der Daten beschrieben werden. Der Schritt der US-Regierung ist eine Reaktion auf die Petition “access2research” die 2012 von über 65.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Umstieg auf Open Access brächte volkswirtschaftliche Vorteile

Bevor hier gar nichts mehr passiert, erlaube ich mir die Zweitverwertung (da CC-BY) eines Beitrags aus dem heute erschienen Open Access Newsletter der Helmholtz-Gemeinschaft:

“Eine Umstellung des wissenschaftlichen Publizierens auf Open Access brächte für Deutschland volkswirtschaftliche Vorteile. Zu diesem Ergebnis kommt eine im Oktober 2012 veröffentlichte Studie. Die von der DFG geförderte Analyse ist die jüngste einer Reihe von Untersuchungen, die auf einem Modell des australischen Wirtschaftswissenschaftlers John W. Houghton basieren. Sie wurde von ihm in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main erstellt.

In den Untersuchungen wurden die Kosten für die Umstellung des Publizierens aller wissenschaftlichen Artikel aus einem Land den zu erwarteten volkswirtschaftlichen Gewinnen gegenübergestellt. Die zu realisierenden Gewinne können demnach über den grünen Weg des Open Access günstiger als über den goldenen Weg erreicht werden. Für die Deutschlandstudie wurde zudem das Programm Nationallizenzen in den Vergleich einbezogen. Damit ließe sich Open Access kostengünstiger umsetzen als über den goldenen Weg, jedoch weniger günstig als über den grünen Weg.

Neben dem Kostenvergleich verdeutlichen die Ergebnisse die Bedeutung des von der Kultusministerkonferenz und der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen geforderten unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechtes für Autoren wissenschaftlicher Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung stammen. Dieses Recht würde die Nutzung des grünen Weges erheblich erleichtern.”

Die Studie findet sich hier:

Houghton, J., Dugall, B., Bernius, S., Krönung, J., & König, W. (2012). General cost analysis for scholarly communication in Germany : results of the “Houghton Report” for Germany. Online.

Wissenschaft und Urheberrecht: “Für Fairness und Ausgewogenheit”

Auf die Schnelle, hier der Hinweis auf zwei lesenswerte Beiträge zum Thema Wissenschaft und Urheberrecht.

In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung findet sich unter dem Titel “Für Fairness und Ausgewogenheit” ein wichtiger und umfangreicher Beitrag von  Wolfgang Marquardt. Marquardt ist Vorsitzender des Wissenschaftsrates und Sprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Er beschreibt die Anforderungen von Forschung und Lehre an ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Dabei weist er  auf  “[k]omplexe Vorschriften beim Digitalversand” hin, thematisiert die rechtlichen Barrieren bei der Digitalisierung wissenschaftlicher Publikationen und betont die Bedeutung eines Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Auf der Website des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft ist ein interessanter Beitrag des Sprachwissenschaftlers Anatol Stefanowitsch erschienen. In diesem diskutiert der Autor die Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage auf das wissenschaftliche Publikationswesen. Er stellt fest, dass “[d]er freie Austausch von Ideen, der für die moderne Wissenschaft als konstitutiv zu betrachten ist“ unter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage „erheblich leiden” würde.

Open-Access-Tage 2012: Anmeldung möglich

In diesem Jahr finden die Open-Access-Tage zum sechsten Mal statt. Vom 26. bis 27. September 2012 widmet sich die Konferenz den Chancen und Herausforderungen des offenen Zugangs zu wissenschaftlicher Information. Gastgeberin ist die Universität Wien. Veranstaltet wird die Konferenz von der Informationsplattform open-access.net und ihren Partnerorganisationen.

Als Mitglied des Programmkomitees freue ich mich ganz besonders auf die Konferenz. Ich denke das Programm ist vielfältig und spannend. Am ersten Tag stehen, neben einer Keynote von Björn Brembs, u.a. die Entwicklungen von Open Access in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Fokus. Am zweiten Tag der Konferenz ist u.a. eine Podiumsdiskussion unter dem Titel “Open Access Publishing Trends” mit Verlags-Vertreterinnen und –Vertretern geplant. Kern der Konferenz bilden eine Vielzahl von Sessions. Begleitet wird das Vortragsprogramm durch eine Messe, auf der sich Repositorien, Verlage und Initiativen präsentieren.

Darüber hinaus finden am Nachmittag des 27. Septembers noch drei Satellitenveranstaltungen statt: Workshops zur Publikationsplattform Open Journal Systems (OJS), zum DFG-Projekt Open-Access-Statistik (OAS) und zum europäischen Kompetenznetzwerk zur digitalen Langzeitarchivierung APARSEN.

Informationen zur Anmeldung finden sich auf open-access.net. Der Twitter-Hashtag für die Open-Access-Tage 2012 lautet: #oat12

Verlagsgruppe Oldenbourg und Copernicus Publications kooperieren im Bereich Open Access

Langsam aber sicher passiert etwas in der geistes- und sozialwissenschaftlich geprägten Verlagslandschaft in Deutschland. Nachdem De Gruyter im Januar durch den Kauf von Versita 230 Open-Access-Zeitschriften erworben hat, gab die Verlagsgruppe Oldenbourg heute eine Kooperation mit dem Open-Access-Verlag Copernicus Publications bekannt.

Die in der Verlagsgruppe zusammengeschlossen Unternehmen Oldenbourg Verlag und Akademie Verlag wollen gemeinsam mit dem in den Naturwissenschaften etablierten Open-Access-Verlag Copernicus Publications das Open-Access-Publizieren in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen. Auszug aus der gemeinsamen Pressemitteilung (PDF):

“Die Wissenschaftsverlage der Oldenbourg Gruppe und Copernicus Publications vertrauen dabei auf ihre jeweiligen Stärken: Der Oldenbourg und der Akademie Verlag sind als etablierte Wissenschaftsverlage bestens im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften vernetzt, während Copernicus Publications ein Experte für Open-Access-Modelle ist, der vor allem im MINT-Bereich publiziert. Die Bündelung dieser Stärken soll für Wissenschaftler bestmöglichen Service garantieren und den dauerhaften, freien Zugang zu den Publikationen ihrer Forschungsergebnisse sichern.”

Umgesetzt wird die Kooperation durch die Gründung von zwei Imprints: Oldenbourg Copernicus Open und Akademie Copernicus Open.

Internet-Enquete setzt auf Open Access

Die Projektgruppe “Bildung und Forschung” der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” hat nach dreizehnmonatiger Arbeit Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung im digitalen Zeitalter veröffentlicht (PDF). Neben Themen wie  “Lernen mit Social Media”, “Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht” sowie “E-Books in der Bibliothek” wird der offene Zugang zu wissenschaftlicher Information behandelt.

Bund, Ländern und Wissenschaftsorganisationen wird empfohlen “Open Access im Wissenschaftsbereich umfassend zu unterstützen”. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Open-Access-Strategien entwickeln und diese mit Hilfe begleitender Maßnahmen (z.B. Repositorien und Publikationsfonds) umsetzen. Fachgesellschaften werden ermutigt, ihre Publikationsorgane frei zugänglich zu machen und damit die Entwicklung von Open Access voranzutreiben.

Mit Blick auf die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (“Dritter Korb”) wird ein “verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für alle wissenschaftlichen Beitrage in Periodika und Sammelbänden” empfohlen. Erfreulich ist, dass diese Forderung von allen Parteien mitgetragen wird. Geprüft werden soll darüber hinaus die Anwendbarkeit eines solchen Rechts auf andere Werkarten.

Open Access, so die Projektgruppe, soll weiter in der Forschungsförderung verankert werden. Anliegen ist, die Entwicklungen auf europäischer Ebene aufzugreifen und für eine “Vereinheitlichung der entsprechenden Regelungen” zu sorgen. (Aller Voraussicht nach wird Open Access im kommenden EU-Forschungsrahmenprogramm verpflichtend verankert. Somit müssen alle in HORIZON 2020 entstehenden Publikationen frei zugänglich gemacht werden.) Dem Bund wird nahegelegt Open Access in der Ressortforschung verpflichtend zu verankern: Publikationen, die im Rahmen der Ressortforschung entstehen, sollen “bis spätestens zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung” open access zugänglich gemacht werden.

Mit Blick auf das Geschäftsmodell der Publikationsgebühr, welches insbesondere bei Open-Access-Verlagen in den naturwissenschaftlichen Disziplinen Anwendung findet, werden Obergrenzen gefordert: Fördereinrichtungen wird nahegelegt, diese Gebühren nur bis zu einer angemessenen Obergrenze zu tragen. Auszug aus den Empfehlungen:

“Bei dem Aus- und Aufbau von Publikationsfonds sollte darauf geachtet werden, dass die zur Informationsversorgung beitragenden Mittel inklusive der Subskriptionsetats korreliert werden. Zudem sollten bei der Übernahme von Open Access-Publikationskosten  verbindliche Obergrenzen festgelegt werden.”

Interessant ist die Forderung der Kommission nach sogenannten “lay summaries”: Die Internet-Enquete regt an, Anliegen und Ziel von öffentlich geförderten Forschungsprojekten, in einer für Laien verständlichen Form, zu beschreiben und dies Zusammenfassungen über eine Datenbank zugänglich zu machen. Eine solche Praktik wird z.B. bereits in der Schweiz umgesetzt.

Bemerkenswert ist die Forderung der Projektgruppe, Open Access im Rahmen von Evaluierungen besonders zu würdigen. Hierzu heißt es:

“Gleichzeitig sollen Regelungen geschaffen werden, die für eine  besondere Würdigung von Open Access-Publikationen bei Antragsverfahren sorgen und Benachteiligung bei Berufungs- beziehungsweise Besetzungsverfahren ausschließen.”

Auch der Umgang mit Forschungsdaten und die Diskussion um die Chancen und Herausforderungen des „data sharings“ werden aufgegriffen. Dabei wird u.a. die Bedeutung der Interoperabilität von Daten und Daten-Repositorien betont:

“Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund, Projekte voranzutreiben, die verbindliche  Standards für Zugänglichmachung und Erhalt der digitalen Datenbestände aus öffentlicher Forschung entwickeln. Sie empfiehlt weiter die Unterstützung der Wissenschaftsorganisationen bei der Normierung und Standardisierung von (Meta-)Daten,  Quellenbezeichnungen (u.a. persistent identifiers) und anderen Formaten.”

Nach einem umfassenden Zwischenbericht, indem der offenen Zugang zu wissenschaftlichen Texten und Forschungsdaten ausführlich behandelt wird, hat die Projektgruppe Bildung und Forschung der Internet-Enquete mit ihren Handlungsempfehlungen ein bemerkenswertes Dokument vorgelegt. Den Expertinnen und Experten aus Politik und Wissenschaft ist es gelungen zentralen Themen zu identifiziert und wichtige Empfehlungen zu geben. Die Umsetzung dieser Empfehlungen muss nun durch Bund, Länder und wissenschaftliche Institutionen vorangetrieben werden.